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Schönburger Tageblat Erscheint ügltch mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Annahme von Inseraten bis Vormittag 10 Uhr des Ausgabetages. Bezugspreis vierteljährlich 5.25 Ml, durch die Post bezogen 5.40 Ml. Einzelne Nummer 10 Pf. Zuseratenpreis 1 Heile 40 Pfg., von auswärts SO Psg., Nellamezeilenpreis 60 Psg., die dreigespaltene Zelle im amtltchen Telle 60 Psg. Nachlaß nach festem Tarif. HUp — WOenbuger ÄnMr. Malen: in Altstadt Waldenburg bet Herrn Otto Fir- «er- in Callenberg bet Herrn Strumpfwirker Friedr. Hermann Richter; in Langcnchursdsrf bei Frau Emma oerw. Stiegler; in Penig bei Herrn Wilhelm Dahln; in Wollenburg bei Herrn Linus Friedemann und tu Ziegelheim bet Herrn Eduard Kirsten. tSr- »,7 Amtsblatt für dss ÜmlsgerLM rmö üen Zlsötrst zu Wsldenburg. SualeiL weit verbreitet in der. Ortschaften der StanveLamtSbezirke Altstadt Wilkenburg, BrannSdvrf, CaLeuLerg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaustmg:»», ilangenleud»- Niederhain, Langenleuba-Oberhain, LengenchurSdorf, Niederwiera, Okerwiera, Oberwinkel, Reichendach, ReMe, Schlagwitz, -Schwaben, Lotkenvmz Hnv Ziegelh««. Nr. 297. Mittwoch, den 24. Dezember 1919. Z Witterungsbericht ausgenommen am 23. Dezember, Mittag 12 Uhr: Barometerstand 750 «nm reduziert aut den Meeresspiegel. Thermometerstand -f- 1,»" L (Morgens 8 Mr -t- 0,^ e. riefste Nachitcmperatur -s- 0,»° e.> Feuchtigkeitsgehalt der Luft nach Lamprechts Polymeter 76^t. Tanpuutt — 2,, . Windrichtung West. Riederschlagsmeng» in den letzten 24 Stunden bis früh 7 Uhr: 2,g mm. Daher Witterungsausfichte« für den 24 Dezember: Bewölkt mit Neigung zu Niederschlägen. ALmttteher Teil. -Mit Rücksicht aus die weitere Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche werden die verschärften Maßregeln gegen diese Sruche, die in 8 45 der Ausführungsverord nung vom 7. April 1912 (G. u. B. Bl. S. 56), und zwar unter a Abs. 1 und 2 (Ursprungs- und Gesundheitszeug nisse) und unter e (zehntägige Beobachtung) Vorbehalten sind, nunmehr für den gesamten Handel und Verkehr mit Rindern (einschl. der Kälber), Schafen, Ziegen und Schweinen Von autzrrsächfischen Gebieten nach dem Freistaat Sach- seu in Wirksamkeit gesetzt. An Stelle von Ursprungszeugnissen aus den eigentlichen Herkunftsorten der Tiere können auch solche aus Markt oder Sammelorlen und tierärztliche Gesundheitszeugnisse zu gelassen werden. Diese Verordnung, durch die sich die Verordnung vom 16. 7. 19 (Sachs. Stuatszeitung Nr. 161) erledigt, tritt so fort in Kraft. Ueber Einzelheiten der hiernach zu beobachtenden Vor schriften geben die Ortspolizcibehörden und die Bezirkstier- ärztc Auskunft Dresden, am 18. Dezember 1919. Wirtschaftsministerium. Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung des Reichswirt schaftsministers über die Verwendung des Mehr erlöses aus den Häuten von Schlachtvieh und Schlachtpferden vom 26. Rov. 1919 (RGBl. S. 1903). Zur Ausführung der unten sbgedruckten Verordnung über die Verwendung des Mehrerlöses aus den Häuten von Schlachtvieh und Schlachtpferden vom 26. November 19 r9 wird folgendes bestimmt: I. Für Rotschlachtungl» verbleibt es bei den Vorschriften der Bekanntmachung über die Verwertung notgeschlachteter Tiere und des Verkehrs mit nicht bankwürdigem Fleische vom 20. Juni 1918 (Nr. 144 der Sächs. Staatszeitung), wonach insbesondere der Tierhalter das ganze notgeschlachtete Tier