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Wochenblatt für Reichenvmn-, Siegmar, Neustadt, Radenstein and Rottluff. Anzeigen werden in der Expedition lRetchenbrand. Nevoigtstraße 11). sowie von dm Henen Friseur Webe?in'Reich mbrand. Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Albin Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 16 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigeu-Anuahme iu der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Vereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Fernsprecher Amt Siegmar 244. 21 Sonnabend, den 27. Mai INI« Nahrungsmittelverkauf in Reichenbrand. Solange der Vorrat reicht, findet der Einzelverkauf von Nahrungsmitteln im hiesigen Freibank» lokal gegm Vorlegung der Brotmarkenheste wie folgt statt. Montag, den 29. Mai 1916 Brotmarkenheft Nr. 801 —1200 - - 401— 800 . . 1—400 Verkauft werden Risotto lkonservenreis) Ochsena (Pflanzenfleischextrakt) . . kondensierte gezuckerte Milch Erbsen Bohnen Graupen nachm, von 2 — 3 Uhr, » » 3 — 4 Uhr. » . 4 — 5 Uhr. 1 Büchse 75 Pf 1 » 150 Pf 1 Dose 70 Pf N Ke 50 Pf V- Ke 45 Pf 1/2 Ke 45 Pf Die Einwohnerschaft wird ersucht, vorstehende Zeiten genau einzuhalten. Die Abgabe von Nahrungsmitteln erfolgt nur für eine Haushaltung und ist daher der Einkauf für eine andere Haushaltung nicht zulässig. Der geringm Vorräte halber kann von Gemüse an eine Haushaltung bis 4 Personen nur 1 Pfund und übn 4 Pechmen 2 Pfmrd abgegeben werden. Reichenbrand, am 25/Mai 191g" Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Nachdem die Heberolle der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Fahr 1915 ein- gegangen ist, liegt dieselbe zwei Wochen lang und zwar vom 23. Mai bis 6. Juni 1916 zur Ein- sichwahme der Beteiligten öffentlich im hiesigen Rathause (Gemeindekasse) aus und sind etwaige Ein sprüche der Unternehmer gegen Höhe der Beiträge usw. innerhalb einer weiteren Frist von zwei Wochen direkt an die Geschäftsstelle der Genossenschaft, Dresden-A, Wiener Platz 1, zu richten. Die Beitrage sind auch trotz erhobenen Einspruchs bis längstens den 1. Juni 1916 an die hiesige Gemeindekasfe abzuführen. Reichenbrand, am 23. Mai 1916. Der Gemeindevorstand. Gemeinde-Einkommensteuer 1916. Den 30. d. M. läufig dü Frist zur^Sezahlung^dtt) ab. Rückständige wollen den Termin nunmehr alsbald an die hiesige Steuerkasse abführen, da nach Fristablauf mit dem Mahnverfahren begonnen wird. Siegmar, 27. Mai 1916. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung, öffentliche Impfungen betr. Auf Grund von 8 11 Absatz 4 der zum Reichsimpsgesetz vom 8. April 1874 erlassenen Aus- sührungsverordnung vom 14. Dezember 1899 wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die diesjährigen öffentlichen unentgeltlichen Impfungen für den Impfbczirk Neustadt im hiesigen Gast» Hofe wie folgt stattfinden: Erstimpfungen: 30. Mai nachmittags >/i3 Uhr; Nachschau: 6. Juni nachmittags ^3 Uhr; Wiederimpfungen: 30. Mai nachmittags »/«3 Uhr; Nachschau: 6. Juni nachmittags -'/<3 Uhr. Impfpflichtig sind im laufenden Jahre: 1. diejenigen Kinder: 3., welche im Jahre 1915 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben, b., welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Impfgesetze schon vor dem laufenden Jahre impfpflichtig waren, jedoch bis zum Jahre 1915 der Impfpflicht noch nicht vollständig genügt hatten, erfolglos geimpft worden waren oder wegen Krankheit nicht geimpft werden konnten; 2. diejenigen Schulkinder: 3., welche im Jahre 1904 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind, b., welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Impfgesetze schon vor dem laufenden Jahre wiederimpfpflichtig waren, jedoch bis zum Jahre 1915 der Wiederimpfpflicht noch nicht vollständig genügt hatten, erfolglos wiedergeimpft worden waren