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— ' Dresdner W Zournal. königlich Lächfischev Staatsanzergev. Verordnungsblatt der Ministerien «nd der Ober- und Mittelbehörden. I 1M) Nr. 128 L — Ankündigungen» Die Zeile kl. Schrift der 6mal gefpalt. AnkündigungSseite 25 Pf., die Zeilegrößerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textfeite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 7b Pf. PreiSermäßigg. auf Seschäft-anzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. Montag 7. Juni Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag» nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 12Sb, Redaktion Nr. 4574. Amtttcher Teil. Dresden, 7. Juni. Se. Majestät der König sind gestern früh nach Dresden bez. Wachwitz zurückgekehrt. Dresden, 7. Juni. Ihre Hoheiten der Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg, Regent des Herzogtums Braunschweig, und der Herzog Adolf Friedrich zu Mecklenburg sind heute vormittag in Dresden eingetroffen und haben im Königl. Residenz schlosse Quartier genommen. Dresden, 7. Juni. Der Königl. außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister in Berlin, Graf Vitzthum v. Eckstädt, hat in einer ihm gewährten Abschiedsaudienz Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen, ein Schreiben Sr. Majestät des Königs über reicht, das ihn zwecks anderweiter Verwendung von seinem bisherigen Posten abberuft. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den in den Ruhestand versetzten nachgenannten Beamten der Staatseisenbahnverwaltung, und zwar dem Bahn hofsvorsteher Hartmann in Waldenburg' i. Sa. das Verdienstkreuz, den Oberschaffnern Groß in Chemnitz und Petzold in Meuselwitz das Albrechtskreuz sowie den Bahnwärtern Bräunig in Dresden, Landgraf in Altstadt-Waldenburg und Leuschner in Ullrichsberg das tzhrenkreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Forstschutzmann und ständigen Waldarbeiter Heide auf dem Papststeine bei Gohrisch die Friedrich August- Medaille in Silber zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Gärtner Robert Chlvdek in Leipzig für die von ihm am 19. März nicht ohne eigene Lebensgefahr be wirkte Errettung eines Lehrlings vom Tode des Er trinkens in der Parthe die bronzene Lebensrettungs medaille mit der Befugnis zu verleihen, sie am weißen Bande zu tragen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Kommerzienrat Sußmann in Leipzig den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser von Japan verliehenen Orden der aufgehenden Sonne 5. Klasse annehme und trage. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche de» MtuifteriumS de» Ault«» u«d »ssentliche« Unterrichts. An der 3. katholischen Bezirksschule zu Dresden ist eine Hilsslehrerstelle zu besetzen. Gehalt für Hilfs lehrer einschl. WohnungSgeld vorbehältlich künftiger Regelung für 1. Dienstjahr 1200 M-, 2. Dienstjahr 1300 M., 3. Dienstjahr IM M. und nach abgelegter Wahlfähigkeitsprüfung 1500 M. Loll: das Apostolische Vikariat im Königreiche Sachsen. Be werbungen sind unter Beifügung der in § 38 Abs. 2 der A.-V. zum Bolksschulgefetze bezeichneten Unterlagen und ev. des Militärdienstnachweises bis zum 21. Juni beim Kollator einzu reichen. