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MsdmfferNgebla« len- 79. Jahrg Mittwoch -en 26. Mai 1920 Nr. 117 Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Lahre 1341. Inserftonsp«!« Pfg. für die «-gefpallenr KoepuszeUe oder deren Naum, Lobpreis Pfg., Reklamen pfg., alle« Mi! . Teuerungszufchlag. Z lraud und tabellarischer Satz mii Zi?/ Ausschlag. Bei Wiederholung und Zahre«un. 'tzen entsprechender Nachlaß. Lelanntmackungen im amtlichen Teil (nur von Behör. die Gpaltzeile SV Pfg. bez. Pfg. / Nachweisung«- und Offeetengebühr ro de». Pfg. / Telephonische Zitzeraten-Aufgabe schließt jedes Rettamationsrechl au«. / Anzeigenannahme bi« 11 Uhr vormittag«. / Äeilagengebühr da« Taufend Pli.. Ir die Postauflage Zuschlag. / Für da« Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Stritte platzvorschrist Aufschlag ohne Rabatt. / Die Rabattsähe und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen 30 Tagen Gültigkeit; längere« Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung de« Drutto-Zellen- prelses. / Sofern nicht schon früher au«drückl!ch oder stillschweigend al« Erfüllung«or> Wil«druff vereinbart ist, gtlt e« al« vereinbart durch Annahme der Rechnung, fall« nicht der Empfänger innerh. 8 Tagen, vom Rechnungslage an, Widerspruch erhebt. Amtsgericht unS den Stadtrat zu Wilsdruff rentamt zu Acharandt. Postscheckkonto: Leipzig Nr. 28614 0a« .Wilsdruffer Tageblatt «scheint täglich, mit Ausnahme der Sonn« und Festtage, abend« ü Uhr für den folgenden Tag. / Bezug«prel« bei Selbstabholung „n der Druckerei wöchentlich Pfg., monatlich Pfg., vierteljährlich Mk.; durch unsere «»«träger zugetragen monatlich Pfg., vierteljährlich Mt.; »el den deutsch-n Postanstalten vlerteljäkrliw Mk. ohne Zustellung«gebühr. All« postanstalten, Postboten sowie unsere Au«,räger und Seschästsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. / Im Falle Häberer Gewalt^- Krieg oder sonstiger irgendwelcher Stärungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Befärderung«einrtchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung »der Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. Kerner hat der Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Sinzel- »erkauftlprets der Nummer 10 Pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu «dressieren, sondern an den Derlag, ole schrtstleltung oder die Geschäftsstelle. , «nonpmr Zuschriften bleiben underückfttbtiai. / Berliner Vertretung: Berlin SW. 4». für die Amtshauptmannschaft Meißen, für das Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6. spNUe füll süs ÄjHpff- Amtlicher Teil. Mahl ;um Reichstag betr. Die Wahlen zum Reichstage finden in allen Gemeinden deS Bezirks am Sonntag den 6. Juni 1V2V, von 8 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags statt. Die Abgrenzung der Wahlbezirke in den zu dem Amtsgerichtsbezirke Wilsdruff ge hörenden Landgemeinden deS Bezirks, die Namen der für sie ernannten Wahlvorsteher und ihrer Stellvertreter sowie der für die einzelnen Wahlbezirke ausersehene Wahlraum ergeben sich aus dem Anhänge unter O- Die Gemeindebehörde« werden veranlaßt, auf Grund dieser Bekanntmachung bis spätestens 30. Mai 1020 i« ortsüblicher Weise eine Bekanvtmachnng nach dem Master z« veröffentlichen» wie es den Gemeindebehörden in der Ver fügung der Amtshanptmannschaft Nr. 52L K. I vom 10. Mai 1920 mil geteilt worden ist. Meißen, am 21. Mat 1920. «sm 521kl Die Amtshanptmannsch ast. O 31. Wahlkreis (Amtsgericht Wilsdruff). Obstpachtvertrüge. I. Laut Verordnung des Wirtschaftsministeriums vom 3 März 1920 — Nr. 252 V O —, abgedruckt in Nr. 52 der Sachs. Staatszeitung und in den Amtsblättern, sind Lfd. Nr. Zubehörungen des Wahlbezirks Wahlvorsteher ' Stellvertreter Wahlraum 1 Birkenhain G.