cinschlieftlich der Haut an die von dem Komme nal- verbande bestimmte Stelle abzuliefern hat Außer dem nach Z 4 der genannten Verordnung zu be stimmenden Preise hat der Tierhalter den Häutezuschlag zu erhalten. II. Der Kommunalverband kann dem Tierhalter aus Antrag die Haut zur eigenen Verwertung belassen, wenn dieser ent weder den vollen Kaufpreis, den der Kommunalverband für Häule der in Frage kommenden Art zu erhalten pflegt, unter Abzug des ihm zukommcnden Häutezuschlags entrichtet oder wenn er an den Kommunolverband des von der Reichs fleischstelle berechneten durchschnittlichen Mehrerlöses abführt. III. Die Kommunalverbände find verpflichtet, den ihnen zu kommenden Anteil am Häuteerlös, soweit sic ihn nickt nach näherer Anweisung des Ministeriums zur Erhöhung der Verdicnstspanne der Fleischer oder zur Versorgung der Be völkerung mit Leder und Schuhwerk zu billigeren Preisen benutzen, ausschließlich zur Herabsetzung des Fleischpreises oder zur Erfüllung anderer Aufgaben auf dem Gebiete der Fleischversorgung zu verwenden. IV. Als zuständige Behörde für die Entscheidung über Streitig leiten, welche sich aus den Bestimmungen des § 4 der Ver ordnung vom 26. November 1919 ergeben, wird die dem beteiligten Komn unalverbande vorgesetzte Kreishauptmann schaft bestimmt. Dresden, am 20. Dezember 1919. Arbeitsministerin«», Landeslebensmittelamt. Nachstehender Grundgesetz Nachtrag wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Waldenburg, den 19. Dezember 1919. Der Stadtrat. II. Nachtvag zum Grundgesetz über die Errichtung einer Freibank in der Stadt Waldenburg vom 19. Februar 1902. I. Z 8 des Grundgesetzes erhält folgende neue Fassung: An Gebühren sind von dem Erlös in Abzug zu bringen: a) für die Bekanntmachung, b) für die Benutzung der Freibank, c) für die polizeiliche Ueberwachung des Verkaufs, ci) für die Zerlegung und den Verkauf, e) für die Aufstellung der Abrechnung, k) für die Reinigung des Freibanklskals zehn Prozent des Erlöses vom Fleische oder Fette. Hier von entfallen (für 2, b, c) */, der Gemeinde, (für ck, e, k) */» dem Verkäufer zu. Soweit letzterer eine feste Besoldung von Seiten der Gemeinde bezieht, fließen die Gesamtgebüh ren der Gemeindekasse zu. Wenn das nicht bankwürdigc Fleisch oder Fett vor dem Verkaufe einer besonderen Behandlung (Kochen, Pökeln, Aus schmelzen) unterworfen werden mußte, so ist eine besondere Gebühr, und zwar: Z) für das Durchkochen oder Pökeln von 1 KZ frischen Fleisches 10 Pfg, k) für das Ausschmelzen von Fett von je 1 leg deS ursprünglichen Fettgewebes 10 Pfg. in Abzug zu bringen und entfallen von denselben */,. auf die Gemeinde für die Benutzung der Geräte, auf den Frcibankverkäufer für Mühewaltung und Heizmaterial. li. Dieser Nachtrag tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft Gleichzeitig wird der 1. Nachtrag vom 1. Oktober 1917 ungiltig. Waldenburg, den 11. November 1919. Der Stadtrat. Die Stadtverordneten. (Stpl.) Or. Rechenberg, ^Stpl. O. Kirchhof, Bürgermeister. Vorsteher. Nr. 1339 VII. Br. Genehmigt im Auftrage des WirlschastsminifteriumS durch Verordnung vom 17. Juli 1919 — 437 a V. V. —. Chemnitz, am 12. Dezember 1919. Die Kreishauptmannfchast. (Stpl.) Lossow. Busch. Am Weihnachtsheiligabend, am 3. Wethnachts- feiertag und am Sylvester find die städtischen Ge schäftsstellen, auch die Spar- und Girokasse, nur von Vormittags 8 bis Mittags ,1 Uhr geöffnet. Waldenburg, den 22. Dezember 1919. Der Stadtrat. Der