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Bom Königlichen Hofe. Dresden, 7. Juni. Se. Majestät der König ist mit Ihren Königl.Hohetten den Prinzensöhnen und Prin zessinnentöchtern gestern früh in Villa Wachwitz wieder eingetroffen. Hier fand um 1 Uhr Königliche Familien- tasel statt. Allerhöchstderselbe kam heute vormittag in das Resi- denzschloß, nahm militärische Meldungen, sowie die Bor- träge der Herren Staatsminister und des KabinettSsekretärs entgegen. Ihre Hoheiten der Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg, Regent des Herzogtums Braunschwelg, »nd der Herzog Adolf Friedrich zu Mecklenburg trafen vormittags 11 Uhr 20 Min. aus Anlaß der Tagung der Deutschen Kolonialgesellschaft auf dem hiesigen Haupt bahnhofe ein und nahmen Wohnung im Königl. Residenz schlösse. Höchstdieselben wurden am Bahnhofe im Allerhöchsten Auftrage vom Oberzeremonienmeister Grafen Wilding v. Königsbrück empfangen. In der Höchsten Begleitung befinden sich der Herzog!. Braunschweigische Oberhofmeister und Hofmar- schall v. Rantzau und der Flügeladjutant Oberleutnant v. Grone. An der Königlichen Mittagstafel in Billa Wachwitz nahmen Ihre Hoheiten die beiden vorgenannten Herzöge nebst Begleitung teil. Ferner waren hierzu mit Einladungen ausgezeichnet worden: Der Königl. Preußische Oberst v. Werner, Kommandeur des Eisenbahnregiments Nr. 2, und der Königl. Preußische Oberst Messing, Vor stand der Versuchsabteilung der Berkehrstruppen. Se. Majestät der König wird Sich morgen früh nach Leipzig begeben, um die Parade über die Truppen der dortigen Garnison abzunehmen. Bom diplomatischen Korps. DreSVen, 7. Juni. Bis zum Eintreffen des Nach- folgers des zwecks anderweiter Verwendung von seinem Posten abberufenen außerordentlichen Gesandten und be vollmächtigten Ministers in Berlin, Grafen Vitzthum v. Eckstädt, fungiert der Legationssekretär Graf Vitz thum v. Eckstädt als interimistischer Geschäftsträger. Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. - Die Ständige Ausstellungskommission für die Deutsche Industrie in Berlin hat darauf hingewiesen, daß sich in letzter Zeit die übergroße Zahl von Nahrungs- mittel.Ausstellungen jeder Art, die von gastwirts-, kochkunst- und bäckereigewerblichen Körperschaften rc. oder unter deren Namen von zumeist gewerbsmäßigen Aus- stellungsunternehmern veranstaltet werden, zu einem be sonders drückenden Übelstande für die heimischen Fach industrien entwickelt habe. Die Überzahl solcher Aus- stellungen entspreche in keiner Weise den tatsächlichen Bedürfnissen der beteiligten Industrien, führe vielmehr zu wachsenden Belastungen und leiste durch die regel mäßig damit verbundenen Prämiierungen dem Gebrauche minderwertiger Medaillen Vorschub. Angesichts dieser Mißstände sei in verschiedenen Kreisen der Industrie und des Gewerbes im Wege der Selbsthilfe Stellung hier gegen genommen. So habe im Januar 1909 sich in Berlin eine „Vereinigung der Lieferanten für das Bäckereigewerbe" gebildet, um gegen die übermäßige Belastung durch unnötige Reklamespesen, wie sie durch die Überzahl von Fachausstellungen und Fachzeitungen hervorgerufen werden, vorzugehen. Auch in den Kreisen der eigentlichen Nahrungsmittelindustrie und in soliden Kreisen der als Veranstalter von Ausstellungen in Be tracht kommenden Körperschaften mache sich das Bestreben bemerkbar, den Mißständen entgegenzutreten. Es feien unter anderem von den großen deutschen zentralen Gast wirtsverbänden im Vorjahre bemerkenswerte Beschlüsse hierzu gefaßt worden. Im Hinblick auf diese Tatsachen empfiehlt es sich, zur Unterstützung der gegen das Aus- stellungsunwesen gerichteten Bestrebungen gegenüber Nahrungsmittelausstellungen der bezeichneten Art bei Gewährung behördlicher Förderung (Frachtbegünstigungen, Lotterien, Staatsmedaillen, Eintritt von Staatsbeamten in Ehrenkomitees rc.) mit besonderer Zurückhaltung zu verfahren. vber»erwalt«ngSgericht. Da eine Gemeinde sich weigerte, Besserungen an den durch ihre Flur führenden Kommuni- kationswegen vorzunehmen und zur Begründung angab, die Verpflichtung hierzu liege