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Blatt Amts und des SLadLrathes des Aönigt. Amtsgerichts Irrsercrte sind bis Dienstag u. Freitag Borm, 9 Uhr aufz »geben. Preis für die einspaltige Cor PuSzeile (oder deren Raum 10 Pfennige. Geschäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes.P abst in Königsbrück, in den Nn- noncen-BureauS von Haas'n- stein L Vogler u. „Invalid, n- dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. AlS Beiblätter: 1. Illustr. Sonntags- Llatt (wöchentlich), : Eine randtvirth- schafMche Message (monatli h). «br nnementS - PreiS: Viwteljährl. 1M.25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zusendung. schenk >^sür Pulsnitz, LSi^pbrück, Radeberg,^iadebnrg,^Moritzburg uud Umgegend D»a «W °°°-^ »--st-'- --b.n Archsundvierjigstör Jahrgang. Mittwoch. Nr. 17. 28. Fcbrnar 18S4. Stilles Bcgräbniß bei Diphtheritisfällen re. betreffend. Verschiedene Vorkommnisse der jüngsten Vergangenheit geben Anlaß, daraus hinzuweisen, daß nach der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 22. Mai 1882 das stille Bcgräbniß jedesmal dann stattfinden MUff, wenn jemand an Pocken, Scharlachfieber, Diphtheritis, asiatischer Cholera oder Fleckentyphus gestorben ist. Beim stillen Bcgräbniß ist der Eintritt in das Sterbehaus nur den mit dem Leichendienste beschäftigten Personen und den nächsten Verwandten des Verstorbenen ge stattet, allen anderen Personen aber verboten. Ferner ist dabei Verbote» die Ausstellung der Leiche im Sterbehause, sowie das Siugeu und andere Feierlichkeiten in demselben. Insoweit die Leiche nach Z 7 der Verordnung vom 20. Juli 1850 aus dem Sterbehause zu entfernen ist, muß der Sarg so bald als möglich geschlossen werden. Den Anweisungen der Leichenfrau in dieser Richtung ist genau Folge zu leisten. Die Ortspolizeibehörden des Bezirks werden hierdurch angewiesen, die strenge Durchführung dieser Vorschriften gewissenhaft zu überwachen; sollten sie sich darin nachlässig zeigen, so würde die Königliche Amtshauptmannschaft genöthigt sein, mit Rücksicht auf das öffentliche Wohl mit Ordnungsstrafen gegen sie vorzugehen. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 20. Februar 1894. von Er-manus-orff. Montag, äen 5. März 1884: Viebmar^t in Ni^cbo^tveräu. Mittwoch, den 7. Marz 18SL: Viehmarkt in Äadeberg. Die brennende Tagessrage, Heftiger als je wogt der Kampf der Parteien und Berufsstände für und wider die Annahme des deutsch russischen Handelsvertrags, ganz unüberbrückbar erscheinen dabei die von den Vertretern der Landwirthschast, des Handels und der Industrie hervorgerufenen Gegensätze, und der Deutschen alter böser Fehler, die Zwietracht und die ' araus entstehende Unfähigkeit, in großen Fragen die richtige Entscheidung zu treffen, erscheint trotz der staatlich errungenen Reichseinheit wieder auf der politischen Bild fläche. Sehr bedauerlich ist es darum, daß (wie bereits in er vorigen Nummer d. Bl., Seite 2, berichtet) sich in voller Woche in zwei großen in Berlin abgehaltenen Generalversammlungen der große „Bund der Landwirthe" und „Ter deutsche Handelstag" grundsätzlich im schroffsten Gegens. tze über die brennende Tagesfrage ausgesprochen haben, denn während der „Bund der Landwirthe" den deutsch russischen Handelsvertrag als ein Unheil für Deutschland und die deutsche Landwirthschaft bezeichnet und dessen bedingungslose Ablehnung verlangt, hat der am 21. Februar in Berlin abgehaltene „Deutsche Handels tag", auf Welchem fast alle deutschen Handelskammern, also der gesammte Handel nebst Industrie vertreten waren, einstimmig einen Beschluß gefaßt, welcher in seinem wich tigsten Punkte heißt: „Ter deutsche Handelstag erklärt bas schleunigste Inkrafttreten des deutsch-russischen Handels. Vertrages für ein dringendes Bedürfniß und würde in einer Ablehnung desselben eine schwere Schädigung weiter Kreise unseres Vaterlandes, sowie einen