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SechsunddreWgfter Jahrgang 21. Juni 1884 50 Sonnabend gewiesen, daß jede 6) a) b) betreffend, ist he >err Friedrich d) c) Zur parlameutarischen Lage. Dem Reichstage ist für den Rest seiner gegenwärtigen Session noch ein artiges Bouquet neuer Vorlagen präsen- tirt worden und wenn die Regierung im Ernste darauf bestehen sollte, daß der Reichstag auch noch diese Vor lagen erledigen soll, so ließe sich der Schluß der Session noch gar nicht absehen. Die parlamentarische Lage ist indessen nicht darnach angethan, die Zuckersteuer, die Zolltarifs-Novelle und nun gar noch den Börsensteuer- Gesetzentwurf in der sich ihrem Ende zuneigenden Session erledigt zu sehen. Allein die zweite Berathung der Un- fallversicherungsvorlage, in welche das Haus am Montag eingetreten ist, dürste die ganze Woche aussüllen und die weitere Berathung der Actiengesetznovelle wird noch einen größeren beanspruchen, wenn anders der Reichstag diese wichtige Vorlage nicht im Sturmschritte erledigen will. Haus in beschlußfähiger Mitgliederzahl kaum bis über die nächste Woche hinaus zusammenzuhalten zu sein werde, so hat er hiermit die sich in den Reihen der Reichsboten allmälich geltend machende Abspannung wohl genügend charaklerisirt. Nun, seit der Eröffnung der gegenwärtigen Session am 6. März hat der Reichstag auch wacker gearbeitet und man wird ihm daher das Zeugniß der Arbeitsfreudigkeit und des Fleißes nicht versagen können. In der ersten Hälfte der Session sind von ihm das Hiliskaffengesetz und vor Allem die Ver längerung des Socialistengesetzes genehmigt und daneben noch eine Reihe von Initiativanträgen und Vorlagen mehr untergeordneter Bedeutung erledigt worden und wenn er neben der Unfallversicherungsvorlage auch noch die Actiengesetznovelle unter Dach und Fach brächte, wozu alle Aussicht vorhanden ist, so würde die jetzige Session hochbedeutsame Resultate aufzuweisen haben, wie Daneben steht noch die dritte Lesung des Antrages Ackermannes auf Abänderung des § 100 s der Gewerbe ordnung zu erwarten, nebst einigen kleineren Sachen, wie die Wiedervorlegung der an die Rechnungs-Commission zurückverwiesenen allgemeinen Rechnungen aus dem Reichshaushaltsetat pro 1879/80 und 1880/81. In den Commissionen ruhen ferner noch die Dampfersub ventions-Vorlage sowie das Pensions- und das Militär- relictengesetz, an deren Zustandekommen in dieser Session nicht mehr zu denken ist — wo soll dann die Zeit für eme gründliche Durchberathung der neuen Steuervorlagen und der Zolltarisnovellen Herkommen, wenn die Session nicht bis in den Hochsommer hinein verlängert werden solle Bereits mehren sich dann auch die Anzeichen von Ermüdung im Reichstage und wenn der Abgeordnete Eugen Richter in der MonlagS-Sitzung meinte, daß das ... die Revision der Mit Rücksicht auf die im Laufe dieses Monats vorzunehmende Revision Recht zusteht, von gedachter Wahlliste Einsicht zu nehmen und etwaige Einsprüche Pulsnitz, am 16. Juni 1884. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwort!. Redacteur Alwin Endler in Pulsnitz. Druck und Verlag von Paul Webers Erbe» in Pulsnitz. Amtsblatt des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Stadtrathes zu AulsniH. Auf Fol. 39 des Handelsregisters für den hiesigen Amtsgerichtsbezirk, die Firma Cznl Tram nach dem Ableben des bisherigen Inhabers Carl Traugott Höfgen und infolge getroffener Bei Julius Theodor Höfgen, beide Fabrikanten in Großröhrsdorf, nunmehrige Inhaber der Fiöma sind. Pulsnitz, am 18. Juni 1884. Das Königliche -Am vr. KreM. Geschästsste^M Mr KönigsbrLS: bei Herm Kaufm. M. Tschersich. DreSde»; Annoncen-Bureaus Haasenfteiu L Bögler u. Jnvalide»da»L Leipzig; Rudolph Ross» verlautbart worden, daß. dwig Höfgen, Erscheint: Ntittwochs »nd Sonnabend«. Abonnementspreis: MMtlieklich de« jede- Sonnabend-Nummer beniesenden SonntaMlatti«) Bierteljährlich I Mk. 85 Pfg. Inserate werden mit 40 Pfennigen für den Rau« einer gespaltenen Corpus- ,eile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags v Uhr hier aufzugeben. AUÄMI'tihb uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarke» ob« > o Postemzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls aufaenomme». ««d,- B-tt-g t-iii-i-n °d» »ich,. erpedition ass für Pulsnih. Konigsstrülli, liäürl'm,, Nürburg, Mnriichmg unk» AmgrgE Bekannt machung Das diesjährige Aushebungsgeschäft im Aushebungsbezirke Kamenz findet Donnerstag, den 10. und Freitag, den 11. Irrt» e. und zwar an beiden Tagen von früh t/28 Uhr