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LE begründet 1842. 67. Jahrgang. -MW für die MM DlchuplmmW AW, ds MM DlszmG M -m MW j, WMMrg i. K-. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg t. Sa. — Druck und Berlag von L. B. Roßberg in Frankenberg i. Sa. Erscheint au jede» Wochentag abend» für den folgenden Lag. Bezug», pret» vierteljährlich I bO H, monatlich VO Trägerlohn extra. — Einzelnummern laufenden Monat» S s, früherer Monate IO <-. vestellun-en werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und «u»gab«. stellen,, sowie von allen Postanstalten Deutschland» und Oesterreich« angenommen. Nach dem Auslände Bersand wöchentlich unter Kreuzband. Ankündigungen sind rechtzeitig aufzugebcn, und zwar größer« Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bi» spätestens II Uhr mittags des jeweiligen Ausgabetages. ALr Aufnahme do« Anzeigen an bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht übernommen werden. GoK- bl. Telegramme r Tageblatt Frankenbergsachfen. «nzelgeup^et»: Die g-gesp. Petitzeile oder derrn Raum 1» s, bet Lokal, «neigen 18.^; im amtlichen Teil pro geile 40 „Eingesandt" im NedaktlonSteil« rsz. Fgrjchwieri«» und tabellarischen Ta-Aulschlag, sür. MedechvluuMbdruck Ermäßigung,nach feststehendem T«q. Für Nachweis und Offerten-Annahme werden S5 E;tragebühr berechnet. Jnseraten-Annahme auch durch alle deutschen Annoncen.Expeditione». a (Jahrmarkts-Nummer) des „Tagrblatte»" werden möglichst zeitig erbeten, tunlichst schon INK ntK nnmllv E Freitag. Am Sonnabend muß der vorgesehene Annahmeschluß für Inserate (für größere INI sh SUHr für kleinere vormittags 11 Uhr) eingehalten werden um unliebsame Verzögerung s i mit der Ausgabe zu vermeiden. Die früher üblich gewesene Ausgabe der Jahrmarkts-Montag*Nummer schon am Montag früh ist im Vorjahr dahin abgeändert w»rdrn, daß diese Nummer Montag nach« Mittag zur gewohnten Stunde ausgegeben wird, und wird dies Verfahren auch in Zukunft aufrecht erhalten. Hfl» FEchNkettzlbEEAEE Tageblatts». 8. Zuwiderhandlungen werden, sofern nicht höhere Strafen einzutreten haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder im Uneinbringlichkeitsfalle mit Haft bis zu 8 Tagen geahndet. Auch können Zuwiderhandelnde des Marktes verwiesen werden. Frankenberg, am 6. Mai 1S08. Der Ttadtrat. Für den bevorstehenden Jahrmarkt, der Sonntag, de« 1Ü, und Montag, de« 11. Mai, stattfindet, werden folgende Bestimmungen aus der Jahrmarktordnung für die Stadt Frankenberg vom II. Oktober 1906 zur Nachachtung bekannt gegeben. I. Der Besuch de» Markte», sowie der Kauf und Verkauf auf demselben steht einem Jeden, gleichviel ob In- oder Ausländer, mit gleichen Befugnissen frei. 2. Vom Feilbieten und Verkauf auf dem Markte sind ausgeschlossen: a) alle Arten Vieh, mit Ausnahme von sog. „Stubenvögeln", Goldfischen und dergl. kleinen Tieren, d) feuergefährliche und leicht explodierende Sachen, o) Gegenstände, deren Fcilhalten oder Verkauf nach gesetzlichen Vorschriften verboten ist. Der Verkauf geistiger Getränke zum Genuß auf der Stelle bedarf der Genehmigung des Stadtrates. Ebenso ist dessen Erlaubnis zur Darbietung öffentlicher Musikauffüh- rungen und Schaustellungen jeder Art erforderlich. 3. Der Markt wird abgehalten auf dein Marktplatze, der Schloßstraße, dem Dammplatze und der Carolastraße. 4. Der Markt beginnt Sonntag Vormittag II Uhr und endet am darauffolgenden Tag Abend. Der Marktverkauf ist an den Abenden bis 10 Uhr zugelaffen. Die Schau buden, Karussells und dergl. dürfen bis Abend 11 Uhr geöffnet sein. 5. Fieranten, die den Markt besuchen wollen, haben dies tunlichst spätesten« 4 Tage vor dem Markt dem Marktmeister anzuzeigen. Dieser weist, nach dem bestehenden Markt plane, soweit der für den Markt zur Verfügung stehende Raum ausreicht, die Plätze an. Die Auswahl unter den zuzulassenden Schaubuden, Karussells und dergl. ist dem Stadtratc vorbehalten. Angewiesene Plätze, die zu Beginn des Markte» nicht besetzt sind, können vom Marktmcister anderiveit vergeben werden. Feilhaltcn im Umhcrtragcn und -fahren auf dem Markte ist verboten. Für den angewiesenen Stand ist das festgesetzte Stättegeld zu entrichten, das von städtischen Beamten auf dem Markte erhoben wird. Die erteilte Quittung ist bis zum Schlüsse des Marktes aufzubewahren und auf Erfordern kontrollierenden Beamten vorzulegen. 