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S8 J«hr». SS SonvabcvV, 4. Mär; 1W^, «ve»s D«, «teha LvbUüt «MM M» »«« «bmd, mtt AuSmchm« da Sonn- «M F«ftr«g<. «taleljL-rltcha »«MMaM d«i «bhoUmg M da »Med«« M «chi I «ak V0 Ws. »«4 «ft« «W» Vegi«« > f» Donnersiag den 9. März. Bonn. r/,10 Uhr. Montag den 6. März. gMustnnchpckft «r. SV. Freitag Len 10. März. Mesa, Gaschos „zum Wettiner Hof". Mittwoch Len 8. März. M«ster»agS- Vrt: Die Master««« der im AuLhebungSbezirke Srotzeahai« im laufenden^ Jahre an gemeldeten und aufhältlichen Militärpflichtigen findet wie folgt statt: Dienstag den 7. März. die Mannschaften aus Bobersen, Böhlen- Jahnishausen, Forberge, Glaubitz-Sageritz- Langenberg, Gostewitz und Gröba; die Mannschaften aus Grödel, Gröditz, Heyda, Kleintrebnitz, Kobeln, Lessa, Leute witz, Lichtensee - Haidehäuser, Marksiedlitz, Mehltheuer, Mergendorf, Merzdorf, Moritz, Nauwalde, Nickritz, Nieska und Nünchritz; die Mannschaften aus Oberreußen, Oelsitz, Pahrenz, Pausitz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promnitz, Radewitz, Reppis, Röderau, Schweinfurth, Spansberg, Streumen, Tiefe nau, Weida und Wülknitz; die Mannschaften aus Zeithain, Zschaiten, sowie die Mannschaften des Jahrgangs 1885 aus der Stadt Riesa; die Mannschaften der Jahrgänge 1884, 1883 und ältere Mannschaften aus der Stadt Mesa; 1. Die sämtlichen, hiernach zur Gestellung verbundenen Militärpflichtigen, welche sich im Aushebungsbezirke Großenhain aufhalten, werden zum persönlichen und pünkt lichen Erscheinen in dem für sie bestimmten MusterüngStermine — in nüchternem und reinem Zustande — unter Hinweis auf die bei etwaiger Nichtbefolgung nach 8 26,7 der Wehr-Ordnung zu erwartenden Strafen und Nachteile hierdurch aufgefordert, während da« persönliche Erscheinen im LosungStermtne Jedem überlasten ist. 2. Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert find, haben rechtzeitig ein durch die zuständige Polizeibehörde beglaubigtes ärztliches Attest anher einzureichen, (8 62,4 Wehr-Ordnung.) Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel usw. werden nach vorheriger Vorlegung von in derselben Weise ausgestellten Attesten von der unterzeichneten Stelle von der Gestellung entbunden werden. 3. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten ArzteS (Beztrksarzt, GerichtS- arzt usw.) beizubringen. Die Abhörung der Zeugen ist tunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu beantragen. 4. Jeder Militärpflichtige kann sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffen gattung oder des Truppenteils erwächst, (tz 63,8 der Wehr-Ordnung.) Die zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie sich verpflichtende« Mannschaften genießen, sofern sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind, außer der Ver günstigung einer nur drei- anstatt fünfjährigen Dienstzeit in der Landwehr ersten Auf gebots in der Regel auch während ihres Reserveverhättnifles Befreiung von den jähr lichen Uebungen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche sich zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie verpflichten wollen, haben hierüber eine Einwilligungserklärung deS Vaters bezw. der Mutter oder des Vormundes, womöglich schon im Musterungstermine, beizubringen. 5. In Bezug auf die nach der Wehr-Ordnung zulässigen Anträge auf Zurück- vezeich««»g der gestellungspflichtige« Mannschaften: ««d Anzrtger MriM M Aiyel-ch. Amtsblatt der KSnigl. AmtShauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des StadtrathS zu Riesa. Sonnabend Len 11. März. Radeburg, „Ratskeller". Bonn. r/,10 Uhr. die Mannschaften aus Bärnsdorf, Bär walde, Beiersdorf, Berbisdorf, Boden, Cunnersdorf, Cunnertswalde, Dobra- Zschorna, Ermendorf, Freitelsdorf, Groß dittmannsdorf, Kleinnaundorf, Lauterbach, Lötzschen, Marschau, Marsdorf, Medingen, Naunhof, Neuer Anbau, Nieder-Ebersbach und Niederrödern; Montag Len 13. März. »e die Mannschaften aus Ober- und Mittel- Ebersbach, Oberrödern, Sacka, Steinbach, Stölpchen, Tauscha, Volkersdorf, Welxande und Würschnitz, sowie die Mannschaften aus der Stadt Radeburg; Dienstag Len 14. März Großenhain, „Gesellschafts haus." Vorm. S Uhr. die Mannschaften aus Adelsdorf, Alt leis, Baselitz, Baßlitz, Bauda, Bieberach, Blattersleben, Blochwitz, Böhla b. G., Böhla b. O., Brockwitz, Brößnitz, Colmnitz, Dallwitz, Diesbar, Döschütz, Folbern-Pauls- mühle, Frauenhain-Lautendorf, Gävernitz, Geißlitz, Göhra, Görzig, Göltzscha, Größ raschütz und Hohndorf; Mittwoch den 15. März. »e »k die Mannschaften aus Kalkreuth, Klein