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Donnerstag, den 8. Februar 1906 6.» Habra No 17 ssen wird pflichtigen krankheitshalber untunlich ist, sind zur Entschuldigung des Außenbleibens ärztliche Zeugnisse, welche, sosern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von M Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Nossen: ?e ) ) 3 0 ) ) ) ) Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Druck und Verlag von Friedrich Lc Thomas, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Hugo Friedrich, für den Inseratenteil: Curt Thomas, beide in Wilsdruff. der Ortspolizeibehörde zu beglaubigen sind, beizubringen. (8 62, Punkt 4 der Wehrordnung.) Das Erscheinen im Losungstermine seiten der Losungsberechtigten ist frei gestellt, da für die Abwesenden ein Mitglied der Ersatz-Kommission losen wird. Die Herren Gemeindevorstänve und von seiten der Stadträte und bezw. S adtgemeinderäte je ein Ratsmitglied bez. Beamter der Behörde haben zu den Musterungsterminen sich mit einzufinden und behufs etwaiger Auskunstserteilung über die Verhältnisse der Gestellungspflichtigen auch während des Termines anwesend zu sein. Zugleich werden die Gestellungspflichtigen darauf aufmerksam gemacht, 1. daß jeder Militärpflichtige sich im Musterungstermine freiwillig zum Dienst eintritte melden darf, ohne daß ihm jedoch ein besonderes Recht auf die Aus wahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst (§ 63, Punkt 8 der —die Mw von vorn »8L^ißa s^ärpflichtigen aus den üb. ... „ . . .Wla, Nachen Lüttewitz, Mahlitzsch, Paltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Nieder- e« "^8, Obereula, Obergruna, Oberstößwitz, Petersverg, Pinnewitz, Priesen, Rade- ^rebwu Ä' Reinsberg mit Drehfeld und Wolssgrün, Rhäsa, Rüsseina, Saultitz, heoGlllls^ Stahna, Starbach, Wendischbora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit »A v ebenfalls ... von vormittags 8 Uhr an mr die Militärpflichtigen aus der Stadt Lommatzsch und aus nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Lommatzsch: Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel, Arntitz, Wersen, Barmenitz, Beicha, Berntitz, Birmenitz, Churschütz, Daubnitz, Dennschütz, Dobernitz, Dobschütz, Dörschnitz, Dösitz, Domselwitz, Eulitz, Gleina, Graupzig mit Gödelitz, Canitz, Jessen, Klappendorf, Käbschütz, Krepta und Lautzschen im Schietzhause zu Lommatzsch; Dienstag, den 6. März L906, Das diesjährige Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirke N o >n der nachstehend bemerkten Weise stattfinden: Montag, den 5. März 1906, Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitag? bis spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertionsprets 15 Psg. pro viergespaltene Korpuszeile. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich 1 Ml. 30 Psg., durch die Post be zogen 1 Mk. 54 Psg. Freitag, den 46. dss» Mts., / vormittags ^12 Uhr findet im hiesigen Rathause, Sitzungszimmer Nr. 32, Eingang Burgstraße, öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge im Hausflur deS amtshauptmannschaft lichen Dienstgeväudes zu ersehen. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 5. Februar 1906. Wehrordnung); /-V 2. daß alle etwa wegen häuslicher Verhältnisse oder sonst anzubringenden " Anträge auf Zurückstellung einige Zeit vor dem Beginne der Musterung und spätestens im Musterungstermine selbst unter // Beifügung der nötigen Nachweise und Bescheinigungen einzureichen sind, da auf / die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweises keine Rücksicht ge nommen werden darf. Insbesondere sind, wenn das Gesuch mit Krankheit der Angehörigen begründet werden soll, die letzteren der Königlichen Ersatz-^" Kommission in dem Musterungstermine zum Zwecke der Untersuchung durch . den diensttuenden Militärarzt vorzustellen. Ist dies untunlich, so ist ein Zeugnis des Bezirksarztes über den Gesundheitszustand, beziehungsweise über die behauptete Arbcits- und Aufsichtsunfähigkeit der betreffenden An gehörigen beizubringen; 3. daß Zurückstellungs-Anträge, zu welchen nicht das dafür bestimmte Formular verwendet worden ist, als formell unzureichend zurückgewiesen werden müssen; 4. daß alle Zurückstellungs-Anträge, welche erst nach beendigter Musterung ein gereicht werden, von der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission in Gemäßheit der Bestimmung in Z 63, Punkt 7, Absatz 2 der Wehrordnung nur dann ent schieden werden wird, wenn die Veranlassung zur Reklamation erst nach be endigtem Musterungsgeschäfte eingetreten ist; 5. daß Rekurse gegen die Entscheidung der Königlichen Ersatz-Kommission an die Königliche Ober-Ersatz-Kommission, sowie gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission an die Königliche Ersatzbehörde m. Instanz gelangen, und daß Beschwerden gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz- Kommission, da dieselben anordnungsgemäß spätestens bis zum 3t. August der Königlichen Ersatzbehörde m. Instanz mit der erforderlichen Begründung vorzulegen, zu dfln Ende einige Zeit vorher bei der Königlichen Ersatz-Kommission einzureichen sinh; und haben die Ortsbehörden diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren Familienverhältnisse eine Zurückstellung derselben nötig erscheinen lasten, an das zu erinnern, was sie der deshalb einzuwendenden Reklamation halber zu beachten und zu tun haben; 6. daß wer an Epilepsie zu leideu behauptet, auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür stellen oder ein Zeugnis des Bezirksarztes beizubrmgen hat. Die Abhörung der Zeugen ist tunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu beantrage«. Endlich werden 7. die Ortsbehörden auch auf die nach § 62 der Wehrordnung ihnen obliegende Pflicht/ für nochmalige Vorladung und rechtzeitige Gestellung der Militär pflichtigen zu sorgen, sowie noch darauf hingewiesen, daß Zeugnisse, welche wegen erbetener Zurückstellung von ihnen ausgestellt, beziehentlich in das vor stehend unter 3 gedachte Formular eingetragen werden, entweder auf eigene genaue Kenntnis der Verhältnisse des darin Nachsuchenden oder auf das Ergebnis eingezogener sorgfältiger Erkundigungen darüber sich gründen müssen, und daß eine bloße Beglaubigung anderer Atteste, mit Ausnahme der oben erwähnten Beglaubigung ärztlicher Zeugnisse, hierzu nicht ausreicht. Meißen, am 1. Februar 1906. Der Zivil-Vorsitzende der Königlichen Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirkes Nossen. : von vormittags 8 Uhr an m die Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts- e,M'es Lommatzsch: Leippen mit Lindigt, Schänitz und Lesten, Leuben mit Ketzergasse, "vMtz, Marschütz, Meila, Mertitz, Messa, Mettelwitz, Mögen, Neckanitz, Nel- Niederstaucha, Niederstößwitz, Oberstaucha, Paltzschen, Petzschwi;, Pitschütz, Planitz, Witz, Praterschütz, Pröda, Prositz b. Sch., Prositz b. St., Raßlitz, Rauba, Roitzsch, >Mrau, Schleinitz mit Perba, Schweimnitz, Schwochau, Sieglitz, Steudten, Striegnitz, ..„M,: h, Trogen mit Grauswitz, Wachnitz, Wahtnitz, Wauden, Weitzschenhain, Wilschwitz, l^Wltz, Ziegenhain, Zöthain, Zscheilitz und Zschochau ebenfalls in» Schießhause zu Lommatzsch; Mittwoch, -en 7. März 1906, . von vormittags 8 Uhr an i '.^8 Militärpflichtigen aus der Stadt Wilsdruff, sowie aus nachstehenden Ortschaften Msgerichtsbezirkes Wilsdruff: Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, kern ""Hardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Helbigsdorf, Herzogswalde und Hühndorf > si im Gasthose „zum Adler" in Wilsdruff; r Donnerstag, den 8. März 1906, . von vormittags 8 Uhr an iMku « Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts- Kwk Wilsdruff: Kaufbach, Kesselsdorf, Kheinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Lotzen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Obersteinbach, Röhrs- ^uvMn^^o^sch b. W., Rothschönberg, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach b. K., Osdorf, Weistropp und Wildberg ebenfalls b-st im Gasthofe „zum Adler" in Wilsdruff; Freitag, den 9. März 1906, di° von vormittags 8 /- Uhr an -ich> Militärpflichtigen aus den Städten Nossen und Siebenlehn '»7-1)1 im Gasthofe zum „Deutschen Haus" in Nossen; Amtsblatt sm die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tbarandt. revrotvla»» für Wnsorug, Alttanriedcrg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burk Mdrssaloe Groitzsch, Grumbach, bet Novow» Helbigsdorf, Herzog-maHr mit Landberg. Höhndo lkaufbach, KesselSdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, LamperSdorf, Limb^. Lotzen, Mohorn, Mititz-KoltzsÄsn, Munzig, Neukirchen, Rematwes-r;. Niederwartha., OberhermSdorf Pohrsdorf, RöbrSdorf W Wilsdruff, R-i-sch, Rothschönb"v mit Perne, SachSdsrs, SchmiedSora, Steinbach bei KesselSdorf, Steinbach bei Mshorn Teeligstadt, SvEStzavten, NnkerZbo^ Mldserg. a f Sonnabend, den 10. März 1906, von vormittags 8'/, Uhr an Militärpflichtigen aus den nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes , Khoren Abend, Augustusberg, Bieberstein, Bodenbach, Breitenbach, Burkersdorf, vlttWihelsr-MPschädel, Deutschenbora, Dittmannsdorf, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, S l^mkeptzWedrichs Gruna mit Jlkmdorfer Lehden, Hirschfeld, Höfgen, Hohentanne, ' Karcha, Katzenberg und Klessig im Gasthofe zum „Deutschen Haus" in Nossen; n ß Montag, den 12. März 1906, ttags 8 /2 Uhr an im Gasthose zum „Deutschen Haus" in Nossen;) Dienstag, den 13. März 1996, «. von vormittags 9 /4 Uhr an . Sstermin für den gesamten Aushebungsbezirk Nossen W1 Q/i im Gasthofe zum „Deutschen Haus" in Noffen. Ux. in dem Aushebungsbezirke Nossen aufhältliche Militärpflichtige der -0/1906, ingleichen die Zurückgestellten früherer Altersklassen einschließlich früheren Aushebungen überzählig gebliebenen Mannschaften, ferner die a!o:l "Uig aamen und überhaupt solche, über deren Militärverhältnis noch nicht end- bt, oder welche von der Wiederholung der Gestellung nicht entbunden worden sind, haben bei Vermeidung der in 8 33 des Reichs- " ?om 2. Mai 1874, verbunden mit § 26, Punkt 7 der Deutschen Wehr- Juli 1901 angedrohten Strafen und sonstigen Nachteile in den vor- zul^ In Ä^rungsterminen Pünktlich zu erscheinen. —Fallen, in welchen die persönliche Gestellung eines vorgeladenen Militär lagt