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74. Jahrgang Sonnabend, den 1«. Januar 1886 Nr. 7 r.' Großenhainer Unterhaltimgs- L Anzeigeblatt Amtsblatt cler Königs. Amtslmaptiimlmscbaft, lies Kmngl Amisgmebts uncl lies Ktaätmtbs za Großenhain. . -r>r Inserate für die am Abend auezugebende Nummer Bi,n.NL am Stau« > M dm» d.° Druck und °°nH °rrm°nn S, °rI- in Gr ° ß - ° h - i». w sL° E Boten ins M^25 Pf.^durch d^^ ^M. 25 Pf.. Verantwortl. Redacteur: Herrmann Starke 86N. bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. Bekanntmachung. Seiten der Bezirksversammlung der unterzeichneten Königl. Amtshauptmannschaft ist > für das laufende Jahr ein Geldbetrag zur Unterbringung armer scrophulöser Kinder m der Z Kinderheilanstalt des Soolbades zu Frankenhausen in Thüringen aus Bezirksnntteln I ausgesetzt worden. Mit Rücksicht hierauf ergeht an diejenigen Ortsarmenverbände, in denen sich arme ferophulöse Kinder befinden, denen durch Gebrauch eines Soolbades Heilung gebracht i werden könnte, hiermit Veranlassung, entsprechende, die Bedürftigkeit und Würdigkeit ! bescheinigende und mit einem ärztlichen Zeugnisse versehene Gesuche bis zum 1. Februar dieses Jahres anher einzureichen und wird den Gesuchstellern wegen der Zeit und den Bedingungen der Aufnahme in der gedachten Kinderheilanstalt von hier aus weitere Eröffnung gemacht werden. Großenhain, am 13. Januar 1886. Die Königliche Amtshauptmannschast. L. 111. von Weissenbach. O. Bekanntmachnng für dir Herren Vormünder. Die bei dem unterzeichneten Amtsgericht in Pflicht stehenden Herren Vormünder werden hiermit veranlaßt, die wegen ihrer Pflegebefohlenen zu erstattenden Erziehungs berichte längstens bis zum 31. Januar 1886 anher einzureichen. Formulare zu diesen Berichten sind im Amtsgerichtsgebäude Zimmer Nr. 12 zu er halten. Bei der Ausfüllung der gedachten Erziehungsberichte ist aber neben vollständiger Be antwortung der vorgedruckten Fragen noch weiter, und zwar ») bei ehelich geborenen Pflegebefohlenen der volle Name, Stand, letzte Wohnort und das Todesjahr des verstorbenen Vaters anzugeben, 6) bei unehelich Geborenen die Worte beizufügen „unehelich geboren." Großenhain, am 24. December 1885. Das Königliche Amtsgericht. — Estler. Franke. Bekanntmachung. Es sind diejenigen Einwohner, welche in der Zeit vom 1. Juli bis 30. November 1885 in die hiesige Stadt neu eingezogen sind, in den II. Nachtrag zum Anlagencataster für den Jahrgang 1885 ausgenommen und als Beitragspflichtige zu den communlichen Anlagen abgeschätzt worden, auch wird denselben in den nächsten Tagen eine schriftliche Notification über ihre Abschätzung und den zu zahlenden Anlagebetrag zugestellt werden. Beitragspflichtige, welche eine solche Notification nicht erhalten sollten, werden auf gefordert, sich vor Ablauf der Reklamationsfrist in der Stadthauptcaffe nach ihrer Ab schätzung und dem zu zahlenden Anlagebetrage zu erkundigen. Reklamationen gegen die erfolgte Einschätzung sind, bei Verlust rechtlicher Wirkung derselben, bis längstens am 23. Januar d. I. schriftlich oder mündlich bei uns anzubringen und ist dabei Name, Stand und Wohnung des Neclamanten genau anzugeben. Großenhain, am 5. Januar 1886. Dxr Stadtrat h. , — Vogel, Stdtrth. Bekanntmachung, die Schonzeit der jagdbare» Thiere betreffend. Folgende