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.V Frankenberger Tageblatt 8" S'K' Bezirks 8^ - Z Sonnabend, reu 6 JE 1918 77. Jahrgang 1S5 s' II D Ä Ziegezvilte !» - l>2 M 0» t ? , 3 ds «> s s u> n. Ä l? § 3,.. Si 8" 3 , D Ä -r s 5' schäft der Arbeit mit andern. Viur der Starke tann siegen, nur der siegen will, gebietet über die Macht! Nicht die Zahl ist die Macht, nach die Masse. Auch die Volt'omnlenheit der Waffen ist nicht Herrin der Entscheidung. Der Wille allein macht Zahl, Masse, Waffe zu der Macht, der der Sieg zufallen mutz. Treibt jeden einzelnen fester Siegeswille, so erfüllt ihn auch das Ganze, so führt der Feldherr seine Waffe schneidig, unwiderstehlich, unzerstörbar. Dieser Siegeswille war an unsrer Wehrmacht in all den ganzen Jahren des Krieges das Allerbewuudcrns- werteste. Er war Has Schwert, mit dem sie ihre Siege errang, er bleibt auch das Schwert, mit dem sie den Endsieg erkämpfen wird. Hoch hat sie sich bereits hinausgctragcu, den steilen Meg empor, zum Gipfel des Berges, auf dem der letzte Sieg erfochten werden mutz. Die Arbeit war Heitz, dir Not oft bitter, der Opfer wurden unzählig viele. Aber eins verscheuchte alle Müdigkeit, stärkte di« Herzen, wenn sie sei es daheim in den Werkstätten oder Schreibstuben, in der Einsamkeit der eignen vier Münde oder in der Gcmeiu- 8 wenn der Antrag nicht bereits auf Grund der mündlichen An gaben abzulehnen ist. Ausnahmsweise können sich die Stellen mit der mündlichen Bestandsversicherung.begnügen, wenn es bekannt oder von vornherein als sicher anzunehmen ist, datz der Antragsteller an Kleidung und Wüsche einen geringeren als den in der Be standsliste II. Fassung zugelassenrn Höchstbestand besitzt. 8 2. ,Häusliche Nachprüfung (zu Ziffer I, 1 Absatz 4 der neuen Richtlinien). Die Bezugsschein-Ausfertigungsbehörden sind verpflichtet, falls die Prüfungs- oder Ausfertigungsstellen Bedenken gegen di«" Richtigkeit oder Vollständigkeit der schriftlichen Bestands versicherung haben), die Richtigkeit der Angaben durch eine als Verwaltungsmaßnahme anzufehende Feststellung stichproben weise nachzuprüfen. Die Nachprüfung kann auch nach Erteilung eines Be zugsscheins erfolgen. Ueber die ausgeführten häuslichen Nachprüfungen ist von den Ausfertigungsbehörden ein Verzeichnis zu führen. - 8 3. Hinweis aus Abgabemöglichkeit bei Antrags ablehnung., Antragsteller, die wegen zu hohen Bestandes einen Be zugsschein nicht erhalten können, sind auf die Möglichkeit hin- zuweisen, einen Bezugsschein gegen Abgabe gebrauchter Klei dung oder Wäsche ohne Bestandsprüfung zu erlangen. . 8 4. Papiergarn nicht anrechnungs pflichtig. r Da Gebrauchsgegenstände aus reinem Papiergarn aus den Bestand an Kleidungs- und Wäschestücken nicht anzurechnen sind, werden in Ziffer 2 der Bestandsliste II. Fassung sowie in Ziffer VII der- Eriäuterung des Bestandsfragebogens II. Fassung (Drucksache Nr. 467) hinter dem Worte „bezugs- scheinfreie(n)" eingefügt die Worte „(mit Ausnahme der aus reinem Papiergarn hergestellten)". 