seit den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts auf Grund eines Herkommens der Ritterguts herrschaft ob, erhob diefe gegen die Gemeinde Klage bei dem Verwaltungsgerichte mit dem Anträge, die Ge meinde zur Anerkennung der Wegebaupflicht bezüglich der in ihrer Flur belegenen öffentlichen Wege zu verurteilen. Das Ver waltungsgericht entsprach dem Klagantrage. Die Be rufung der Gemeinde hat das Oberverwaltungsgericht verworfen und im wcfentlichen folgendes im Urteile ausgeführt: Ob das behauptete Herkommen jemals zu Recht bestanden habe, brauche gegenwärtig nicht erörtert zu werden. Denn jetzt übe es auf keinen Fall, und zwar weder dem Staate noch der Klägerin gegenüber die Wirkung aus, daß die Klägerin verpflichtet fei, die jenigen Wegestrecken, deren Unterhaltung nach dem Gesetze der Beklagten zukomme, an deren Stelle selbst zu bauen und zu unterhalten. Wenn in der Tat eine solche aus Herkommen be ruhende Sonderverbindlichkeit der Klägerin vor dem Erscheinen des Wegebaugesetzcs bestanden hätte, würde sie doch seit dessen Inkrafttreten aufgehoben sein und nach den Bestimmungen in den A 5 bis 7 des Gesetzes heute nur noch die Wirkung äußern, daß die Beklagte die Erstattung ihrer Wegebaukosten von der Klägerin verlangen könne. Daß daS Wegebaugesetz alle auf altes Her kommen sich stützende und von der gesetzlichen Wegebaupflicht ab weichende Naturalverbindlichkeiten beseitigen wollte, gehe nicht bloß au- dem Wortlaute der angezogenen Paragraphen, sondern auch aus seiner Entstehungsgeschichte klar hervor. Das Straßenbaumandat von 1781 habe nämlich bestimmt, daß die Kommunikationswege von den Gemeinden zu erhalten seien, dafern „nicht ein anderes hergebracht sei". Da nun in den Bestimmungen über die Beachtung alter Herkommen „die Quelle zu mannigfachen Unzuträglichkeiten" gelegen habe, wie in den Motiven zu § 2 Abf. 1 des Wegebaugesetzes bemerkt sei, und da ferner die „Obfervanzverhältnisse als eines der wesentlichsten, einer gedeihlichen Entwickelung des Wegebauwesens entgegen stehenden Hindernisse bezeichnet worden waren", habe die Regierung im Jahre 1869 den Ständen den „gewissermaßen als Novelle zum Straßenbaumandate zu betrachtenden" Entwurf zu dem heute noch geltenden Wegebaugesetze vom 12. Januar 1870 vorgelegt, mit welchem hauptsächlich der Zweck verfolgt worden wäre, die alten Observanzen zu beseitigen und an deren Stelle in gewissen Fällen nur eine Erstattungspflicht treten zu lassen. Dieser Hauptzweck würde aber gar nicht oder wenigsten» nur sehr unvollkommen erreicht worden sein, wenn man dem Herkommen heute noch beschränkte Wirkung in der Richtung einräumen wollte, daß es im Verhältnisse des nach dem Gesetze Wegebaupflichtigen zu dem Sonderverpflichteten im alten Umfange fortgelte. Daraus folge, daß ein Anspruch der Beklagten auf Leistung in Natur der Klägerin gegenüber keines falls mehr zu Recht bestehe. Zeitungsschau. In ihren dieswöchentlichen „Rückblicken" nimmt die „Nordd. Allg. Ztg." (Nr. 130) noch einmal Gelegenheit, sich zu den Beschlüssen der Finanzkommission des Reichstages hinsichtlich der anderweiten Regelung der Finanzverhältnisse des Reiches zu äußern. Das reichsoffiziöse Blatt schreibt: Die Beschlüsse der Finanzkommission des Reichstags standen während der vergangenen Woche im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. So erfreulich es ist, daß durch den Abschluß der Kommissionsarbeiten nunmehr dem Plenum des Reichstags Ge legenheit gegeben wird, in dieser das ganze Volk bewegenden Frage Stellung zu nehmen, so wenig kann die gefundene Lösung als eine befriedigende angesehen werden. Die Kommission hat dem zur