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515 Ari n nüet r8S» nähme in der führen. »UH Keil! je und are k5 Mk rrMB r. :nd, recht' zu kaufe" tellunge»- -t> i precherlO. : später ei" ten >re. lraße dö Rütt, Nr Hörteile" 47" midt ße 94 aße. 484. MsdmfferTageblatt Amts-' Blatt Mr die Amtshauptmannschaft Meißen, für das Amtsgericht und Sen Stadtrat zu Wilsdruff sowie für das Forst rentamt zu Tharandt Fernsprecher: Amt WilSVruff Nr. 6. Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 28VI4 Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Jahre 1541. v<x »MKdnifstr Tageblatt erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn, und J-Maze, abends ü ithr für den fotzenden Tag. / Bezugspreis bei «elbstabholung «on der Druckerei wächenttich pfg., monatlich pfg., vlertelsährlick, ' Mk.; durch unser« Austräger zugetragen monatlich pfg.', vlerlellädrltch Mk.; »et den deutschen Postanstatten vtertetjührlich Mk. ohne Zustellunzsgebübr. Akte postanstatten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. , Im Aalte höherer Gewalt — Krieg ober sonstlaer irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Beförderungsetnrtchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung »der Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Kerner bat der Inserent In den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Einzel. Verkaufspreis der Nummer to pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu »dreisteren, sondern an den Verlag, die Echnstleitung oder die Geschäftsstelle. X Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / Berliner Vertretung: Berlin SW. 4«. Inserstoneprels psg. kür dl- «.gespaltene Korvuszeile oder deren Kaum, Lokalpreis Psg., Rekiamen Pfg., olles mit Teuerungszuschlag. Z. troub und tabellarischer Soh mit Aufschlag. Bet Wiederholung und Iahresun. 'her rnffprechenber Nachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil snur von Behör. n! die Spaltzeile eo pfg. bez. pfg. / NachwelsungS- und Offertengebühr A> be- pfg. / Telephonische Inscraten-Aufgabe schließt jedes Reklamationsrecht aus. / Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormittags. / BeUagengebühr das Tausend Mk., ir die Postauflage Zuschlag. Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte platzvorschrtst Ausschlag ohne Rabatt. / Die Rabastsätze und Nettopreise haben nur bet Bar- Zahlung binnen 30 Tagen Gülstglelt; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zellen- Preises. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllunason Wilsdruff vereinbart ist, gilt cs als vereinbart durch Annahme der Rechnung, fall« nicht der Empfänger inncrh. 8 Tagen, vom Rechnungstagc an, Widerspruch erhebt Nr. 186 ! 78. Jahrg. Dienstag de» 22. Juli 1S1S Amtlicher Teil. Wegen des Umsichgreifens der Maul- und Klauenseuche werden die verschärften Maßregeln gegen diese Seuche, die in H 4b der Ausführungsver ordnung vom 7. April 1912 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 56), und zwar unter o. Abs. 1 und 2 (Ursprungs- und Gesundheitszeugnisse) unrer e (zehntägige Beobachtung) Vorbehalten sind, für den Handel und Verkehr mit Rindern (einschließlich der Kälber), Schafen. Ziegen und Schweinen aus folgenden Gebieten in Wirksamkeit gesetzt: 1. Provinz Ostpreußen, 2. „ Wesipreußen, 3. „ Posen, 4. , Brandenburg und b. . Schlesien. An Stelle von Ursprungszeugnissen aus den eigentlichen Herkunftsorten der Tiere können auch solche aus Markt- oder Sammelorten und tierärztliche Gesundheitszeugnisse zugelassen werd»». Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Ueber Einzelheiten der hiernach zu beachtenden Vorschriften geben die OrtSpolizei- dehörden und dis Bezirkslierärzte Auskunft. 