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WMeritl-Mmg Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. Amtsblatt sm di- Königliche Amtshauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Ktadtrat zu Dippoldiswalde. 69. Jahrgang Sonnabend, den 14. Februar 1903. Nr. 20. V-r-nlwoE°r K-d-U-ur: Pa»l Irhlw. - Druck und V-rl-o »ml Lall I-H>w in StMuldi-walde. MN »chq-M-e» „INnstrtenen Unterhaltungsblolt". MU land- nad hanawiUlchastUch-r M-nats-B-tta,-. Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirk same Verbreitung finden, werden mit 12 Pfg., solche aus unserer Amtshaupt- mannschast mit 10 Pfg. die Spaltzeile oder deren Raum berechnet. — Ta bellarische und kompli zierte Inserate mit ent sprechendem Aufschlag. — Eingesandt, im redaktio nellen Teile, die Spalten zeile 20 Pfg. Die „Welheritz-ZtUung" erscheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag uird Sonnabend und wird an den vorhergehen« denAbendcn ausgcqcben. Preis vierteljährlich 1 M. 25 Pfg., zweimonatlich 84 Pfg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern 10 Pfg. Alle Postan- staltcn, Postboten, sowie unsere Austräger nehmen Bestellungen an. Das Kaiserliche Gesundheitsamt hat die unter dem 2. Juni 1801 zum Abdruck gelangte Anleitung, betreffend den Schutz gegen Gesundheitsschädigungen durch aus ländische Rohhäute einer Durchsicht unterzogen und neben einigen sonstigen Abänderungen die darin als Desinfektionsmittel empfohlene Karbolschwefelsäure gestrichen, weil sie sich nicht als geeignet erwiesen hat. . . Auf Anordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Dresden wird daher die nachstehends unter I abgedruckte Belehrung über Gesundheitsschädigungen durch den Verkehr mit Rohhäuten behufs Nachachtung zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dippoldiswalde, am 7. Februar 1903. Königliche Amtshauptmannschaft. 229 O. Lossow. Ehlr. Belehrung über Gesundheitsschädigungen durch den Berkehr mit Rohhäuten. Unter den rohen Häuten und Fellen, besonders denjenigen überseeischer Herkunft (sogenannte Wildhäute oder Kipse, namentlich aus Amerika, Ost-Indien, China), befinden sich hin und wieder solche, welche von milzbrandkranken Tieren stammen und das Milz brandgist enthalten. Durch derartige Häute kann der Milzbrand auf Menschen und Tiere übertragen werden und gefährliche, oft tätliche Erkrankungen Hervorrufen. Durch die übliche Behandlung der Häute durch Trocknen an der Luft, Einstreuen von Salz, Salpeter oder Arsenik wird der Ansteckungsstosf nicht vernichtet. Die Ucbertragung des Milzbrandgistes erfolgt durch die unmittelbare Berührung der Häute oder durch den Staub, welcher, mit den ausgefallenen Haaren vermischt, beim Sortieren, Einpacken, Aufsetzen und Verladen der Häute und Felle, sowie beim Oefsnen der Rohhautballen sich entwickelt. In der Regel gelangt der Krankheitsstofs durch Hautabschürfungen, Wunden an den Händen oder Kratzstellen am Halse, im Gesichte u. s. w. in den mensch lichen Körper; auch in Mund und Nase kann er mit dem Staube eindringen. Die mit Nohhäuten beschäftigten Personen können ferner infolge der Verunreinigung von Kleidern, Kopf- und Barthaaren, Händen und dergl. das Milzbrandgift verschleppen. Durch Ver unreinigung von Futter und Streu mit den von Rohhäuten stammenden Staubteilen und Haaren, durch Einstreu der zum Gerben der Häute benutzten Lohe in Ställe und Laufplätze, sowie infolge der Wartung von Tieren durch Personen, welche mit der Ver arbeitung oder Verpackung der Häute beschäftigt waren, kann der Milzbrand auf Vieh übertragen werden. Selbst die Verwendung von Gerbereiabfällen und Kehricht als Dungmiitel auf Miesen und Feldern, sowie das Einlegen der Nohhäute in Gewässer kann unter Umständen zur Verschleppung des Milzbrandgiftes führen. Zur Minderung der Ansteckungsgefahr mögen die nachstehenden Vorsichtsmahregeln empfohlen werden, und zwar solchen Verufsklassen, welche gewerbsmäßig mit Rohhäuten überseeischer Her kunft sich beschäftigen. 1) In Räumen, welche zur Aufbewahrung von Futter und Streu dienen, sollten Rohhäute nicht lagern. 