verhängnißvollen Wirthschaftlichen und politischen Fehler erblicken." In diesem Streite, welcher in gar vielen Städten und Dörfern Deutschlands zur friedlichen Arbeit berufene Bürger trennt und verfeindet, sucht man nach einem über den Gegnern stehenden Schiedsgericht. Wird und kann dies der Reichstag, gebildet aus den Vertretern des Volkes, sein? Er muß es sein, denn es ist seine verfassungs mäßige Aufgabe, alle die Fragen der deutschen Gesammt- nation durch Mehrheitsbeschlüsse, welche Annahme oder Ablehnung der Gesetze bedeuten, zu lösen. Diese Beschlüsse des Reichstages gelten aber nicht für unbedingt kompetent, denn über ihm steht als höchster Vertreter des Reichs gedankens und Führer des Bundesraths der deutschen Fürsten und Regierungen der Kaiser, und der Kaiser hat das Recht, einen für übel berathen geltenden Reichstag aufzulöscn und durch Neuwahlen dem Volke selbst die Entscheidung über eine große Frage vorzulegen. Da der Kaiser und der Bundesrath sich nun bereits klar und deutlich für die Annahme des deutsch-russischen Handels vertrages ausgesprochen haben, ja denselben als einen hochwichtigen Akt für die Entwickelung unserer wirth schaftlichen Zustände und für die Anbahnung eines gün stigen Nachbarverhältnisses zu Rußland, welches noch nie vorher einen Handelsvertrag mit Deutschland abgeschlossen hat, bezeichnet l oben, so wird ohne Zweifel die Frage des deutsch-russischen Handelsvertrages im Reichstage mit allen zu Gebote stehenden versissungsmäßigen Mitteln durch- gekämpst werden, und es hat jetzt keinen Werth, sich auf Viele auf ihn Bezug habende Streitpunkte einzulassen. Aber einen Wunsch möchten wir schon jetzt aussprechen. Möchte doch der böse und verhängnißvolle Kampf der Berufsstände gegen einander, welcher Wasser auf die Mühle der Sozialrevolutionäre ist, durch die Vaterlands liebe bald gedämpft werden! Oertliche und sächsische Angelegenheiten. — Der 36 Jahre alte, bisher unbestrafte Brunnen bauer Hermann Robert Krause in Wiesa wurde wegen Vergehens gegen das Sprengstoffgesetz vom königl. Land- gericht zu Bautzen zu einem Jahr drei Mon. Gefängniß verurtheilt. Wie durch die Beweisaufnahme festgestellt wurde, hatte Krause verschiedene Kilogramm Dynamit von der Firma Klingst Nachf. in Bautzen und von der Dresdner Dynamitfabrik zu Kleinwolmsdorf durch Kauf an sich gebracht. Eigenthümlicherweise war es Krause gelungen, das Dynamit auf Grund einer ihm im Juni 1890 von der zuständigen Behörde lediglich zur Aufbe wahrung und Führung von 75 Patronen anläßlich eines Brunnenbaues auf dem Rittergule Bischheim unter gewissen Beschränkungen schriftlich ertheillen Erlaubniß zu erlangen. Das in Kleinwolmsdorf gekaufte Dynamit hatte übrigens Krause jedesmal in der Wuse transportirt, daß er von Arnsdorf bis Kamenz die Eisenbahn benutzte, und die Ledertasche mit dem gefährlichen Inhalte im Personen wagen dritter Klaffe auf das Brett für das Handgepäck legte, wovon natürlich weder das Zugsbegleitungspersonal, noch die anderen Passagiere eine Ahnung hatten. Endlich hatte er das Dynamit bei den Personen, auf deren Grundstücken er zur Herstellung von Brunnen Spreng arbeiten vorzunehmen hatte, bez. in seiner eigenen Woh nung zu Wiesa ohne polizeiliche Erlaubniß aufbewahrt. Die Versicherung des Angeklagten, daß er sich auf Grund jenes Erlaubnißscheines „im allgemeinen zur Entnahme von Dynamit für berechtigt gehalten habe", wurde für widerlegt erachtet. Kamenz. Schweres Leid hat ein hiesiger 17jähriger Kaufmannslehrling K. seinen in Senftenberg wohnenden Eltern bereitet. Derselbe entfernte sich Mittwoch Nach mittag aus dem HanLelsschulnnterrichte und ließ einen Zettel zurück, welcher die Worte enthielt: Lebe wohl, Handelsschule. Sonnabend fand man seinen entseelten Körper mit durchschossener Schläfe im Pulverhause bei Viehweide. Der Beweggrund zu dieser unglückseligen That dürfte in einem Liebesverhältnisse oder