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Wochenblatt für Amt Fernsprecher: Siegmar Nr. 344. Reilhenbmlid, Siegmar, Neustadt, Radenstein und Rottluff. As 35. Sonnabend, den 4. September 1908. Anzeigi« Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. werden in der ErPet'tton tR-Ich-nbrand. Nevoiatsiraße II). sowie von den Herren Friseur Weber in Retchenbrand und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein enlg-geng-nommen und pro Ispaitige P-tttzeil- mit 10 Psg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs >mt bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger L-r-mbarnng, bewilligt. Anzcigeu-Aunahmc in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags » Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. VereinSinferate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Bekanntmachung. Anläßlich der bis 21. September dieses Zahres voraussichtlich in den hiesigen Fluren stattfindenden militärischen Herbstübüngen werden die Grundstücksbesitzer hierdurch noch besonders auf die in Nr. 369 und 393 des Chemnitzer Tageblattes abgedruckten Bekanntmachungen, Flurschaden betreffend, mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß der Militürfiskus für die durch die Zuschauer entstandenen Flurschäden nicht aufzukommen hat, es vielmehr den betreffenden Besitzern überlassen bleiben muß, sich wegen Ersatzes dieser Schäden an diejenigen Personen zu halten, die sie verursacht haben. Alle Grundstückseigentümer oder Pächter, welche Entschädigungsansprüche erheben wollen, haben bei dem Unter zeichneten Gemeindevorstand sofort nach Eintritt von Beschädigungen Anzeige zu erstatten. Diese Bekanntmachungen können im Gemeindeamte eingesehen werden. Reichenbrand und Rabenstein, am 1. September 1909. Der Gemcindevorstand. Der Gemcindevorstand. Bogcl. Wilsdorf. Bekanntmachung, Milzbrand betr. Den hiesigen Besitzern von Rindvieh wird hiermit bekannt gegeben, daß eine Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 5. August 1909, die Entschädigung von Milzbrandver- dachtsfällen betreffend, anher ergangen ist, die zur Einsichtnahme der Beteiligten 14 Tage lang im Gemeindeamt ausliegt. Der Laienfleischbeschauer Herr Fischer hier, hat außerdem Anweisung erhalten, gelegentlich seiner Tätigkeit die betreffenden Rindviehbcsitzer noch besonders vom Inhalte dieser für sie wichtigen Verordnung in Kenntnis zu setzen. Rabenstein, am 1. September 1909. Der Gemcindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Es wird zur Kenntnis gebracht, daß die Gemekndeanlagenreste auf 2. Termin -1. Juni 1909 — und Schulgelder auf 1. Halbjahr 1909 vom 8. September 1909 ab dem Bollstreckungsbeamten zur Einziehung übergeben werden. Von diesem Zeitpunkte ab hat die Bezahlmra dieser Reste und der geordneten Gebühren nur an diesen zu erfolgen. Der Vollstrecknngsbeamte expediert an jedem Wochentage von 8 bir 10 Uhr vormittags und 2 bis 3 Uhr nachmittags im Rathause. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, Bekanntmachung. Der Unterzeichnete Gemeindevorstand bringt hierdurch zur allgemeinen Kenntnis, daß das hiesige Bolksbad von heute ab geschlossen bleibt. Der Gemcindevorstand zn Rabenstein, den 3. September 1909. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Gefunden: 1 Schaal. Zugelaufen: 1 Wolfspitz. Verloren: 1 Beutel mit Turnschuhen; 1 Damengürtel. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, den 3. Septenlbcr 1909. Bekanntmachung. Die Wählerliste der Gemeinde Neustadt einschließlich des selbständigen Gutsbezirks Höckericht liegt gemäß Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 15. Mai 1909 vom 3. September bis einschließlich 9. September 1909 bei dem Unterzeichneten Gemeindevorstande während der üblichen Geschäftsstunden zu jedermanns Einsicht aus. Es wird dies unter Hinweis auf § 18 Absatz 3 des Wahlgesetzes für die zweite Kammer der Ständeversammlung vom 5. Mai 1909 mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß, wer diese Liste für unrichtig oder unvollständig hält, dies nach der Vorschrift in Z 19 des Wahlgesetzes, bei Ver lust des Einwendungsrechts, spätestens eine Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist, mithin