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WOiMWss UM Erscheint jeden Wochentag nachmittags — Fernsprecher Nr. II und 28. — Postscheckkonto Leipzig 23464. — Bankkonten: Stadtbank (Konto 2814), Dresdner Bank Zweigniederlassung Hohenstein-Ernstthal, Commerz- und Privat-Bank Zweigstelle Hohenstein-Ernstthal. — Unverlangt eingesandte Beiträge werden nicht zurückgeschickt. — Einsendungen ohne Namens nennung finden keine Ausnahme. UNÜ Bel Konkurs und Zn a igsvcrglcich erlischt jeder Nachlaß- ansprnch. Im Falle höherer Gewalt — Störung des Be triebes der Zeitung, der Lieferanten oder der Besörderungs- einrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück zahlung des Bezugspreises. — Erfüllungsort und Gerichts stand: Hohenstein-Ernstthal. Hohenstein-Srnstthaler Zeitung, Nachriayten und Neueste Nachrichten Generalanzeiger für Hohenstein-Ernstthal mit Hüttengrund, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Rüsdorf, Langenberg, Meinsdorf, Falken, Langenchursdorf, Reichen» bach, Callenberg, Grumbach, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung. Kirchberg, Erlbach, Pleißa und Rußdorf. Dieses Blatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen des Stadtrats behörd licherseits bestimmte Blatt. Außerdem veröffentlicht es die Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Finanzamts Hohenstein-Ernstthal sowie der Behörden der umliegenden Ortschaften. Druck und Verlag von Dr. Alban Frisch. Ä Mittwoch, den 3V. Januar 1935 iDte 46 mm breite MiNimetcricile kostet i Hilf. 18 Pf»., die 73 mm breite Millimetcrzei I 21 Vka. Nachlakstasfel ä. > 85. gahrg Vc-uasvrciS bolbmonatlicb 86 Neichsvsenuiae etuicvliestliÄ Trimerlohu. Wichtige Eckpfeiler beim Neubau des Reiches Sie in der Wen KabwellsfiWg beschlossenen Gesetze znni Jahrestag der Machtübernahme verkündet Gemeindeordnung — RsichsstatthalZsrgesetz — Eingliederung des Saarlandes Berlin» 29. Januar Im Neichsgesetzblatt Nummer 6 vom 30. Ja nuar 1935 werden die von der Reichsregierung beschlossenen neuen Gesetze veröffentlicht: 1. Das Gesetz über die neue deutsche Ge meindeordnung, das vom Führer und Reichskanzler Adolf Hitler und vom Reichs minister des Innern Dr. Frick unterzeichnet ist und am 1. April 1935 in Kraft tritt. 2. Das Reichsstatthaltergesetz, nach dem die Statthalter Vertreter der Reichsregie ¬ rung und Organe der Verwaltung in Amtsbezir ken — nicht mehr deutsche Länder — sind. 3. Das Gesetz über die Vertretung des Saargcbiets im Reichstag. 4. Das Gesetz über die vorläufige Ver waltung des Saarlandes, das bis zur Eingliederung des Saargebietes in einen Reichs gau den Reichskommissar für die Rückgliederung des Saarlandes als ständigen Vertreter der Reichsregierung mit dem Sitz in Saarbrücken ein setzt und am 1. März in Kraft tritt. Beamten, Angestellten und Arbeiter der Ge meinde. Er stellt sie an und entläßt sie. In Gemeinden mit weniger als 19 000 Ein wohnern sind Bürgermeister und Beigeord nete ehrenamtlich tätig, während in Gemein den mit mehr als 10 000 Einwohnern die Stelle des Bürgermeisters oder eines Bei geordneten hauptamtlich verwaltet werden muß. In Stadtkreisen muß der Bürgermeister oder der erste Beigeord nete hauptamtlich angestellt sein und die Sie deutsche Gemeindeordnung Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst haben. Die Stellen hauptamtlicher Bürgermei ster und Beigeordneter sind vor der Besetzung Die wichtigsten Bestimmungen sind: Der erste Teil des Gesetzes behandelt die „Grundlagen der Gemeindeverfassung". Danach sind Gemeinden öffentliche Gebietskörperschaften, die sich selbst unter eigener Verantwortung ver walten. Der vierte Teil, der die Überschrift „Einwoh ner" und „Bürger" trägt, enthält wichtige Be stimmungen über die Rechte und Pflichten der Einwohner und Bürger. Danach sind alle E i n- wohner der Gemeinden nach den bestehenden Dem Bürgermeister stehen Beigeordnete als Stellvertreter zur Seite. Der erste Beigeordnete führt in Stadtkreisen die Amtsbezeichnung Bür germeister. Der mit der Verwaltung des Geldwesens einer Stadt beauftragte Beigeordnete führt die Amtsbezeichnung Stadtkämme- rer. Die übrigen Beigeordneten in Städten führen die Amtsbezeichnung Stadt rat. Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde. Erklärun gen, durch die die Gemeinde verpflichtet werden soll, bedürfen der schriftlichen Form. Der Bür germeister ist Dien st vorgesetzter aller von der Gemeinde öffentlich auszuschreiben. Die eingegangenen Bewerbungen sind dem Beauf tragten der NSDAP zuzuleiten, der nach Be ratung mit den Eemeinderäten in nichtöffent licher Sitzung bis zu drei Bewerber vorschlägt. Der Beauftragte der NSDAP übermittelt seine Vorschläge durch die Aufsichtsbehörde den zustän digen Stellen. Sind diese mit dem Vorschlag einverstanden, lo ernennt die Gemeinde den Be werber. Andernfalls sind neue Vorschläge ein zureichen. Stellen ehrenamtlicher Bürgermeister (Fortsetzung auf der 2. Seite) Vorschriften berechtigt, die öffentlichen Einrich