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Die „S-ichs'sch- Elbzeitung" erscheint DienStaq, Donners tag nnd Sonnabend. Die Ausgabe des Blattes erfolgt Tagö vorher Nachm. 4 Ilhr. Abonnements - Preis viertel- jiihrlich 1 Mk. 50 Pf., zwei monatlich I Mk., einmonat- lich 50 Pf. Einzelne Nummern 10 Pf. PostzcitungSbcstcllliste 5073. Alle kaiscrl. Postanslaiten, Postboten, sowie die ZeitnngSträger nehmen stets Bestellungen auf die „Sächsische Elbzeitung" au. ÄWW MzcitiiU. Amtr-blAtt für das Mligl. Aintsgericht »ad de» Zladlralh zu MMa», saiuie siir den sn Hohnstein. Mit „Dlrustrivt. SoirntcrgvbktrtL". Mit Humor. Beilage „Koiforrbcrrft'n". Mit „LerndwirtHschnftr. Woilerge". Inserate, bei der weiten Verbreitnng d. Bl. von großer Wirkung, sind Montags, Mittwochs und Freitags bisspätestcns vormittags 0 Uhr aufzugcben. Preis für die gespaltene CorpnSzeile oder deren Naum 10 Pf. Inserate unter fünf Zeilen werden mit 50 Pf. berechnet (tabellarische und complicirtc nach Uebcreinkuusy. „Eingesandt" nnterm Strich 20 Pf. die Zeile. Bei Wiederholungen ent sprechender Rabatt. I nsera ten-A n na h mestc l len: In Schandau: Expedition Zankcnstraße 134, in Hohnstein: bei Herrn Sladlkassirer Reinhard, in Dresden und Leipzig: die Annoncen-Bnreaus von Haasenstein <L Vogler, Jnvalidendank und Rudolf Mosse, in Frankfurt a. M.: G. L. Daube L Co. und in Hamburg: Küroly <L Liebmann. Herordnung, die Revision der Wahllisten für die Landtagswahlen betr. Mit Rücksicht auf die im laufcmdcn Jahre vorznnehmenden Ergänznngswahlen für die 2. Kammer der Stäudcversammlnug werden alle nach 8 23 des Wahlgesetzes vvm 3. Dcccmber l868 (Ges.- n. Verordn.-Bl. S. 1369) mit Fiihrnng der Listen der Stimmberechtigten beauftragten Organe hierdurch besonders darauf hingewiesen, daß diese Listen im Monat Jnni jeden Jahres einer Revision zu unter,ziehen sind nnd zn Anfang bezeichneten Monats die in 8 11 der Ausführverordunng zu dem erwähnten Wahlgesetze, vom 4. December 1868 (Ges.- n. Verordn.- Bl. S. 1378) vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen ist. Dresden, am 18. Mai 1805. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Paulig. Zwangsversteigerung. Die im Grundbnche ans den Namen Carl August Reinhold Beyer eingetragenen Grundstücke: 1) das Erbgericht zn Neinhardtsdorf, No. 13 des Vrandkatasters, Fol. 1 des > Grundbuchs für Neinhardtsdorf, bestehend ans den Flurstücken No. 26 v, 29u, 29 b, 29 o, 2I2, 213, 349, 350, 351, 352, 353, 354, 355, 356 des Flurbuchs, nach dem letzteren 38 Im 20,6 a. groß und mit 1228,67 Steuer einheiten belegt, zur Brandversicherung mit 34380 eingeschätzt, von den Ortsgerichten ans 50 900 Mk. einschließlich des Werthes der Gebände, der letztere allein vom gerichtlichen Sachverständigen auf 29 840 Mk. gewürdert, 2) das Feldgrundstück Fol. 116 des Grundbuchs, No. 462 des Flurbuchs für Neinhardtsdorf, nach dem letzteren 2 Im 57,2 u groß nnd mit 100,76 Steuereinheiten belegt, von den Ortsgerichteu auf 2000 Mk. gewürdert,! beide Grundstücke in wirthschaftlichem Zusammenhänge stehend und als Gesammtheit aus 53 000 Mk. ortsgerichtlich geschätzt, sollen an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und