6. Die Buden, Zelte, Verkaufsstände und dergl.. sind in der Zeit von Donnerstag bis Sonnabend vor dem Markte aufzubauen und bis Donnerstag darnach wieder abzubrcchcn. Eine Bude darf nicht mehr als 3,50 m Länge und 1,50 m Tiefe haben. Der Verkaufstisch darf nicht über 0,75 m von der vorderen Budenwand aus vorstehen, die Plane nicht weiter als 1,50 w darüber hervorragen. Es kann nachgelassen werden, mehrere Buden mit einander zu verbinden. 7. Den vom Stadtrate oder seinen Organen erlassenen Anordnungen, auch wenn diese mündlich erteilt werden, ist unverzüglich nachzukommcn. Folgende im Grundbuche für Mühlbach auf den Namen des f Korbmachers Ernst Wilhelm Liebe eingetragenen Grundstücke sollen am 2tz. Juni IMS vormittags 10 Uhr i« der Sckertßche« SchanlN^rtschaft in vbe»«ühlbach im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. 1. Blatt 7, nach dem Flurbuche — Hektar 74,2 Ar groß, auf 3780 M. — Pf. geschätzt bestehend aus Wohnhaus, Hbfraum und Garten, Nr. 7 'des Brand-Kat., Nr. 239» 239b und 240 des Flurbuchs; 2. Blatt 9, nach dem Flurbuche — Hektar 66,4 Ar groß, auf 1466 M. — Pf. geschätzt, bestehend auS Garten und Feld, Nr. 237 und S32b des Flurbuchs. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, sowie der übrigen die Grundstücke betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schützlingen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung auS den Grundstücken sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 2. Mai 1908 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im VersteigerungStermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumeldcn und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen falls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des VersteigerungserlüscS dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefor dert, vor der Erteilung deS Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung deS Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Frankenberg, am 7. Mai 1908. (2a 6/08) Das KsMgttche Amtsgericht. Montafl, de« 11. Mai 1VV8, vormittags 11 Uhr sollen im Gasthof z« Niedermühlbach 2 wollene Decken, Bettzeug, Tischdecken, Kopftücher, Handtücher und ver schiedenes mehr meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden. Frankenberg, den 5. Mai 1908. Der Gerichtsvollzieher de» Sgl. Amtsgericht». «Noch ein solcher Sieg " ** Mit so schwächlichen Argumenten und so anfechtbaren Redensarten ist im Parlament wohl selten die Notwendigkeit einer gesetzgeberischen Maßnahme nachzuwcisen versucht worden, wie am Mittwoch in der Zweiten Kammer des sächsischen Landtags. Es handelte sich um die Durchdringung des von der Rechten stammenden Antrags auf landesgesetzliche Einführung einer Umsatzsteuer — besser einer Erdrosselungs steuer der Intelligenz, dre verbunden ist mit einer Prämiierung zünftlerischer Schlafmützigkeit. Daß gerade die Gegner libe raler Bestrebungen, welch letztere vorhandene Kräfte im Wirt schaftsleben wecken und der Allgemeinheit nutzbar machen wollen, sich für eine so charakterisierte Maßnahme, sich für so einen unerhörten Eingriff in das Wirtschaftsleben be geistern und im Parlament einsetzen konnten, hat seine Ur sache darin, daß zuletzt wieder in der vorjährigen Landtags wahlbewegung die Konservativen aus sehr sinnfälligen Grün den sich den durchaus reaktionären Anschauungen huldigen den Sächsischen Mittelstandsvereinlern zu Vasallendiensten hergrgeben hatten. Denn letztere sind es, von denen dieser Umsatzsteuerrummel ausgeht, und sie waren es, die es nicht al» Ungehörigkeit empfanden, im Spätsommer vorigen Jahres die Kandidaten für die Landtagswahlen bis zum „tz" über ihre Stellung zu einer Umsatzsteuer auSzufragen und jeden Gegner, unter denen sich natürlich alle politisch fortgeschrittenen Leute befanden, in dem MittelstandSbundeS-Organ auf die schwarz« Liste zu setzen. Auf welcher Höhe die ganze Mache der Mittelstands-Vereinigung steht, ist von uns erst zuletzt in Nr. 105 gekennzeichnet worden. Ob es den Verteidi gern der Umsatzsteuer zur besonderen Ehre gereicht, solchen Bestrebungen die Bahn frei gemacht zu haben, dies zu be urteilen, wollen wir gern der Allgemeinheit überlassen. Auch bei uns in Sachsen hat in gewissem Sinne Geltung, waS v. Naumann im jüngsten Heft der „Hilfe" den preußischen Konservativen ins Stammbuch schreibt: „Man sagt fonst noblosso odligv! Zur Noblesse gehört aber, daß man sich nicht hinter dem armen Mittelstand versteckt, wenn man selber an