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es tag. 1838 Mittwochs, den 12. Mai. l den «r. HU- Dresden, Vrn 13. April ISSN. n. n. , -is - Pf. chsen Dit» chen lang f. Minrsterrum des K rr n e r n. Krhr. v ' " 'Lehmann, S -iso ggrn - rgr., , khlr. thlr. Sigr. khlr. ste L . -iS k 3 wer uns ow MeMgenz- und McheWW . für Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend Amtsblatt ärs HöniZl, Gerirbtsamtes unü äe» SIMtmtkÄ -M Manktn^rF« Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die deutschen WohlthLtigkeitsvereine in Constantinopel betresfend« Nach dem Ministerium des Innern zugegangrnen offiriellen Mittheilttttgett bestehen in SonstantimPtl Unter den Namen „Evangelisch-Deutscher WohlthätigkeitSvertin" Und „Deütschet WdhlthätigkeitS- (Hülis-) Verein" zwei, von dort lebenden Deutschen gebildete Gesellschaften, deren nächster Zweck da hin geht, unbemittelten deutschen Landsleuten, ohne Unterschied der Eonfesston, in Krankheitsfällen die ihnen in den türkischen und übrigen Spitälern der Stadt Cottstantiuopel versagte Eilt Und Verpflegung, nach Befinde« unentgeldlich, in ihren Hospitälern zu Theil werden zu lösten. Die Wirksamkeit Oeser Gesellschaften hat sich bisher als eine sehe segensreiche erwiesen, und viele Deutsche, darunter MA Sachsen und insbesondre sächsische Handwerksgehütfen, welche auf der Reise in Konstantinopel erkrank ten, haben bereits auf diese Weis«, fern von der HeiMath, in den Anstalten dieser beiden Vereine Unterkommen, Verpflegung und ärztliche Hülfe gefunden.' Bei der von Jahr zu Jahr sich mehrenden Zahl der in Eonstatttinspel sich aufhaltenden Und Hülse suchenden Deutschen langen indeß bi« eigenen, in freiwilligen Beiträgen bestehenden, Mittel jener Ver eine nicht aus, um den sich gestellten wohlthätigen Zwecke« »ach dem Bedürfnisse zu genüge». Dis. selben haben sich daher tzenöthigt gesehen, die deutsche Nativ» zür «ttkerstüßung anzurüfe« und di« Regierungen der Staaten Deutschlands mit dem Gesuche um Gestattung von Sammlungen anzugehe«. Wie nun diesem Anträge bereits von mehrer» Regierungen entsprochen worden ist, so, findet Sich das Ministerium des Innern bewogen, die a« edle Menschenfreunde im deutschen Vaterlande und ins besondere auch in Sachsen, gerichtet« Bitte der gedachten Streikte um Theilnahme und Unterstützung hierdurch zur öffentlichen Kenntnis zu bringen und zur wohlwollenden Berücksichtigung, insbesondere auch durch Veranstaltung von Sammlungen in engeren Kreisen, denen einzelne Ortsbehörden oder Privatpersonen sich ztt unterziehen vielleicht geneigt fein dürft«», angelegenliichst "zu empfehlen. Die den deutschen Wohlthatigkeitsvereknen in Konstantinopel zugedachte» Geldbeträge können bei denKreLL- directionen und Amtshauptmannschaften, welche hiermit Anweisirng erhalten, sich der AntrahMe dieser milden Gaben und deren Weiterbeförderung an das Ministerium des Inner« zU unterziehen, eingezahlt oder eingelrefert werde« und sollen, wenn und soweit der Geber nicht etwas anderes ausdrücklich be stimmt, beiden Vereinen nach gleichen Theilen zufließen. Ueber das Ergebniß der Sammlung wird seiner Zeit besondere öffentliche Bekanntmachnng ««folg«». Gegenwärtige Bekanntmachung ist in allen §21. des ^reßaefetzes vom 14. März 1851 bezeichnete« Zeitschriften «ach Maßgabe tz 14 b. der Ausführungsverordnung vom 15 desselben MbtiätK abzu. drucken. - '