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MockrnblMt flir Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und UingcgcM Erscheint: Mittwoch» und Sonnabends. ,,, Abonncmentspreis: v>»1chlikßlich de« jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden Sonntagsblatte«) Vierteljährlich 1 M. 25 Pfg. Inserate werden mit bO Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zcile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags » Uhr hier aufzugeben. Amtsölatt des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Stadtrathes zu Autsniß. FünfundÄreitzigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Nedaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsstelle» ia- Königsbrückr bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden; Annoncen-Bureaus Haasenstei« Vogler u. Jnvalideudast. Leipzig: Rudolph Moss» Relikt* von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarke« oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls aufgenomme«, mag der Betrag beiliegen oder nicht. LXPKÜition l>68 ^mt8dIstt»S» 29. August 1883 69. Mittwoch. Auf Fol. 158 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute die Firma Jäckel L Philipp in Großröhrsdorf eingetragen, auch verlautbart worden, daß u., der Schmiedemeister Herr Wilhelm Gustav Jäckel in Großröhrsdorf, b, der Schnittwaarenhändler Herr Gustav Rudolph Philipp daselbst Inhaber der Firma find. Pulsnitz, am 22. August 1883. , f / Das Königliche Amtsgericht. / ) / vr Krenkel Bekanntmachung, die vorzunehmende Ergänzungswahl der 2. Kammer betr. Nachdem für die am 11. September a. c. stattfindende Ergänzungswahl der 2. Kammer der Ständeversammlung für hiesigen Wahlbezirk der Unterzeichnete zum Wahlvorsteher und Herr Stadtrath Baumeister Weise zu dessen Stellvertreter ernannt worden sind, wird dies hiermit mit dem Bemerken zur allgemeinen Kennt- niß gebracht, daß 1 ., die Stadt Pulsnitz einen Wahlbezirk bildet und 2 ., die Stimmzettel, Dienstag, am rl Septembev 1883, von Vormittags 1V Ubr bis Nachmittags 3 Uhr, im Se8«iv»8«Lirimvr des IllatvUriase«, I Ltngv, von den in der Wahlliste eingetragenen Stimmberechtigten abzugeben sind, nach Ablauf dieser Frist aber Niemand, der bereits im Wahllokale anwesend ist, zur Wahl zugelassen werden kann. Pulsnitz, am 24. August 1883. Der Stadtrath. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Die Königliche Amtshauptmannschaft unter Mitwirkung des Bezirksausschusses in dessen Sitzung vom 13. d. M. hat in Folge mehrfach vorgekommener Unzu träglichkeiten folgendes Regulativ aufgestellt. Indem dies andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, wird darauf aufmerksam gemacht, daß Zuwiderhandlungen gegen die in demselben enthaltenen Be stimmungen gemäß Punkt 7 des Regulativs mit Geldstrafe bis 150 Mark oder Haft zur Ahndung gelangen werden. Kamenz, am 18. August 1883. Königliche Amtshauptmannschaft. I. V.: Commissionsrath Bachmann, Bez.-Ass. Vorschriften zur Verhütung von Unglücksfällen beim Entladen von Sprengschüssen. 1 ., DaS Entladen von Sprengschüssen, gleichviel ob dasselbe in Steinbrüchen, beiin Grundgraben für Gebäude, beim Anlegen von Brunnenschächten oder bei an deren Gelegenheiten geschieht, ist nur in den gewöhnlichen Ruhestunden der Arbeiter, nämlich Vormittags 8 Uhr, Mittags 12 Uhr, Nachmittags 4 Uhr und Abends 7 Uhr gestattet. 2 ., Wo öffentliche Fahr- oder Fußwege in einer geringeren Entfernung als 150 Meter vom Sprengort sich befinden, stad vor dem Entladen der Sprengschüsse Männer mit rothen Fähnchen auf den betreff. Wegen auszustellen, welche auf eine Entfernung von wenigstens 150 Meter vom Sprengort die betreffenden Wege zu sperren und bis zu Abgabe des letzten Sprengschusses gesperrt zu halten haben und deren Anordnungen bei Vermeidung sofortiger Arretur und bez. der in Z 366, 10 des Reichsstras- gesetzbuchs angedrohten Strafe unweigerlich und sofort von allen auf den betr. Wegen befindlichen Fuhrwerken, Reitern und Fußgängern Folge zu geben ist. 3 ., Den ausgestellten Posten ist das Anzünden der Zünder und das Abgeben des letzten Sprengschusses durch Hvrnsignal oder durch Zuruf laut und vernehmbar vom Sprengort aus anzuzeigen. 4 ., Ackergeschirre, Viehhirten, Feld-oder andere Arbeiter, welche in der Nähe des Sprengortes beschäftigt sind, sind von dem Beginn der Sprengungen so rechtzeitig in Kenntniß zu setzen, daß sie sich auf eine Entfernung von mindestens 150 Metern vom Sprengort zurückzieheu können. 5 ., Die zu entladenden Schüsse sind mit Schußdeckeln zu 'überdecken und diese in angemessener Weise zu belasten. 6 ., Jeder Steinbruchsbesitzer, Bauunternehmer u. s. w., welcher nach Inkrafttreten dieser Bekanntmachung Sprengschüsse abzugeben beabsichtigt, hat hiervon, unter Benennung derjenigen Persönlichkeit, unter deren Leitung und Verantwortung dies geschehen soll, der Ortspolizeibehörde (Bürgermeister, Gemeindevorstand, Gutsvorsteher) zuvor Anzeige zu machen, welche die Erlaubniß hierzu wegen Gefährlichkeit des Ortes versagen, oder dieselbe an weitergehende sicherheitspolizeiliche Beschränkungen — z. B. Abgabe von Hornsignalen, Anbringung von Warnungstafeln und dergl. — knüpfen kann. 7 ., Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft bestraft. Kamenz, am 13. August 1883. Königliche Amtshauptmannschaft. —_ — von Zezschwitz. Bekanntmachung. Nachdem die unter den Viehbeständen des Gutsbesitzers August Peschel in Lauhnitz, - - Traugott Kühue in Reichenau, der Gutsbesitzerin Caroline verw. Lohfe in Dobrig, des Gutsbesitzers August Jacob und - - August Quosborf in Neukirch, - - Johann Traugott Nicktich in Cosel, Hillmann in Talpenberg. der Gutsbesitzerin Charlotte verw. Schulze in Trado, des Hausbesitzers Carl Zeiler in Hölendorf, des Gutsbesitzers Peter Schulze und auSaebrock,«- des Nahrungsbesitzers Jakob Schweda in Cunnewitz, A Maul- und Klauenseuche erloschen ist, wird Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. «wenz, am 21. August 1883. Königliche Amtshauptmannschaft. I. V.: Commissionsrath Bachmann, Bez.-Aff.