8 5. Diese Bekanntmachung tritt am 30. Juni 1918 in Kraft. Berlin, den 26. Juni 1918. Rrichsbekleidungsstelle. Geheimer Rat Dr. Beutler, Reichskommissar .für bürgerliche Kleidung. Wiederkehr glänzendster Siegcstaten unsrer so uttvergleich- - die Kraft unsrer Heere und Flotten,- er ist zu dem 'Triebe ge- lich tapfern Streiter zu Lande wie zu Wasser, und der Kriegs- § worden, der auch in der Heimat alles vereint zu dem felsen scharen unserer getreuen Verbündeten! Herrlich war der An- festen Vertrauen auf die Führung, wie die Ausführung aller sang, nach herrlicher der Fortgang. Das Herrlichste aber war Aufgaben, die der Krieg zu lösen fordert, sei es au den Fron- die Stetigkeit und Beständigkeit des Siegeswillens in "uns ten und auf und Unter den Meereswogcn ni'.l den Waffen, allen. . ! stj es daheim in den Werkstätten oder Schreibstuben, in Vom 26. Juni 1918. Auf Grund der 88 1 und 2 der Bundesratsverordnung über Befügnisse der Reichsbekleidungsstelle vom 22. März 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 257) werven die Neuen" Richt linien II Fassung der Reichsbekleidungsstelle für Erteilung von Bezugsscheinen vokn 13. Oktober 1917 (Reichsanzeiger Nr. 244) geändert wie folgt: ' ' ' 'b'-'8 l - Schristl. Bestandsversicherung' (zü Ziffer I, 1 und 2 der Neuen Richtlinien). Die Bezugsscheinprüfungs- und Ausfertigungsstellen sind verpflichtet, von den die Erteilung. einse Bezugsscheins Be antragenden — ausgenommen bei Vorlegung einer Abgabe bescheinigung — schriftliche Bestandsoersicherung zu fordern, Anzeiger W W Amtsblatt für die Könial. Aiiitsbaiwtmamischast Flöha, das König!. Amtsgericht md den Stadttat zu Frankenberg UN»- Verordnungen der Reichsbekleidungsstrlle Futterstoffen und Aenderu g der neuen Wstmg l- Erteilung von Bezugsscheinen vom K-n,8s gebrach?"" allgemeinen Dresden, den 3. Juli 1918. Ministerium des Innern- B-lanntmachung der ReichsbeNeidungsstelle über Ersparung von Futterstoffen. Dom 25. Juni 1918. . Auf Grund der Bundesratsverordnüng über Befugnisse A.'.^^bekle'dungsstelle vom 22. März 1917 (Neichs-Ge- setzbl. S. 257) wird folgendes bestimmt: 8 1. Am Halse geschlossene Joppen für Männer oder Knaben dürfen — abgesehen von den Aermeln — nicht mit Futter versehen werden. " Ausgenommen von der Vorschrift des Absatz 1 sind die als Ersatz für Wintermäntel dienenden schweren Winterjoppen. Die Rückenteile der Röcke, Jacken und Westen der Ober-' lleidung für Männer oder Knaben dürfen nicht mit Futter versehen werden. - , " Mäntel (Ueberzieher, Paletots) für Männer oder Knaben dürfen auch rm Rücken, jedoch von oben gerechnet nur bis zu Uber die ganze Innenfläche des Mantels gehenden Linie gefüttert werden, die mit dem unteren Rande der beiden,Hand sertentaschen zusammenfällt. ' 8 3. Röcke und Jacken der Oberkleidung für Männer oder KnaLen dürfen nicht mehr als 4 Taschen, Westen und Hosen für Männer oder Knaben nicht mehr als 3 Taschen enthalten. 8 4. Von den Bestimmungen der Z8 1 2 und 3 werden betroffen: Alle Betriebe und Personen, die die bezeichneten Gegen stände aus gewebten oder gewirkten Stoffen gewerbsmäßig oder gegen Entgelt zuschneiden, anfertigen, be- oder verav beiten. > 8 5. Die Bestimmungen der ZZ 1, 2, 3 und 4 finden keine Anwendung: Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle zur Aeiiderung der neuen Richtlinien Fassung für Erteilung von Bezugsschernen ..vom 13. Oktober 1917. . . Meievertettung. Bom Erscheinen dieser Bekanntmachung ab findet elne Verteilung voü Kleis für UinU- und ri«g«n statt. Auf