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i4. Stück. Plaum, Sonnabends dm 4. April igrs. 1 MI «IIIM UH I IN»»»«»»»»«»-»—— Bekanntmachung. a bei der dießjährigen Fortsetzung des Tor- gauer Festungsbaues eine bedeutende Anzahl Arbeiter erforderlich ist, so werden arbeitsfähige Leute, die bei jenem angestellt zu sepn wünschen, durch diese öffentliche Bekanntmachung veran- laßt7 sich sofort vom rsten April d. I. >" Tor gau einzuffnden. Es erhält ein solcher Arbei ter jeden Arbeitstag z gr. 6ps. Lohn. Er wird mit Fleisch und Brod verpflegt, und der Werth dieser Verpflegung von seinem Lohn abgerech net. Bei den größtenthcils in Erdbatten beste henden Arbeiten ist zur Beschleunigung des Baues die Einrichtung getroffen, daß alle diese Arbeiten in Tagewerke eingetheilt werden. Ist ein solches vollendet, so kann ein jeder Arbei ter von gewöhnlichen Kräften den übrigen Theil des Tages, ohne übertriebene, seiner Gesundheit nachtheilig werdende Anstrengung, noch so viel nacharbeiten, daß er seinen Tagelohn bis auf das Doppelte, und nach Beschaffenheit der Um stände noch mehr zu erhöhen im Stande ist. Es wird für das Unterkommen der Arbeiter gesorgt, und ein jeder derselben ist gesichert, bei ordent licher Ausführung bis zu Anfang des Winters diesen Verdienst genießen zu können. Jeder, der zu dieser Arbeit zu trete» gesonnen ist, hat sich bei seiner sofortigen Ankunft in Torgau in der dortigen Festungs-Bauschreiberei, unter Vorzeigung eines von seiner Oktsobrigkeil aus gestellten Paffes, der für seine bisherige ordent liche Aufführung bürgt, und ohne welchen durchaus kein Arbeiter angenommen wird, zu melden, wo er seine weitere Anweisung erhält. Gebrechliche oder sehr alte zum Arbeiten nicht mehr taugliche Leute, so wie noch unerwachsine Bursche, werden schlechterdings nicht angenom men, und haben sich solche eine vergebliche Reise selbst zuzuschreiben. Die General - Baudirec- tion ist streng von mir befehligt, alle augenschein lich untaugliche Subjekte sofort zurückzuweiscn. Eben so wird öffentlich bekannt gemacht, daß zu der nöchigen polizeilichen Inspektion über diese Arbeiter ausschlicßend gut gediente pensio- nirte Unter^sficiers der Armee angestellt werden sollen. Es werden jedoch dazu nur solche an genommen, deren guter Ruf ihrer Pünktlichkeit, Rechtlichkeit und Ordnungsliebe die Erfüllung ihrer gegenwärtigen Pflichten hoffen läßt, da hingegen alle, bei denen man sich vom Gegen theil überzeugen sollte, ohnsehlbar zurückgeschickt werden.