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Dresdner K Journal. TLZniglieh Säehsisehev Staatsanzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 28. r> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. <r Donnerstag, 4. Februar UW. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mart vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werttags nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespült. Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf PreiSermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche de» Ministerium» der Aimmzen. Bei der Post-Verwaltung sind ernannt worden : Matthies, Heinrich und Karge, seither charakterisierte Postsekretäre, als etatmäßige Postsekretäre; Reichel, seither Ober-Telegraphen assistent, als Ober-Postassistent; Schlenkrich, seither Postanwärter, als Postassistent. Am Geschäftsbereiche de» Ministerium» de» Kult«» uud öffentlichen Unterricht». Zu besehen: nächste Ostern eine vor behältlich der Genehmigung der obersten Schulbehörde neu zuerrichtende ständige Lehrerstelle an der mittleren Volksschule in Dölitz bei Leipzig. Koll.: der Gemeinderat. Anfangsgehalt 1600 M.; mit Beginn des 26., 28., 30., 32., 35., 38., 41. und 44. Lebensjahres steigt es um je 200 M., mit Beginn des 47. L. um 100 M., bis mit Beginn des 50. L. durch eine letzte Zulage von 100 M. das Endgehalt von 3400 M. erreicht wird. Außerdem Wohnungsgeld 400 M. Bewerbungen nebst den erforderlichen Beilagen bis 16. Febr. an den Koll.; — 15. April 3 Hilfslehrer- stellen an den kath. Schulen zu Leipzig. Koll.: das Apostolische Vikariat. JahreSgehalt, einschl. Wohnungsgeld, 1600M. für wahl fähige Lehrer, 1500 M. für wahlfähige Lehrerinnen. Gesuche sind bis 16. Febr. bei dem Apostolischen Vikariat zu Dresden ein zureichen. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 4. Februar. Se. Majestät der König wohnte früh um 8 Uhr der Rekrutenbesichtigung beim 1. Pionierbataillon Nr. 12 bei und erteilte, in das Residenzschloß zurückgekehrt, von ^12 Uhr ab an folgende Herren Audienz: Geh. Regierungsrat vr. Demiani, die Oberbauräte Aufschläger-Zwickau und Falian-Leipzig, Regierungsamt mann Edler v. der Planitz, die Professoren I)r. Gröppel, Hofmann-Leipzig, Wunderlich-Bautzen, Koch und Müller- Zschopau, die Vermessungsinspektoren Jentsch und Birke, Privatus Hennig-Wurzen, die Bauamtmänner Augustin- Rötha, Besser-Chemnitz, Eberding-Pirna, Ebert, Flachs- Freiberg, Heidrich-Chemnitz, Klein-Döbeln, Lauenstein- Gera, Lehmann-Leipzig, Michauck, Pokorny-Markneu kirchen, Prater-Leipzig', Schneider-Olbernhau, Seidel, Thiele-Chemnitz, Uhlfelder, Weidner und Wentzel. An der Mittagstafel nahmen Ihre K. und K. Hoheit die Frau Erzherzogin Maria Josepha und Ihre König!. Hoheiten der «Prinz und die Frau Prinzessin Johann Georg und die Prinzessin Mathilde mit Suiten teil, Abends ^9 Uhr findet im König!. Residenzschlosse ein Hofkonzert statt. Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. — Das am 4. Februar ausgegebene 1. Stück des Ver ordnungsblattes des Landeskonsistoriums enthält die Bekanntmachung der iu Lvaugslioi» beauftragten Staatsminister über die Einberufung einer außerordentlichen Landes synode der evangelisch-lutherischen Kirche auf den 8. Februar d. I. zur Beschlußfassung über die anderweit zwischen der Staatsregierung und den Ständen vereinbarten Bestimmungen bezüglich der Gewährung von Staatszulagen zu Aufbesserung des geistlichen Amtseinkommens. Im Anschluß hieran macht das Landeskonsistorium bekannt, daß Änderungen im Bestände der Mitglieder seit dem Schluß der 8. ordentlichen Synode vom Jahre 1906 nicht eingetreten sind, die bevorstehende außerordent