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W r-r!--r z n A A g cr A über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Sech st er Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post 2t Neugroschen, bei Beziehung des Blattes durch Botengelegenhert 15 Ncugroschen. 24. Erscheint jeden Donnerstag. 17. AllU 184^ Kirchliche Nachrichten. Künftigen Sonntag predigt Hr. Pastor Wimmer. Am Mitt woch hält Hr. Diac. Steudel allgemeine Beichte. Geborne: 75) Eine unehel. T. in Jugelsburg. 76)Hrn.Fr. Gottlob Roths, B. u. Jnstrumentmchrs allh. S., Heinr. Wilhelm. 77) Ehrist. Wilh. Paulus, Jnstrumentmchrs in Neukirchen, d. 3. allh., T. Auguste Wilh. 78) Joh. Gottlieb Ernsts in Remtcngrün S., Ehrist. Glob. 79) Christ. Fr. Lenks, Maurer in Jugelsburg, S-, Jöh. Georg. Beerdigte: St) Mstr. Fr. Aug. Hertels, B. u. Bormstrs. der Böttcherinnung allh. nachgcl. Witwe, Christ. Magdal., geb. Zimmer, 72 I. 62) Hrn. Christ. Glied. Hendels, B-, Schulvor stands u. Bormstrs der Tischler allh. T.,?Joh. Christ., 9 I. 9 M. 2t T. 63) Fr. Aug. Müllers, Bergm. u. E. in Weidigt, Ehcfr. Rosine Fried, geb. Adler allh., 46 I. 10 M. 25 T. mit LP. 64) Joh. Ad. Hüllers, E. in Remtengrün S-, Joh. Glied, tt I. 8 M. tv T., mit LP. Filialkirche Elster. Künftigen Sonntag predigt Hr. Diac. Steudel. Geboren: 1) Mstr. Joh. Christ. Schicker's, Webers u. E. in Mühlhausen todtgeb. S. 2) Joh. Christian Muck's, Webers in Grün, T. Christ. Friederike. Beerdigte: t) Joh. Kathar., Mstr. Joh. Christ. Schickers, Webevs u. E. in Mühlhausen, Ehefr., eine Wöchnerin, 3t I. 4 M. 15 T-, mit Pred. u. Abdank. 2) Desselben todtgeb. S. Bekanntmachung. Auf Verordnung des Hohen Mi nisteriums des Innern ist nachstehender Aufsatz über Maßregeln gegen den sogenannten Frostschmettcrling zu deren thunlichster Bekanntwerdung in den Lokalblättern aufzunehmen und haben die betreffenden Obrigkeiten dafür Sorge zu tragen. Zwickau, den 1. Zuni 1841. König!. Kreis-Direction. C. E. Freiherr von Künßberg. Maßregeln gegen den Frostschmetterling. In manchen Gegenden richtet die Raupe des Frostschmet terlings ziemliche Verheerungen, namentlich unter den Obst bäumen an, und es verdient daher die Vertilgung diese« schäd lichen Insekts alle Aufmerksamkeit der Landwirthe und Obst- baumbesitzer. Der wahre Frostschmetterling, Kvometra brumstu I.. erscheint als vollkommenes Insekt im November und Dezem ber, legt in dieser Zeit seine Eier, welche überwintern, an die Zweige, besonders der Obstbäume, mit den Knospen derselben entwickeln sich im nächsten Frühjahre auch die jungen Räupcyen, welche sich alsbald vereinzeln, welcher Umstand nen Bäumen möglich macht, sie durch Ablesen unschädlich zu machen. JmGroßen ist in diesecAeitkaum etwas direktes gegen diesen Feind vorzunehmen, l-nde Mai haben die Raupen meist ihr Wachsthum vollendet, wo sie sich dann in der Nähe des Stammes in die Erde begeben, um sich zu verpuppen. Es tritt nülchchie erste Periode ein, wo man gegen sie wirksam verfahren kaum, indem man während des Sommers den Boden um die Stämme herum mit einer Steinrammel feststampfen läßt, wvW.die leichten Puppen leicht zerquetscht werden. Im Spätherbste entwickelt sich die Puppe zum vollkommenen Insekte, dessen Weibchen wie bei vielen Geschlechtsverwandten, nur mit Flügelstummeln ver sehen, mit denen es nicht fliegen kann, weshalb es an den Bäumen in die Höhe kriechen muß, um seine Eier abzulegen. Diesen Umstand benutzt man vorzüglich zur Vertilgung der Art. Man umgiebt nämlich im November die Stämme der Obst bäume mit Ringen fetter, klebricher Substanzen, als Theer, altes Leinöl rc., welche may, da sie der Baumrinde schaden, auf Papier, Leinwand ic. aufträgt, auf denen der weibliche Schmetterling haften bleibt, oder welche er nicht zu überschrei ten wagt, und so leicht abgelesen werden kann. Durch beide angegebene Mittel ist es in neuerer Zeit stets gelungen, den Verheerungen dieses sonst allerdings sehr schädlichen Insektes Einhalt zu thun. Bekanntmachung. Nachdem unter heutigem Tage das 8te Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen eingegangen ist, welches: No. 27. Verordnung, die Gütcpflegung in Zivilproceß- sachen bett., vom 27. Mai 1841. No. 28. Verordnung, die Sitzegebühren in Forststrassachen bett., vom 27. Mai 1841. No. 29. Verordnung, die Erhöhung der Ausgleichungs abgabe von dem aus der baierschen Pfalz (Rhcinkrcis), von dem Großherzogthum Baden, dem Kurfürstcn- thum und dem Großherzogthum Hessen, demHerzogthum Nassau und dem Gebiete der freien Stadt Frankfurt