spätestens zwei Wochen nach dem Beginne der Auslegung, das ist bis einschließlich 16. September 1909 bei dem Unterzeichneten Gemeindevorstande schriftlich oder mündlich zu Protokoll anbringen kann und die erforderlichen Nachweise zur Begründung vorzulegen hat. Neustadt, am 31. August 1909. Der Gemcindevorstand. Geißler. Bekanntmachung. Am 1. September dieses Zahres ist der 3. Termin der diesjährigen Wassersteuer fällig. Derselbe ist spätestens innerhalb vierzehn Tagen an die hiesige Gemeindekassenverwaltung ab zuführen. Nach Ablauf dieser Frist muß gegen Säumige die zwangsweise Beitreibung eingeleitet werden. Neustadt, am 27. August 1909. Der Gemcindevorstand. Geißler. Nacheilhung Ser Matze, Gewichte, Wagen unö Meßwerkzeuge. Zur öffentlichen Kenntnis wird hiermit gebracht, daß Freitag, den 10. September vr., nachmittags von 2 bis 6 Uhr Montag, den 13. September or., vormittags non 9 bis 12 Uhr im hiesigen Orte die gesetzlich vorgeschriebene Nacheichung aller im öffentlichen Verkehre Verwendung findenden Maße, Gewichte, Magen und Meßwerkzeuge und zwar in Robert Schill's Restaurant hier stattsindet. Jede im hiesigen Gemeindebezirke wohnhafte Person, welche Maße, Gewichte, Wagen und Meß werkzeuge im öffentlichen Verkehre benutzt, hat dieselben innerhalb den vorstehend genannten Tagen im Nackeickungslokale dem Eichungsbeamten in reinlichem Zustande zur Prüfung vorzulegen. Zur Nacheichüng derjenigen Maße und Wagen, welche an ihrem Gebrauchsorte befestigt sind, wird sich der Eichungsbeamte an Ort und Stelle begeben. Die Besitzer solcher Eichgegenstände haben dieselben aber vorher dem Eichungsbeamten anzumelden. Es können diese Gegenstände während der die Besttafung^n/in Frage kommenden Person erfolgen. Rottluff, am 2. September 1909. Der Gemcindevorstand. Gräber-Einebnung. Die Angehörigen der daselbst Beerdigten wollen ihr Besitzrecht auf die auf den betreffenden Gräbern befindlichen Grabsteine nunmehr umgehend, spätestens aber bis zum 30. September or. der Friedhofsverwaltung — Gemeindeverwaltung zu Rottluff — Nachweisen und dann die Steine auf An- ^" Rottluff, am 1. September 1909. ' " Der Kirchenvorstand für Rottluff. Sitzung des Gemeinderates zu Reichenbrand vom 27. August 1909. 1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis: ») von der Ministerial- Verordnung, Aufnahme von Anleihen seitens der Gemeinden betr., b) von einem Konzessionsgesuche; die Bedürfnisfrage wird bejaht, c) von einer Klage auf Gewährung von Waisenunterstützung, 6) von einem Erstattungsanspruch des Armenamts Ehemnitz, es wird be schlossen. dem Anträge stattzugeben und die hilfsbedürftige Person in eigene Fürsorge zu übernehmen, e) von einer Unterstützungssache; es wird beschlossen, eine laufende Unterstützung weiter zu gewähren. 2. In Bausachen werden s) die für einige Neubauten gestellten Gemeindebedingungen gutgeheißen, b) einige Bauausschußvorschläge zu Beschlüssen erhoben, c) wird die Uebernahme der Turnstraße be dingungsweise beschlossen. 3. finden einige Reklamationen Erledigung. 4. Schätzung Zugezogener. 5. In einer Besttzwechselabgaben^Sache wird der für das In ventar eingestellte Bettag anerkannt. Mitteilungen aus der Sitzung des Gemeinderats zu Rabenstein vom 24. August 1909. Anwesend: Der Gemeindevorstand und 20 Mitglieder. 1. wird der Unterstützungswohnsitz einer unterstützungsbedürftigen Familie in Dresden anerkannt und die entstehenden Unterstützungs- kosten auf die Armenkasse übernommen; ebenso die Unterbringung einer erkrankten Person ins Krankenhaus genehmigt, sowie Kenntnis genommen von Vorgängen in einigen Armensachen. 2. nimmt der Gcmeinderat Kenntnis von der Verordnung des Kgl. Ministeriums des Innern, die Aufnahme von Anleihen, bez. Anlegung von Zweckfonds betr. 3. werden die Bedingungen in 4 Bausachen gutgeheißen. 4. Auf ein Kaufangebot läßt es der Gemeinderat bet dem früheren Beschlüsse bewenden. 6. wird die Bedürfnisstage zur Uebertragung einer Schank- Konzession einstimmig befürwortet. 6. Von der behördlichen Genehmigung der Einquartierungs- ordnung wird Kenntnis genommen und die Herren: Aurich, Berger und Vultorius als Etnquariierungsausschuß gewählt. 