oder wegen Krankheit nicht wiedergeimpft werden konnten. Eltern, Pflegeeliern und Vormünder von Impfpflichtigen werden hierdurch aufgefordert, in den anderaumten Impfterminen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen zur Impfung und die geimpften Kinder in demselben Zimmer zur Nachschau zu bringen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Zu den Impfterminen müssen die Kinder mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden, und es wird hierbei noch besonders auf die zur Verteilung gelangenden Impfvorschriften hingewiesen. Aus einem Hause, in welchem nach ärztlichem Zeugnisse ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtherie, Krupp, Keuchhusten. Flecktyphus, rosenartige Entzündungen Vorkommen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen Kinder zum öffentlichen Impstermine nicht gebracht werden. Diejenigen, welche trotz erfolgter amtlicher Aufforderung ihre Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund der Impfung und Nachschau entziehen oder die behauptete Befreiung von der Impfung durch ärztliches Zeugnis nicht Nachweisen, werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Hast bis zu 3 Tagen bestraft. Neustadt, am 24. Mai 1916. Der Gemeindevorstand. Einkommen- und Ergänzungssteuer. Denjenigen St-uerpslichtig-n, welche mit dem l. Termin der diesjährigen Einkommen- und LrsSoznng.Iteuer noch im Rückstände sind- wird hierdurch bekannt gegeben, daß das Mahn, und Zwang-volljtreckung.verlahr-n beginnt und die Säumigen die dadurch entstehenden Kosten sich selbst zuzuschreiben haben. Es wird um sofortig« Zahlung ersucht. Der Gemeindevorstand,u Rab«nst«In, am 2S. Mai I91S. veikrüge zur landwirtschaftlichen verufsgeuoffeuschafk betr. Das Unternehmerverzeichnis nebst Heberolle für das Jahr 1915 für die Beiträge zur landwirt» schastliLen Berufsgenossenschaft ist eingegangen. Nach § 14 Abs. 3 des Landesgesetzes vom 4. Dezember 1912 liegt die Heberolle 2 (Zwei) Wochen und zwar vom 23. Mai bis 6. Juni 1916 zur Einsichtnahme der Beteiligten öffentlich in der Expedition der Gemeindeverwaltung hier aus und sind etwaige Einsprüche der Unternehmer gegen die Beitrags» berechnung binnen weiteren 2 (Zwei) Wochen nach Ablauf der obigen Frist bet dem Genossenschafts. Vorstande, Dresden-A, Wiener Platz l.llzu richten. Die Beiträge sind jedoch trotz erhobenen Einspruchs bis spätestens S. Juni 1916 an die hiesige Gemeindekaffe abzuführen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 25 Mai 1916 Fundamt Rabenstein. Gefunden: 1 Schlüffe!, 1 Schlüsselbund, 1 wettzlackierter Stuhl. Verloren: 1 schwarzlederne Geldbörse. Familien-Unterstützung. Die Auszahlung der Reichsunterstützung an die Familien der zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für den Monat Juni 19l6 soll ausnahmsweise Mittwoch, den 31. Mai d. I. von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber I—250 und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhaber 251—500 im hiesigen Rathaus und zwar genau der Markennummer nach erfolgen. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 25. Mai 1916. Kartoffel-, Gemüse- re. Verkauf. Die Kartoffelabgabe an solche Einwohner — aber nur an solche — die keinen Vorrat mehr haben, erfolgt Montag, den 29. und Dienstag den 30. Mai von früh 7 Uhr ab mit 5 Pfund auf den Kopf und die Woche. (Pfund 7 Pf.. 10 Pfund — 65 Pf.) Markenausgabe am Sonntag, den 28. Mai 1916, mittags 11—12 Uhr in der Brauerei. Der Einzelverkauf von Reis, Erbsen, Spinat und Milch in Büchsen, Bohnen» und Schokoladenmehl durch die Gemeinde Ravenstein erfolgt Freitag, den 2. Juni d. I., von vorm. 9 Uhr ab in der Brauerei (Iohs. Esche). Markenausgabe am Donnerstag, den 1. Juni 1916 von 11—12 Uhr vorm. Marken, Brothefte und kleines Geld sind mitzubringcn. Andrang ist zu vermeiden, da genügend Marken ausgeteilt werden, die nur für den Tag, für den sie gelöst sind, gelten. Ohne Marken und Brothefte wird nichts verabfolgt, auch ist die Zeit streng einzuhalten, welche je auf der Marke angegeben ist. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 25. Mai 1916. Bekanntmachung. Am 1. Juni 1916 wird der 2. Termin der diesjährigen Gemeindeanlagen und des Schul geldes fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Anlagen und das Gemeindekasse abzuführen sind. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 25. Mai 1916. Butter-Abgabe in Rottluff. Die Butter-Abgabe an die hiesige Einwohnerschaft erfolgt künftig regelmästig an den Nachmittagen der Sonnabende. Die Butter wird nach der Anzahl der noch nicht verbrauchten Butterkarten, jedoch hierauf nur noch die Hälfte der gesetzlich zustehenden Menge Butter abgegeben, da dem Unterzeichneten mehr Butter nicht zur Verfügung steht. Die Bezugsmarken sind unter Vorlegung der Brothefte und unter Abgabe der ent sprechenden Anzahl Buttermarken gegen Bezahlung des am Gemeindebrette zu ersehenden Butterpreises zu den nachstehenden Zeiten im Kaffenzimmer des Gemeindeamtes in Empfang zu nehmen. Die Ausgabe der Bezugsmarken geschieht in der Nummerfolge der Brothefte» weshalb die Abnehmer sich pünktlich einfinden wollen, und zwar um 1 Uhr die Brotheftinhaber Nr. 1 bis mit 100, V22 « . „ „ 101 „ . 200. 2 „ „ .. . 201 . , 300, V23 „ „ „ „ 301 „ „ 400, 3 , „ , „ 401 und mehr. Die Butter selbst wird im Anschluffe hieran gegen Abgabe der Bezugsmarken im Freibanklokale ausgehändigt. In der vorstehenden Bekanntmachung etwa eintretende Veränderungen werden bekannt gegeben. Rottluff, am 19. Mai 1916. Der Gemeindevorstand. Kartoffelansgabe in Rottluff. Diejenigen Einwohner, die nicht mehr im Besitze von Kartoffeln sind oder mit ihrem Kartoffelbestande bis zum 15. Juni d. I. nicht ausreichen, können für die Zeit bis zum 15. Juni d. I. Kartoffeln erhalten. Es können jedoch Kartoffeln nur nach dem tatsächlichen Verbrauche und bis zur höchsten zulässigen Menge abgegeben werden. Die Bezugsscheine find zu den nachstehenden Zeiten gegen Bezahlung von 6V2 Pfg. für 1 Pfund Kartoffeln im hiesigen Gemeindeamte — Kassenzimmer — in Empfang zu nehmen, und zwar 2 Uhr von den Brotheftinhabern Nr. 1 bis 75, 3 » - » - - 76 - 150, 4 » . . . - 151 . 225, 5 . . . . . 226 . 300, 6 - . . - . 301 - 375 Montag, den 29. Mai d. I., nachmitttags» Dienstag, den 30. Mai d. I. vormittags 7 Uhr von den Brotheftinhabern Nr. 376 bis 450, H. ^ 8 - - . ^ und mehr. Verluste haben. Rottluff, am 25. Mai 1916. Der Gemeindevorstand. Veikrüge zur lanittvirkschasklichen verussgenossenschask. Die Beitragsheberolle der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Königreich Sachsen für das Jahr 1915 liegt vom 30. Mai bis mit 12. Juni 19l6 zur Einsicht der Beteiligten im Gemeindeamte — Kassenzimmer — aus. Etwaige Widersprüche der Unternehmer gegen die Bei» tragsberechnung sind bis zum 26. Juni 1916 bei dem Genossenschaftsvorstande (Dresden-A., Wiener Platz 1. II) zu erheben. Die Beiträge werden vom 29. Mai d. I. ab durch den Schutzmann eingezogen. Rottluff, am 23. Mai 1916. Der Gemeindevorstand. Soun- und Feierlags-Geschüfkszeik für Milürmlauber. Um beurlaubten Militärpersonen die Vornahme von An» und Abmeldungen sowie die Erlangung von Brotmarken und dergl. zu ermöglichen, ist an einem jeden Sonn» und Feiertage vormittags von r/<11 bis °/<11 Uhr im Gemeindeamte — Meldeamtszimmer — ein Angestellter an- wesend. Die Zeit ist genau einzuhalten, da spater das Gemeindeamt geschlossen und eine Abfertigung unmöglich ist. Rottluff, am 24. Mat 1916. Der Gemeindevorstand. Schornsteinreinigung. Die nächste Reinigung der Schornsteine wird in hiesiger Gemeinde in der Zeit vom 1. bis 9. Juni d. I. erfolgen. Rottluff, am 25. Mai 1916. Der Gemeindevorstand.