an, »uL «vin 8vl»ie88!»»»i8» «u statt. Hierbei haben, auch wenn ihnen eine diesfallsige besondere Ordre nicht behändigt worden sein sollte, zu erscheinen: am ersten Gestellungstage: Donnerstag, den 10. Juli c. g,) die von den Truppentheilen vor beendeter Dienstzeit zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Soldaten, die von den Truppentheilen abgewiesenen, im hiesigen Bezirk aufhältlichen Einjährig-Freiwilligen nach vorauszugehender nochmaliger Anmeldung, diejenigen Militärpflichtigen, welche das diesjährige Musterungsgeschäft aus irgend einem Grunde versäumt haben und zwar ebenfalls nach vorheriger, bei dem Civilvorsitzenden der Ersatz-Commission durch die Ortsbehörde in kürzester Frist zu bewirkender Anmeldung, ä) die bei der diesjährigen Musterung zur Ersatz-Reserve 1. Klasse designirten Militärpflichtigen, ' die bei der diesjährigen Musterung erstmalig als tauglich zum Militärdienst befundenen Mannschaften der Jahrgänge 1862/82 und 1863/83 und so. früherer Jahrgänge; am zweiten Gestellungstage: Freitag, den 11. Juli c. die bei der diesjährigen Musterung als tauglich zum Militärdienst befundenen Mannschaften des Jahrganges 1864/84, sowie die als Ueberzählige früherer Jahrgänge noch nicht zur Einstellung gelangten, bez. zur Ersatzreserve 1. Klasse überwiesenen Mannschaften. Dagegen sind von der persönlichen Vorstellung befreit: die bei der diesjährigen Musterung: a) zurückgestellten, b) ausgemusterten und 0) der Ersatzrcserve 2. Klasse über wiesenen Mannschaften, soweit denselben nicht eine besondere Gestellungsordre zugeht. Den Ortsbehörden werden demnächst besondere Ordres für jeden einzelnen Gestellungspflichtigen zugehen und sind dieselben sofort nach Empfang den Betreffenden zu behändigen. Dafern Militärpflichtige, gleichviel, ob sie der Königlichen Ober-Ersatz-Commission vorzustellen sind oder nicht, inzwischen den Aufenthaltsort, an welchem sie sich in diesem Jahre zur Stammrolle gemeldet, gewechselt haben oder vor Beginn des Aushebungsgeschäftes noch wechseln sollten, ifl dem Civilvorsitzenden der Ersatz-Commission von den Ortsbe hörden unter Rückgabe der betreffenden Ordres resp. bei Neuzugezogenen unter Beilegung der betreffenden, " nyüsscheine und Stammrollenauszüge bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis zu 10 Mark schleunigst die erforderliche Anzeige zu erstatten. . Am Gestellungstage selbst angebrachte Anmeldungen von Militärpflichtigen können nicht mehr berücksichtigt werden. Militärpflichtige, welche der Aufforderung zur Gestellung keine Folge leisten oder im Aushebungstermine nicht pünktlich erschien, werden, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, nach Maßgabe von 8 24. 7. der Ersatzordnung vom 28. September 1875 mit Geldstrafe bis zu 3G Mark oder Haft bis zu drei Tagen belegt, verlieren außerdem die Vortheile der Loosung und können durch Anwendung gesetzlicher Zwangsmaßregeln zur sofortigen Gestellungangehalten werden: Wer sich der Gestellung böswillig entzieht, wird als unsicherer Dienstpflichtiger behandelt. Er kann außerterminlich gemustert, oben und sofort zum Dienst eingestellt werden. Wer durch Krankheit am Erscheinen behindert ist, hat ein ärztliches Zeugniß einzureichen, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestelkt ist, ortsobrigkeitlich beglaubigt sein muß. Gegen die Entscheidungen der Königlichen Ober-Ersatz-Commission, welche bei der Aushebung mündlich ertheilt werden und sofort als publicirt gelten, steht nur den Militärpflichtigen oder deren zur Neclamalion berechtigten Angehörigen eine, vorkommenden Falles bei dem Civilvorsitzenden der Ersatz-Commission spätestens bis zum 21. Juli c. einzureichende Beschwerde an die Königl. Ober-Rekrutirungsbehörde zu. Gegen die Entscheidungen der Kgl. Ober-Ersatz-Commission über die körperliche Brauchbarkeit (Tauglichkeit) der Militärpflichtigen und über die Vertheilung der ausgehobenen Mannschaften aus die verschiedenen Waffengattungen und Truppentheile findet eine Berufung nicht statt. Die Herren Ortsvorstände haben sich an den anberaumten Gestellungstagen mit ihren Mannschaften spätestens früh 1/48 Uhr im Schießhause zu Kamenz einzüfinden und darauf zu sehen, daß dieselben beisammen bleiben und ihre Ordre mit zur Stelle bringen. Im Behinderungsfalle haben die Ortsvorstände ihre Leute einem benachbarten Qrtsvorstande zu überweisen. ... Kamenz, am 7. Juni 1884. Der Civilvorsitzende der Königlichen Ersatz-Commission im A u s h ev'Än,gL b ez irk e Kamenz, von Zezschwitz, Amtshauptmann.