2) Die Lagerplätze für Rohhäute sollten nur an abgelegenen Orten und nament lich nur in gröherer Entfernung von Wohnräumen und Stallungen eingerichtet, dicht umfriedigt und für Tiere nicht zugänglich sein. 3) Personen mit Hautabschürfungen oder Wunden an den Händen, dem Halse oder dem Gesicht sollten zu Arbeiten mit Rohhäuten nicht zugelassen werden. 4) Die Entwickelung von Staub beim Oefsnen von Rohhautballen, sowie beim Sortieren, Aufsetzen, Einpacken, Verladen und Verarbeiten der Häute und Felle ist tun lichst zu vermeiden. Erforderlichenfalls sind Häute und Felle zu diesem Zwecke mit Wasser zu besprengen. 5) Die zum Gerben verwendete Lohe, ferner die Haare und sonstigen Abfälle aus Gerbereien, die zur Verpackung von Rohhäuten verwendeten Strohteile, Lumpen, Stricke und dergl., sowie endlich der Kehricht sollten verbrannt oder nach vorgängiger Desinfektion vergraben werden. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Ausnahmsweise hat diesmal Falb mit seiner Vorhersage eines kritischen Tages für gestrigen Donnerstag Recht behalten: es herrschte solch ein trost loses Regenwetter und solch ein Sturm, dah man keinen Hund vor die Türe jagen mochte, und am heutigen Frei tag wurden wir durch eine Winterlandschaft überrascht; zur Stunde schneit es noch fort. —. Auf die Versammlung des Konservativen Vereins am nächsten Sonntag, in der Herr Bürgermeister Wittig- Rabenau über die Tätigkeit des letzten Landtages Bericht erstatten wird, sei hierdurch hingewielcn. — Bei der am heutigen Freitag stattgefundenen Ziehung der Völkerschlachtdenkmals-Lotterie fiel der zweite Hauptgewinn (10000 Mark) auf Nr. 56101 in die Kollektion von Louis Schmidt hier. — Apfelsinen-Hochflut. Nom Dezember bis zum April bilden die Orangen eine hervorstechende Farbe in den Straßenbildern der Stadt. Aus zahlreichen Schau- »enstern leuchtet ihr intensives Gelb, in einer großen Reihe von Marktständcn finden wir sie; auf vielen belebten Plätzen und Straßenkreuzungen wird Handel mit ihnen getrieben und in Körben trägt man sic von Haus zu Haus. Zu einem Preise werden sie ost angeboten, wie sie billiger kaum in ihrer Heimat sind, und sie finden überall Käufer. Man darf behaupten, daß die Orange heute unseren heimischen Apfel an Volkstümlichkeit über lüg elt hat. Jedermann schlürft gern und behaglich den 6) Plätze, auf welchen Rohhäute gelagert oder bearbeitet sind, sollten nach der Benutzung gründlich gereinigt und in angemessenen Zwischenräumen desinfiziert werden. 7) Die Reinigung der Lagerräume, Arbeitsplätze u. s. w. sollte nur auf nassem Wege geschehen. 8) Für die Desinfektion (s. Nr. 5 und 6) empfiehlt sich Chlorkalkmilch (hergestellt aus einem Teil frischem Chlorkalk und drei Teilen Wasser). Kehricht und sonstige Ab fälle sind behufs Desinfektion mit Chlorkalkmilch gründlich zu mischen. Ein zuverlässiges, leicht auszusührendes und für die Ware selbst unschädliches Verfahren zur Desinfektion der Häute ist nicht bekannt. 9) Die mit den Rohhäuten beschäftigten Personen sollten sich vor jedem Essen und vor dem Verlassen der Arbeitsräume Gesicht, Arme und Lände, sowie Kopf- und Barthaare gründlich reinigen. - Wer nach dem Arbeiten mit Rohhäuten ein anfangs kleines, bald größer werden des dunkles, schmerzhaftes Bläschen oder eine solche Beule an Händen, Armen, im Ge sicht oder an anderen unbedeckten Körperstellen bemerkt, sollte sich sofort in ärztliche Be handlung begeben, da jede Vernachlässigung schwere Gefahren im Gefolge haben kann. Auf Grund ihrer Neu- bezw. Wiederwahl sind in Pflicht genommen worden: Herr Gutsbesitzer Lrast Füllt» Lvvsvkkv in Gombsen, Herr Gutsbesitzer Ln»t Uoritr Ldvrt in Borlas, Herr Wirtschastsbesitzer 8srl »sillrtvd Ssldis in Hirschsprung, Herr Gutsbesitzer krlEted Lvdsldltr in Berthelsdorf als Gemeindevorstände ihres Wohnortes, sowie Herr Gutsbesitzer Lässt Aksoror in Borlas, Herr Kaufmann Lodort vorakorä Lrue in Possendorf, Herr Wirtschaftsbesitzer vlvMSllS Lobsrt 2iMM0rwLM» in Quohren, Herr Gutsbesitzer SllStLV Lodort Vlußvr in Kleba-Theisewitz, Herr Gutsbesitzer Lrast Lodort Hooks in Wilmsdorf, Herr Wirtschaftsbesitzer Lori krloärlvd VLgllvr in Schellerhau und Herr Wirtschaftsbesitzer Lori krioärivd FtMSlliekol in Hirschbach als Gemeindeälkeste ihres Wohnortes. Dippoldiswalde, am 3. Februar 1903. Königliche Amtshauptmannschaft. 