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Dienstag. Rr. 32. 15. März 1881.- Weißerih-Zeitung. Amts-Matt fiir die Königliche Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königkchm Amtsgerichte «nd die StadträHe z« Dippoldiswalde und Irauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. sür die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Theis. Bekanntmachung, die Musterung und das Classificationsversahren für Ersatzreservisten, Reservisten und Landwehrlente im Aushebungsbezirke Dippoldiswalde betreffend. Die Musterung ver in dem Aushebungsbezirke Dippoldiswalde im laufenden Jahre angemeldeten Gestellungs pflichtigen wird 1) in dem, die Amtsgerichtsbezirke Lauenstein und Altenberg umfassenden Musterungsbezirke Lauenstein Sonnabend, den 2. April d. Zs., Vormittags 9 Uhr, im Gasthofe zum Löwen in Lauenstein, 2) in dem, aus den Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Frauenstein gebildeten Musterungsbezirke Frauenstein Montag, den L. April d. Zs., Vormittags 9 Uhr, im Gasthofe zum Stern in Frauenstein, und 3) in dem, die Ortschaften des Amtsgerichtsbezilks Dippoldiswalde umfassenden Musterungsbezirke Dippol diswalde Mittwoch und Donnerstag, den 6 und 7. April d. Zs., Vormittags 9 Uhr, im Rathhause allhier, und zwar: am 8. April: aus den Ortschaften mit den Anfangsbuchstaben bis mit L, und am 7. April: aus den Orten mit den Anfangsbuchstaben I- bis mit L, die Loosung für die gedachten drei Musterungsbezirke aber Freitag, den 8. April d. Zs., Vormittags 8'/z Uhr, im Rathhause allhier, stattfinden. Indem die zur Führung der Recrutirungsstammrollen beauftragten Behörden veranlaßt werden, die zur Ge stellung verpflichteten Mannschaften zu dem betreffenden Musterungstermine in gehöriger Maaße rechtzeitig vorzuladen, sowie sich selbst in diesem Termine mit einzufinden und die Stammrollen sammt Unterlagen mit an Ort und Stelle zu bringen, werden die Gestellpflichtigen zum persönlichen und pünktlichen Erscheinen im Musterungstermine unter Hinweis auf die bei etwaiger Nichtbefolgung nach Z 24,? der Ersatzordnung zu erwartenden Strafen und Nachtheile aufgefordert, das persönliche Erscheinen im Loosungstermine aber ihrem freien Willen überlassen. In Bezug auf die nach der Ersatzordnung zulässigen Reclamationen wird auf folgende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Nach Z 62,7 der Ersatzordnung sind Militärpflichtige, sowie deren Angehörige berechtigt, spätestens im Musterungs- Termine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung in Berücksichtigung häuslicher, beziehendlich gewerblicher Verhältnisse zu stellen und dieselben durch Vorlegung von Urkunden, zu deren Beachtung jedoch nach unterstützen EsbehöEHe Beglaubigung erforderlich ist, sowie durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu Diejenigen Personen, deren Erwerbs- oder Aufsichtsunsähigkeit zur Begründung der Reklamation behauptet Mrd, haben im Termin mit zu erscheinen. Nur falls die Veranlassung zur Reclamation erst nach beendigtem ^Ebrungsgeschaste entstehen sollte, kann ein Zurückstellungsanspruch noch im Aushebungstermine geltend gemacht 2) Ai? Entscheidungen der Ersatz-Commission auf derartige Anträge werden den 3. Tag nach dem Musterungstermine, Mittags 12 Uhr, als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reclamant zur Anhörung derselben sich nicht ein-