liche Landessynode daher aus denselben Mitgliedern bestehen wird, die der 8. ordentlichen Synode angehört haben. Weiter veröffentlicht das Landeskonsistorium die für die beiden Bußtage des JahreS 1909 ausgewählten Predigttexte und Lese- abschnitte. — Die folgende Bekanntmachung betrifft die Zu erkennung des stiftungsmäßigen Preises aus der v.Ammonschen Stiftung an den Studenten der Theologie Martin Johannes Krömer in Leipzig für dessen Arbeit über das im Jahre 1908 gestellte theologische Thema. Für das laufende Jahr ist als Thema für die Preisarbeit gegeben: „Die Auffassungen be helligen Abendmahl- in der neueren Dogmatik, beurteilt nach der Lehre des Reuen Testament-." Die Arbeiten sind bi- zum 30. November 1909 bei dem Landeskonsistorium einzureichen. — Eine weitere Verordnung des LandeskonsistoriumS weist hin aus das Reichsgesetz vom 30. Mai 1908 über den Versicherungsvertrag bezüglich seiner Anwendung auf die für Geistliche und Kirchendiener sowie deren Witwen und Waisen bestehenden Pension-kassen mit Beitrittszwang und mit freiwilligem Beitritt. — Die Konferenz der deutschen evan gelischen Kirchenregierungen in Eisenach hat im Jahre 1908 an Stelle der im Jahre 1898 festgestellten Ratschläge für den Bau evangelischer Kirchen neue Leitsätze angenommen. Das Landeskonsistorium macht diese Leitsätze mit dem Hinzufügen be kannt, daß es diese fortan seinen Entschließungen irr Kirchen bausachen zugrunde legen wird. Zu dem Zwecke, in den deutschen evangelischen Gemeinden des Auslands die Frauen und Jungfrauen zur Liebestätigkeit innerhalb ihrer Gemeinde anzuregen und zu organisieren, aber auch jenen Gemeinden zur Gewinnung und Anstellung von Diakonissen behilflich zu sein, ist der Verein . Frauenhilfe fürs Ausland" begründet worden. Dem Zwecke der Aus sendung von Diakonissinnen soll ein in Münster zu begründendes Diakonissen-Mutterhaus dienen, das unter der Leitung des dortigen Generalsuperintendenten Zoellner stehen wird. Das Landeskonsistorium weist durch eine Bekanntmachung in dem Verordnungsblatt hierauf hin und sagt dazu: „Wie nötig und zugleich wie ersprießlich die Arbeit der weiblichen Diakonie in den Auslandsgemeinden ist, hat unsere Landeskirche selbst reichlich an der mit ihr verbundenen deutschen evangelischen Gemeinde zu Valdivia in Chile erfahren. Der dortige evangelische Frauenverein Tabea hat durch unsere Vermittelung nach und nach drei Schwestern zur Arbeit in der dortigen Gemeindepflege berufen. Sie arbeiten dort miteinander in reichem Segen. Eigentliche Diakonissen unseres Landes konnten wir zu dieser Aufgabe nicht erlangen; sie waren dazu nicht entbehrlich. Um so dankbarer waren wir und der Valdivianer Frauenverein Tabea dem Verein Kinderheilstätte für Neu- und Antonstadt-Dresden, daß er für die Aufgaben in Valdivia nacheinander drei sehr tüchtige Mitglieder seiner Maria Anna-Schwesternschaft mit Ein willigung dieser Schwestern selbst zur Verfügung gestellt hat. Ob aber ebendaher Ersatz zu erlangen sein wird, wenn die Zeit der Arbeit dieser Schwestern in Valdivia um sein wird, ist keineswegs sicher. Ebensowenig wissen wir bis jetzt, woher weitere Schwestern gewonnen werden sollen, wenn aus anderen Ge meinden in unserer eigenen Diaspora der Ruf nach folchen an uns gelangen wirb. Um so u.llkommener ist es auch für die Diasporaaufgaben unserer eigenen Landeskirche, daß der Verein „Frauenhilfe fürs Ausland" ins Leben getreten ist und sein Werk in Angriff genommen hat. Und um so bereitwilliger ent sprechen wir hiermit der vom Deutschen Evangelischen Kirchenausschuß an uns ergangenen Anregung, den Verein „Frauenhilse fürs Aus land" der tätigen Teilnahme unserer