in W 3, 4, 5 und 6 des Gesetzes, die Schonzeit der jagdbaren Thiere betreffend, vom 24. Juli 1876 getroffenen Bestimmungen finden wir uns veranlaßt, in Erinnerung zu bringen. Es findet im Allgemeinen eine Schon- und Hegezeit der jagdbaren Thiere statt, und zwar hinsichtlich 1) des männlichen Edel- und Dammwildeö vom 1. März bis mit dem 30. Juni; 2) des weiblichen Edel- und Dammwildes, sowie der Kälber beider Wildarten vom 1. März bis mit dem 31. August; 3) der Rehböcke vom I. Februar bis mit dem 30. Juni; 4> der Ricken (weibliches Rehwild) vom 16. December des einen bis mit dem 15. October des anderen Jahres; 5) der Hasen vom 1. Februar bis mit dem 30. September; 6) der Rebhühner vom 1. December des einen bis mit dem 31. August des andern Jahres; 7) der Fasanen vom 1. Februar bis mit dem 30. September; 8) der wilden Enten vom 15. März bis mit dem 30. Juni; 0) aller übrigen, im Vorstehenden nickt besonders erwähnten jagdbaren Säuge- thiere, ingleichen aller wilden Vögel, insoweit sie noch Gegenstand des Jagd- rechts sind (Rebhühner, Wachteln, Beccassinen, Schnepfen und wilden Tauben) vom 1. Februar bis mit dem 31. August. D-aö Einfangcn und Tödten von Rehkälberu bis zum Schluffe des Kalenderjahres, in dem sie gesetzt sind, ist verboten. Innerhalb der geordneten Schon- und Hegezeit ist das Jagen, Tödten uud Einfangen der betreffenden Thiere, ingleichen bei jagdbaren Vögeln das Zerstören der Nester und das Ausuehmen der Eier und Jungen aus denselben verboten. Inländisches Wildpret, auf welches die Bestimmungen über Sckon- und Hegezeit Auwendung leiden, darf vom 15. Tage nach Beginn dieser Zeit und weiterhin innerhalb derselben weder auf Märkten, noch sonst in irgend einer Weise seilgeboten LMSliachrWcn. ! Sachsen. Die zweite Kammer ließ in ihrer Sitzung ! stützung, G. F. Mickael's in am 13. Januar auf Antrag ihrer Beschwerde- und Petitions- des § 1870 des bürgerlichen oder verkauft werden. Rebhühner dürfen während der geordneten Schonzeit in keiner Weise feilgeboten oder verkauft werden. Dem Verbote des Feilbietens unterliegt auch das aus Wildgärten und aus dem Auslande bezogene Wildpret. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen sind, insoweit sie nicht strafrechtlich zu ahnden, polizeilich mit einer Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 6 Wochen zu bestrafen. Auch tritt die Confiscation der eingefangenen oder ge- tödteten Vögel, sowie des feilgebotenen Wildprets ein. Nicht weniger unterliegen der Confiscation alle auf den Fang solcher Vögel, die nicht Gegenstand des Jagvrechtes sind, berechneten Geräthe, ingleichen die dazu verwendeten Lockvögel. Großenhain, am 13. Januar 1886. Dtk Stadtvath. Herrmann. Bekanntmachung, Anfertigung von Schlüsseln und Oeffnung von Schlössern betr. Nach Z 369 Puuct 11 des Reichsstrafgesetzbuches werden mit Geldstrafe bis zu 100 M. oder mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft: Schlosser, welche ohne obrigkeitliche Anweisung oder ohne Genehmigung des In habers einer Wohnung Schlüssel zu Zimmern oder Behältnissen in der letzteren anfertigen oder Schlösser an denselben öffnen, ohne Genehmigung des Haus besitzers oder seines Stellvertreters einen Schlüssel anfertigen, oder ohne Er- laubniß der Polizeibehörde Nachschlüssel oder Dietriche verabfolgen. Vorgekommene