Regelung der formellen Finanz verhältnisse dienenden Gesetzentwurf, betreffend Änderungen im Finanzwesen, aus eigener Initiative eine Reihe von Steuern eingefügt. Es muß zunächst fchon als bedenklich bezeichnet werden, wenn von der Kommission in den Finanzgesetzentwurf neue materielle Steuervorschriften hineingearbeitet werden, die mit den Vorschlägen der Verbündeten Regierungen nicht zu- sammenhängen. Noch schwerer wiegen die sachlichen Bedenken insbesondere gegen drei der eingefügten Steuerprojekte, die Steuer auf Wert- Papiere, die Mühlenumsapsteuer und den Kohlenausfuhrzoll. In erster Linie ist es die sogenannte Kotierungssteuer, welche für Handel und Industrie, wie überhaupt für die gesamte deutsche Volkswirtschaft verhängnisvolle Folgen haben würde. Diefe Steuer ist ungerecht, denn sie trifft den Aktionär, auf den sie abgewälzt wird, nicht nach seiner Leistungsfähigkeit; sie verstößt überdies gegen die anerkannte Notwendigkeit, den gesamten Besitz heranzuziehen, und sie enthält einen Eingriff in die Rechte und Interessen der deutschen Einzel staaten, da sie als Einkommen- oder Vermögenssteuer diesen zu stehende Einnahmequellen angreift. Der dem Reich daraus zu- fließende Gewinn würde in keinem Verhältnis zu der schweren Schädigung von Handel und Industrie stehen, die eine unaus bleibliche Folge einer derartigen Belastung wäre. Nur eine nach der Leistungsfähigkeit abgestufte Steuer auf den gesamten Besitz kann den Anforderungen sozialer Gerechtigkeit entsprechen. Die schwerwiegenden Bedenken gegen diese sogenannte Kotierungssteuer hat der Reichsschatzsekretär in einer nunmehr im Stenogramm vorliegenden Darlegung in der letzten Sitzung der Finanzkommission hervorgehoben. Er führte aus: Meine Herren! Als bei der ersten Beratung der Antrag Frhr. v. Richthofen auf Nr. 203 der Drucksachen vorlag, war ich nicht in der Lage, mich zu dem ersten Teil, Bestimmungen über die Besteuerung der Wertpapiere, zu äußern, weil ich mich selbst erst noch genauer informieren wollte, was mir bei der kurzen Zeit, die zwischen der Einbringung des Antrags und seiner Beratung lag, nicht möglich war. Ich habe mir darüber ein Urteil zu vilden gesucht und erlaube mir, auf Grund davon folgendes zu bemerken. Der Antrag in Artikel II ist nichts mehr und nichts weniger als eine Vermögenssteuer, unv zwar eine partielle Vermögenssteuer auf die hier im Anträge genannten Wert papiere, wenigstens soweit eS sich hier um den Hauptteil, um die Nr. 3 -X des Tarifs des Antrags handelt. Diefe Vermögens- steuer trifft zwar scheinbar die Aktiengesellschaften bez. die Emittenten von Obligationen; die Aktiengefellschaften werden aber ganz sicher in der Lage sein, diese Steuer in der einen oder anderen Form aus die Aktionäre abzuwälzen. Bei der Emission von Obligationen wird es von den Verhältnissen ab- hängen, ob die Aussteller der Schuldverschreibungen den Betrag der Steuer ihren Gläubigern abziehen können oder nicht. Vor kommen wird eS; in anderen Fällen wird die Steuer ander weit abgeschoben werden, bei den Hypotheken, Psandbriefen z. B. auf die Hypothekenschuldner. Die Bankiers und die Börsenleute im engeren Sinne, die scheinbar durch den Antrag getroffen werden sollen, werden am wenigsten getroffen; bei ihnen laufen die Papiere im allgemeinen nur durch. Materiell ist gegen die Steuer einzuwenden, daß sie un gerecht ist. Sie trifft nur einen Teil de» Vermögen» ohne Rücksicht darauf, ob der Betreffende, auf den die Steuer ab gewälzt wird, mit Schulden belastet ist oder nicht. E» sind nicht nur die reichen Leute, die Aktien besitzen, sondern auch Neine und mittlere Leute, und e» sind auch Leute darunter,