Landeskirche zu empfehlen." Mitglied des Vereins kann jede evangelische Persönlichkeit und jeder evangelische Verein oder Korporation gegen Zahlung eines jährlichen Beitrags von mindestens 3 M. werden. Weitere Aus künfte zu erteilen, Meldungen von Mitgliedern entgegenzunehmen und sonst in Sachen der „Frauenhilfe fürs Ausland" zu vermitteln, hat sich der dem Beirate des Vereins angehörige Pfarrer Paul in Lorenzkirch bei Strehla a. d. Elbe bereit erklärt. — Den Schluß des Verordnungsblattes bilden der Abdruck des Gesetzes, Penfionserhöhungen für frühere Geistliche, Lehrer und ihre Hinterlassenen betr.; eine Bekanntmachung über Erhebung der Hilfsgeistlichenstelle in Eppendorf in ein Diakonat und dessen Besetzung; Berichtigungen und Personalmitteilungen. Deutsches Reich. Aus Ven Reichslanden. (W.T.B.) Straßburg, .3. Februar. Der Statthalter Graf v. Wedel gab heute zu Ehren des Landesausschusses ein parlamentarisches Diner, in dessen Verlaufe er das Kaiserhoch ausbrachte und ausführte: Er habe sich in dem Jahre seiner Amtsführung eingelebt. Allen könne man es nicht recht machen; das habe er durch Angriffe von hüben und drüben erfahren. Er habe nach den Befehlen Sr. Majestät des Kaisers den Kurs zu bestimmen und habe demgemäß die Verantwortung. Er werde diese nicht scheuen. In der Tatsache, daß man im Reichstage der Reichsregierung ein größeres Vertrauen als der Landes regierung ausgesprochen habe, erblicke er ein hocherfreu liches Zeichen für die zunehmende Festigkeit des Reichs- gedankens. Er selbst sei unablässig bemüht gewesen, für den Ausbau der Verhältnisse im Sinne einer größeren Selbständigkeit des Landes einzutreten und habe dafür an allen maßgebenden Stellen des Reiches volles Ver ständnis und wahrhaftes Entgegenkommen gefunden. Eine Änderung der bestehenden Verhältnisse lasse sich nur schrittweise vollziehen. Der Standpunkt „alles oder gar nichts" wäre im Interesse des Landes tief zu be dauern. Jedem berechtigten Wunsche komme er freudig entgegen. Aber für die Politik „laisser allor" sei er nie mals zu haben. Der warme, ungekünstelte und begeisterte Empfang, der dem Kaiser im verflossenen Jahre in allen Bezirken von der Bevölkerung bereitet worden sei, habe dem Monarchen wohlgetan und seine Liebe für Elsaß- Lothringen und sein Volk wärmer und inniger gestaltet. Ausland. Oesterreich. (W.T.B.) Wien, 3. Februar. Der Kaiser hat heute den deutschen Botschafter v. Tschirschky in besonderer Audienz empfangen. Wien, 3. Februar. Die Regierung hat in der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses zwei Gesetzentwürfe eingebracht. Sie betreffen erstens die Regelung des Sprachenge^rauchs bei den staat lichen Behörden im Königreiche Böhmen und zweitens die Errichtung von Kreisregierungen im Königreiche Böhmen, sowie die hierdurch not wendigen Änderungen in der Organisation der poli tischen Verwaltung. Der erstgenannte Gesetzentwurf um faßt 138 Paragraphen und trägt dem Zuge nach Ver minderung der nationalen Reibungsflächen sowie mög lichster territorialer Scheidung der nationalen Interessen sphären Rechnung, sieht aber gleichzeitig vor, daß jeder Bewohner des Landes in seiner Sprache mit allen Be Hörden mündlich und schriftlich verkehren kann und in der von ihm angewandten Landessprache beschieden wird. Im Wege genauer Arrondierung national geschlossener einsprachiger Verwaltungsgebiete enthält die Vorlage 139 einsprachig tschechische, 9ö einsprachig deutsche und 5 zwei sprachige Bezirksgerichtssprengel. Die Prager Bezirks gerichte gelten als zweisprachig. Dadurch wird die Ab änderung einer Anzahl von Sprengeln sowie die Er richtung von 14 neuen Bezirksgerichten notwendig. Die