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inl INI II'IIII -li ',!ir n-lii Ural Uli II r--III!I rMIIl r chaii .ff' Sl»6 ion 'Uj 0'iüllsilD iWl'UUMUslE ^üi iHu Üiiu kannt geblieben sein kann, was ich auf jene Adressen geautworM und wie Ich Meinen Dank persönlich ausgesprochen-'HM. Das Haus der Abgeordnete« hat ferner eine Beschwtrd« übtt Mißbrauch- der Regicrungsgewalt ddrgetragen ünd zur' Begründung derselben auf die Maßregln Meiner Regierung gegen einzelne Be- haltS in einer Weise Gebrauch gemacht, daß es Meiner Regierung wie dieselbe dies- »hn« Rückhalt wiederholt ausgesprochen hatte- unmöglich war, den unausführbaren Beschlüssen D^ ihre Zustimmung -zu -ertheileN.'- Sein gleichfalls' DerftrffungSmäßigeS Recht- ausübend, hatte das Herrenhaus Desi vont Hause der Ab- »UM berechnet. hiu ap- .>iilalniM,niH - ,suu 1^)II:>lUl , .'lip .'rpninü .st null .Erscheint Nachmittag»' z Uhr für dir nächste ,,, MesgMWe. V Ätnss ÄWA' aber aussührt, „dH begonnen habe, oW DH Meine Regierung durch thWchli Wigegenkommen ärtch nur die 'Aussicht eröffnet habe, zu eitler regelten Handhabung ter Unanz'eU zurückzukehretl und Dit Mt Einrichtungen auf gesetzliche Grundlagen ztt-stützell," so Muß-st das im höchsten Gnade befremden. Denn es ist dabei'gänj mit Stillschweigen Übergängen, dH in der Eröffnungsrede . allgemeinen Landtages der Monarchie die Vorlage des Budget- HA iW und 1864, die Berlage einer Ergänzung! zum Gesetze vom A.SM«,18I4 über die VerpflHtung zpm:Kriegsdi«nst unFetünhtÄ wog den Mdi außerdem behufs nachträglicher GenehmiguUgi t»»G das Hau», der Abgeordnete«, dje Vorlegung, der Rechnungen übsb Eipnahmni und Ausgaben pro 1862^ zugesagt worden ist, welch- zu dem von Meinem Finanz«Minister angegebenen Zeitpunkt erfolge» wird, Wie kann, das Haus Dem Abgeordnete» sich danach der Einficht I verfchtußen, dH Mtine Rggierung es sich dringend angelegen stiir l-ßt,>Dje FinanzMnwalUmg de- Staates sobaw als möglich wich» aus eine gesetzliche Basis zz» stellen? . : i.l -,-st'^ri.i NN Liimstich^Om 10. F-Hrm«' !,L .N5, 1863. geordneten bis zur Unausführbarkeit abgeänderten Staatshaushalts- amte und Landwehrmannrr unb gegen dio Presse Bezug genommen. Etat für das Jahr 1862 abgelehnt. , ,s. wie auch nicht behauptet worden- die gesetzlichen Da nun die Festsetzung dieses Etats nqch der Vorschrift der Befugnisse der Behörden in, Ausübung derDiseWu nicht über- Verfassung für die vorjährige Sitzungsperiode de» Landtags un- Mitten worden siH über die vorMmtneU^n Ausschreitungen möglich geworden war, und da dlt Verfassung für einen solchen Der Presse Wglich Unsere'Gerichte zu erkennen haben-, so war Heu Fall keine Bestimmungen enthält,, so ist es unverständlich, wenn Landesvertrerung keine hinreichende V^ranlaffuna gegeben, sich mir das Hau» der Abgeordneten eine Verfassung- -Verletzung darin den berührten Vorgängen zU beschäftigen Und sie zu'M Gegenstände erkennest «Illi-Haß Meine ReMrung die Verwaltung'ohne gesetzlich ihrer Beschwerde zu machen. . festgestellten Etat fortgeführt hat. Ich muß es vielmehr alH.eine. >. Dach Haus der Abgeordneten wird die in der Verfassung den Ueberschreitung der verfassungsmäßigen Befugnisse des HaisseS Der'f vrrsWdöneii Gewalten gesetzten Schranken anzuerkennen haben; MgEbneitn-bezeichnen- Menn Das Haus seine einseitigen BbMM" denn nur ans dieser Grundlage ist eine VerstsitchiguE HnflchtM über Bewilligung oder LbMigMNg von GtMs--Asi«gavktt-''M '^Dctj^ Mchen DiwZusammeNwirben HW definitiv maßgebend für Meine Regierung betrachten will. Dix Regierung mit der Landesvertretung erforderlich ist. JE' Rkm^ Adresse bezeichnet das Recht der Ausgabe-Bewilligung M DDS-e-tiLf dtsi-'MDerstreit der Ansichten, der in Betreff der Festsetzung oberste Recht der Volksvertretung. Auch Ich erkenne dir» RMll''de» StäNtShaushalts^ sich entwickelt hat. ES kann aber eine an und werde eS achten und wahren, so weit es H der Verfassung Vereinbarung über den Etat, nichtDutch PrtisgebuUg dichWässanM seine Begründuntz-fiuvÄ-.