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Srfchebü «3«»d«»V «lurnshm« d« S«m- »n» HMOp st» »» ----B»»»««»»—«o» uSchftsol-«nd<n Lag. »»»--»-»»««»»«»»oo, Dez»»«prei»r ZWßOotW sni io, Lou, ,,li«t«t »t«ü«yäh^ MM LM, i4WW» »3 VDMi«. Durch dl» P»st b««o,«a vi«tt»ljShrlis «ar» ».« au^chlteblich D«lt«g«l» MWt« Rummiro' 10 Pssani» Oberlungwitzer Tageblatt und Oersdorfer Tageblatt UUKsKAeW-MÄr Kri»-«az»tzg*n ui« v-gefpoltene Sorpuszeil« «> Pfennig, die Reklcaiezeile SV Pfennig. Nedlitz» für /'.--NM und lagernde Briese LV Pfennig besonders. Lai Wiadarholungen lakismütziger Nachlaß. Anzeigenaufgabr LsrH Fernjprecher schiietzt jedes Beschwerderecht aus. Bei zwangsweti« Eintreibung der Anzeigengebühren durch Klage oder Im KonkursM, gelangt der volle Betrag unlerWegfall jeden Nachlasses in AnrechouW. «amtliche Anzügen »rschelnan ohne AufschSsg ÜW »Obertungwiher Tageblatt" «ab im »Gersdorsrr TagrblaM. für Lohenstein-Cmstthal- Oberlungwitz, Gersdorf, Lermsdors, Rüsdorf, Bernsdorf, WüstenbMNÄA Tageblatt Mittelbach,Srüna, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Meinsdorf, Langenberg, Falken, LangenchursdorfW M. 1. yemsrrech« SU ibi Ritt««-, tn 1. Jaaaar t»'S /ö. ZOtzMg ... - I - I. K L »r. 1331 U». Kaffee»Ersatzmittel. Somitt dl» »«I«o R an» S Ab« Kaye«-Ersat«ttt«l noch nicht »iltestrt sein solt«n kam »i« »Ut«f«nvt mtt War!« L n«nm,yr sofort erfolgen. . II. K»L 171» Gete, ». Saatgelrewe. NS wie» erneut »«an «Ravert, daß Landwtrt« Letreide gegen Gaalkoelt nm dann »er» 8 ßa» »de« lief«« dLrfe», wenn K« Vorher die Geuehmißung de» BstrB»e«»«»tzi» hi»r,u «tv» , ««U »«» » Mes« ».stimmung ist »telsoch nicht »,achtet wo»»,», «oträ,, arg «rteiluu» »er v>»iotz«lg«lM st»», soweit «ommersaatgetres», tn Urago lowart. splstfl«»» »t» za» 1». Uetrnar lös» d«t» Veztrttoerbao» »inj»r^ch»n. Gp»ter elnzetzen»» Antrtz« werden nicht »«rückficyit,». D»wt»wß»o»ilvd» wache» sich straf»«. Glaacha«, den »3. Lezrwd« 1918. «mtrhauptmann UwHom ». »oltt. Bekanntmachang. Barch einstimmige» Beschluß de» stLdttsch,» Kolrgie» ist Hern 6tBtM Bernhard Anger tn »wchaig f»t»m gmßm Verdienste «r hi» Stadt da» Vhrenbürgerrecht vrrHchea mord«, . Goß»»stei»BrasttHaI,d«M Di, Mejeender Ißt». Do» Stadtrat. DI» Stadt»oet»«-»«dam. M» Paß, vttr-ermeister. U »ohso, Bist«»« Musel,e »etter« « »»Hang »« »sßte,greif« mach» stch auch et»« »ottme GchßßmiH »e» - Batproists »Stig. Ber Ga»P«W »etrlgt »om 1. Menu« 191» a»: ftir L ,d» Nutomatm,«» 93 Pfg. .1 , Koch, und Lenchtga» 89 » 1, Motoren,« 38 Pfg. G»he»stei»^mstthoE, am »1. De,«mb« 1V18 Beo E«»««. »iqahlmß her MMHilst» m ArlMfmili« La«aor»tag, den 3. Januar 1»l», vormittag« »—1» Uhr »r j1—1899, nuchmUt,,« 8^3 Uhr Nr. 1301—3130 in gleich« Rethenfai«« wie die Ktiead»n1e»st3tzeng»-aylang«n. Kriegerwitwe« erßalB» »te Mietbeihllfea Freitag, den 3. Jaauar 1313, rmchmlitag» 4E»/,» Ehr. Stadtrat -ohe»stei»Sr»st1ha!, am 81. D-^mb« 1313. 