7. Die Vorschläge des Bauausschusses: Straßensprengung, Be- schaffung eines Lagerplatzes und einer Fußwegwalze, sowie die teil weise Beschleusung der Bachgasse finden Genehmigung. 6. Auf die von der Kgl. Kircheninspektion geforderte Abgabe Invalidenversicherungsbetträge aus der Gemeindekasse nicht mehr be zahlt werden. 11. werden in der Wasserleitungssache die Kosten für eine Ab tretung übernommen und die Ausleihung von Sparkaffengeldern nach den Vorschlägen des Sparkassenaüsschusses gutgeheißen und hierauf: 12. noch eine Anzahl Reklamationen gegen die Gemeindesteuern zur Erledigung gebracht. Göttliches. Retchenbrand. Sonntag, den 12. September hält der Radler klub »Blitz" sein erstes Stiftungsfest, verbunden mit Preiskorso- und Langsamfahren sowie saalsportlichen Aufführungen, ab. Es gelangen insgesamt 12 Preise zur Verteilung, davon kommen für Korsofahrcn 6 Preise, darunter zwei wertvolle Ehrenpreise, gestiftet von den Diamant. Fahrradwerken Gebr. Nevoigt, A.-G. und den Distanz- Fahrrad-Werken Nestler L Scadock, für Langsamfahren 5 Preise sowie ein Ehrenpreis für Metstbetetligung. Der sestgebende Verein hat keine Mühe noch Kosten gescheut, um den fremden Spotts- Kollegen und Gästen einige frohe Stunden zu bereiten. Dann richtet er an die geehrten Einwohner die höfliche Bitte, das Fest durch Flaggenschmuck verschönern zu helfen. Sämtliche Preise sind von heute ab im Schaufenster des Herrn Hermann Hecker ausgestellt. Reichenbrand. Nach den Statistiken des hiesigen Einwohner- Meldeamts betrug die überschriebene Einwohnerzahl am 1. August 1909: 3857 Im August wurden 60 Zuzüge mit einer Personenzahl von 72 und 48 Fortzüge mit einer Personenzahl von 82 gemeldet, sodaß die derzeitige Einwohnerzahl untt^ Zurechnung von 13 Geburts- 8 gemeldet. Retchenbrand. Bei der hiesigen Gemeindesparkaffe erfolgten im August d- I. 179 Einzahlungen im Bettage von 34981 Mark 33 Pfg- 63 Rückzahlungen im Bettage von 17256 Mk. 32 Pfg. Die Gcsamtein- nahme betrug 82095 Mk. 93 Pfg., die Gesamtausgabe 72416 Mk. 51 Pf., und der bare Kassenbestand am Schluffe des Monats 9679 Mk 42 Pfg. Der gesamte Geldumsatz im Monat August 1909 beziffert sich auf 154512 Mk. 44 Pfg. Die Sparkasse ist an jedem Wochentage vormittags von 8—12 Uhr und nachm, von 2—6 Uhr geöffnet und expediert auch schriftlich. Alle Einlagen werden mit 3l/»v/o und solche, welche bis zum 3. eines Monats erfolgen, noch für den vollen Monat verzinst. Alle Einlagen werden streng geheim behandelt. August 1909 168 Einzahlungen nn Betrage von 34343 Mk. 80 Pf. und 36 Rückzahlungen im Bettage von 4117 Mk. 80 Pf. geleistet. Eröffnet 20 Nf., die Gesamtausgabe 49743 Mk. 57 Pf. und de/bare Kassen bestand am Schluffe des Monats 3294 Mk. 63 Pf. Der gesamte Geldumsatz im Monat August beziffert sich auf 102781 Mk. 77 Pf. Rabenstein. Nach den Statistiken des hiesigen Einwohnermelde amtes betrug die überschriebene Einwohnerzahl am 1. August 1909 Monate August d. Js. 211 Emzahlungen im Bettage von 27031 Mk. 11123 Mk. 62 Pfg. Eröffnet wurden 41 neue Konten, geschloffen — Konto. Zinsbar angelegt wurden 11000 Mark. Die Gesamtein nahme betrug 27341 Mk. 72 Pfg., die Gesamtausgabe 22249 Mk. 57 Pfg., und der bare Kassenbestand am Schluffe des Monats 6133 Mk 76 Pfg. Der gesamte Geldumsatz im Monat August beziffert sich auf 50632 Mk. 90 Pf. Die Sparkasse ist an jedem Wochentage von 8—12 Uhr vorm. 2—6 Uhr nachm, geöffnet und expediert auch schriftlich. Alle Einlagen werden mit 3>/2°/c, verzinst und streng geheim behandelt. Rottluff. Das von unserer Schuljugend schon längst ersehnte Schul^st^wird, wie schon berichtet, Montag,^den 6. September er. und schließt sich hieran ein Umzug durch den ganzen Ort (Schulweg, Waldenburgersiraße, Limbacherstraße, Festplatz). Die Kosten des Festes werden von den erfreulicherweise zahlreich eingegangenen frei willigen Beitrügen und von einem namhaften Betrage aus der Schulkässe bestritten. Iedes Kind erhält mehrere Geschenke und das Essen und Trinken aratis. Auch wird es an sonstigen Belustigungen der Kinder nicht fehlen. Das Fest wird mit einem Lampionzug durch den Ort (Limbacherstraße, Schulweg, Waldenburgersttaße, Lim- bachcrstraße, Turnplatz) seinen Abschluß finden. Der Abmarsch wird kurz nach 7 Uhr erfolgen.