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Wochenblatt für Amt Fernsprecher: Siegmar Nr. 244. Reichenbmnd, Siegmar, Neustadt, Radenstein und Rottluff. Hs 41 Sonnabend, den 16 Oktober ISVll Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Spedition 'Reichenbrond. Nevoigtffraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichcnbrand und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Pelitzeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederbolungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigeu-Aunahinr in der Expedition bis spätesten« Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. VereinSiuscrate muffen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon anfgcgeben werden. Bekanntmachung. mit Ausnahme der Gottesdienstzeit — unbeschränkt, ö ch 2. beim Handel mit Fleischwaren und Delikatessen vormittags von 7 bis 9 Uhr, mittags von l^bis 1 Uhr^nd^nachmittags von 4 bis 9 Uhr, allen übrigen Handel vormittags von 7 bis 9 Uhr, ^mittags von 11 bis I^UHr und nach- Reichenbrand, am ll. Oktober 1909. Der Gcmcindcvorstand. Bogel. Bekanntmachung. Am 15. Oktober dieses Jahres waren das Wassergeld und der Wasserzins auf den m. Termin 1999 fällig und sind unter Vorlegung des Quittungsbuches bcz. Wasserzinszettels spätestens bis zum 30. Oktober 1909 bei Vermeidung des Zwangsvollslreckungsverfahrens an die hiesige Wasserwerkskasse zu bezahlen. Reichenbrand, am 16. Oktober 1909. Der Gcmcindcvorstand. Vogel. Bekanntmachung, die Einkommen und Ergänzun.qssteucrdcklaration bctr. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Ein kommen. und Ergänzungssteucr werden zur Zeit Aufforderungen zur Deklaration des steuerpflichtigen Einkommens und bcz Vermögens ausgesendet. zum 7. NovemÄr^1909 ^ Zu diesem Zwecke werden je bei Letzterem Deklarationsformulare unentgeltlich verabfolgt. Gleichzeitig werden alle Vertreter von Personen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, inglcichcn alle Vertreter von juristischen Personen (Stiftungen Anstalten, eingetragenen Vereinen, cinge- tragcnen Genossenschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Berggewcrkschaften u. s. w.). sowie die Vertreter von sonstigen mit dem Rechte des Vermögenscrwerbs ausgestatteten Pcrsoncnvereinen und Dermögensmassen aufgefordert, für die Ver tretener. soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen oder ergünzungssteuerpflichtiges Vermögen haben bez. in Ansehung der Ergänzungssteucr der Steuerpflicht überhaupt unterliegen, Deklarationen bei dem nicht ziehen sollten. Reichenbrand und Rabenstein, am 15. Oktober 1909. Der Gcmcindcvorstand. Dcr Gcmcindcvorstand. Vogel. Wilsdorf. Bekanntmachung, die Landtagswahl betreffend. Auf Grund von § 20 des Wahlgesetzes vom 5. Mai 1909 wird andurch bekannt gegeben, daß die Vornahme der Neuwahl der Abgeordneten zur ll. Kammer der Ständeversammlung nach der Be kanntmachung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 22. September 1909 am Donnerstag, den 21. Oktober 1909 zu erfolgen hat. Der hiesige Ort mit den beiden Rittergütern Nieder- und Oberrabcnstcin ist zu diesem Zwecke in 2 Wahlbezirke geteilt worden und zwar umfaßt: Der I. Wllhldezirk: die Grundstücke Brand-Kat.-Nr. 1 bis mit 68 Abt. ^ und Brand-Kat.. Nr. 15 bis mit 41 Abt. 6 einschließlich des Gutsbezirkes Oberrabenstein: Wahlvorsteher: Gem.-Aeltcster Fabrikbesitzer Eugen Merkel, Stellvertreter: Friedensrichter Vollbrecht Ilhlig, Wahllokal: Gasthaus „Goldener Löwe" von Emil Müller, hier; der !!. Wahlbezirk die Grundstücke Brand-Kat.-Nr. 1 bis mit 14 Abt. 6 und Brand- Kat.-Nr. 42 bis mit 156 Abt. L einschließlich des Gutsbezirks Nicderrabenstein; Wahlvorsteher: Gcmetndevorstand Wilsdorf. Stellvertreter: Gem.-Aeltester Brauereibesitzer Johannes Esche, Wahllokal: Gasthaus „Weißer Adler" von Robert Börner, hier. Die Wahlzeit selbst ist von vormittags 10 Uhr bis nachmittags 7 Uhr festgesetzt worden. Nach Ablauf der zur Abstimmung zugelassenen Zeit kann niemand mehr, außer denjenigen, die bereits im Wahllokal anwesend sind, zur Wahl zugelassen werden. Ravenstein, am 5. Oktober 1909. Dcr Wahlvorsteher. Dcr Wahlvorsteher. Eugen Merkel. L. Wilsdorf. Bekanntmachung. Denjenigen Steuerpflichtigen, welche mit dem 2. Termin der diesjährigen Einkommen- und Er gänz ungssteuer noch im Rückstände sind, wird hierdurch bekannt gegeben, daß nach behördlicher An weisung am 22. dss. Mts. das Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren beginnt und die Säumigen die dadurch entstehenden Kosten sich selbst zuzuschreiben haben. Die Kosten nach dem Kosten gesetz vom 30./4. 