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Preis für die einspaltige Cor puSzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Abonnements - Preis «ierteli .hri. 1 M 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. AIS Beiblätter: I, JllustrirteS Sonntagsblati (wöchentlich); 2. ^andwirthschaftlicheBeilage (monatlich!. Kes<Hästssteir«n: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kanwnz, CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. A nnoncen-BureauS vonHaasen- stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und G. L. Daube L Tomp. Crfcheinl; Mittwoch und Sonnabend fschenü/^ Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg uud Umgegend. Inserat«, -I sind bis Dienstag und Freitag Druck und Berlag von E. L. Förster's Erden in Pulsnitz. KüuMgstkv Jahrgang. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in PulSnitz. Rr. <i ). 13. August 1898. Sonnabend. Für die zum Nachlasse des Fabrikanten Julius Hermann Mütze in Pulsnitz gehörigen Haus- und Fabrikgrundstücke Nr. 216 und Nr. 217 des Brandkatasters ist seitens eines auswärtigen Kaufliebhabers ein Gebot beim hiesigen Amtsgericht abgegeben worden. Zur eventuellen Erlangung eines höheren Gebotes ist Mittwoch, Ser 17. August 1898 Vormittags 9 Uhr als Mehrbietungstermin anberaumt worden. Es werden daher hiermit alle Diejenigen, welche auf Erwerbung dieser Grundstücke reflektiren, aufgefordert, sich an dem obengedachten Tage zur angegebenen Stunde au hiesiger Amtsstelle einzufinden und ihre Gebote abzugeben. Pulsnitz, am 8. August 1898. Königliches Amtsgericht. v Weber. Bekanntmachung, Aus Grund des ersten Nachtrages zu dem Regulativ vom 7. Mai 1890, die Räumung der Dünger- und Jauchengruben betr, wird hiermit eingeschärft, daß nach Punkt 15 Abs. 2 die Giubenräumung und Abfuhr des Inhaltes während des Sommers, d. i. vom I. Mai bis 80. September nur bis früh 7 Uhr und Nachmittags von k Uhr an, vorgenommen werden darf und daß Zuwiderhandlungen nach Punkt 18 mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder entsprechender Haft bestraft werden. P u l s n i tz, am 11. August 1898. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntm achung, die Verlängerung der Hnndesperre betr. Nachdem am 4. d. Mts. in Großröhrsdorf ein Hund netödtet worden ist, welcher b i der Section als lollwuthkrank befunden worden ist, so wird die in der Bekanntmachung vom 28. Juni d. Js. bis aus den 25. September d. Js. bestimmte Frist der Hnndesperre für hiesige Stadt mit Flurbezirk aus die Zeit bis mit 3. November d Js. ausgedehnt. Auch für diese Frist gelten die in den Bekanntmachungen vom 28. Juni, 8. Juli und 23. Juli d. Js. rücksichtlich dieser Hundesperre bereits getroffenen Bestimmungen. Ausdrücklich wird noch bemerkt, daß, wenn Hunde innerhalb des hiesigen Stadt uns Flurbezirks während der Dauer der Hundesperre frei umherlaufend betroffen und dabei eingefangen werden, deren sofortige Tödtung durch die Polizeibehörde angeordnet werden kann, falls dieselbe durch die Umstände geboten erscheint. Pulsnitz, am 12. August 1898. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. i H u « d e s p e r r e. Am 4. August dss. Js. ist in Großröhrsdorf ein weißer männlicher Spitz mit schwarzer Nase getödtet worden, ferner am 6. dss. Mts. in Bohra ein schwarzer männlicher Mopsbastard. Beide Hunde sind als tollwuthkrank befunden worden. Für die Ortschaften Großröhrsdorf, Bretnig, Ohorn, Böhmisch-Bollung, Lichtenberg, Hauswalde, Pulsnitz M. S. wird deshalb auf die Dauer von 3 Monaten, also bis mit 3. Wove m Ser ö f s. As, für die Ortschaften Bohra, Röhrsdorf, Sella, Krakau, Zochau, Quosdorf, Zietsch, Otterschütz, Steinborn, Schmorkau, Stenz mit Glauschnitz, Königsbrück, Laußnitz bis mit 5. Wovember öss. Js. »ach 37 und 38 des Reichsgesetzes vom die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, in Verbindung mit der Instruction zur Ausführung dieses Gesetzes vom 27. Juni 1895 16 sg. und mit 3 fg. der Sächsischen Ausführungs-Verordnung vom 30. Juli 1895, die Festlegung (Ankettung oder Einsperrung) Mtr Huvbe verhängt oder, soweit bereits Hundesperre angeordnet ist, diese verlängert, auch die sofortige Tödtung derjenigen Hunde und Katzen aufgegeben, rücksichtlich welcher der Verdacht vorliegt, .daß sie von dem wuthkranken Thiere gebissen worden sind. Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine; ohne polizeiliche Erlaubniß dürfen Hunde aus den als gefährdet geltenden vorgenannten Ortschaften nicht ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß sie fest angeschirrt, mit einem sichern Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs iestgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Heerde, von Fleischerhunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd kann unter der Bedingung gestattet werden, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (außerhalb des Jagdreviers) sestgelegt oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. Wenn Hunde der Vorschrift zuwider innerhalb des gefährdeten Bezirks frei umher laufend betroffen und dabei weggefangen werden, so kann deren sofortige Tödtung ange- vrdnet werden, falls dies durch die Umstände geboten erscheint, außerdem aber ist der Besitzer eines solchen Hundes mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft zu belegen. Wissentliche Uebertretungen der vorstehend angeordneten Vorsichtsmaßregeln werden nach Z 328 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Gefängniß bis zu einem Jahre bestraft. Zur Untersuchung und Aburtheilung solcher Fälle ist das betreffende Amtsgericht zuständig. Im Uebrigen sind die Besitzer von Hunden bei Vermeidung einer Geldstrafe von 150 Mark oder Hast nicht unter einer Woche verpflichtet, bei verdächtigen Erscheinungen der Thiere, welche den Ausbruch der Tollwuth befürchten lassen, oder wenn ihnen ein Hund entweichen oder sonst abhanden kommen sollte, spätestens binnen 24 Stunden der Ortspolizei behörde Anzeige zu erstatten, welche solche nach davon genommener Kenntniß unverzüglich hier einzusenden hat. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 8. August 1898. von Erdmannsdorff. Holz - Versteigerung. Laußnitzer Revier. Gasthof zum Krbgericht in Laußnitz. Dienstag, den 3«. August 1898, Vorm. 9 Nhr. 1838 464 Einzel- und Läuterungshölzer in den Abth. 1 bis 12, 15 bis 20, 22 bis 28, 44 bis 50, 54 bis 65 und 67 bis 69. 1120 weiche Klötzer von 13—32 ono Oberstärke, 426 Nm. weiche, 2 Rm. birk. Brennscheite. „ 5 „ „ Brennknüppel, . Aeste, 3 „ „ Stöcke. Forstorte: Röhrsdorfer Rand, Bartbusch, Dreihufen, Sauheerd, Glauschnitzer Wald, Spring, schwarze Pfütze, spitze Hübel, Mittelberg, Buchberg, am Spieß. Königl. Forstreviervcrwaltung Lausnitz und Königl. Forstrentamt Moritzburg, den 4. August 1898. Lehmann. Mittel-ach. Sonnabend, den 2«. August 1888: Biehmarkt in Pulsnitz