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WMMckMWM ' l- ! früher Wochen- und UachnchtMM zugleich 8esi!iLsts-Aiizcher siir tzopkrf, Mlitz, VcrnsSorf, RiiÄoch 8t. k-i-ie», Hckrichsort, Mliricnau »ü Miilscil. Amtsblatt für den Stadtrat zn Lichtenstein. ' —. - > 8A. Jahrgang. . . - — — — > » — Nr. 51. Freitag, den 1. März 1889. Diese» Blatt erscheint, täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis: 1 Mark 28 Pf. — Einzelne Nummer S Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Post! en, sowie die Austräger entgegen. — In sie rate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Beklmntmachimg. Das Königliche Ministerium des Innern beabsichtigt im Laufe des Jahres 1889 eine allgemeine polizeiliche Revision der Maaße und Gewichte anzuordnen. Um jedoch den Gewerbtreibenden die Möglichkeit zu bieten, ihre Maaße, G ewichte rc., soweit deren fortdauernde Zulässigkeit im Verkehr zweifelhaft erscheint, vor der Revision zur aichamtlichen Prüfung zu bringen, und um den bei den bisherigen Revisionen hervorgetretenen Uebelstand zu beseitigen, daß unmittelbar nach Ausführung einer allgemeinen Maaß- und Gewichts-Revision die Aichämter mit Prüfung und Wiederaichung solcher bereits im Verkehr gewesener Aichgegen- stände derartig überhäuft werden, daß dieselben erst in längeren zum Teil mit einer Hemmung des Gewerbebetriebs verbundenen Fristen zurückgegeben werden können, werden die Gewerbtreibenden auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern hierdurch aufgefordert, die von ihnen benutzten Aichgegenstände, deren Zulässigkeit im Verkehr zweifelhaft erscheint, oder bei denen infolge des Gebrauchs die Aichstempel nicht mehr erkennbar sind, innerhalb der ersten drei Monate des Jahres 1889 dem nächsten Aichamte zur Prüfung beziehentlich Wiederaichung zuzuführen. Hierbei ist gleichzeitig darauf hinzuweisen, daß diejenigen Gewerb treibenden, in deren Geschäftsräumen bei der Revision unrichtige, unzulässige oder ungestempelte Maaße und Gewichte, sowie Waagen und Maaßwerkzeuge vorgefunden werden, gemäß 8 369, 2 des Reichsstraf-Gesetzbuchs mit einer Geld strafe bis zu 100 M. oder mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft werden können und daß außerdem in jedem Falle auf Einziehung der vorschriftswidrig befun denen Gegenstände zu erkennen ist. Lichtenstein, den 27. Februar 1889. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. Die Anmeldungen der Kinder, welche nächste Ostern schulpflichtig werden, sollen in der Woche vom 4—S. März d. I. und zwar in der Zeit von 14 bis 12 Uhr vorm. u von S—4 Uhr nachm. im Direktorialzimmer des Hanvtschulgebäudes stattfiuden. Dabei wolle man folgendes berücksichtigen: 1. Schulpflichtig werden nächste Ostern alle Kinder, welche bis dahin das sechste Lebensjahr erfüllt haben; doch dürfen auch solche Kinder ausgenommen werden, welche bis zum 30. Juni 1889 das sechste Lebensjahr vollenden. 2. Auch solche Kinder, welche wegen Kränklichkeit noch nicht in die Schule ein treten können, sind unter Vorlegung eines ärztlichen Zeugnisses anzumelden. 3. Als Nachweis über die erfolgte Impfung an den anzumeldenden Kindern ist ein Impfschein vorzulegen. 