es ist 25 «kutti 1805 Vormittags 11 Uhr als A n m c l d e t e r m i n, ferner <I<>i IO. .lutt 1805 Vormittags 11 Uhr als Versteig er nngötc r m i n , sowie <i«i 1» ,«ii »805 Vormittags 11 Uhr als Termin zn Verkündung des Vertheilungöplanö anberanmt worden. Die Nealbcrechtigten werden anfgefordert, die auf den Grundstücken lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kvstcufordernngen, spätestens im An meldeterminc auzumelden. Eine Uebersicht der ans den Grundstücken lastenden Ansprüche nnd ihres Nang- verhältnisses kann nach dem Annieldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeich neten Amtsgerichts eingesehen werden. Schandau, am 22. Mai 1895. Königliches Amtsgericht. Ihle. Akt. Kohler, G.-S. Zfflichtfeuerwcßr-Aeöung. Die für den 27. dieses Monats angesetzte Sziritzenprobe findet nicNt statt. » Schandau, am 24. Alai )8<)5. Der S t a d t r n t. Bürgermeister Wieck. Bekanntmachung. Gemäß Z 11 der neuen Sparkassenvrdnung für die Stadt Schandan und Um gegend vvm 16. Angnst 1883 wird hiermit bekannt gemacht, daß der Zinsfuß für sämmtliche Einlagen bei der hiesigen Sparkasse vom 1. Januar 1896 an von 3'^ auf 3 vom Hundert herabgesetzt ist. Schandan, am 16. Mai 1895. Der S t a d t r a t. Wieck, Bürgermeister. Vl . «« Sch au bau, Sounabeud, deu SS. Mai 1895. Amtlicher Theil. M. WiMY. Der Verrath von Betriebs- und Geschäfts- Geheimnissen. Seit dem Auftauchen der Frage einer gesetzgeberischen Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes im geschäftlichen Leben hat den meistnmstritteneu und schwierigsten Punkt in dieser Materie der Verrath von Betriebs- nnd Geschäfts geheimnissen gebildet. Bot doch schon die Definition des Begriffes eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses ihre besonderen Hindernisse dar, während daneben das Pro blem, die berechtigten Interessen der Besitzer von Betrieben nnd Geschäften mit jenen ihrer bisherigen Angestellten einigermaßen in Einklang zn bringen, fast noch schwierigere Seiten anfwies. Der ursprüngliche Entwurf des ge planten Gesetzes gegen die illoyale geschäftliche Cvnenrrenz befriedigte beim auch gerade in den Bestimmungen betreffs des Verrathes von Fabriks- und Geschäftsgeheimnissen allgemein sehr wenig, und speciell von dem 8 7 mußte besorgt werden, daß dnrch seine damalige Fassung jedem Lehrling und Angestellten eines Geschäftes die spätere Verwerthnng der in demselben erlangten Kenntnisse nnd Erfahrungen fast unmöglich gemacht werden würde. Der kürzlich vom Bnndesrath genehmigte nmgearbeitete Entwurf des genannten Gesetzes hat nun, wie in so manchen anderen Punkten, so auch hinsichtlich der Verhinderung des Verrathes von Geschäfts- nnd Betriebsgeheimnissen nnleugbare Verbesserungen erfahren. Vor Allem ist an dem neuen Entwnrfe das Bemühen anznerkenneu, den Inter essen der Geschäftsangestellten in Hinblick ans die künf tige Selbstständigmachnng derselben mehr Rechnung zu tragen, ohne doch hierdurch zugleich natürliche geschäftliche Rechte der Principale zn verletzen. In dieser Hinsicht verdient Mmentlich die Bestimmung hervorgehoben zn werden, welche die absolute Schweigepflicht mir auf die Dauer des Vertrages des Angestellten