563 V V Dresden, am 16. Juli 1919. Wirtschaftsministerin«», Die Diensträume des Landeswohnungsamts werden zum Teil verlegt, und zwar befinden sich vom 24. Juli 1919 ab Vorstand, allgemeine und bautechnische Ab teilung, Wohnnngsausstcht und Siedlnugswesen in Dresden-N., Grotze Meitzner Stratze 2, I. Obergeschotz, die Abteilungen für Bodenpolitik, Grundkreditwefen und Mieterschutz w e bisker Hauptstratze 5, I. Fernsprecher für sämtliche Abteilungen Nr. 17350 und 22738. Dienstzeit 8 bis 3 Uhr, Besuchszeit 11 bis 1 Uhr. Auswärtigen Besuchern wird zur Beschleunigung der Auskunftserleilung und Ver meidung vergeblicher Anfragen dringend empfohlen, ihren Besuch mehrere Tage vorher unter kurzer Angabe ihrer Angelegenheit auf Postkarte anzumelden. Wegen des Umzugs können vom 22. bis 24. Juli keine Besucher empfangen werden. Dresd en, am 19. Juli 19l9. I. IV 1 100. Ministerium des Inner«. Landeswohnungsamt. Als Nachfolger des bisherigen Vertrauensmannes für die Gemeinden Rhäsa, Gruna, Zella mit Kammergut, Bodenbach und Wölkau, Oekonomierat Lessing in Zella ist der Kammergutspächter Paul Rotzberg in Zella für die gleich:« Gemeinden in Pflicht genommen worden. Meißen, am 19. Juli 1919. 357 11? «?7 Die Amtshauptmauuschast. Führung von Druschzetteln und Druschlisten. Auf Grund der Bestimmungen in 8 5, Abs. 3, und Z 64 der Reichsgeneideordnung für die Ernte 1919 vom 18. Juni 1919 (RGBl. S. 525 flg.) in Verbindung mit Ziffer 2 der Ausführungsverordnung des Wirtschastsnnmsteriums vom 1. Juli 1919 wird für das Gebiet des Kommunalverbands Meißen Stadt und Land folgendes bestimmt: 1 ) Dom Beginn der neuen Ernte an hat jeder landwirtschastliche Betriebsinhaber über diejenigen Mengen Brotgetreide und Gerste, dre er ausdrischt oder ausdreschen läßt und die er verkauft, eine« Drnschzettel nach vorgeschriebenem Vordruck zu führe«. Den Vordruck erhält er durch seine Gememdebehörde. 2 .) I» den Drnschzettel« find täglich die an dem betreffenden Tage aus gedroschene« oder verkauften Brotgetreide- und Gersteumeuge«, und zwar getrennt nach Weizen, Roggen, Gerste oder Gemenge von Gerste mir Weizen oder Roggen (kurz Gerstengsmenge ohne Hafer genannt), «ach Zentner und Pfund in die dafür vorgesehenen Spalten einzntrage«. 3 .) Am Schlvfie jedes Monats sind die in dem betreffenden Monat ans gedroschene« Brotgetreide- «nd Gersteumeuge« «nd die in ihm verkaufien Menge« aufznrechnen. Die Summen sind in die auf dem Druschzettel vorgesehenen Spalten einzulragen. Alsdann sind die Druschzertel unter gleichzeitiger Beifügung der Ablieferungsscheine über das in dem betreffenden Monat verkaufte Brotgetreide bzw. die verkaufte Gerste der Gemeindebehörde vorzulegen. 4 ) Die Gemeindebehörde hat die Drnschzettel nnd Abliefernngs- fcheine unverzüglich nachzuprüfen «nd das mouarliche Drnschergebnis eines jeden Betriebsinhabers sowie die von ihm verkaufte« Brotgetreide- «nd Gersten mengen unter Beischreibung der Nummer des Blocks und des Ablieferungsschsines i« eine Druschliste einzutragen. In dem Dluschststenheft, das den Gemeindebehörden durch die Amtshauptmannschaft zugeht, ist für jeden Betriebsinhaber eine besondere Seite anzulegen und zu führen. Die Amlshanptmannschaft behält sich Einforderung oder Einsichtnahme der Druschlisten vor. X 5.) Unmittelbar nach Uebertragung der auf den Druschzetteln gemachten Angaben in die Druschlisten sind die Druschzettel wieder an die Betriebsinhaber auSzuhändigen. Die Ablieferuugsscheine verbleibe« bei de« Gemeindebehörden und fi«d für jeden Betriebsinhaber getrennt aufznbewahre«. 6 .) Die Gemeindebehörden sind mit dafür verantwortlich, daß die Druschzettel, die zur üeberwachung der Erfüllung der den einzelnen Betriebsinhabern obliegenden Ablieferungs- schuldigkeit dienen, ordnungsgemäß geführt werden. Sie haben sich hiervon fortlaufend zu überzeugen. Unregelmäßigkeiten sind der Amtshauptmannschaft anzuzeigen 7 ) I« den selbständigen Gutsbezirke« hat die Führung der Drusch listen durch den Gutsvorsteher zu erfolgen, der auch die Abtieferungsscheine über die in dem Gutsdezirk zum Verkauf gelangten Brotgetreide- und Gerstenmengen auf zubewahren hat. 8 .) Die landwirtschaftlichen Betriebsinhaber sind verpflichtet, die Druschzetlel den Gemeindebehörden, den Beamten der Amtshauptmannschast und der Reichsgetreidestelle sowie den Vertrauensmännern auf Verlangen jederzeit vorzulegen. 