ein Rind entfallen drei und auf eine Ziege zwei Pfund Klei«. Die Kleie wird gegen Vorlegung ortsbehördlicher Bescheinigung über die Zahl der in Betracht kommenden Tiere abgegeben. Die Ausgabe der Bescheinigung wird ortsbehördlich bekannt- gegeben. Flöha, den 2. Juli 1918. Der Kommunal«erband der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha. Verteilung von Sützstoff. E» gelangt in diesen Tagen wiedemm Süßstoff zur Verteilung, und zwar in folgender Weise: 1. Haushaltungen von 1 bis 3 Pertonen erhalten eine »-Packung, solche von 4 bis 6 Pertonen erhalten zwei »-Packungen usw. Personen, die keinen Haushalt haben, bleiben unberücksichtigt. Mit zum Haushalt find diejenigen einzurechnen, die in dem betreffenden Haushalt als Pen sionäre, Dienstpersonal oder dergleichen ihr Essen einnehmen. Die Abgabe von Süßstoff an die Verbraucher erfolgt durch die Lebensmittel handler. Sie darf nur auf die von den Gemeindebehörden bestimmten Karten abschnitte erfolge:!. 2. Gastwirte, die dis 10 Pfund Zucker während der neunten Versorgungsreihe erhalten haben, erhalten eine »-Packung, solche, die bi» 20 Pfund Zucker erhalten haben, erhalten zwei »-Packungen usw., jedesmal für 10 Pfund Zucker je eine »-Packung. Der Antrag auf die Zuteilung von Süßstoff ist von den Gastwirten umgehend , bei der Gemeindebehörde zu stellen, die sodann für die Beschaffung Sorge tragen wird. Flöha, am 4. Juli 1918. Der Kommunaloerband. Geflügelfutter. Bei den Verteilungsstellen des Bezirkes wird zur Verfütterung an Geflügel »aknon- z»»o>re«»Ke»i-, und in Höhe von le ein Pfund für ein Huhn gegen Vorlegung ortsbehördlicher Bescheinigung über die Hübnerzahl de« Ansprechers abgegeben. Es kostet Hühnerbackfutter 45 Pfg., Geflügelfuttermehl 24 Pfg. und. Knochen schrot 18 Pfg. das Pfund. Insoweit das eine oder andere Futter vergriffen ist, wird dasselbe nach Wahl der Ver teilungsstelle durch ein anderes Geflügelfutter ersetzt. " . Flöha,.den 2. Juli 1918. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha. a) auf die Umarbeitung von Bekleidungsstücken ber der das bisherige Futter wieder verwendet wird; ' b) wenn Futterstoffe, die -ausschließlich aus Paprer- garnen hergrstellt find verwendet werden; c) -auf Uniformen für Angehörige des Heeres oder der Marine. -- 8 6. Zuwiderhandlungen gegen §8 "werden auf Grund des 8 3 der Bundeskatsv-rordnung über. Befugnisse der Reicksbekleidungsstelle voM 22. März 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe brs zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben diesen Strafen kann auf die in 8 3 der genannten Bundesratsverordnung bezeichneten Nebenstrafen erkannt wer den. „ „ 8 7- Diese Bekanntmachung tritt mit dem- 30. Ium 1918 in Kraft. . Berlin, den 25. Zum 1918. , "Reichsbekleidungsstelle. Geheimer Rat Dr. Beutler, Neichskommissar für bürgerliche Kleidung. Das viert« Jahr des Weltkrieges geht seinem Ende entgegen. Nur wenige Wochen noch trennen uns von der Wiederkehr des Tages, an dem Kaiser Wilhelm II. „all seine Soldaten unters Gewehr" rief, an dem das deutsche Volk in Waffen einmütig seinem obersten Kriegsherrn ins ' Feld nachfolgle. Im Frieden hatten wir Deutsche dreiund vierzig Zahre lang leben und seine Segnungen auf "Men Lebensgebieten genießen dürfen. Dann