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ilsdnOrAgebla« Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Jahre 1841. v" »WlUdncher Ta,eblaft- erschtlnl «Lglich, ml« Ausnahme der «°nn- un» SEa«e, abend« ü ilhr für den folgenden Tag. / Aezugsprel« be! Eelbstabholung »»n der Druckerei WSchenilich pfg., monatlich pfg., viertelfährlich Ml.; »urch unsere «ustrüger zugetragen monatlich pfg., vierteljährlich Ml.; bei den deutschen Postanstalten vierteljährlich Ml. ohne Zust-Nungsg-bühr. All« Postanstalten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. / Im Aalle häherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Klärungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Befärderungseinrichtungen — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung »der Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner hat der Inserent in den obengenannten Fällen leine Ansprüche, falls dis Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Sinzel- »erlausspreis der Nummer 10 pfg. / Zuschriften stnd nicht persönlich zu »dressieren, sondern an den Verlag, die Schristleitung oder die Geschäftsstelle, x Anonyme Zuschriften bleiben unberückstchtiat. x Berliner Vertretung: Berlin SW. 4». Znfertionopre!« Pfg. für dle «.gespaltene Korpuszeile oder deren Raum, Lolalpreis Pfg., Reklamen Pfg., alles mit Teuerungszuschlag. Z traub und tabellarischer Satz mit ZvV Aufschlag. Bei Wiederholung und Iahresun. 'tzen entsprechender Nachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil snur von Behär. -st die Gpaltzelle so Pfg. bez. Pfg. / Nachwessungs« und Offertengebllhr rv be,. Pfg. / Telephonische Inseraten-Aufgabe schließt jedes ReNamationsrecht aus. / Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormittags. / Beilagengebühr das Tausend Ml., ir die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmie» Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte Platzvorschrist Ausschlag ohne Rabatt. / Oie Rabattfätze und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen M Tagen Gültigkeit,- längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung de« Brutto-Zeilen- pretses. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart Ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, fall« nicht der Empfänger tnnerh.» Tagen, vom Rechuungstage an, Widerspruch erhebt. Amtsgericht und den Stadttat z« Wilsdruff rentamt zu Ächarandt. Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 286!- Mr die Amtshauptmannschaft Meißen, für das Aerniprrcheri Umt Wilsdruff Nr. v sVMi« Mr das Fällst- Nr. «« Sonntag den 21. März 1S2V i 79. Jahrg. Amtlicher Teil Auf Grund der Verordnung vom 1. Dezember 1919 (RGBl. S. 1936), betreffend die Abänderung der Verordnung über die Freimachung von Arbeitsstelle« während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 28. März 1919 (RGBl. S. 355) und der Ausführungsverordnung vom 5. April 1919 (Sächs. StaatSzeitung Nr. 80 vom 7. April 1919) wird die Bekanntmachung der DemobilmachungSauSschüffe für den Regierungsbezirk Dresden vom 13. Mai 1919 (Sächs. Staatszeitung Nr. 111 vom 19. Mai 1919) wie folgt abgeändert: In Ziffer 1 werden unter n) die Worte »weder auf Erwerb angewiesen noch bei Kriegsausbruch einem auf Erwerb gerichteten Berufe nachgegangen stnd" ersetzt durch die Worte „nicht auf Erwerb aus dieser Beschäftigung angewiesen sind"; unter d) die Worte „während des Krieges" ersetzt durch die Worte „seit dem 1. August 1914". Weiler wird hinzugefügt unter e) „nicht ihren Wohnsitz am Orte der Arbeitsstätte haben und am 1. August 1914 an diesem Orte mcht als Arbeitnehmer beschäftigt waren oder ä) seit dem 1. August 1914 ihren Beruf gewechselt haben, sofern in dem Bezirke des Demobilmachungsausschusses ein erheblicher Mangel an Arbeitskräften ihres früheren Berufes besteht". Dresden, am 15. März 1920. 