-V. Kirchner G -Aelt. Richter Gasthof zu Birkenhain 2 Blankenstein „ Büttner „ Ranft Gasthof zu Blankenstein 3 Burkhardtswalde „ Donath Dämmig Gasthof zu Burkhardts walde 4 Groitzsch mit Ritgt. „ Pietzsch „ Poppe Gasthof zu Groitzsch 5 Grumbach , Schulze „ Rülker Gasthof zu Grumbach 6 Helbigsdorf „ Bormann , Kirsten Gasthof zu Helbigsdorf 7 Herzogswalde . Hartmann „ Kunze Gasthof zu Herzogs walde S Hühndorf „ Schade „ Richter Gasthof zu Hühndorf 9 Kaufbach „ Knötzsch „ Näther Gasthaus zu Kaufbach 10 Kefselsdorf , Hieckmann „ Striegler Gasthof zur Krone in Kesselsdorf 11 Kleinschönberg „ Schmieder . Richter Knöfels Gasthaus Kleinschönderg 12 Klipphausen mit Rttgt. „ Muster „ Leuteritz Gasthof zu Klipphausen 13 Lampersdorf und Lotzen mit Vorwerk „ Kuhn in Lampersdorf . Naumann in Lampersdorf Gasthof z Lampersdorf 14 Limbach mit Rttgt. „ Heber „ Frohberg Gasthof zu Limbach 15 Munzig mit Rttgt. , Dämmig „ Erler Eilers Gasthaus in Munzig 16 Neukirchen mit Rttgt. „ Thimmig „ Hamann Gasthof zu Neukirchen 17 Niederwartha „ Grune „ Simroth Gasthof zu Nieder wartha 18 Röhrsdorf „ Koch , Kinzelmann Gasthof zum Erbgencht in Röhrsdoif 19 Rothschönberg mit Perne und Rttgt. „ Schumann „ Lobbes Gasthof zu Rothschön- berg 20 Sachsdorf „ Kuntze Gutspachter Bär Gasthof zu Sachsdorf 21 Schmiedewalde . Lippert G.-Aelt. Obendorfer Gasthaus zuSchmiedc- walde 22 Sora „ Nitzsche „ Schönhals Gasthof zu Sora 23 Steinbach b. M. mit Rttgt. „ Müller „ Krieger Gasthaus zu Steinbach 24 Tanneberg mit Rttgt. , Poppe „ Krohberg Gasthof zu Tanneberg 25 Unkersdorf, Roitzsch b. W. und Steinbach b. K. „ Borsdorf in Unkersdorf „ Hammitzsch in Unkersdoif Gasthof zu Unkersdorf 26 Weistropp mit Rttgt. G.-V. Schumann „ Hentzschel Gasthof zu Weistropp 27 Wildberg mit Rttgt. „ Richter , Trepte Gasthaus zu Wilddeig die Pachtverträge über Kirschen, Dirnen und Aepfel von dem Verpächter dem Kommunalverband, in dessen Gebiet die Obstnutzung liegt, binnen 5 Tagen nach dem Abschluß des Vertrages einzureichen. Die Pachtverträge sind schriftlich abzuschließen und müssen «ach Anordnung des Wirtschastsministerinms mindestens enthalten: 1. die Pachtsumme für 1920, 2. das voraussichtliche diesjährige Ernteergebnis (getrennt nach Kirschen, Birnen und Aepfeln), welches vor der Verpachtung abzuschätzen war, 3. den Namen und Wohnort des Pächters, 4 die Unterschriften des Verpächters und Pächters. Bei der Einreichung des Pachtvertrages ist vom Verpächter anzuzeigen: 5. die Zahl der Heuer tragenden Bäume der Obstnutzung, 6. das durchschnittliche Alter dieser Bäume, 7. a) Namen und Wohnort der Pächter, b) Ertrage (getrennt nach Obstsorten), c) Pachtpreise für dieselbe Obstnutzung in den Jahren 1914, 1915, 1916, 1917, 1918 und 1919. Beizufügen Hai der Verpächter: 8. eine Bescheinigung eines am diesjährigen Pachtverträge nicht beteiligten