1. stSdttsche Verkaufsstelle. -»«MO««, v,»i«Nkiq I» »-I-« ,u I.M UN» «.,<> MI. » -«l« ,-lv! 311—330 UleischdrRhersatzwürfel i» Base» »u 1.30 MI. 10—11: 1-300, 11-13 : 331-1000. Bekanntmachung Stressend die Entrichtung der Umsatzsteuer für die Monate Lugust bis mit Dezember 1918. Auf Grun» des § 31 der A«sahrunged-stlm«nagen zum Unsatzsteuergefetzt werden die zur Entrichtung d« Umsatz lerer orcpflt Hirten ge-o-rirteeib enden Personen, Gesellschaften und f«sti«n Perfonenoereintgungen in Sergteorf aufgefordert, d!^ »argeschrtebenen Erklärungen über dar Grf««tb«tra- der steuerpflichtigen Entgelt« für die Monat« August di» «tt Degemd« 1313 »iß fpdtest««» End« Januar 1319 — Ende de» auf den Sttuermonat folgenden Mmckt» — de« untmaeichneten Smsatzsteueramt fchrlftllch einzureichen, ober die keforbultchm Nngaben an Amt», stelle mündlich zu wachen. Al» steuerpflichtiger Eewndebetrieb gilt auch der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, »er Viehzucht, der Fischerei »nd de» Gartenbau«», sowie d« Birgwwlbetrted. Die Absicht der Gewinneeztelung ist nicht voraudsetzung für da» vorltegen «ine» Gewerbedetrle»» im Sinn« de» wusatzsteuergefetz«». Angthdrig« freier Verus« (flrrzte, Becht»an«!Ute. Künstler usw.) sind nicht stinerpflichtig. Die Steuer wird auch erhoben, wenn und soweit di« steuerpflichtigen Personen ns». Gegenstünde au» de« eigenen Betriebe zu« Selbstgebrauch oder .ombrauch entnehmen Al» Entgelt« gilt i« letztere« Fall« der Betrag, »er am Orte und zur Zeit »er Entnah«» von »t«»«- »«ckstufem gezahlt zu werden pflegt. Bon der allge»«in«n Umsatzsteuer «ach dem Soße von 5 v. r sind diejenigen Personen usw. desrät, del denen »te Gesamtheit der Entgelte in «in«« Kalerwerjahre nicht «ehr al» 3000 MeoS betrag. Ste stab »«her zur Vtmeichung einer Erklärung nicht verpflicht«». Ein« Mlt MwW a» »aß U«saßst«a«»a«t sti« dl, kt Anspmch genommen« Steuersreiheit «st jedoch «rwitnscht- WB dl« D«f«än»,« von »ozMgigmstitnden »esteht »«in« duarttg« Bestoiung. Dl« «lchMnrstchmrg dm Geklänmg »loht «ine Pchnnngdstraf« bi» zu 130 «enk nach sich. 2. ftSdtlsche Verkaufsstelle. Donnerdtag Deltkatetz tzerin,« J'de Pnson V. Psd. — 73 Pfg. 9—13 : 333—»33, 13—11: 308—933. 11—13 s 936-1013. G-Vtz, wttbringen. Sos. Fffchroge», 1 Pw. IO« Pfz. geb« Person V. vld. 3338—»310 u. 1-338: Br. Vosnmnn, Schaomtfti., 339—473: M. Hofmann, steniralstr, 473—834: G. Hüfma», Lungwchir St^ 4801—4319: Konfum-Ber««». Da» Umsatzsteuerges'tz bedroht denjenigen, der über den B-Irag der Entgelte wiffentlich unrichtige Angaben macht und vorsätzlich die Umsatzsteuer hinterzieht otzer «inen ihm nicht gebüh renden Steueroortell erschleicht, mit einer Geldstrafe bi» zum 20sachrn Betrage der gefährdeten oder hinterzogenen Steuer. Kann dieser Steuerbetrag nicht sestzestellt werden, so tritt Geldstrafe von 100 Mark bi» 100000 Mark ein. Der Versuch ist strafbar. st » Einreichung der schriftlichen Elkläcung sind Vordruck« zu verwenden. Sie ISnnen bei b«m unterzeichn len Umsatzsteueramt lostenlo» ent >vwm«n werden. Struerpfltchttge stad zue An» Meldung der Entgelte verpflichtet, auch wen i ihnen Vordrucke zu einer Erklärung nicht zugegangen find. D!e ASgabe d«r Erklärung kann im ÜZrigen durch nötigenfalls zu wiederholend« Geld strafen erzwungen «erden, unbeschadet der Brsugni» de» UmsatzsteurrayttS, bi« Veranlagung aus