tungen der Gemeinde zu benutzen und verpflich tet, die Eemeindelasten zu tragen. Zum 3. Geburtstag des Dritten Reiches Bürger der Gemeinde sind die deutschen Staatsbürger, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens einem Jahr in der Gemeinde wohnen und die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen. Das Bürger recht erlischt durch Wegzug aus der Gemeinde und durch den V e r l u st des deut schen Staatsbürgerrechts. Es wird verwirkt durch ehrenrührigen Verlust des deut schen Staatsbürgerrechts oder der bürgerlichen Ehrenrechte. Ferner dann, wenn das Bürger recht nach den Vorschriften der neuen Gemeinde ordnung aberkannt wird. Die Gemeinde kann verdienstvollen deutschen Staatsbürgern das Ehrenbürgerrecht verleihen, sie kann die ses Recht wegen eines unwürdigen Verhaltens wieder aberkennen. Die Verleihung des Ehren- bürgerrechts an Ausländer bedarf der Genehmi gung der Aufsichtsbehörde. Der Bürgermeister bestellt die Bürger zu ehrenamtlicher Tätigkeit. Die ehrenamtliche Tätigkeit kann aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Der Bürger, der zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist wie ein Gemeindebeamter zur Verschwiegen heit verpflichtet. Ehrenamtliche Bürgermei ster, Beigeordnete und Gemeinderäte haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Die Gemeinde kann ehrenamtlichen Bürgermei stern, Beigeordneten und Kassenverwaltern eine angemessene Aufwandsentschädigung bewilligen. Wer sonst ehrenamtlich tätig ist, hat nur Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und des entgangenen Arbeitsverdienstes im Nah men von Zeugengebühren. Jin fünften Teil, „Verwaltung der Ge meinde", wird im ersten Abschnitt „Bürgermei ster und Beigeordnete" u. a. bestimmt, daß der Bürgermeister die Verwaltung in vol ler und ausschließlicher Verantwortung lührt. Mit sicherem Schritt hat die deutsche Volkserhebung vom 80. Januar 1983 ab das gesamte politische, wirtschaltliche und kulturelle Leben neu und fester denn je gegründet. Das deutsche Volk ist stolz auf diesen Tag, den unauslöschlichen großen Ehrentag in unserer Geschichte. Ser 2. Jahrestag der nattovaWaWischen Revolution Der 30. Januar 1933 war ein Tag wie alle anderen, so konnte man meinen. Das politische Leben des deutschen Volkes stand zwar wieder einmal auf einem Höhepunkt. Wir fühlten und ahnten, daß die Auseinandersetzung des Na tionalsozialismus' mit seinen Gegnern einer Entscheidung entgegendrängte. Daß jedoch ge rade dieser 30. Januar die geschichtliche Wen dung bringen sollte, wagte wohl noch keiner zu glauben. Und dann war es doch Gewißheit geworden! Um die Mittagsstunde verkündeten es die Laut sprecher allerorts, Adolf Hitler, unser Füh rer, war Kanzler des Deutschen Rei ches geworden! Der Tag, den wir seit Jabren ersehnt und erkämpft hatten, war gekommen. Hinter uns lag eine Zeit, die wir haßten, weil sie dem deutschen Volke ungeheure Schmach ge bracht hatte. Vor uns aber sollte nun eine Zeit liegen, die zwar nicht äußeren Glanz, nicht ein Paradies auf Erden bringen würde, die aber ihr Gepräge und ihren Charakter von unserer stahl harten nationalsozialistischen Bewegung erhal ten sollte! Eine neue Epoche begann mit diesem 30. Januar! Was das Schicksal den Ge nerationen vor uns vorenthalten hatte, die Ge burtsstunde eines neuen Deutschen Reiches, das sollten wir an diesem 30. Januar miterleben! * Und wieder kam ein 30. Januar. Ein Jahr war vergangen, seitdem Adolf Hitler und s-'ne Getreuen die Führung im Staate übernommen hatten. Viele möchten erwarten, daß das neue Deutschland diesen Jahrestag als rauschendes Fest begehen würde. Nichts lag ihm ferner als das! Die Stärke des nationalen Sozia lismus liegt in der Tat! In diesem einen Jahre hatte er sich durch seine Leistungen das deutsche Volk erobert. Deshalb wurde auch die ser erste Jahrestag zu einem wuchtigen Bekennt nis zur Tat. Der Führer gab die Parole für das zweite Jahr des Ausbaues bekannt. Das Winterhilfswerk als tatgewordener National, sozialismus nahm eine großzügige Unterstützung aller Hilfsbedürftigen vor. Hierin offenbarte sich der Unterschied zwischen nationalsozialisti schem Wollen und der Regierungskunst vergan gener Systeme! * Heute begehen wir nun den zweiten Jahres- tag. Was am 30. Januar 1933 begonnen wurde» ist inzwischen mit Erfolg fortgesetzt worden. Das Heer der Arbeitslosen ist von 6 Millionen auf nahezu 2 Millionen gesunken. Menschen, die den Maßnahmen des neuen Staates nur Miß trauen entgegenbrachten, sind eines Besseren belehrt worden. Das Winterhilfswerk hatte und hat sich die Aufgabe gestellt, der noch bestehenden Not zu steuern. Auch durch den Einsatz des Winterhilfswer- kes ist der heutige Jahrestag gekennzeichnet, zu sätzlich zu den laufenden Unterstützungen ge währt das WHW eine Sonderunter stützung in Höhe von 23 Millionen R M. — 14 Millionen für Lebcnsmittelgutscheine und 9 Millionen für Kohlengutscheine! Mancher armen Familie, die kaum weiß, woher sie diU