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«MM » WWW Tharandt, Wohen, Siebenten und die Amgegenden. Amtsblatt ftir die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den ^tadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, BurDardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf. Kaufbach, Kefselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz.Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermSdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, SachSdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei KeffelSdorf, Steinbach bet Mohorn« Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf-, durch die Post bezogen 1M.54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens mittags 12 Uhr angenommen. — JnsertionsvreiS 15 Pfg. pro viergespaltene KorpuSzeile. No. 42. Druck und Beriafl van Mariiu Berger io WMdrusi. — Verautwoctllch für die Redsvioo Marliu Berger dafetbü. Sonnabend, den 9. April 1994. I 63. Jahrg. Die Abteilung für Landesaufnahme des Königlichen General stabes wird von letzt ab bis zum Herbste dieses Jahres unter Leitung ihres Vorstandes, ves Herrn Oberstleutnant von Carlowitz im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen topographische Feldarbeiten der Landesvermessung vornehmen. Diese gemeinnützigen und wissenschaftlichen Arbeiten beoürfen der Mitwirkung und Unterstützung ebensowohl der Behörden und Beamten, wie insbesondere auch aller Grundstücksbesitzer und Einwohner. Es wird daher allen Beteiligten nahe gelegt, zur Erreichung des beabsichtigten Zweckes auch ihrerseits kräftig und eifrig mitzuwirken. Die dem Herrn Oberstleutnant von Carlowitz, sowie den ihm unterstelltenOsfizieren, Topographen und Hilfstopographen zu gewährenden Hilfeleistungen bestehen vorzüglich in Folgendem: 1. Bei Besichtigung der Gegenden sind auf Verlangen Führer, welche dieselben genau kennen, und sonst wohlunterrichtet sind, gegen ortsübliche Bezahlung zu stellen. 2. Bei Quartierwechseln oder sonstigen dienstlichen Veranlassungen haben die Gemeinden dem Herrn Oberstleutnant von Carlowitz, sowie den ihm unter, stellten Offizieren, Topographen und Hilfstopographcn auf Verlangen M iets- fuhrwerke gegen eine billige, die ortsüblichen Preise nicht überschreitende Ver> gütuug, die sofort bar bezahlt werden wird, zu beschaffen und überhaupt für ihr schnelles und sicheres Fortkommen zu sorgen. 3 Die Gemeinden und Beamten, welche sich im Besitze von Karten und Auf nahmen solcher Gegenden befinden, die das zu vermessende oder zu prüfende Gelände in sich fassen, werden hierdurch angewiesen, dieselben dem Herrn Oberstleutnant von Carlowitz, sowie den ihm unterstellten Offizieren, Topo graphen und Hilfstopographen auf Erfordern zur Einsicht und allenfalls nötigen Nachbildung mitzuteilen, auch den kommandierten Topographen die erforderlichen Aufzeichnungen zur Anfertigung genauer statistischer Bemerkungen so ausführlich als möglich zu geben. Grundsteuerdoiumente und die dazu gehörigen Zeichnungen sowie Menselblätter und Meuselblattduplikate sind lediglich in den Diensträumen der mit ihrer Aufbewahrung betrauten Ge schäftsstellen zur Einsichtnahme vorzulegen. 4. Gegen Vorzeigung eines von den Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen ausgefertigten „offenen Befehls" vom 24. Februar 1904 sind sowohl der Herr Oberstleutnant von Carlowitz als auch die genannten Offiziere, Topographen und Hilfstopographen überall, wo sie es verlangen werden, für sich und ihre Diener und Burschen, die rationsberechtigten Offiziere auch noch für ihre Pferde, mit geeignetem Quartier und entsprechender Ver pflegung zu versehen. Für diese Leistung hat an den Betreffenden unmittel bar eine angemessene Bezahlung zu erfolgen. In Streitfällen ist eine Be zahlung nach ortsüblichen Sätzen von der Gemeindebehörde festzustellen. Die Fourage für die Pferde der rationsberechtigten Offiziere ist nach den Sätzen des Naturalleistungsgesetzes herzugeben und wird sofort nach ortsüblichen Preisen bezahlt. 