Grund schätz ing»weis«r Ermittlung vorzunehmen, Gersdorf, den 37. Dezember 1S18. Das Umfatzsteuerawl. Schemrema», Grmetndevorstand. Mt Mstigt dtülscht Rtichs- vttfaffiisg. lieber die künftige Verfassung der deutschen Republik, wie sie der Nalwnrüverfmmnlung vor- gelegt werden dürfte, teilt der „Loknl-Anz." mit: An die Spitze der deutschen Republik wird ein chom ganzen Polke in direkter WM gewützlter Präsident treten. Es schweben noch Er wägungen darüber, ob als gewählt der Wahl- b^werber gelten soll, der die relative oder nur wer die absolute Mehrheit hat. Die gesetz gebenden Körperschaften selber wer den bestehen aus einein PolkShause, das aus allgemeinen, direkten Wahlen hervvrgeht, und einein S t a a t e n h a u s e, dessen Mit glieder von den bundesstaatlichen gesetzgebenden Körperschaften gewählt werden. Bei Meinungs verschiedenheiten zwischen den beiden Häusern und den gesetzgebenden Körperschaften und dem Präsidenten soll der direkte Appell an das Polk in «der Horm des Referendums erfolgen. Indem Staatenhause wird den einzelnen Staaten die Stimmrnzabl nach einem bestimmten Bevölte- rungsschlüssel zugeteilt werden; doch soll kein Staat mehr als 28 Stimmen erhalten, wobei angenommen wird, das; auf je eine Million An gehöriger des deutschen Volkes eine Staatcnhaus- stimme entfällt, so daß das Staatenhaus unge fähr 69 Stimmen zählen könnte. Die 23 Stim men des größten Staates würden danach, gleich viel, wie hoch ferne tatsächliche Bevölkenmgszahl ist, höchstens ein Drittel darstellen. Man denkt daran, daß die künftigen B u n d e s st a a- ten eine durchschnittliche Größe haben sollen, deren untere Grenze bei drei bis vier Millionen, deren obere Grenze bei sieben bis acht Millionen liegt. Die Formung der neuen Bundesstaaten muß den lokalen rind provinzialen Bedürfnissen und Wünschen überlassen bleiben, wobei natürlich zwischen diesen Forderungen und den Interessen des Reiches ein billiger und notwendiger Aus gleich erzielt werden muß. Die kleinen Staaten sollen dabei verschwinden. Der Zusammenschluß der kleinen Staaten bedingt anderseits wiederum zum Teil eine andere Organisation der jetzigen großen Bundesstaaten. So ist z. B. ein Groß thüringen unmöglich, ohne daß der Regierungs bezirk Erfurt darin aufgeht oder daß auch die geographisch und wirtschaftlich zu Thüringen ge hörigen Teile Nordbahcrns Anschluß finden. Airs historischen und kommerziellen Interessen dürfte man auf die Selbständigkeit der Handels städte, besonders Bremen und Hamburg, Wmt legen. Vie'StmiMt »er RtWrezierW. Der Weltkrieg hat dem deutschen Volke unge heure Lasten anferlcgt. Sic können nur getra gen werden, wenn sic gerecht verteilt werden. Deshalb sind Vermögen und Einkommen in je der Form crhetzjlich schärfer^ als bisher heran- zuzicben. Ein durchgreifender Ausbau der direk ten - Steuern muß die Grundlage des neuen Steuerwcsens bilden und ungesäumt in Angriff genommen werden. Zu diesem Zweck hat der Nat der Volksbeauflragten im Einvernehmen mit dem Staatssekretär des Reichsschatzamtes folgen des beschlossen; l. Zunächst sollen dir Krirgsgewinne cingezogen werden, und