in einem Vergehen an dem Eigcnthum seines Herrn zu suchen sein. (D. W.) Kamenz. Der jetzt zur Ausgabe gelangte Bericht der Finanzdeputation L der 2. Siändekammer schlägt be züglich der Bahnprojekte Königsbrück-Slraßgräbchen bez. Kunnersdorf-Kamknz.sowieKönigsbrück-Schwepnitz-Kamenz vor: „die betr. Petitionen insoweit sie den Anschluß von Schwepnitz an das Eisenbahnnetz erstreben, der Königl. Staatsregierung zur Erwägung, im Uebrigen aber zur Kenntnißnahme zu übergeben," Bautzen. Noch immer bildet die Trümmerstätte des am 11. und 12. Februar hier stattgeflnidenen großen Brandes den Sammelpunkt zahlreicher Zuschauer von hier und auswärts. Nachdem der Zugang zu der mitzerstör- ten Mönchskirche etwas vom Schutt geräumt worden ist, ist die Besichtigung derselben von großem Interesse. Jetzt erst treten die Rninen des vor etwa 300 Jahren ebenf ills durch Feuer zerstörten Franziskanerklosters und der Kirche hervor; denn nur die späteren, Schwalbennestern ähnlichen Anbauten sind durch die Flammen des jetzigen Brandes zerstört worden. Zur Veranschaulichung der Bauten der Wohngebäude der Mönchskirche dürfte folgende im letzten Jahre vorgekommener Fall von Interesse sein Der Be sitzer des Hauses Nr. 15 der Mönchskuche wollte dasselbe verkaufen und zog einen Taxator herbei, welcher den Werth des Hauses feststellen sollte. Als derselbe erschien, bemerkte der Hausbesitzer demselben, daß der Grund und Boden nicht sein Eigenthum sei, sondern dem hiesigen Domstifte gehöre. Zum Werke schreitend, bemerkte der Besitzer weiter, der Eingang ins Haus mit samt der Hausthüre gehöre ihm auch nicht, sondern seinem Nachbar. Nun wurden die Parterreräume und der nicht viel höher wie „hohes Parterre" gelegene erste Stock besichtigt. Als jedoch der Taxator die Bodenräume besichtigen wollte, antwortete der Hausbesitzer: „Boden und Dach hat das Haus nicht, was nun über mir gebaut ist, gehört meinem anderen Nachbar auf der Mönchsgasse". Also ein Haus ohne Grund und Boden, ohne Hausthüre und ohne Dach. So war die Beschaffenheit mehrerer in die Ruinen der Mönchskirche eingebauten Häuser. Die 79 obdachlosen Familien mit ca. 200 Köpfen, alles fast arme Leute, sind zwar vorläufig alle untergebracht, jedoch ist noch immerhin die Noth groß; sie wird dadurch noch vermehrt, daß in Folge des Frostes und Schneefalles die Arbeit für viele der armen Leute ihr Ende erreicht hatte. Die Opferwillig keit ist erfreulicherweise rege, doch bei dem großen Verluste reicht sie nicht aus, um den Betroffenen einigermaßen nur Ersatz zu leisten. Das Hilfskomitee bittet vornehmlich drmgend um Bettstellen uud Betten. Bautzen. Der König Albert hat zur Unterstützung der durch Brandunglück betroffenen hiesigen Einwohner die Summe von 1000 Mark bewilligt. Diese Summe ist durch Vermittelung des Ministeriums des Königl. Hauses bei dem Stadtrath -u Bautzen eingegangen und bei der in der hiesigen Rathskanzlei errichteten Sammelstelle zur Vereinnahmung gelangt. Ihre Majestät die Königin hat durch ihr Kammeramt dem hiesigen Hilfskomitee 3 Ballen mit Bettleinen, Kleiderstoffen, eine Anzahl Frauen-, Mäd chen- und Kinder-Röcke, Jacken, Kleider, Strümpfe, Filz stiefel und Filzschuhe übermitteln lassen. Bautzen. Für die hiesigen vom Brandunglück betroffenen Bewohner sind drei Sammelstellen errichtet worden und bereits über 5000 Mark, nahezu 6000 Mark, baar und viel Naturalien eingegangen. Die früheren Unteroffiziere vom hiesigen Regimente sammelten in Dres den 75 Mark und sandten sie ein. Zum Besten der Ab gebrannten sind verschiedene Veranstaltungen als Konzerte, theatralische Aufführungen rc. in Vorbereitung. — Die Besserung im Befinden Sr. Majestät des Königs schreitet in der erfreulichsten Weise fort. Aller- höchstderselbe bringt die Tagesstunden außerhalb des Bettes zu und konnte bereits zeitweise das Zimmer verlassen, um sich im Garten des Königl. großen Stallhofes an der