diesjährige sogenannte Mkk DktNskltg wird Sonnabend, den 27. dieses Monats, abgehalten. Waldenburg, den 23. Dezember 1919. Der Stadtrat. Das Einlagebuch Nr. 10312 der unterzeichneten Spar kasse auf Ernestine Kretzschmar in Glauchau lautend, wird hiermit für nngiltig erkläu, nachdem das Aufgebots- Verfahren erfolglos gewesen ist. Waldenburg, Sa., am 16. Dezember 1919. Die Verwaltung der städtischen Sparkasse. Bekanntmachung. Von allen Seiten werden wir gedrängt, in der kommen den Festzeit die Kirche erwärmen zu lassen. In diesem vom Gesetz nicht vorgesehenen Fall kann statt einer Kirch- gemeindeversamu lung nur der Gesamtwille des KirchvolkeS entscheiden. Also, wer gegen eine Erwärmung der Kirche ist, mag seine Stimme im Kirchneramt bis heute Abend abgeben! Waldenburg Sa, den 23 Dezember 1919. Das evang.-luch. Pfarramt. Kaiser. Friedenszustand mit Amerika. Die Kohlennot verschärft sich. Die bayrische Volkspartei erklärt sich gegen den Ein- heitsstaat. Für die hungernden Kinder Oesterreichs wurde ein Aufruf erlassen. Auch Polen verlangt Auslieferung deutscher Offiziere. 7y,vüv*Arbci1er sind in Wien in aller Stille bewaff net worden. In Wien wurden weitere Akten zum Kriegsausbruch veröffentlicht. In Budapest wurden 14 Kommunisten hingerichtet. In Belgien droht ein Zeitnngsstreik auszubrecheu. Lloyd George reist nach Paris. Die Finanznot Frankreichs ist grotz. Nitti erhielt von der italienischen Kammer ein Ver trauensvotum. In Spanien droht eine bedrohliche Krisis auszubrechen. Zn Moskau ist man einer neuen bolschewistischen Verschwörung auf die Spur gekommen. Die UnabhängigkeitSbewegnng in Aegypten wird von den Engländern unterdrückt. Auf den ägyptischen Prämierminister wurde abermals ein Anschlag verübt. 'Waldenburg, 23 Dezember 1919. Deutschland hat die Akten zum Kriegsausbruch der Oeffentlichkeit übergeben und damit den Beweis geliefert, daß es die Wahrheit nicht scheut. Aus ihnen ist ersicht lich, daß Deutschland den Krieg nicht gewollt hat. Es hatte auch gar keine Ursache dazu, da es in seinem Interesse lag, die wirtschaftliche Blüte, in der es sich befand, nicht zu stören. In Frankreich ist die Regierung von sozialistischer Seite gleichfalls zur Veröffentlichung der Dokumente aus der Zeit vor Ausbruch des Krieges aufgesordert worden; Clemenceau hat aber die Veröffent lichung abgelehnt, er weiß wohl warum. Bezeichnend ist die Beurteilung, die die Veröffentlichung der deutschen Akten in einem Artikel des .Vorwärts" gefunden hat. TaS Blatt sucht dem früheren Kaiser die gesamte Verantwortung an der Entstehung des Krieges aufzubürden und ihn von neuem verächtlich zu machen. Wenn in der Einleitung jenes Artikels ausgeführt wurde, Deutschland sei in den Krieg .hineingeschlittert", so wird damit ausgesprochen, daß Deutschland den Krieg nicht gewollt hat, und wenn weiter gesagt wird, unaufgeklärt bleibe, inwieweit auf der anderen Seite Strömungen und Personen am Werke gewesen seien, um ein Deutschland „längst zugesonneneS Schicksal" zu vollenden, so wird damit in zweifelsfreier Weise zum Ausdruck gebracht, daß unsere Feinde den Krieg gewollt haben, um ein un längst angesonnenes Schicksal zu vollenden! Die Sozialdemokratie hat 1914 in vollster Kenntni- der Dinge die Kriegskredite bewilligt. In Bezug auf die beiden Noten der Entente vom 8. Dezember schrieb der „Vorwärts" in seiner Morgenausgabe vom 10. Dezember wörtlich: „Die Versprechungen, die die Entente uns bisher ge-