zwar in der Form einer außerordentlichen Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr l!)I9, wodurch die durch Gesetz vom 26. Juli 1918 eingeführte Abgabe vom Mehreinkomnien und voin Vermögen bei Einzel personen auf ein weiteres Jahr erstreckt und die Erhebung der Abgabe vom Mehrgewinn der Gesellschaften für das 5. Kriegsgeschäftsjahr sort- geiel't wird, nachdem durch Verordnung vom lä. Robe,über 1918 bereits die Bildung einer Kriegssteuerrücklage in Höhe von 80 vom Hun dert des Mehrgewinnes gegenüber bisher 60 vom Hundert vorgeschrieben worden ist, ferner eine außerordentliche Abgabe vom, Permögenszuwachs, durch welche die während der gesamten Dauer des Krieges entstandene Vermögensvermehrun^ dergestalt erfaßt werden soll, daß sie unter Scho nung kleiner Beträge in vollem Umfange wieder der Allgeineinheit zugefühH wird. Die bereit« ans Grund des Kriegssteuergesetzes vom 21. Juli 1916 gezahlte Steuer wird angerechnet. . 2. Bon den, nach Einziehung der Kriegsge winne verbliebenen Vermögen soll eine große allgemeine Vermögensabgabe er hoben werden, die in starcker Progression an steigen, jedoch die Grenzen der volkswirtschaft lichen Leistungsfähigkeit nicht überschreiten, Fa- mstienstand, Alter und Erwerbsfähigkeit der steuerpflichtigen berücksichtigen pnd zum minde- itenS in der Art ihrer Erhebung den verschiede nen Gattungen der Vermögenslage Rechnung tra gen wird. Die Veranlagung muß auf einen be- stinuuten Stichtag abgestellt werden. Um jedoch die hiermit verbundenen unvermeidlichen Zufäl ligkeiten auszuglcichen oder besonders auch das sich noch nachträglich bildende neue Vermögen in entsprechender Weise zu belasten, soll im Anschluß an die Vermögensabgabe ein Ausbau der Be st hsteuer erfolgen. * 3. Die hohen Einkommen sollen stärker belastet werden, indem eine Reichseinkom mensteuer mit weitcrgeführter Progression min destens für diese Einkommensteuerstufen einge führt wird. -1. Die einzelnen Einkommcnquellen sollen in erweiterten« Umfange der Besteuerung erschlossen und dein Reiche zugänglich gemacht werden. Eine Kapitalcrtragssteuer soll die Erträgnisse des Ka pitals (Coupons, Dividenden, Hypothekcnzinsen), eine Betricbsertragsstener die einen gewissen Min destbetrag übersteigenden Gewinne geschäftlicher Unternehmungen erfassen. 5. Die. E r w e r b S st e u e r soll unter W.'i- terfübrnng der Progression stark erhöht werden, sic soll auf Abkömmlinge und Ehegatten aus gedehnt werden. Für die Höhe des Mgaben- satzeS soll nicht nur der Betrag der Erbschaft, sondern auch die Vermögenslage des Erben be rücksichtigt werden. 6. Eine besondere Abgabeordnung soll dafür sorgen, daß die zu erlassenden Gesetze auch wirksam, gleichmäßig und gerecht ausgefllhrt wer den. Die Veranlagung soll überall in die Hände finanztechnisch besonders vorgebildeter Personen gelegt werden. Soweit nicht schon die neuzube« lebende Stcucrmoral zu einer wahrheitsgemäßen Einschätzung führt, soll sie durch staatliche Zwangsmittel unbedingt gesichert werden. Var 6ta»dre-I ia Pasta. Durch eine von den deutschen und polnischen Behörden unterzeichnete Bekanntmachung ist da«