4. Für auswärts geborene Kinder ist ein Geburtsschein und ein Taufzeugnis bei zubringen. Lichtenstein, den 20. Februar 1889. Die Schuldirektion. Pönicke. Sparkaffen-Expeditlonstage m Lichtenstein: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Geschäftstage der Sparkasse zu Caünberg: Montag, Donnerstag und Sonnabend. Einlagen werden mit 3 /3°/° verzinst, Zinsen für Ausleihungen möglichst billig vereinbart. Tagesereignisse. —* Lichtenstein, 28. Februar. Die Unsitte, das Wegziehen des Stuhles betreffend, hat wieder böse Folgen gehabt. In einem hiesigen Restaurant zog gestern abend, währenddem sich ein anwesender Gast fetzen wollte, ein andrer den Stuhl beiseite, sodaß der erstere unglücklich zu Falle kam, auf die Stuhlkante aufschlug und sich eine bedeutende Kopf verletzung zuzog. Möchten doch solche „Scherze", die das Leben der Mitmenschen in Gefahr bringen, unterlassen werden. * — Bei Gelegenheit eines in einem hiesigen Restaurant stattgefundenen Bockbierfestes, wurde einem Bergarbeiter 1 Portemonnaie mit Inhalt gestohlen. Hierdurch entsvann sich ein Streit, welcher sich bis auf die Straße vor dem betr. Restaurant fortpflanzte und schließlich in Thätlichkeiten überging, wobei ein Bergarbeiter aus Callnberg in den Unterleib gestochen wuroe. DerThäterwurdedieserTagealsein Bergarbei ter aus Hohndorf ermittelt und zur Haft gebracht und soll bereits an die Königl. Staatsanwaltschaft ab geliefert worden sein. * — Der Einbruch in der Nacht vom Freitag zum Sonnabend in Bernsdorf hat nicht blos bei einem, sondern bei zusammen 5 Gutsbesitzern statt gefunden. Gestohlen wurden Wurst, Butter, Cigarren, Geld, Kleidungsstücke und Goldwaren. * — In der Nacht zum 26. Februar wurde in Kuhschnappel bei einem dortigen Gutsbesitzer ein Einbruch verübt. Entwendet wurden dabei eine gol dene Damenuhr, goldne Ringe, 4 Schrot Speck und verschiedene Kleidungsstücke. — Da das Musterungs-Geschäft für 1889 im März beginnt, so müssen bis dahin die Gesuche um Zurückstellung von Militärpflichtigen eingereicht werden. Es dürfen vorläufig zurückgestellt werden: a) die ein zigen Ernährer hilfloser Familien, erwerbsunfähiger Eltern, Großeltern oder Geschwister; b) der Sohn eines zur Arbeit und Aussicht unfähigen Grundbesitzers, Pächters oder Gewerbetreibenden, wenn dieser Sohn dessen einzige und unentbehrliche Stütze zur wirtschaft lichen Erhaltung des Besitzers, der Pachtung oder des Gewerbe» ist; o) der nächstälteste Bruder eine» vor dem Feinde gebliebenen oder an den erhaltenen Wunden verstorbenen oder infolge derselben erwerbs unfähig gewordenen oder im Kriege an Krankheit ge storbenen Soldaten, sofern durch die Zurückstellung des Ersteren den Angehörigen eine wesentliche Erleich terung gewährt werden kann; ä) Militärpflichtige, welchen der Besitz oder die Pachtung von Grundstücken durch Erbschaft oder Vermächtnis zugefallen, sofern ihr Lebensunterhalt auf deren Bewirtschaftung angewiesen und die wirtschaftliche Erhaltung des Besitzers oder der Pachtung auf andere Weise nicht zu ermöglichen ist; o) Inhaber von Fabriken oder anderen gewerb lichen Anlagen, in welchen mehrere Arbeiter beschäftigt sind, sofern der Betrieb ihnen erst innerhalb des dem Militärpflichtjahre vorangehenden Jahres zugefallen und deren wirtschaftliche Erhaltung auf andere Weise nicht möglich ist; 1) Militärpflichtige, welche in der Vorbereitung zu einem Lebensberufe oder in der Er lernung einer Kunst oder eines Gewerbes begriffen sind und durch eine Unterbrechung bedeutenderen Nach teil erleiden