Volltext Seite (XML)
Tageblatt Ersch. tägl. Mora. 7U. Inserate, d.Spaltjeile 5 Pf., werden b. Ab.7 (Gönnt. bi- L U.) angenommen in der Expedition: Johannes-Allee und Waisenhaulstraße 6. Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mitrcdacteur: Theodor Drobisch. ^ L37. Abonn. vierteljährlich 2» N-r. bei unentgeldl. Lieferung in s Haus. Durch die Kgl. Post vierteljährlich rr Ngr. Einzelne Nummem 1 Ngr. Freitag, den 2-l. August 1860. ' Dre-den, den 24. August. — Von Sr. k. Hoh. dem Kronprinzen begleitet, rückte gestern früh 6 Uhr die l. Linicn-Jnfantcrie-Brigade (Kronprinz) aus hiesiger Residenz, um in der Gegend von Löbau, Neu satz» rc. Kantonnements zu beziehen. — Dem für den Landtag zur Vorberathung vom Kultus Ministerium ausgearbciteten Entwurf einer „Kirchenordnung für die evangelisch-lutherische Kirche im Königreich Sachsen" entnehmen wir Folgendes:.Die Mitglieder der Kirchgemeinden haben im All gemeinen die Pflicht, sich der Kirchenordnung zu unterwerfen, ins besondere find sie daher verbunden: einen christlich-sittlichen Lebens wandel zu führen, an dem öffentlichen Gottesdienst und den Gna- denmitteln der Kirche fleißig theilzunehmen, ihre Ehe nach kirch lichem Gebrauch einscgnen zu lassen, ihre Kinder zur Taufe zu bringen, christlich zu erziehen und nach dem Bekcnntniß der evan gelisch-lutherischen Kirche unterrichten zu lassen, die Sonn- und Festtage nach den Vorschriften der Kirche zu feiern, unentgeltlich zu verwaltende Kirchenämter zu übernehmen, und zu den Lasten des Kirchenwesens nach Maßgabe der Gesetze beizutragen. Der Aystritt aus der Kirche ist jedem Volljährigen unter Beobachtung drr'gesetzlichen Bestimmungen gestattet. Wird eine Kirchengemeinde ganz aufgelöst, z. B. durch Uebertritt zu einer andern Konfession, so fällt die Verwaltung des Kirchenvermögens so lange an das Kultusministerium, bis sich in dem betreffenden Kirchenbezirk wieder eine evangelisch-lutherische Kirchengemeinde gebildet hat. Jede Kir- chengctneinde hat das Recht, ihre Angelegenheiten, das Vermögen ihrer Kirche und das Vermögen der kirchlichen Stiftungen bei sol cher^ unter der verfassungsmäßigen Mitwirkung des Kirchenpatro nats und unter Aufsicht der kirchlichen Behörde, selbst zu verwal ten. Zur Vertreterin jeder Kirchengemeinde wird ein Kirchenvor stand gewählt,.welcher aus dem Geistlichen und mindestens drei, aber nicht mehr als ztpplf wirklichen Gcmeindemitgliedern (Kirchen vorstehern) besteht. D r Wirkungskreis desselben bezieht sich auf Erhaltung von Zucht und Sitte, Belebung des christlichen Sinns in der Gemeinde, Aufsicht über würdige Feier der Sonn- und Festtage, über kirchliche Gebäude, Verwaltung und Beaufsichtigung des Kirchenvermögens, Mitwirkung bei Aenderung in der Liturgie, Beteiligung bei Besetzung der geistlichen Stellen und nieder» Kir chenämter, Wahlen zur Synode rc. Das landesherrliche Kirchen- regiment wird alle drei Jahre, wenn nöthig, auch früher, zur Derathung über wichtige, die Bedürfnisse der Landeskirche betref fende Fragen eine Synode berufen, welche in ihrer Mehrzahl aus 32 Geistlichen und 32 Laien besteht, die in 16 Wahlbezirken ge wählt werden. Diese Synode wird durch das Kultusministerium einberusm. und hat sich vor allem andern mit den ihr von dem- selben zukommenden Vorlagen zu beschäftigen, sie kann aber auch Wünscht aussprechen, Anträge stellen und Beschwerde führen. So weit gehen die bis jetzt veröffentlichten Mittheilungen über den Entwurf der neuen Kirchenordnung. — Dem Feste der Bibelgesellschaft folgte gestern die 41. Jah resfeier des sächsischen evangelisch-lutherischen Hauptmissionsvereins, wobei das Gotteshaus wiederum höchst zahlreich besucht war. Die Predigt, der zwei Lieder und die Marlilurgie nebst Vorle sung vorangingen, hatte Herr Missionsdircctor Hardeland aus Leipzig übernommen und nach Tit. 3, 3 — 8 erläuterte derselbe .eine dreifache kräftige Ermunterung zum heiligen Misfionswerke" in erwecklicher Weise. Herr Hilfsprediger Michael trug hierauf den Jahresbericht vor, aus welchem ersichtlich wurde, daß der Eifer für das Misstonswesen gewachsen; denn während vor einem Jahr zehnt» die Einnahme nur etwas über 2000 Thlr. betrug, sind im lctztverflossenen Jahre 8736 Thlr. 24 Ngr. eingcgangen und Sach- scn hat sich wiederum Las Vorrecht erworben, Laß es hinsichtlich der gespendeten Gaben die erste Stelle einnimmt. Neue Zweig- vereine entstanden in der Nähe von Stadt Mügeln, in Hohendorf und in Thierfeld bei Hartenstein. Weniger günstig haben sich die Verhältnisse auf dem eigentlichen Missionsfelde gestaltet, und nach den vernommenen Schilderungen aus Ostindien durfte das letzte Jahr wohl als eine Zeit der Heimsuchung bezeichnet werden Ein beklagcnswerther Umstand war unter Anderm auch der, daß viel fache Krankheiten das Wirken der Missionäre behinderten. Es sind in dem letzten Zeiträume 500 Seelen bekehrt worden, so daß gegenwärtig 9 Missionäre unter 4600 Christen arbeiten. Die Judenbekehrung anlangend, für welche Pastor Becker seit einiger Zeit thätig ist, so kann das seitherige Wirken nur als eine an bahnende Arbeit angesehen werden. — Nach dem Segen wurde der Gottesdienst mit dem Gesänge .Lob, Ehr' und Preis sei Gott" geschloffen, während Seim Ausgang aus der Kirche ebenfalls eine kollerte für die evangelisch-lutherische Mission erhoben ward. (Dr. I.) — Die .A. Z' enthielt vor Kurzem^ine auch in unser Blatt übergegangene Mittheilung, daß Herr Hauptmann w. Montbö in Dresden ein Werk: .Die khursächsischen TruppcrMiWtzcldzuge 1806" auf Subscription erscheinen lasse. Im Interesse des Wer kes, wie des Herrn Verfassers ist jedoch berichtigend zu bemerken, daß dasselbe in der Verlagsbuchhandlung von Rudolf Kuntze er- scheint und diese, die Anschaffung zu erleichtern, eine Subscription daraus eröffnet hat. — Dem Vernehmen nach wird die Form der Feldmützen beim sächsischen Militär von Neujahr ab eine Veränderung erlei den. Dieselben sollen den bayrischen ähnlich, eine mehr runde niedrige Form erhalten. — Eine Dresdner Correftendenz der Nationalzritung erin nert daran, daß Musikdirektor Röckel aus Dresden der einzige Maiverurtheilte sei, der sich noch im Zuchthause befinde und bis-