- IM MUH aber däsHaUSDarauf aufmerksam mäßigen Rechte der Krone UND des Herrenhauses enbiickt/ es kann macben/Daß nach der Verfassutstj^Dit Mitglicder^beider Häuser des . nicht, der Verfassung entgegen, bas Recht der Bewilligung und Landtags düs' ganze DolD vertreten und der SlaatshanShsIt-^Etat. Verweigerung der StagtS-Au-gaben ausschließlich auf das Haus nur durch das Gesetz, nämlich durch einen von Mir geiiehmiMnsiübertragen werden. Es ist Meine landesherrliche übereinstimmenden Beschluß beider Häuser des Landtages der Mo- Pflicht, die auf Mich vererbten U«d verfassungsmäßigen'Machtbe« närchie sestgestellt werden kann. War eine solche Uchmefnstjmmttng ' stigftisse. Dek Kbone ungeschmälert zu bewahren, weil Ich darin eine nicht zu erreichen, so war eS die Pflicht der Regierung bi- zur nothtbendige Bedingung, für dia-Erhaltuug de«n inneven FriMpH . Herbeiführung hechlbtH ,t^ie Äher^altung ohne Störung fortzusühren. für die Wohlfahrt des La*-«S rund das iUnsrhen,iPr«ußM ich seiner Sie hätte unveranssMiM gehandelt, hätte sie die» nicht gethan. Europäischen Stellung erkenne. Betlin, 6. Febr. ' In heutiges Ätzung des Abgeordnekenhauses' kam folgendes Antwortschreiben des Königsznt VerlesuNg't' Ich habe die Adresse, welche das Haus -der Abgeordneten 'Tageblatt. «tt'l-Ntky NII ituM: <lüii 4r uHrl t,'!i unter dem 29. v. M. an Mich zu richten beschlossen bat, empfangen. Ihr Inhalt sowohl, al» Weg,. gyfstdelchem dieselbe Mir zu- aegangen ist, lassen Mich glauben, dH es dem Hause darum zu HÄ W Meine Persönliche AnsKasiulig'm»D Wiljesssmtinüna' köMN, zu keHen. Deshalb richte Jchj ohne BeMittklussg Meinet Mm Mtiw Königliches, WoVt an Das HifuS der Abgeordneten. Die! Adtesse bekundet eitlen tiefgreifenden Gegfüsatz in der Skellung des Hauses zu Meiner sskegieflunch Es Md die Awe schüldigung aeaen Meine Minister erhoben^ DH sie ygch hem Schluffe der leEert SktzüngSWod'e, des, Landtags verWuhgswidrig di, Berwättüng 'ohne gesetzlichen Wat' fortgesühtt, baß' fie.auch solche AWqVen, wekchö durch . DeschtW 'Des Haüsech.'ausdrücklich. abge^ —»Ma«, ««p« °°»»Ma. - ständischen Eorpörativn.n'unb aus der Mitte der BeivohneH vieler Kreise des Landes Mir, zahlreiche Adressen überreicht worden find, IN e EL in denen die Unterzeichner Mir ihre persönliche Ergebenheit und zu eryairen, ausgeschlossen; dasselbe hat aber Anordnungen Meiner .. ... Regierung, welche mit Meiner Genehmigung getroffen worden, als Thatsachen zur Begründung der Beschnoerde über Verfassungsverletzung anaefübrt. "ii- v !7n,.7. ... . » v » Adresse des Hauses der Abgeordneten als eine kletne, der Rattvtr Ich "würde jene Anordnungen nicht zugelassen haben,, wenn Ich, . fremdete Minderheit bezeichnet zu sehen. Ich habe' darin eine Verfaffuugs-Verletznng hätte erkennen können/HKd mH' "ilen Standen und Classen Melner getreuen die gegen Meine Regierung erhobene Beschuldigung als unbegründet ' Unteridantu mtt Befnedtgung empfangen und mH den Vorwurf, aus voller Ueberzeugung 'zurückweisen. » 5 i r daß Lib'Theilnehmec m Treue und Hingebung für,hr preuß.scheS -i Das- Him» det Abgeordneten hatte vvN stitM verfass»^ Vaterland gegen Ander» zmu^ben . als mäßigen Mcht der Mitwirkung bei Feststellung des Staatshaws- ' °>ehr zurückwe-sen, a s dem Hause. derMbgeordueten urcht rnEtä 'ME-''' ii d -k-j an m '-Mii/i - "'s - der Stadträche -zu-.FreibeE SstM Md , ,,, iMMz 'I.D'tt)-N'l'i'U!l Ns---! k'nW 77p- i't ,"/i'. n,tl,fi-!iz 'it- i,.' nM^.i , ? -/.üliiiMn'-roeli-iilMM'. , . Ä»s«att. Mb^e>r»G .rock -nn-irl. i. chiu 4„chN»,st. !i »z ^iir-l tsulr-.. " -'M - . , MattW- MtMM "j-Kf LöÄA Ä-zÄDrichtS zu Freiberg, sowie der Königl. Gerichisämter und