9 .) Zuwiderhandlungen der Betriebsinhaber gegen die Bestimmungen dieser Be kanntmachung werden auf Grund von Z 80, Ziffer 3 und 12 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1919 mit Gefängnis b>§ zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 50000 Mk. oder mir einer dieser Strafen bestraft. Meißen, am 15. Juli 1919. Nr. 1170 ^V. »8?» Der Kommuualverdaud Meitze« Trabt und Land. Am 15. d. M. ist der 2. Termin der städtischen Einkommensteuer fällig gewesen Die Bezahlung hat bis zum 1. August d. I. an unsere Stadtsteuerkaffe zu erfolgen. Nach Fristablauf beginnt das mit Kosten verbundene Beitreibungsoerkahren. Wilsdruff, am 16. Juli 1919. i?»« Der Stadtrat. Dienstag den 22. Juli d. I. vorm. von 9 vis 1 Uhr werden im städtischen Verwaltungsgebäude — Zimmer Nr. 2 — folgende Karten neu ausgegeben: 1. Nährwittelkarten, 2. Lebensmittelkarten, 3 Einfuhrzusatzkarten: a) für Auslandsfleisch, b) „ Auslands- bez. Jnlandsmehl, c) Auslandsfett. Sämtliche Karten sind sofort nach Empfang bei dem Händler anzumelden, von dem die Belieferung gewünscht wird. Die Karten für Auslandsfleisch sind ebenfalls sofort del dem Fleischer anzumelden, durch den die Fleischversorgung erfolgt. Wer an Stelle von Auslandsmehl den Bezug von Jnlandsmehl wünscht, kann Dienstag den 22. I«li d. I. nachmittags von >/z3 bis 5 Ahr unter Rückgabe der Karlen für Auslandsmehl Karlen für Jnlandsmehl in Empfang nehmen. Bezugberechligt für Nährmittel- und Lebensmittelkarten ist jeder, der nicht Selbstversorger ist Selbstversorger erhalten nnr die Lebensmittelkarte«. Nährmittelkartea sind auszugcben: a. ) an Kinder bis zum 4. Lebensjahre in grüner Farbe, b) „ Personen vom 5. bis zum 65. Lebensjahre in grauer Farbe, c) „ „ über 65 Jahre in rosaer Farbe. Lebensmittelkarten erhalten: die unter u Genannten in roter Farbe, V „ , gelber „ » „ c „ „ grüner „ Einfuhrzusatzkarten für Mehl erhält jeder, soweit er nicht Brotselbstversorger ist, , Auslandsfleifch, soweit er nicht Fleischselbstoersorger ,st. Kinder bis zu 6 Jahren haben Karten mit Aufdruck L zu erhalten. „ Auslandsfett, soweit er nicht Butter- und Fettselbstoersorger ist. Wilsdruff, am 21. Juli 1919. E Der Stadtrat. Ter is de« MenwOm iiMM. Kleine Zeitung für eilige Leser. ' Der Papst richtete an die deutschen Bischöfe ein Schreiben mit der Aufforderung, alles zur Befestigung der Folgen der Blockade zu tun. * Nach einer Erklärung Fochs bleiben die Verkehrs- beschrankungen mit dem besetzten Gebiet vorläufig aufrecht erbalten. tttb^bfiMot, die zerstückelte Provinz Westpreuben unter gleichem Namen wieder auferstehen zu lasten. ' Die Rückbeförderung unserer Kriegsgefangenen durch die Schweiz wird in etwa vier bis fünf Wochen beginnen. * Amerika, Japan und Italien haben sich gegen die Aus lieferung Wilhelms II. ausgesprochen: nur Frankreich besteht noch darauf. * Das französische Große Hauptquartier wird voraussicht lich zum 1. August aufgehoben. * Clemenceau beabsichtigt, die Dienstzeit im französischen Heer auf ein Jahr heradzusetzen. ' Der französische Allgemeine Arbeiterverband hat be schlossen, den für den 21. Juli beschlossenen Generalstreik zu verlegen. In Italien und England wird gleichfalls nicht gestreikt. Berlin. Die auswärtige Meldung, Freiherr v. Lersner sei zum deutschen Geschäftsträger in Parts auserfehen, findet an Berliner amtlicher Stelle keine Bestätigung. Haag. Der holländische Ackerbauminister bestimmt, dab die Ausfuhr von Käse jetzt untersagt wird.