würden; Z) Militärpflichtige, welche ihren dauernden Aufenthalt nn Auslande haben. Sind die Rcklamationsgründe durch freie Entschließung der Militärpflichtigen oder seiner Angehörigen herbeigeführt (z. B. durch Ankauf, Pachtung, Uebertragung eines Besitztums u. s. w.), so werden sie in der Regel ver worfen. Z — In der Zeit vom 6. bis 12. Februar sind allein auf der Bahnstrecke Dahlen - Oschatz - Riesa 12,000 Mk. für Schneeschaufeln verausgabt worden. — Dresden, 28. Februar. Die Abreise Sr. Maj. des Königs nach Leipzig erfolgt heute, Don nerstag nachmittag um 4 Uhr 9 Minuten. In Leipzig angekommen, wird sich Se. Majestät zu einem Concert ins Gewandhaus begeben. Auch Ihre Maj. die Königin wird, wie nunmehr bestimmt ist, Leipzig besuchen, und zwar erfolgt die Abreise dahin morgen abend 7 Uhr 23 Minuten. — Se. Maj. der König hatte heute auf Langebrücker Revier eine Jagd ver anstaltet. Das Diner wurde im Königl. Residenz schlosse eingenommen. — Grimma. An der Trebsener Brücke wurde am Sonntag ein 7 Jahre alter Knabe aus der Mulde gezogen, der bei Pauschwitz in dieselbe gefallen und von der Strömung mit fortgerissen worden war. Das Kind war bewußtlos; infolge der sofort ange stellten Wiederbelebungsversuche kam es jedoch glück licherweise wieder zu sich. — Döbeln. Ein 5 Jahr altes Kind fiel am Nachmittage des Sonntag am Niederwerdersteg in den Mühlgraben und wurde von den eisigen Fluten mit fortgerissen, bis es einem Schutzmann und dem Klempnergesellen Krüger gelang, es zu retten. Das Kind, welches glücklicher Weise noch lebte, wurde in die Wohnung seiner erschreckten Eltern gebracht. — Neustadt bei Stolpen, 20. Febr. Im vorigen Jahre verstarb der hiesige Bürger und frühere Tuchfabrikant Fr. Mildner im 60. Lebensjahre. Kürzlich ist nun dessen bei hiesigem Amtsgericht niedergelegtes Testament eröffnet worden, über dessen Inhalt folgendes verlautet: 30,000 M. überweist der Verstorbene hiesiger Stadtbehörde zur Verwaltung, deren Zinsen zur Hälfte an hiesige Arme und Kranke jährlich zur Verteilung gelangen, während mit der andren Hälfte armen Kindern eine Weihnachtsfreude bereitet werden soll; 1500 Mk. vermachte er jedem seiner drei Paten als Geschenk; 6300 Mk. erhalten einundzwanzig mit Namen aufgeführte hiesige bedürf tige Personen, mithin jede 300 Mk.; die hiesige be dürftige Schützengesellschaft,deren Mitglied der Testator war, sowie der die Wohlthätigkeit pflegende Frauen verein sind mit ansehnlichen Vermächtnissen bedacht; 1000 Mk. sind den hungernden und frierenden Bögeln ausgesetzt, wovon die Zinsen zur Errichtung von Futterplätzen im Winter zu dienen haben. Auch sein Dienst- und Arbeitspersonal hat der Verstorbene mit Geschenken bedacht. — Aus der Lausitz. Eine besondere Erwä gung verdient hierselbst die Sitte der Gesindeschlitten fahrten. Die Ritterguts- und Gutsbesitzer gestatten bei günstiger Schlittenbahn ihrem Dienstpersonal eine gemeinschaftliche Ausfahrt. Am vergangenen Sonn tage fanden fast überall solche Ausflüge statt. Meistens fahren die Leute allein, jedoch kommt es auch vor, daß sich der Gutsherr nebst Familienan gehörigen der Fahrt anschließt und die Zeche bezahlt. — Von dem Schöffengericht zu Greiz wurde ein reicher Gutsbesitzer aus der Umgegend zu vier Tagen Gefängnis verurteilt. Derselbe hatte ein Zwanzig pfennigstück, welches ein in einer Gastwirtschaft neben