190 XlV Die Kreishauptmaunschast. Der Demobilmachungskommissar. Der nachstehende IV. Nachtrag zur Gemeindesteuerordnung für die Stadt Wilsdruff vom 5. März 1915 wird hiermit veröffentlicht. Wilsdruff, am 19. März 1928. Der Ststztrat. IV. Nachtrag zur Gemeindesteuerordnung für die Stadt Wilsdruff vom 5. März 1915 zugleich I. Nachtrag zur Schulsteuerordnung für die bürgerliche G.-meinde Wilsdruff vom 5. März 1915. 8 i- Nachdem durch § 37 des Grunderwerbstsuergesetzrs vom 12 September 1919 (Reichs gesetzblatt Seite 1617) die Erhebung van Besitzwechselabgaben für die bürgerliche, Kirch- «nd Schulgemeinde für unzulässig erklärt worden ist, stnd vam 1. Oktober 1918 ab die die Besitzwechselabgaben betreffenden Vorschriften der Gemeindesteuerordnung und der Schulsteuerordnung für die bürgerliche Grmeinde Wilsdruff für die Sladt Wilsdruff außer Kraft getreten. Die Stadt Wilsdruff erhebt zu der durch das Rcichsgesetz geordneten Grunderwerb steuer einen Zuschlag von 2 v. H. des der Berechnung der Grunderwerbssteuer zugrunde gelegten Werls oder Betrags. Von diesem Zuschlag fließen 0,15 v. H. des vorerwähnten Werts oder Betrags in die Schulkasse. 8 2a. Bis zum Erlaß eines Landesgesetzes zur Ausführung von W 32 und 34 des Grund- erwerbSsteuergesetzes oder der an ihre Stelle tretenden reichsgesetzlichen Vorschriften sind 0,8V v. H. des in ß 2 erwähnten Werts oder Betrags durch die Gemeinde zu einem be sonderen Vermögensstock anzusammeln, der der Sicherung etwaiger Ansprüche des Staats nnd der K,rchengemsinde dient. 8 3. Der Zuschlag wird durch die mit der Verwaltung der Grunderwerbsteuer beauftragte Behörde für die Stadt mit eingehoben. Einwendungen gegen die Zuschläge können nur innerhalb des für die Grunderwerb- steuer geordneten Rechtsmittelverfahrens geltend gemacht «erden. 8 4. Dieser Nachtrag gilt mit Wirkung vom 1. Oktober 1S19 ab. Wilsdruff, am 12. Dezember 1919. Der Stadtrat. Dle Stadtverordnete«. (I.. 8.) Kungel, (I.. 8.) Ober!. Kantor Hientzsch, Bürgermeister. 1. Vorsteher. Vorstehender IV. Nachtrag zur Gemeindesteuerordnung für die Stadt Wilsdruff > von -er Kreishauptmcmnsch-lft mit dem Kreisrmskchnß zufolge allgemeiner Ermächtig»' des Ministerums des Innern in dessen Namen genehmigt worden. Dresden, am 8. März 1920. 262 .. Die Krsishauptmanuschast. (I.. 8 ) (gez.) Dr. Weißwange. Die Bestimmungen vorstehenden I. Nachtrags zur Schulsteuerordnung sind von dem unterzeichneten Bezirksschulamt, soweit erforderlich, zufolge allgemeiner Ermächtigung des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichis, unter Vorbehalt des Widerrufes, genehmigt worden. Wilsdruff und Meißen, am 12. Mälz 1920 28 V Das Bezirksfchulamt für Wilsdruff. Der Stadtrat. Der Bezirksschvlrat (I-.8.) (gez.) Küntzel, (I.. 8.) (gez) Dr. Schilling, Bürgermeister. 3,»« Oberschulrat. Eine EiWW in Berlin erzielt. Ser Kmps gegen Sie KmmniAen. Sie Age in Berlin. Berlin, 19. März. Dir politische Laa« in Berlin und teilweise auch im Reiche wird gegenwärtig in erster Linie von der Frage beherrscht, ob es gelingt, die General streikbewegung zum Stillstand zu bringen und eine Einigung zwischen der Regierung und den Arbeitervertretern herbei- zuführen. Die Regierung befindet sich also in der ver hältnismäßig schmierigen Lage, daß sie «ine Brücke schlagen muß zwischen dem Ergebnis der Verhandlungen, di« Reichsjustizminister Schiffer mit den Parlamentariern ge führt hat, und zwischen den Forderungen, die nunmehr in Ausnutzung der durch den Lall Aapp geschaffenen Latze von feiten der Arbeiterschaft erhoben werden. Dl« Truppen waren heute mittag auf ihrem Abmarsch aus Berlin bis Lichterfelde gelangt. Kleine Teile befinden sich noch in Berlin. Wann die Regierung selbst nach Berlin zurück- kehrt, steht zurzeit noch nicht fest. Gegenwärtig hält fie sich noch m Stuttgart auf, steht aber in dauernder draht loser Verbindung mit Berlin, um die Verhandlungen mit den Gewerkschaften zu führen, die für die weitere Ent wickelung zunächst ausschlaggebend erscheinen. Akan ist in den Akeisen nicht nur der Sozial-emokratie, sondern auch weiter Kreis« >«x