Bezirksgerichtssprengel sind bestimmend für den staat lichen Charakter der Verwaltungsbezirke. Die Prager Polizeidirektion gilt als zweisprachig. Tie einsprachigen Behörden bedienen sich in der Regel ihrer Amtssprache: um aber auch den anderssprachigen Parteien die Möglichkeit des unmittelbaren Verkehrs mit der Be hörde zu geben, ist vorgesehen, daß sie Eingaben in ihrer Sprache machen können. Die Erledigung erfolgt sodann in der Sprache der Eingabe. Die Eintragungen in öffentliche Bücher und Register werden in der Amts sprache vollzogen. Die amtlichen Bekanntmachungen er gehen in der Regel in der Amtssprache. Bei den zwei sprachigen Behörden erfolgt der mündliche und brieflicke Verkehr mit den Parteien in deren Sprache. Die Ent scheidungen und Beschlüsse kommen in der Sprache der ersten Eingabe ins Protokoll: Eintragungen in die öffent lichen Bücher und Register, sowie die Auszüge daraus erfolgen in der Sprache der Eingabe. Im inneren Dienste gebrauchen die einsprachigen Behörden ihre Amts sprache, die zweisprachigen bei Parteisachen die im äußeren Dienstverkehr in der gleichen Angelegenheit ausschließlich oder vorwiegend zur Verwendung ge kommene Sprache, in allen Nichtparteisachen die der Be schaffenheit des Falles angemessene Sprache. Ausge nommen sind hier, wie überhaupt in allen Stücken, die in Angelegenheiten der bewaffneten Macht geführten Aufzeichnungen, sowie der gesamte Dienstvcrkehr mit den militärischen Behörden und der Gendarmerie. Bei diesen hat es bei der Anwendung der deutschen Sprache zu verbleiben. Ebenso hat es im Verkehr mit den Behörden außerhalb Böhmens bei der Anwendung der deutschen Sprache zu verbleiben. Das gilt insbesondere vom Verkehr zwischen den Landesstellen des König reichs Böhmen und den Zentralstellen. Für die Landes behörden gelten die für zweisprachige Behörden auf gestellten Grundsätze. Bei den einsprachigen Behörden dürfen nur Beamte angestellt werden, welche die Amts sprache in Wort und Schrift beherrschen und auch mit der Umgangssprache der Mehrheit der Bevölkerung vertraut sind. Bei den zweisprachigen Behörden ist für eine dem Dienstbedarf entsprechende Zahl von Beamten, die beider Landessprachen mächtig sind; Sorge zu tragen. Als Grundsatz hat zu gelten, daß das Verhältnis der Volks- zahl der beiden das Königreich Böhmen bewohnenden Volksstämme für die Verteilung der gesamten Zahl der staatlichen Beamten maßgebend sein soll. Der Gesetzent wurf betreffend die Kreisregierungen bestimmt, daß in Böhmen für den Bereich der politischen Verwaltung in unmittelbarer Unterordnung unter die Statthalterei zwanzig Kreisregierungen errichtet werden, und zwar zehn einsprachig tschechische, sechs einsprachig deutsche und vier zweisprachige. Die Hauptstadt Prag wird von der Kreiseinteilung ausgenommen. Die Kreisregierungen erhalten alle bisher der Statthalterei zugewiesenen Agenden, die nicht ausdrücklich der Statthalterei Vor behalten werden. Außerdem überwacht die Kreisregierung die ihr unterstehenden politischen Bezirksbehörden und regelt deren Geschäftsführung. Beide Gesetze können nur gleichzeitig in Kraft treten. (Zum Teil wiederholt.) Wien, 3. Februar. Abgeordnetenhaus. Minister präsident Frhr. v. Bienerth, bei seinem Erscheinen von den Tschechisch-Radikalen mit den Rufen „Abzug Bienerth" empfangen, ergriff sofort nach Einbringung der Gesetzentwürfe über den Sprachengebrauch sowie über die Errichtung der Kreisregierungen in Böhmen das Wort. Er führte etwa folgendes aus: Wir stehen an einem überaus ernsten Wendepunkt. ES muß sich entscheiden, ob der nationale Zwist in Böhmen, der auf da» gesamte öffentliche Leben in Österreich wie ein Alp drückt und