5. Dem Betreten der Grundstücke und Aufstellung von Vermessungszeichen, ins- besondere dem Einschlagen von Signalstange» durch das Vermessungspersonal ist kein Hindernis in den Weg zu legen, vielmehr find diese VermessungS- Zeichen allenthalben zu schonen und nach Möglichkeit zu schützen. Beschädigungen, Umwerfen, unbefugtes Versetzen oder sonstige Entfernung der Vermessungszeichen von ihrem Standorte werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haftstrafe bis zu 14 Tagen geahndet werden. Die Herre« Bürgermeister zu Wilsdruff «ud Siebeuleh« u«d die Herreu Gemeindevorstäude werden veranlaßt, in ihnen geeignet erscheinender Weise auf gegenwärtige Verfügung in ihren Gemeinden noch besonders hinzuweisen. Königliche Amtshauptmanuschaft Meiste«, am 28. März 1904 1450^. Lossow. G. Bekanntmachnng. Wegen Reinigung bleiben die Geschäftsräume des hiesigen Rathauses Dienstags, den 12. nachmittags und Mittwoch, den §3. April dieses Jahres geschloffen. Dringliche Angelegenheiten kommen Mittwoch, den 13. April c., vor- mittags von 11 bis 12 Uhr zur Erledigung. Wilsdruff, am 5. April 1904. Der Stadtrat. Kahlenberger. Jgr. Bekanntmachung. Auf Grund von 8 360, 11 des Reichsstrafgesetzbuches wird derjenige, welcher ohne polizeiliche Erlaubnis wilde oder bösartige Tiere frei umherlaufe« lästt oder in Ansehung ihrer die erforderlichen Vorstchtsmatzregel« zur Ver- Hütung von Beschädigungen ««terlätzt, mit Geldstrafe biszu 150 Mk. oder mit Haft bestraft. Zur Vermeidung von Bestrafungen wird hierauf noch besonders hingewiesen. Wilsdruff, am 8. April 1904 Dev Bürgermeister. Kahleuberger. Schule zu Wilsdruff. Die Aufnahme der schulpflichtige« Kinder findet Montag, den U Apvil, nachmittags 2 Ahr in der Turnhalle statt. Wilsdruff, am 7. April 1904. Thomas, Schuldirektor. Megen Massenschutt wird der Kommunikationsweg von Kefselsdorf nach Unkersdorf mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmanuschaft Meißen, vom 11. bis mit 16. dieses Monats für den schweren Fährverkehr gesperrt. Dieser Verkehr wird einstweilen über Zöllmen und Kaufbach verwiese». Kesselsdorf, am 19. April 1904. Gemeindevorstand Hencker. Vik M-JiiMbe in unserer Expedition erfolgt von jetzt ab infolge veränderter Dis position -es technischen Getriebs Montags, Mittwochs und Freitags -mik von sbenk 6 lR sd. Ebenso erfolgt die Zustellung des Glattes durch die Austräger in Wilsdruff bereits am Abend des Erscheinens. Hochachtungsvoll Kckg des Ms- md KOMM. Vsmbenattentat in Barcelona. Die Befürchtungen, die an den Besuch des Königs Alfons xm. in Barcelona geknüpft wurden, haben sich als nicht unberechtigt erwiesen. Barcelona, die Hauptstadt der Provinz Katalonien, ist die unruhigste Stadt ganz Spaniens, der Hauptherd des Republikanismus, der sozial- revolutionären Bewegung und insbesondere des Anarchis mus. Unter 600000 Einwohnern soll Barcelona angeblich nicht weniger als 14000 Anarchisten zählen. Wir ver breitete» gestern folgende Meldung durch Extrablatt: Barcelona, 7. Aprll. Liner amt liche« Meldung zufolge wurde auf den Bönig non Spanien, als er die Arbeitrausftellung verliest, ein Bsm- benattentat verübt. Line Bombe platzte und verwundete zwei Land leute. Der Rsnig kam ohne Schaden davon. Line verdächtigeperssn wurde verhaftet. Nach weiteren Meldungen aus Barcelona erfolgte die Explosion der Bombe, als der König die Arbeitsausstellung verließ. Einige Verhaftete wurden sofort vernommen, doch scheint der eigentliche Täter entwischt zu sein. Der König besichtigte nach dem Attentat mehrere Weinläger und Webereien. Er unterhielt sich mit den Arbeitern und äußerte, sein größtes Vergnügen fei, die Arbeiter zu schützen. Sodann besuchte der König die im Bau begriffene Kirche der heiligen Familie. Ueberall wurde der König mit Jubel begrüßt, namentlich in den Arbeitervierteln politische Rundschau. Wilsdruff, 8. April 1904. Deutsches Reich. Unfall des Prinzen Friedrich Leopold von Preutzen. Als Prinz Leopold, der «Schwager des Kaisers, am Dienstag, den Straßenübergang Habsburger-Straße— Pallas-Straße in Berlin passierte, mußte das im ruhigen Tempo fahrende Automobil einem Lastwagen ausweichen. Da kam ein von dem Lastwagen bisher verdeckter kleiner Einspänner-Kastenwagen auf das Automobil zu; er fuhr links von den Straßenbahnschienen. Der Automobilführer versuchte durch weiteres Ausbiegen einen Zusammenstoß zu verhindern. Der Kutscher des leichten Wagens konnte aber das Pferd nicht mehr parieren, so daß der Wagen in das Automobil hineinfuhr. Der Prinz saß vorn links auf dem Automobil. Er flog auf den Lenker, der ihn auf fing. Die linke Stange der Wagenscheere des Einspänners