obst kundigen Dritten a) über die Richtigkeit der Anzahl und b) „ „ , „ Altersangaben der Heuer tragenden Bäume (siehe oben unter 5 und 6), c) ein Gutachten über den voraussichtlichen heurigen Ernteertrag. II. Der Kommunalverband ist berechtigt, Pachtverträge wegen übermäßig hohe« Pachtzinses für unwirksam zu erklären. III. Wer den Vorschriften der Verordnung vom 3. März 1920 zuwiderhandelt, ins besondere wer die unter I erforderten Angaben nicht oder falsch erstattet oder die Ein reichung der Pachtverträge unterläßt oder Pachtverträge mit falschen Angaben einreicht, oder wer auf Grund einer ungültigen oder für unwirksam erklärten Vereinbarung eine Leistung vollzieht, wird, soweit nicht höhere Strafen verwirkt sind, mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. IV. Die Obst-Verpächter und -Pächter werden hiermit auf obige Vorschriften noch mals ausdrücklich hingewiesen. Meißen, am 22. Mai 1920. Nr. 1199 a II »ro Die Amtshauptmaanschaft. Im Bezirk der Amtshauptmannschaft Meißen werden die diesjährigen Stutenmusterungen und Fohlenschauen abgehalten: Mohlis am 7. Juni, 2 Uhr. Kefselsdorf am 10. Jun-, 21/2 Uhr. Zell am 11. Juni, 2 Uhr. Nach den Stutenmustei ungen und Fohlenschauen werden Preise verteilt, und zwar: Fohlenpreise für ein- und zweijährige Fohlen in Mohlis und Zella, Angel-Preise für drei- und vierjährige selbstgezogene Stuten in Kefselsdorf. Die Ortsbehörden haben die Pferdebesitzer in ortsüblicher Weise rechtzeitig hiervon in Kenntnis zu setzen. Weiter wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß laut Ministerialoerordnung vom 29. August 1919 für alle nicht im Zuchtregister eingetragenen Stuten ein erhöhtes Deck- geld zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Zuchtstuten, sobald ihre nachzuweisenden Nachkommen im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vorgestellt werden. Diejenigen Züchter also, deren Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber fernerhin das niedrige Deckgeld sichern wollen, müssen ihre Stuten bei der nächsten Stutsnmusterung zur Eintragung ins Z-rchtregister vorstellen und ihre Nachkommen zur Fohlenschau bringen. Eins Anmeldung der Fohlen und Stuten zur Schau hat nur stattzufinden, wenn für die in Frage kommenden Tiere Preise ausgesetzt sind und sie hierbei in Wettbewerb treten sollen. In diesem Falle muß die Anmeldung auf einem bei einer Beschälstation zu entnehmenden Vordrucke bis ZUM 1. I«ni 1920 an diejenigen Beschälstationen er folgen, wo die Tiere dem Preisrichter vorgeführt werden sollen. Meißen, am 22. Mai 1920 Nr. 241 0 V »ei Di« Amtshauptmavnschaft. Abholung der Marken und Bezahlung Donnerstag den 27. Mm 9 — 1 Uhr in der Ortskohlenstelle — Zentner 15 Mark. — Ausgabe Donnerstag 1—4 Uhr in der städtischen Ziegelei Eindeckung für den Winterbedarf wird dringend empfohlen. Eine kleine Menge Bruch von Naßpreßsteinen Zentner 10 Mark. Bestellung und Be zahlung am 27. Mai in der Ortskohlenstelle. Wilsdruff, am 25. Mai 1920. <zi8 D«r Stadtrat.—Ortskohleastelle. Der Komm««ikatio«sweg vo« Birkenhain nach Schmiedewalde bis zum Abzweig nach Lotzen wird von Mittwoch den 26. bis Sonnabend den 29. Mai wegen Massenschutt gesperrt. Der Verkehr wird über Sora verwiesen. Rittergut Limbach bei Wilsdruff, am 22. Mai 1920. «L« Der G«tsvorsta«d.