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WiMufferTagebN Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Dos »Wilsdruffer Taaeblatt- erscheint an allen Werktagen nachmittags s Uhr. Bezugspreis monatlich 2,— RM. srei Haus, bei Postbestellung 1,80 RM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 Rpsg. AL- Postanstalten und Post- bol-n.unsereAustrageru. , Geschäftsstelle, nehmen zu lederZeitBestellungenent- Wvlyenvtan für Wilsdruff u. Umgegend gegen. Zm Falle höherer Gewalt, Krieg od. sonstiger ' ' Betriebsstörungen besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung eingesandtcr Schriftstücke erfolgt nur. wenn Rückporto beilicgt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Anzeigenpreis t die 8 gespaltene Raumzeile 20 Rpsg., Lie 4 gespaltene geile Ler amtlichen Bekanntmachungen 4V Reichs pfennige, die 2 gespaltene R-Klamezeile im textlichen Teile 1 RM. Nachweisungsgebühr 20 Reichspfennig-. Borge, schrieben« Eischcinungs. cni'eeis. er tv, tage und Platzvorschriften werden nach Möglichkeit FerNsprechekt Amt WlksdrUff Nk. 6 berücksichtigt. Anzeigen, annahme bisvorm.ioUhr. Für die Richtigkeit der durch Fernrus übermittelten Anzeigen übern, wir keine Garantie. Jeder Aabatlanfpruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden mutz oder der Austraggeber in Konkurs gerät. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meisten, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Nr. 117 — 92. Jahrgang Telegr.-Adr.: „Amtsblatt" Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 264» Sonnabend, den 20. Mai 1933 Trompetenstöße. Umgestürzte Mauern. — Die Tat des 17. Mai. Alarmsignale. Mit emsigem Eifer, mit heißem Bemühen und hämi scher Freude ob des gelungenen Werkes hatte man Mauern rings um Deutschland errichtet, Mauern, die das Mißverstehen, alte Abneigung oder junge Gegner, schäft, wirtschaftlicher Neid oder gar langjähriger Haß aufgebaut hatten. Immer höher, immer breiter und fester wurden diese Mauern, die uns von der übrigen Welt, von Licht und Luft, ja von der Achtung und Teilnahme aller noch etwa vorhandenen Freunde im Ausland absperren sollten. Alle Versuche deutscherseits, diesem Tun entgegen- zuwirken, hatten nur einen geringen, meist gar keinen Er folg. Und die Sendboten, die zu diesem Zweck hinaus gegangen waren, stießen auf unzweideutiges übelwollen oder — wie in London — auf offene Feindschaft nicht bloß derer, die als Siaatslenker wenigstens einigermaßen zur konventionellen Zurückhaltung verpflichtet sind, son dern breiter Volksschichten, die sich durch eine geschickte Propaganda gegen alles Deutsche hatten aufhetzen lassen. Wenn der deutsche Außenminister selbst davon sprach, daß man draußen alles daransetze, uns „politisch und moralisch zu isolieren", so war das eine Fest stellung, deren Richtigkeit sich nicht bestreiten ließ angesichts zahlreicher Reden und Vorgänge in London und Paris, in Genf und im europäischen Südosten, und selbst in den Vereinigten Staaten, die es doch nachgerade gelernt haben sollten, sich ein wenig besser in der Geisteshaltung des Nachkriegseuropas zurechtzufinden und sich nicht so ohne weiteres ausgerechnet von Frankreich politisch ins anti deutsche Schlepptau nehmen zu lassen! Paris hatte es propagandistisch ausgezeichnet verstanden, die Amerikaner bei der richtigen Erkenntnis zu packen, daß die von ihnen so eifrig in Angriff genommene und vorbereitete Weltwirt- schastskonferenz glattweg zur Erfolglosigkeit verurteilt sein würde, wenn die Genfer Konferenz mit Lärm und Gekrach auseinanderplatzen würde. Hurtig baute man deswegen an der Mauer des Mißtrauens gegen Deutsch land als des angeblich Schuldigen an der Krise und an der Gefährdung des Abrüstungsgedankens. Das Werk schien vollendet, der Mauerring geschlossen und festgefügt, Deutschland „politisch und moralisch völlig isoliert", von