Demokratie von der Auffoffung beherrscht, daß -er »je Regierung Bauer zum Ver- lassen Berlins zwang, zur Ursache für eine beträchtliche Lrwt'terung der Rechte und Sicherheiten führen wird, welche die Arbeiterschaft wünscht. Di« Arbeiterschaft und die Beamten der großen Verkehrsinstitute Haden der un mittelbar nach dem Rücktritt Rapps erlassenen Aufforderung der Regierung zur Wiederaufnahme der Arbeit zunächst in ganz beschränktem Umfange Folg« zu leisten versucht, dann ist jedoch sofort vom Berliner G-werkschaftskartell und vom Deutschen Gewerkschaftsbund eingegriffen und die Parole zur Fortsetzung des Streikes bis zur Erfüllung einer Reihe von Bedingungen ausgegeben worden. Auf feiten der Die Stellung des Obersten Mes zn btt bentslhen Werling. (Nach Schluß der Redaktion eingegangen.) Der englische Geschäftsträger hat gestern bei« Reichsminister Schiffer Vorgesprächen «nd ihm ei«e Note überreicht, in der der Oberste Rat seine« Entschluß mitteilt die Belieferung mit Lebensmitteln und Rohstoffen sowohl einem monarchische« Deutschland als auch einer Räte republik zu sperre«. Dresden, am 2V. März 192«. Der Ministerpräsident Dr. Gradnauer. Radikalen besteht nicht die geringste Absicht, die ungünstig« Lage unbenutzt vorübi-rgehen zu lassen, und mit Gewalt kann die Regierung Bauer den Streck nicht unterdlücken, da sie hierzu nicht die notwendigen Machtmickel besitzt. Die Forderungen, welche von der Generalkommifsion der Gewerkschaften gestellt werden, sind folgende: Sofortige Aurückziehuna und Entwaffnung sowie Bestrafung der meuternden Truppen, Maßregelung der Beamten, die sich der Regierung Aapp znr Verfügung gestellt Haden, Auf lösung aller ' gegenrevolutionären Formationen, Bildung von Sicherheitstrappen aus organisierten Arbeitern, schleu nigste Demokratisierung der Verwaltung unter Heranziehung der Arbeitnehmer, Entfernung aller reaktionären Beamten aus allen leitenden Stellen, sofortige Sozialisierung des Bergbaues un- der Arafterzeugung und Uebernahme der Aalierzeugung auf das Reich, Ausbau und Nruschaffung sozialpolitischer Gesetze, die den Arbeitnehmern Gleich berecktigung geben, Rücktritt Noskes, Heines und Gesers, Verpflichtung der Parteien, bei der Neubildung der Re gierung die Gewerkschaften heranzuzichen. Die Verhandlungen, di« heute nachmittag fortgesetzt werden, müssen darauf hinstreben, ein Ergebnis zu erzielen, welches einerseits von den Unabhängigen angenommen wird, da sonst auf eine Beilegung des Streiks nicht gerechnet werden kann, und anderseits mit den bekannten Ab machungen zwischen den Parteiführern und der Regierung vereinbar! erscheint. Daß dos nicht ganz leicht sein wird, gehl schon daraus hervor, daß zwischen diesen beiden Vrogrammen gewisse Widersprüche b-stehrn. Von feiten der Gewerkschaften werden die Verhandlungen von Legien aeführt, der entgegen anderen Gerüchten nicht die Absicht hat, sich in die Reihen der Unabhängigen zu begeben. Berlin, 19. März, lieber die Vorgeschichte der Be setzung Berlins durch die Truppen des Generals v. Lütiwitz wird noch nachträglich bekannt, daß General Reinhardt und Reichswehrminister Noske in der kritischen Nacht vom vorigen Freitag zum. Sonnabend in der Kabinettssitzung die Ansicht vertraten, daß die aus Döberitz anmarschierenden Truppen mit Hilfe der in Berlin vorhandenen Reichswehr und Sicherheilswehr abgewehrt und niedergrkämpft werden müßten. Beide hielten einen solchen Versuch für durchaus möglich und erfolgversprechend. Die Regierung hat jedoch um des zu erwartenden Blutvergießens willen auf einen solchen Versuch verzichtet. General Reinhardt trat von seinem Posten zurück und wurde beim Einmarsch der Kappschen Truppen verhaftet, befindet sich jetzt aber wieder in Freiheit. Ausschreitungen in Berlin. Berlin, 19. März, Heute spät nachmittags wurden 12 Angehörige -er Tiergartenkompanie -es Schutzregiments Groß-Berlin, Offiziere un- Mannschaften, auf -cm Kaiser- Wilhelm-Platz in Schöneberg vom Pöbel mit Messern,