mit seinem Princi pal beschränkt, während die erwähnte Verpflichtung nach der früheren Fassung sogar noch zwei Jahre über den Endtermin des Dienstvertrages hiuansdanern sollte. Nnr in dem Falle, wenn sich der Principal dnrch schriftliche Znsichernng seitens der Angestellten gegen den Verrath bestimmter Geheimnisse noch über die Dauer des Vertrags hinaus gesichert hat, soll die Mittheilung an Andere noch fernerhin strafbar sein. Es wird also eine schriftliche den Gegenstand des Geheimnisses specialisirende, Znsicher nng der Verschwiegenheit seitens des Augestellten verlangt. Dies hat für den Angestellten den Vortheil, daß der Principal bei Beginn des Dienstverhältnisses oder für die Daner desselben nicht schlechthin alle Einzelheiten seines Geschäftsbetriebes als Geheimniß bezeichnen und sie so mit nicht der späteren Beuntznng dnrch Andere entziehen kann. Außerdem beseitigt die genaue Abgrenzung der geheim zn haltenden Gegenstände des Betriebes jede Un- Nichtamtlicher Thei l. sicherheit nnd jede Handhabe zur späteren chikanösen Ueberwachnug eines seine Stellung ausgehenden Angestellten. Mau kann zngeben, daß die Specialisiruug dessen, was ein Geschäftsinhaber als sein Geheimniß ansieht, durch ihn seihst, und die Beschränkung der Schweigepflicht hierüber auf die jedesmalige schriftliche Anerkennung des Angestellten die Bedenken gegen das Operiren mit dem Begriffe des Geschäfts- nnd Betriebsgeheimnisses abschwücht. Freilich erscheint auch die Gefahr eines Mißbrauches der vvm Angestellte» ahgegebenen schriftlichen Versicherung keineswegs ansgeschlossen, dies z. B. dann, wenn es sich darum handelt, Angestellte an der späteren berechtigten Verwerthnng ihrer erlangten Kenntnisse über Bezugsquellen und Absatz-Gelegenheiten in einer späteren Stellung zu verhindern. Auch enthält der jetzige Entwurf Bestimm ungen, welche direct deu erweiterten Schutz der Principale gegen die Ausbeutung ihrer Geschäftsgeheimnisse bezwecken, und zwar dnrch jene Stellen, welche auch die mißbräuch liche Benutzung sremder Geheimnisse seitens dritter Per sonen mit empfindlichen Strafen bedroht. Alles in Allem genommen, bedeutet der vom Verrath des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse handelnde Theil des Gesetzentwurfes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes eine unleug bare Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Fassung. Hoffentlich wird der für unsere Geschäftswelt so wichtige Gesetzentwurf dem Reichstage gleich beim Beginne seiner nächsten Session endlich vvrgelegt. Lomles und Sächsisches. Schanda n. Die laut Bekanntmachung vvm hiesigen Stadtrath zu Montag, den 27. Mai anberanmte Pflicht- fenerwehr-Uebnng findet, wie in heutiger Nummer im amt lichen Theil bekannt gemacht wird, nicht statt. — Am Himmelfahrtsfeste nnternahmen derMänner- gesnngvereiu von Sebnitz und der Gesangverein „Lieder kranz" von Schandan Ausflüge uach dem Bärenstein und Pfasfenstein. Nach erfolgter Rückkehr von erwähnten Bergen nnternahmen diese Mitglieder des Elbgausängerbnndes eine gemeinsame Strvmfahrt von Königstein bis Schandau. Im Garten des „Elbhvtel" reihte sich an den in jeder Weise wohlgelnngeneu Ansflng