den Freunden verlassen zu sein, die sich vorsichtig zurück hielten, — da stürzte ein großer Teil dieser Mauern ein vor den Trompetenstößen der Rede Hitlers zum deut schen Volt. Wir sahen wieder helleres Licht, atmeten frischere Lust. Auch solche Kreise in Deutschland, die sich innerlich noch verbunden fühlen mit dem Gestrigen, haben es be grüßt, daß der Reichskanzler, seiner Zusage anläßlich der früheren Sitzung entsprechend, den DeutschenReichs- 1 ag zusammenrief und ihn als Vertretung des deutschen Volkes zum Mitkämpfer machte im Angriff auf die uns rings umgebenden Mauern. Daß er dem Reichskanzler einmütig Gefolgschaft leistete, daß er sich einhellig hinter ihn stellte, geht sogar noch über das hinaus, was — nicht zu Unrecht — jetzt so manchmal Gegenstand der Erinne rung gewesen ist: die Abstimmung des Reichstages über die Kriegskredite am 4. August 1914. Aber damals haben doch einige Sozialdemokraten des linken Flügels Deutschland die Mittel zum Kampf um seine Selbsterhal tung versagt. Man muß noch um ein paar Jahre in der Geschichte des Reichstages zurückgehen, um auf ähnliches zu stoßen, was am 17. Mai getan und gewollt wurde. Als bei der zweiten Marokkokrise der damalige Ches der englischen Admiralität, Winston Churchill, mitten im Frieden ganz unzweideutige Angriffs- und Kriegsdrohun gen gegen Deutschland ausgestoßen hatte, da geschah als Antwort darauf, was in der Geschichte des deutschen poli tisch-parlamentarischen Lebens geradezu unerhört war: der Reichstag genehmigte ohne jede Debatte unv einstimmig — die Sozialdemokraten enthielten sich der Stimmabgabe — den Marinehaushall. Das war nicht etwa nur eine Geste, sondern war eine klare, unmißverständliche Antwort auf die Unverschämtheiten des Engländers, war ein Trompetenstoß, der die Welt, auch England, aus horchen ließ und eine starke Wirkung ausübte. Nur ähnlich ist dies damalige Geschehen dem, was jetzt am 17. Mai erreicht wurde: „In dieser für das Leben der Nation entscheidenden Schicksalsstunde der Gleichberechti gung des deutschen Volkes stellte sich der Reichstag ge schlossen hinter die Reichsregierung." Geschlossen der Reichstag, geschloffen auch das deutsche Volk. Und das war ein Trompetenstoß, der dröhnend über die Welt hin wegklang. Wir hören seine Stärke im Widerhall von überall her. * Auch über ein anderes Gebiet hinweg tönte der Klang eines alarmierenden Trompetenstoßes: D r. Schacht hat bei seiner Abreise aus Washington mitgeteilt, daß Deutsch land die Zins- und Amortisationszahlungen für die im Ausland aufgcuommencn Kapitalien zwar nach wie vor aufbringen wird, daß aber unser Devisenaufkommen aus dem Außenhandel viel zu gering geworden ist. um nun GM zm SW «M«ler Symbole Mehrere neue Gesetze beschlossen. Die Sitzung des Reichskabinetts. Das Reichskabinett verabschiedete in seiner Freitagssitzung folgende neue Gesetze: Ein Gesetz über Vollstreckungsschutz sirr dieBinnen- schiffahrt, ein Gesetz über weitere Maßnahmen aus dem Gebiete der Zwangsvollstreckung, ein Ge setz über Treuhänder der Arbeit, ein Gesetz zum Schutze der nationalen Symbole und das Gesetz zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften. Ferner beschloß das Reichskabinett, zum Schutze des Gartenbaues, auf die Rückzahlung der vom Reichsernährungsministerium der Deutschen Gartenbau- Kreditbank gegebenen Darlehen zu verzichten und den Gartenbau aus den zur Verfügung stehenden Mitteln besonders zu berücksichtigen. Das Gesetz über Treuhänder der Arbeit. Das Gesetz über TreuhänderderArbeit sieht die Einsetzung von Treuhändern der Arbeit vor, denen als wesentlichste Aufgabe die Regelung derLohn-und Arbeitsbedingungen übertragen wird. Diese Regelung wird in Zukunft noch vollendetem Aufbau einer berufsständischen Sozial- und Wirtschastsverfassung Auf gabe der Berufsstände sein, also nicht mehr wie bisher durch Verbände erfolgen, die