raschütz, Kleinthiemig, Kmehlen, Koselitz, Kottewitz, Krauschütz, Kraußnitz, Lamperts- walde, Laubach, Leckwitz, Lenz-Döbritzchen, Liega, Linz, Medessen, Merschwitz, Mühl bach, Mülbitz, Nasseböhla, Nauleis, Naun dörfchen, Naundorf b. G., Naundorf b. O., Neuseußlitz und Niegerode; Donnerstag Len 16. BÜirz. re die Mannschaften aus Oelsnitz, Peritz, Ponickau, Porschütz, Priestewitz, Pulsen, Quersa, Raden, Reinersdorf, Roda, Rostig, Schönborn, Schönfeld, Seußlitz, Glätzchen, Skassa, Skaup, Stauda, Strauch, Strießen- Kolkwitz, Thiendorf-Dammhain, Treuge- böhla und Uebigau; Freitag Len 17. März. w die Mannschaften aus Walda, Wante witz - Piskowitz - Wüstaude, Weißig a. R., Wetßig b. Sk., Weßnitz, Wildenhain, Zabel- titz-Stroga, Zottewitz, Zschauitz und Zschie- schen, sowie die Mannschaften deS Jahr- ganges 1883 und etwaige ältere Mann schaften aus der Stadt Großenhain; Sonnabend Len 18. März. w w die Mannschaften der Jahrgänge 1884 und 1885 aus der Stadt Großenhain; Montag Len 20. März. W »e Losungstermin. stellung oder Befreiung von der Aushebung wird auf nachstehende Bestimmungen aus drücklich aufmerksam gemacht: Nach 8 63,7 der Wehrordnung sind Militärpflichtige, sowie deren Angehörige be rechtigt, spätestens im M«ftera«gstermi«e Anträge auf Zurückstellung oder ve- fretnng von -er Aushebung in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse zu stelle« und dieselben durch Vorlegung von Urkunden, welche nach 8 65,5 der Wehr-Ordnung obrigkeitlich beglaubigt sein müssen, sowie durch Stellung von Zeugen und Sachverstän digen zu unterstützen. Diejenigen Personen, deren Arbeits- bez. Ausfichtsunsähigkeit zur Begrü«- dnng der Reklamation behauptet wird, haben im Musternugstermiue mit zu er scheinen. Ist dies untunlich, so ist ein von einem beamteten Arzte ausgestelltes Zeugnis rechtzeitig und spätestens bis zum Musternugstermiue eiuzuretcheu. (8 33,5 Absatz 2, Wehr-Ordnung.) Nur für den Fall, daß die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Musterungsgeschäfte entsteht, kann der Antrag «och im Anshebungstermtne angebracht werden. Jedoch wird sich für diesen Fall empfehlen, diesen Antrag noch vor dem Aus hebungsgeschäft anzubringen, um Erörterungen zu ermöglichen. Die Entscheidungen der Ersatz-Kommission auf derartige Anträge werden am 3. Tage nach dem Musterungstermine, mittags 12 Uhr, als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reklamant bis dahin zur Anhörung derselben sich nicht eingefundeir haben sollte. Rekurse gegen die im vorstehenden Absätze gedachten Entscheidungen müssen bei Verlust der Beachtlichkeit binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Entscheidnng der Ersatz-Kommission für bekannt gemacht anzusehen bez. bekannt gemacht worden ist, und zwar bis nachmittags 5 Uhr bei der Ersatz-Kommission unter gehöriger Begründung angebracht werden. 6. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorftände werden hiermit veranlaßt, die in ihren Orten aufhältlichen gestellpflichtigen Mannschaften zum pünktlichen Erscheinen im Musterungslokale vorzuladen, sowie der Musterung bez. was die Städte anlängt, durch Beauftragte, beizuwohnen. Ueber Zugang und Abgang Gestellpflichtiger ist sofort Anzeige anher zu erstatten. Die Rekrutierungsstammrollen find zum Musterungstermine mitzubringen. 7. Die Mannschaften der Reserve, Marinereserve, Landwehr, Seewehr, Ersatz reserve und Martne-Ersatzreserve, sowie ausgebildete Laudsturmpfitchtige de ll. Aufgebots, welche gemäß 8 123,1 der Wehr-Ordnung auf Zurückstellung für den Fall einer etwaigen Mobilmachung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch machen, haben hierauf gerichtete Gesuche bei dem Ortsvorstande ihres Wohn orts und zwar noch vor Beginn der Musterung anzubringen. Der OrtSvorstand hat diese Gesuche zu prüfen und darüber eine alsbald anher einzureichende Nachweisung auf- züstellen. Aus dieser Nachweisung müssen nicht nur die militärischen, bürgerlichen und VermögenSverhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann, ersichtlich sein. Ueber diese Gesuche wird die Königliche verstärkte Ersatzkommission Montag, de« 2«. März dieses Jahres, vorvüttags S Uhr, Entscheidung treffen. Zur Entgegennahme der letzteren bezw. zu etwaiger Auskunfts erteilung haben sich die betreffenden Antragsteller in Person zur gedachten Zeit im „Gesellschaft-Hanfe" i« Grotze«hat« einzufinden. Großenhain, am 17. Februar 1905. Der Ztvtl-Vorsttzeade der Königlichen Ersatz-Kommisston de- A«»htbaagSbezirk- Srotzenhai«. v. 218. vr. Uhlemann, AmtShauptmantt.