Uebertretungen vorgedachter Art veranlassen uns, diese Bestimmungen hierdurch in Erinnerung zu bringen. Großenhain, am 14. Januar 1886. Dkl Stadtvath. Herrmann. Bekanntmachung. Von dem Reichsgesetzblatte für das Jahr 1886 ist das 1. Stück erschienen. Dasselbe liegt, gesetzlicher Bestimmung gemäß, 14 Tage in der Rathskanzlei zu Jedermanns Einsicht aus und enthält: Nr. 1629, Bekanntmachung, betreffend die Bestimmung der Form des Stempel zeichens zur Angabe des Feingehaltes auf goldenen und silbernen Gerüchen, vom 7. Januar 1886. Großenhain, am 13. Januar 1886. Dev Stadtrath. i. v.: Vogel, Stdtr. Erledigt hat sich die für den 19. d. M. angesetzte Versteigerung im Gasthofe zu Quersa. Großenhain, am 14. Januar 1886. Dxx Gerichtsvollzieher. Höpfner. Gutsinvcntar ° Versteigerung. Das zu Gutsbesitzer Carl Gottlob Schubert's in Weißig am Raschütz Kon kursmasse gehörige Wirthschaftsinventar, darunter 1 Decimalwaage mit Gewichten, 1 Wirthschaftswagen, 1 Häckselmaschine, 2 Ackerpflüge, 2 Pferdegeschirre, diverse Haus-, Küchen-, Hof-, Scheunen-, Stall- und Feldgeräthe, die Vorräche der letzten Ernte an Kartoffeln, Möhren, Kohlrüben, Heu, Grummet, Stroh, vorgedroschenem und un gedroschenem Weiten, Roggen, Hafer, soll Montag, den 18. dieses Monats, Vor mittags von 10'2 Uhr an im Schuberlschen Gutsgehöfte in Weißig a. R. meistbietend, gegen Baarzahlung beim Zuschlag, und unter den im AuctionStermin bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Ein Verzeichniß der zu versteigernden Gegenstände ist in Techert's Schankwirthschaft in Weißig a. R. ausgelegt. Großenhain, am 3. Januar 1886. Der Konkursverwalter. B. Bräuer. Auf Antrag der Erben sollen die zum Nachlasse des Carl August Schwiebus, weiland Ortörichters und Gemeindevorstandeö in Schwepnitz, als das Bauerngut Folium 3 und die walzenden Grundstücke Folium 22 des Grundbuchs für Schwepnitz und Folium 54 und 55 des Grundbuches für Grüngräbchen, welche zusammen ortsgerichtlich auf 21,100 M. taxirt sind, Montag den 22. Februar Mittags 1 Uhr im Kegel'schen Gasthofe in Schwepnitz öffentlich versteigert werden. Die Bedingungen hängen im genannten Gasthofe, sowie an Gerichtsstelle aus. Königliches Amtsgericht Königsbrück, am 19. December 1885. Sommerlatte. nvuor 8vbii1ei' für Ostern werden erbeten vom 8. Fe bruar bis 3. März Wochentags 11 Uhr im Realschulgebäude unter persönlicher Vor stellung des Schülers. Bei der Anmeldung sind Tauf-(Geburts-)schein, Impfschein und Schulzeugnis vorzulegen und 10 M. Aufnahmegebühr zu bezahlen. In die 6'"' Klaffe finden Knaben Aufnahme, die das neunte Lebensjahr zurückgelegt haben. Das Lehrziel der Schule berechtigt zum einjährig-freiwilligen Militärdienst. Mit der Realschule ist ein verbunden, das die Schüler für Untertertia eines Gymnasiums vorbereitet. Schon viele tüchtige Gymnasiasten sind aus diesem Progymnasium hervorgegangen. Geeignete Pensionen können vom Director nackgewiesen werden. vr irolrer, Dircctor Bahnardeiters K. F. Schlegel i drick's in Altstadt-Borna um Erlaß bez. Ermäßigung der auf ig einer fortlaufenden Unter- seinem Grundstücke lastenden Neallasten auf sich beruhen. — Großenhain um Aufhebung . Am 14. Januar bewilligte die zweite Kammer auf Antrag Gesetzbuches und C. L. Frie- - der Finanzdeputation H die Titel 19—21 des außererdent-