ohne Verbundenheit im Be rufsstand sich als klassenmäßige Gegenspieler gegenüber stehen. Den Gewerkschaften fehlt zur Zeit noch, auch nach ihrer Umstellung in der Leitung, der Zusammenschluß aus berufsständischer Grundlage. Ebenso sind auch die Ver bände der Arbeitgeber in der Umstellung begriffen und kommen daher als Tarifkontrahenten im gegen wärtigen Augenblick gleichfalls nicht in Frage. Neben der Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen haben die Treuhänder der Arbeit alle weiteren Maßnahmen zu treffen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits friedens dienen, und auch an der Vorbereitung der neuen Sozialverfassung mitzuarbeiten. * Beim Reichskanzler fanden ferner Besprechun gen über wichtige Fragen des ständischen. Auf baues statt, an denen u. a. teilnahmen: Dr. Ley, MdR., Dr. Wagener, Pg. Forster, Pg. Schuhmann. * Schuh der nationalen Symbole. In dem Gesetz zum Schutze der nationalen Symbole wird verboten, die Symbole der deutschen Geschichte, des deutschen Staates und der nationalen Erhebung in Deutschland öffentlich in einer Weise zu verwenden, die geeignet ist, die Würde dieser Symbole zu verletzen. Jeder Mißbrauch ist geeignet, die Bewegung, die sich im Sym bol darstellt, zu verfälschen und zu trüben. Dieser Gefahr will der Gesetzentwurf begegnen. Der schlimmste Mißbrauch ist der Versuch, die Symbole wegen der mit ihnen verbundenen Gefühls- und Gemüts werte zu geschäftlichen Zwecken auszunützen. Es ist vorge kommen, daß Bonbons und Frankfurter Würstchen in Halenkreuzform hergestellt wurden, Kinderstrümpfe mit Hakenkreuzen usw. Es gibt auch zahlreiche Fälle des Mißbrauches, die nicht aus Gewinnsucht hervorgehen, son dern aus Mangel an Gefühl für die Würde der Symbole. Es kann mit gesetzlichem Zwang nicht alles bekämpft werden, was auf Unvollkommenheit des Geschmackes be ruht. Es soll nur der Mißbrauch verhütet werden, wenn er in Unfug ausartet. Es muß sich nur um ein Symbol han deln, daß entweder die nationale Bewegung versinnbild licht (zum Beispiel Bilder und Namen der Fübrer. Laken- auch den „Transfer", die Überleitung jener Zahlungen ins Ausland, die in Devisen zu geschehen hat, künftighin bewerkstelligen zu können. Das kommt nicht überraschend; denn immer und immer wieder ist von Deutschlands amt lichen Vertretern darauf hingewiesen worden, daß wir zwar zahlen wollen an das Ausland, aber nicht zahlen können, wenn man draußen unserem Außenhandel immer größere Hindernisse entgegenstellt, sich gegen ihn mit immer höheren, immer breiteren Mauern von Zöllen und Ein fuhrverboten abschlietzt. Im April hat aber unser Außen handel einen Tiefstand erreicht wie niemals zuvor, war der Ausfuhrüberschuß auch wieder nicht ausreichend hoch, um die für die restliche Bezahlung unserer Auslands verpflichtungen notwendigen Devisen hereinzubringen. Was nun geschehen soll, darüber wird demnächst in Berlin auf einer Konferenz mit den Gläubigervertretern ge sprochen werden. Aber um überall in der Welt die den Güteraustausch verhindernden Mauern zu erschüttern, — dazu bedarf es der Trompeten einer ganzen Weltwirt schaftskonferenz. Dr. Pr. kreuz" Horst-Weffel-Lied) oder ein Sinnbild des 'Staates oder der deutschen Geschichte, in einer wesentlichen Bezie hung zum gegenwärtigen Geschehen. (Zum Beispiel Bilder und Namen von großen Deutschen und das Deutsch landlied.) Der Tatbestand des Mißbrauches soll erfüllt sein, wenn die Verwendung des Symbols öffentlich und ge eignet ist, das Empfinden von der Heiligkeit und Würde des Symbols zu verletzen. Die Prüfung und Entscheidung, ob ein Gegenstand unter Mißbrauch eines nationalen Symbols in den Verkehr gebracht worden ist, soll im Verwaltungsverfahren stattfinden. Das Mittel, mit denen den Mißbräuchen in diesen Fällen begegnet wird, soll die entschädigungslose Einziehung sein. Dadas Verfahren selbst bei