1174^/02. Lossow. Snl. Beschlich. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Schnittwarenhändlers und Haus besitzers August Leberecht Kremz in Lungwitz wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Vergleichstermine vom 31. Dezember 1902 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 31. Dezember 1902 bestätigt worden ist. Dippoldiswalde, am 11. Februar 1903. K. 6/02. Königliches Amtsgericht. Holzversteigerung. Schmiedeberger Staatsforstrevier. Restauration „zur Post" in Schmiedeberg. 19. Februar 1903, vorm. 1/210 Ahr: 11936 w. Klötzer, 978 w. gek. u. 6510 w. Derbstangen i. g. L., 33710 w. Reisstangen. Nachm. 1/2 2 Ähr: 256 rm w. Brenuknüppel, 1/2 NN w. Zacken, 2 rm h. u. 558 1/2 rm w. Aeste, 110 rm w. Stöcke. Kahlschlag Abt. 15. Durchforstungen Abt. 5, 14, 35, .36, 39, 56, 66, 74, 81, 114 bis 116. Kgl. Forstrevierverwaltung Schmiedeberg, Kgl. Forstrentamt Frauenstein, von Oppen. am 11. Februar 1903. Krause. "— ' ----- ^^s gemeinen Eingang gefunden, wie die goldenen Aepfel au den Gärten der Hesperiden. Glashütte. Der Vorsitzende des hiesigen Schul vorstandes, Pfarrer Lindner, hat bekannt gegeben, daß die Wand- und Deckenrijse, die sich an der Südostecke des neuen Schulgebäudes gezeigt haben, nach eingehender sachverständiger Besichtigung für nicht beunruhigend in Bezug auf die Sicherheit des Gebäudes erklärt worden sind. Um nichts zu versäumen, hat man sie unter be ständige Beobachtung genommen; auch bleibt das Zimmer, in dem sie sichtbar sind, bis auf weiteres abgesperrt. Geising. Am 8. Februar d. I. feierte die Ver einigte Glaser-, Tischler-, Böttcher-, Stellmacher-, Stuhl bauer-, Schmiede- und Schlosser-Innung ihr Hundert jähriges Jubiläum in Gegenwart fast sämtlicher Innung-meister. Auch beehrten als Vertreter der Stadt Bürgermeister Höfer und die Städträte Sieber und Pfützner die seltene Feier durch ihre Anwesenheit. Durch einige schöne Geschenke und Glückwunschtelegramme ward die Feslstinlmuiig wesentlich erhöht. Diese Innung ward seiner Zeit aus ein Gesuch des Glasermeisters Johann Gottfried Scharfe in Neugeising vom Grafen Rudolf von Bünau auf Lauenstein am 8. Februar 1803 zunächst als Glas'r-Jnnung und mit 5 Jmnmgsmeistern gegründet. Sie vergrößerte sich aber sehr bald besonders dadurch, daß die Glasermeister der Ortschaften Zinnwald, Pretzschendorf, Rippien, Quohren, Klingenberg, Johnsbach, Lichtenberg, Burkersdorf, Dittersdorf, Bärenburg, Colmnitz, Saft der aromatischen Südfrucht. Wir wissen nicht, wie gut wirs in dieser Beziehung haben. Wenn wir als kleine Buben einst der Großmutter zum Geburtstage gratu lierten, so schenkte sie uns eine Orange und hielt uns eine gewichtige Rede über den hohen Wert der gold- schaligen Frucht. Doch was half uns die verlockende Frucht, wenn wir sie nicht verschmausen durften! Wir mußten sie der Mutter abgeben und Mutter legte sie in den Glasschrank, und erst nach einigen Wochen wurde sie geteilt. Jeder bekam ein Stückchen, kaum daß man merkte, wie Apfelsine schmeckt. Und heute? Es werden auch bei uns alljährlich viele Millionen der süßen Früchte vertilgt, wenn die goldene Hochflut, aus den Gärten der Hes- pcriden kommend, im jungen Jahre sich über Deutschland ergießt. Die ersten zu uns gelangenden Früchte, die Meihnachtsorangcn, sind zumeist noch unreife Früchte und schmecken auch dementsprechend. Die zweite große Ernte, die Ende Dezember stattsindet, ist schon besser; die beste» Früchte aber liefert die Frühlingsernte. Sie spendet voll reise Gaben; leider ist jedoch der Versandt dieser köstlichen Mare aus große Entfernungen nicht ausführbar. A"f dem Markle finden wir jetzt alle Rang- und Preisstufen vertreten: dickschalige, glatte, streifige, große und kleine Orangen sind zu haben. Feinschalig und saftreich prüfen tieren sich die Früchte von Genua, Malaga, von Messina, vom Gardasee, von Setubal und viele andere noch. So überschütten uns die Mittelmeerländer mit ihren Früchten und keine Gabe des heiteren Südens hat bei uns so all-