1906 betragen für das Mahnverfahren bis zu 5 Mark 10 Pfg., über 5 bis 20 Mark 20 Pfg., über 20 Mark stir je volle 10 Mark mehr je 10 Pfg. mehr bis zum Höchstbctrage von 10 Mk. Der Gemeindevorftand zu Ravenstein, den 15. Oktober 1909. Bekanntmachung, Stand vom 12. Oktober 1909 vorschriftsmäßig ausgefüllt ^ j spätestens den 18. Oktober I^ sichtlich zur Anwendung gebracht werden müßten. ^ ^ ^ Ravenstein, am 16. Oktober 1909. Dcr Gcmcindcvorstand. Wilsdorf. . Volksbiblrothek Rabenstein. 2m Winterhalbjahre findet die Ausgabe der Bücher wieder Sonntags vormittags von >/«11—12 Uhr in dem Bibliothekszimmer der Zentralschule statt. Zum ersten Male geschieht dies Sonntag, am 17. Oktober. Die Bücherei zählt jetzt über 1200 Bände und ist dank der zeitgemäßen Neuerwerbungen von solcher Reichhaltigkeit, daß sic dem Geschmacke und der Neigung jedes Lesers Rechnung zu tragen vermag. Es wird allerdings mit zunehmender Bändezahl immer schwieriger, aus dem Vielerlei das Zusagende herauszusinden. Der Bücherwart ist deshalb gern bereit, jedem Leser bei ausgesprochenen Wünschen entsprechenden Lesestoff auswählcn zu helfen. Man wolle darum mit der Aeußerung seiner Wünsche nicht hintanhalten. Rabenstein, am 12. Oktober 1909. Dic Bibliothcksvcrivaltnnif. E d^**""Emack^ung. Einsicht ^öffentlich ausliegt.^ Neustadt, am 12. Oktober 1909. Der Gemeindevorstand. Geißler. M Bekanntmachung. sq, Derselbe ist bis spätestens 15. November 1W9 Neustadt,^am ^4. Oktober 1909. ^ Der Gemeinderat. Geißler, G.-V. Feuer-Alarm Die hiesige freiwillige Feuerwehr wird mit der Pflichtfeuerwehr in der Zeit vom 20. bis mit 30. Oktober d. I. eine gemeinschaftliche Nachtübung abhalten. Das Brandobjekt wird durch Buntfcucr markiert. Rottluff, am N. Oktober 1909. Dcr Gcmcindcvorstand. Pstichtfeuerwehr-Uebung. Sonntag, den 17. Oktober 1909, vormittags 7 Uhr findet auf dem hiesigen Turnplätze eine llcbung der Wachmannschaft statt. Die Uebungsmannschaften erhalten noch besondere Ladung. Rottluff, am 11. Oktober 1909. Dcr Gcmcindcvorstand. Erläuterungen :c.. sowie hiermit besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Versäumnis dcr drei wöchigen Einreichungsfrist den Verlust des Rcklamationsrechts für das Steuerjahr 1910 zur Folge hat. ^njenigen, welchen eine derartige Aufforderung bis heute noch nicht zugestellt worden ist, steht ^Rottluff, am^io. Oktober 1909. Dcr Gcmcindcvorstand. Lohnlisten. Aus Anlaß der Einschätzung zur Einkommensteuer für das Jahr 1910 sind vom Unterzeichneten Aufforderungen zur Einreichung von Lohnlisten ausgesendet worden. Die zur Einreichung solcher Lohn-Nachweisungen Verpflichteten werden auf die genau-. Erfüllung der auf den Aufforderungen enthaltenen Erläuterungen und auf die pünktliche Einhaltung der Einreichungsfrist, insbesondere aber noch darauf aufmerksam gemacht, daß für jeden Wohnort der beschäftigten Personen eine besondere Liste auszufüllen ist. Rottluff, am 16. Oktober 196«. Es wird hlermtt nochmals besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Hauslisten nach dem Der Gemeuidevorstand. Bericht über die Sitzung des Gemeinderats zu Siegmar vom 6. Oktober 1909. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Klinger. 1., wird nach Kenntnisnahme von verschiedenen Mitteilungen die Nachschätzung zugezogener Personen zu den Gemeindeanlagen für laufendes Jahr vorgenommen, und 2. eine vorliegende Gemeindeanlagenreklamation auf Grund von 8 13 des Gemeindeanlagenregulativs zurückgewiesen. 3., findet 1 Gesuch um Ermäßigung der Besitzveränderungsab gaben entsprechend Berücksichtigung. werden. 5., das Gesuch des Krüppelfürsorgeheims in Zwickau um Ge währung eines einmaligen Beitrages läßt man mit Rücksicht auf die bereits bestehende Mitgliedschaft auf sich beruhen. 6., vermag man z. Zt. auf ein Ansuchen des Rates der Stadt Ehemnitz um Anschluß an die städtische Gasanstalt ein Bedürfnis hierzu noch nicht anzuerkennen. 7., auf ein vorliegendes Baudispensationsgesuch wird entsprechend Beschluß gefaßt und dem Bauausschußbeschlusse zugestimmt. 8., nach Kenntnisnahme von verschiedenen Sparkaffensachen wird 9., weiter Kenntnis genommen a) von der eingegangenen bau polizeilichen Genehmigung zur Errichtung eines zweiten Hochbehälters für die hiesige Wasserleitung auf dem Flurstücke 801 des Flurbuchs für Neukirchen; b) von dem Berichte des Herrn Vorsitzenden über den Stand der Wasserleitungsarbeiten im Mittelbacher Quellengebiet; e) vordem Gutachten der Zentralstelle für öffeEche Gesundheitspflege 10. werden die angemeldeten Leitungsanschlüffe an das hiesge Elektrizitätswerk genehmigt.