beschleunigter Durchführung eine ge wisse Zeit braucht, soll die Polizeibehörde die vorläu fige Beschlagnahme von Gegenständen vorneh men können. Das Gesetz über Zwangsvollstreckung. Das Gesetz über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung ist eine wesentliche Erweiterung zur Ergänzung des Gesetzes über den landwirtschaftlichen Vollstreckungsschutz vom 14. Februar 1933. Das Gesetz be zieht sich auf den Vollstreckungsschutz von nichtlandwirt- schastlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Grund stücken. Die Zwangsversteigerung kann auf die Dauer von längstens sechs Monaten einstweilen eingestellt werden, wenn die Nichterfüllung der fälligen Verbindlichkeit auf Umständen beruht, die in der wirtschaftlichen Gesamtent wicklung begründet sind und die abzuwenden der Schuld ner nicht in der Lage war. Die Einstellung ist jedoch abzulehnen, wenn sie dem betreibenden Gläubiger einen unverhältnismäßigen Nachteil bringen würde. Der Einstellungstatbestand soll stets als vorliegend an genommen werden, wenn der Schuldner für eine Hypothek oder Grundschuld keinen Ersatz gefunden hat. Weiter ist ein neuer Tatbestand eingefügt, der hauptsächlich Siedlungs- und ähnliche Grundstücke im Auge hat. Den Vollstreüungs- schutz soll vor allem auch derjenige genießen, der infolge Arbeitslosigkeit oder eines wesentlichen Rückganges seines Arbeitsverdienstes zur Erfüllung der auf dem Grundstück ruhenden Lasten außerstande ist. Gegenwärtig setzt vic einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung einen in- nerhalb"eincr zweiwöchigen Notfrist zu stellenden Antrag voraus. Dieses Erfordernis soll sortfallen. Das Gericht soll nur von Amts wegen prüfen, ob die Voraussetzungen für die Einstellung gegeben sind. Bisher ist die erneute Einstellung nur zweimal zulässig. Künftig soll die erneute Einstellung mehrmals zulässig sein. Der MbiliarvolWeckrtngSschstz. Ferner ist der Schutz des unverschuldet in Zahlungs schwierigkeiten geratenen Schuldners gegen Zwangsvoll streckungseingriffe in fein Hausrat, Gerätschaften und Vor räten vorgesehen. Dieser Schutz ist bis zum 31. März 1934 befristet. Es ist bestimmt, daß eine Zwangsvollstreckung in die oben angegebenen beweglichen Sachen auf Antrag des Schuldners vom Vollstreckungsgericht aufzuheben ist, wenn er ohne sein Verschulden außerstande ist, die Ver bindlichkeit zu erfüllen und ihm durch Verlust der gepfän deten Gegenstände ein unverhältnismäßiger Nachteil er wachsen würde. Andererseits ist von der Aufhebung der Zwangsvollstreckung abzusehen, wenn durch das Unter bleiben der Zwangsvollstreckung die wirtschaftliche Lage des Gläubigers ernstlich gefährdet werden würde. Ist ohne weiteres ersichtlich, daß die Voraussetzungen für die Aufhebung der Zwangsvollstreckung vorliegen, so soll der Gerichtsvollzieher von der Pfändung von vornherein ab sehen. An Stelle der Aufhebung der Zwangsvollstreckung können dem Schuldner unter einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung Zahlungsfristen bewilligt werden. Ferner ist ein besonderer Mobiliarvollstreckungsschutz gegenüber Ansprüchen vorgesehen, die durch Hypotheken oder Grundschulden gesichert sind, soweit es sich nicht nm Ansprüche aus Jnstandfetzungsarbeiten oder Jnstand- setzungskrediten handelt. Diese Ausnahme ist im Interesse der Finanzierung der Hausinstandsetzungsarbeiten not wendig geworden. Ferner sicht das Gesetz eine wesentliche Einschränkung der Verpflichtungen zur Leistung des Offenbarungs eides vor. Der Schuldner soll die Leistung des Offenbarungseides regelmäßig dadurch abwenden können, daß er eine dem Osfenbarungseid inhaltlich entsprechende einfache Ver sicherung abgibt. Genügt er dieser Auflage, so soll es zur Eidesleistung nur dann kommen, wenn die Eidesleistung zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Vermögens- 'angabe notwendig erscheint.