öffneten mit eurem Schlage und für jeden Deutschen unvermutet sich die Schleusen der Bosheit und Versolgungsfucht einer Unzahl von Fein den, mit den mächtigsten Völkern der Erde an der Spitze, über lins und über das liebe deutsche Vaterland, um uns aus der Reihe der Nationen, die etwas zu bedeuten haben, hinauszutreiben, zu unterjochen,, zu vernichten. Zu uns stand i nur der treueste Freund und Bruder, den wir je gehabt haben, ! der österreichisch-ungarische Kaiserstaat. Lange, bittere, garte Tage kamen über uns, bis der erste Siegesblitz das Dunkel der Sorgenwolken durchschnitt und der erste Donnerschlag mit einem Viktoria für die deutschen Waffen die ganze Welt erschütterte. Wieviele gleicher Art folgten hernach doch diesen Erstlingen, und wie oft erbebten unsre Her^n nachmals vor Freuden und im Danke gegen Gott derr Herrn, in Holzversteigerung ans Rossauer Staatssorstrevier Gastwirtschaft rum Ämtshof" in Hainichen ,s. isi», vonm. VZ2 uun, 1 h. und 3678 w. Stämme, 12 h. und 1135 w. Klötze von dem Kahlschlag in Abi. 72 und einzeln.in Abt. 1-4,13, 19, 20. 22, 23, 25, 28, 47, 51, 52, 53, 5L, 57, 60, 61, 62, 65, 67 - 75. Kgl. Forstrevkerverwaltung Rossau und Kgl. Forstrentamt Augustusburg. Gold-und Silber-Ankauf. Die Beträge von Gold: für die Nummern bis 2433, von Silber: sür die Nummern 11 bis 22, können gegen Auslieferung der Quittungen erhoben werden. Wir bitten dringend, um baldige Abholung besonders der früheren Nummern. Schieblers Ww. L Sohn. nehmen unsere Ausgabestellen, Stadt- und Landboten, sowie Postanstalten entgegen. Verlag de» Araukeuberger Tageblatte». Gewaltig war dw Opfcrwilligkeit unsrer.Kriegsleute, einmütig ihre Hingabe, beispiellos der Geist der Ehre, -der Treue, der Zucht, der sie ohne Ausnahme beseelte, vom ! Feldmarschall Herunter bis zum untersten Soldaten. Glünzend stand auch di« gesamte Nation da in den Beweisen des Opfer- mUtes, der Arbeitsfreude und des Ertragens aller Beschwerden, die der Krieg auch denen aüfcrlegte, die nicht zum Waffen- dienst berufen werden konnten. Noch immer häufen sich die Zeichen, trotz mancher Mängel, die sich nicht verleugnen lassen, daß jene Bürgertügendcn, in denen frühere Geschlech ter uns schon das leuchtendste Vorbild waren, im deutschen Volke nicht erloschen sind, sonder« im Gegenteil, je länger der Krieg währt, desto üppiger und hinreißender sich ent- > wickeln, blüben und gedeihen. Ls kann auch nicht anders - sein, denn der Siegeswille jener- ersten Kriegslage ist ge- blieben m allen', was sich deutsch nennt, was deutsch denkt, s was deutsch leben will. Dieser Sieges«Ne ist das Edelste, der was der Krieg für uns . Deutsche hervorgebracht hat. Lr ist Berkaus von Quark ' Sonnabend, den 6. d. M., * an die Bewohner des 4. Brottartenbezirke» bei Fiedler und Leiteritz, 1. , „ Schaarschmidt, Holler und Schilde gegen 3. Abschnitt für Juni der Landessperttarte. Die Auswetskarte ist vorzulegen. Stad tret Frankenberg, den 5. Juli 1918. Verkauf von Auslands-Kirschen bei Sonntag, Schaarschmidt, Holler, Pfitzner, Bauer, Bogelsang, Thomas, Lange, Wolf an die Bewohner des 1. Brottartenbezirkes bi» Schluß, > an die Bewohner des 2. Brotkartenbezlrke» Nr. 1 bis 600 gegen Lebensmittelmarke Nr. 133 je V- Pfund. Stadtrat Frankenberg, den 5. Juli 1918.