der Herrschaft bleiben will." Nun die Gründe für die „Notwendigkeit" einer staatlichen Umsatzsteuer. Bekanntlich ist es in Sachsen den Gemeinden frcigelasscn, eine Umsatzsteuer in ihrem Rayon einzuführen. Gebrauch davon ist in verschwindend geringen Fällen gemacht worden — schon ein kleiner Beveis, daß ein Bedürfnis nicht vorhanden ist. Der vorgestern zur Beratung gestellte Antrag ersuchte trotzdem die Startsregiernng, einen Gesetzentwurf für eine Umsatzsteuer vorzulegen, deren Ertrag den Gemeinden überwiesen wird. Die Gemeinden also sollen zu einer Hand lung gezwungen werden, die sie bisher mit Rücksicht auf die Allgemeinheit abgelehnt haben. So etwas Widersinniges ist nicht oft verlangt worden. Nun aber erst die Beweiskunststückchen der sogenannten „Mittelstandsretter". Der im konservativen Lager sitzende Berichterstatter ür. Schanz benahm sich geradezu hilflos. Die Hauptschwierigkeiten — wie der Umsatz eigentlich be steuert werden soll und wie die ohne weiteres zu erwartende Abwälzung der Steuer auf die Lieferanten oder anderen Ge werbetreibenden unmöglich gemacht werden soll — wollen die Freunde der genannten Steuer „vertrauensvoll der Ne gierung überlassen". Kann man sich wundern, daß demgegen über der in der Sitzung anwesende Staatsminister Graf Hohenthal nur ein vergnügliches Lächeln übrig hatte?! Auch er dürste die ganze Komödie durchschaut haben. Vielleicht ist eS auch ihm bekannt, daß der Berichterstatter vr. Schanz in einer Stadt Bürgermeister ist, deren Vertretung eS noch nicht beigekommen ist, selbst erst einmal die städtische Umsatz steuer einzuführen. Der Regierung ist es nicht eingefallen, auch nur mit einem Wort in die Debatte eingreifen zu lassen. Das ist zum mindesten verdächtig. Wenn dies die Umsatz- steuerfrcunde vielleicht zu ihren Gunsten deuten sollten, so be neiden wir sie nicht um ihren Optimismus. Die Regierung kann doch unmöglich sich selbst desavouieren, nachdem sie in ihrer Denkschrift von 1903 starke» Material gegen die Um- satzsteuer vorgelegt hat, nachdem auch ihr bekannt sein muß, daß die Umsatzsteuer in Preußen, Braunschweig und anderen Bundesstaaten ihren Zweck verfehlt hat. Auch in Mittelstandskreisen wird — soweit die» noch nicht geschehen ist — noch eingesehen werden, daß dem Handwerk mit so einseitigen und kraftlosen Mitteln nicht zu helfen ist. Die nationalliberale Partei z. B. hat so oft nachgewiesen, daß die Kräftigung des Mittelstands nur durch gründliche fachliche und theoretische Ausbildung und durch andere, der wirtschaft lichen Fortentwicklung sich unpassende Mittel durchzuführcu ist. Und sie hat hierzu noch immer ihre Bereitwilligkeit zu erkennen gegeben und durch die Tat bewiesen. Für Maß nahmen aber, die Härten und drückende Ungerechtigkeiten in sich haben und zudem im Effekt den Mittelstand doch nur schädigen müssen, sind aufrichtige Mittelstands freunde nie und nimmer zu haben. Das werden die Kreise, die heute noch hinter der Mittelstandsvereinigung und der dieser befreundeten Partei stehen, auch einseheu lernen, wenn die — vorläufig allerdings noch im weite» Felde liegende — Umsatzsteuer zur Einführung kommt und von Lieferanten und sonstigen Gewerbetreibenden bezahlt werden muß!! Letzteres wird dec Fall sein. Warum sollte in dieser Beziehung Sachsen vor Preußen und den anderen Umsatzsteuerstaaten etwas voraus haben? Vorläufig freilich ist es noch nicht so weit. Wir ver trauen auf den gesunden Sinn der Ersten Kammer und der Staatsregiernng. Es ist uns zur Stunde unmöglich, zu glauben, daß diese beiden Faktoren die Hand zu einer ver fehlten Spekulation bieten werden. Auch das Oberhaus und die Regierung werden sich bewußt sr n. wes hinter dem vor gestrigen Beschluß der Zweiten Kaimmr »leckt, der unmöglich war, wenn diese Kammer eine ander« MchrhcitSkonstcllation aufzuweisen hätte. Sollte wider Erwarten aber dennoch der Sieg der Mittelstands-.Rerdn" rin endgültiger sein und demzufolge dem Mittelstark mit«ner Umsatzsteuer zu „helfen" versucht werden, so dörM §ar bald der Fall cintreten, daß der Mittelstand «nk, mit ihm schädigende Experimente unternommen W-rd-u« iiad, und er wird sich vielleicht bei Wahlen bei za „bedanken" wissen, die solche Experi mente sörbci^.'* Dann dürsten die vorgestrigen U nfatzsteaer- verstchbrr sich des Königs von Epiros erinnern, der nach der Schlacht bei ASkulum auSgerufen haben soll: „Noch ein sicher Sieg, und ich bin verloren!!"