ein Commers au, der durch Gesaugsvvrträge verschönert und mit dem Nachrufe au die scheidenden Sebnitzer: „Singt hell ein Lied" be schlossen wurde. — Vergangene Mittwoch Nachmittag begab sich die Schwiegermutter Sr. Majestät des deutschen Kaisers, Ihre Hoheit die Frau Herzogin von Schleswig-Holstein, welche seit dem 19. d. M. in Schandan (Villa Quisisana) längeren Aufenthalt genommen hat, mit Ihrer Hofdame Stephanie v. Cerrini uach dem nahe gelegenen Herrns- kretschen. Die hohe Fürstin durchwanderte diesen Tonristeu- vrt und begab sich nach diesem in das Hotel Herruhans zurück, woselbst sie, da sie Herruskretschen und dessen Umgegend ungemein auheimelt, den Wirth, Herrn Panl Stolle, eingehend nm Ansknuft über die dort besnchtesten Höhenpnukte, über schöne Thäler nnd Gründe, sonstige lohnende Partien bat, was vom genannten Hotelier in der bereitwilligsten Weise geschah. Die Frau Herzogin ver sprach, recht bald wieder nach dort zn kommen, ließ sich dieses Mal mit ihrer Hofdame nnd Dienerschaft nach Schöna übersetzen, woselbst auf halber Bergeshöhe eine Eqnipage zur Rückfahrt nach Schandan bereitstand. — Am 22. d. Ak vernnglückte oberhalb des hiesigen Revisivnsplatzes der auf dem Kahne seines Bruders, des Schisfseigners C. Müller aus Aken beschäftigte Boots- maun Paul Müller dadurch, daß ihn, als der Kahn nm- gehalten hatte nnd der Anker herausgewundeu werden sollte, die Tranbel der Kaffeuwinde so unglücklich traf, daß sie iym das linke Ohr ziemlich tief heransriß. Die Boverkette hatte jedenfalls einen Stein nnd dadurch eiueu Schlag bekommen, wodurch das Unglück hervvrgerufeu wurde. — Der Verletzte wurde sofort ohnmächtig nnd mußte, nachdem Herr Sauitütsrath Or. moä. Müller ärzt liche Hilfe geleistet, mittelst Sicchkvrbcs ins Kraukenhans gebracht werden. — Da das Hochwasser etwas zurückgegangeu, so treffen seit hente Vormittag wieder befrachtete Elbschisfe, aus Böhmen kommend, in unserem Grenzbezirke ein, welche zunächst vor Krippen oder Schandan Stellung nehmen. Vvm 8. April bis mit Donnerstag Abend sind lusgesammt 1360 beladene Schiffe und 284 böhm. Prah men aiif Station Schöna registirt worden. — Sächsisch-Böhmische Dampfschifffahrts-Gesellschaft. Der heutigen Auflage unseres Blattes liegt der Fahrplan der Sächsisch - Böhmischen DampfsthisffalM -Gesellschaft, giltig bis mit 6. October d. I. in gefälligem Taschenformat bei.' Derselbe enthält außer deu Fahrzeiten der Dampf schifffahrt noch die Anschlußverbiudungen der Eisenbahnen, Fahrpreise und einen Auszug aus deu allgemeinen Be stimmungen für die Persvuenschifffahrt. — Mit Rücksicht auf die im laufenden Jahre vvrzu- nehmenden Ergänznngswahlen für die 2. Kammer der Ständeversammlnng werden alle nach 8 23 des Wahl gesetzes vom 3. December 1868 mit Führung der Listen der Stimmberechtigten beanftragteu Organe hierdurch be sonders darauf hingewiesen, daß diese Liste» im Monat Juni jeden Jahres einer Revision zu unterziehen sind und zu Anfang bezeichneten Monats die in 8 11 der Aus führungsverordnung zn dein erwähnten Wahlgesetze, vom 4. December 1868, vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen ist. — Am Amtsgericht in einer großen Stadt Sachsens