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Dienstag Nr. 11. — LI April 1843 NW Deutsche Allgemeine Zeitung. MT Auilande». " «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Uevervlick. Deutschland. »von der Donau. Oesterreich und der Zollverein. »Dresden. Verhandlungen über den die Censurbefreiung betreffenden Gesetzentwurf. "Stuttgart. Eisenbahnen. Reparatur des Schauspiel hauses. Turnwesen. Baldiger Schluß des Landtags. Zurücknahme des Gesetzes wegen Abänderung des Gemeindecdicts. »Aus Schleswig- Holstein. Armenwesen. Kirchliche Bewegungen. Defterreich. »Wien. Vorklänge des Festes des Erzherzogs Karl. Ar meesachen. »»Wien. Der Konsul Merlato von Damaskus ist in Wien. Die Tausend-Gulden-Noten der Bank. »Erlau. Pyrker geht nicht nach Rom. Portugal. »Lissabon. Finanzspeculationcn. Untersuchungen in Porto. Unsicherheit. Ein alter Soldat. Der Komet. Die Marine. Spanien. »Paris. Das Quecksilber. Forstakadcmie. Die Wahlen. Großbritannien. Verhandlungen des Unterhauses über ein Patent für eine Flugmaschine. Das presbyterianische Schisma. Mordversuch an einem Geistlichen. Unruhen der Kohlenarbeiter. Nachrichten vom Cap. Frankreich. Die Deputirtenkammer nimmt den Gesetzentwurf wegen Vermehrung des Personals des Appellationsgerichts in Paris an. Acht Bureaux erklären sich gegen den Antrag Odilon - Barrot's. Briefe Heinrich'S IV. »Pans. Der Antrag Odilon-Barrot's. Die sonstigen Vorlagen, f Paris. Mauguin's Antrag gegen die Weinverfälschung. r Paris. Urtheil der polnischen Emigration gegen Fürst Mirski. ' Lyon. Angaben des Cmseur über hierarchische Umtriebe. Belgien. * Krüssel. Kammerverhandlungen. Kriegsbudget. Ntte-erlanbe. Gesetz über die Personalsteuersätze. Hiochenfiaat. f lllom. Die Juden. ' Dänemark. » Kopenhagen. Militairctat. Proceß wegen Amtsüber schreitung. Steuerfreiheiten. Türkei. »Konstantinopel. Die persische Angelegenheit. Russische Dampf schiffahrten im schwarzen Meere. Stegypten. »Aleran-rien. Der Vicekbnig- Aufkäufe der Bank. Prinz Albrecht von Preußen. Ruhe in Syrien. Haiti. Boyer soll wanken. Handel nnd Industrie. »Darmstadt. Hat Darmstadt Vortheile von der Eisenbahn zu erwarten? »Frankfurt a. M. Eisenbahnver bindung zwischen den beiden Hessen und Frankfurt a. M. Leipzig. Eisenbahnfrequenz. Berlin. Wnknndignngen. Deutschland. *von der Vonau, 3. April. So viel vor einiger Zeit von ei nem baldigen Anschluß Oesterreichs an den deutschenZollverein gesprochen wurde, so sehr scheint sich diese Aussicht gegenwärtig in die Fcrne zu ziehen. Zwar hat Oesterreich mit mehren Staaten einen Postvertrag und mit Sachsen über eine Eisenbahnverbindung abgeschlos sen; zwar bestrebt cs sich in sehr anerkcnnungsPerther Weise, derar tige Verbindungen noch zu erweitern, aber von dem Anschlusse dessel ben an den deutschen Zollverein ist noch Alles ruhig. Auch würden jedenfalls zunächst noch die innern Zölle Oesterreichs, z. B. die Zoü- linie zwischen Ungarn und den übrigen Theilen Oesterreichs, abzufchaf- fe» sein, ehe es zu jenem Anschlusse kommen könnte; sonst würde das deutsche Zollsystem auf der Grenze gegen Ungarn einen gänzlichen Stoß erleiden. Weiter ist das in den deutschen Staaten Oesterreichs zur Zeit noch bestehende Zollsystem von dem des deutschen Zollvereins so verschiede» und übersteigt dasselbe so sehr, daß noch mehre Jahre und mehre Herabsetzungen desselben erfodrrlich wären, bevor Oester reich sich an das deutsche Zollsystem anschließen könnte. Anders könnte von Seiten des deutschen Zollvereins schwerlich auf Anschluß eingegan gen werden, weil außerdem die Zölle des letzter» eine Erhöhung er fahren müßten. Eine solche Erhöhung würde aber den etwanigen An schluß Hannovers, Oldenburgs, Bremens, Hamburgs, Lübecks und der beiden Mecklenburg« ungleich schwieriger, wo nicht gar unmöglich machen, und doch wird dieser Anschluß eben sehr gewünscht. Der deut sche Zollverein müßte also auf eine GlcichstelliM der österreichischen Zölle mit den seinigen bestehen. Dazu aber gehören viele Vorberei- tungSjahre und es ist zweifelhaft, ob Oesterreich zu einer solchen Her absetzung Lust hat. Wir denken also, cs werden noch mehre Jahre vergehen, bevor der Anschluß Oesterreichs an den deutschen Zollverein, wenn jemals, zu Stande kommt. *Äresden, 6. April. sFortsetzung des Berichts der Ver handlungen über den die Censurbefreiung betreffenden Gesetzentwurf, j Abg. Schumann: Das Institut der Censur sei I) gegen die Natur und gegen das Verfassungsgesetz, 2) unpolitisch und unmöglich, 3) unnütz und schädlich. Nachdem der Redner diese Sätze weiter ausgeführt hatte, schloß er mit der Erklärung: Er halte die Censur für ein Institut, das nicht zum Besten des Volks geschaffen sei, sondern zum Besten der Machthaber, die sich über Recht und Vernunft erhaben dünkten, welche die geistige Entwickelung der Menschheit zu hemmen beabsichtigten, damit sie sich bei gewissen Vortheilcn behaupteten, deren Besitz ihnen lediglich durch die Unwissenheit des Volks garantirt sei. Sie wollten nicht, daß sich die Wohlthaten der Cultur und Intelligenz über das ganze Volk verbreiteten, sondern nur über einzelne Bevor zugte. Das Beste an der Censur sei, daß sic ganz Deutschland in ihren Fesseln halte und in dieser Hinsicht als ein Nationalunglück er scheine, welches dazu dienen könne, allgemeinere und deshalb auch nachdrücklichere Bestrebungen zur Herbeiführung einer gesetzlichen Preß freiheit über ganz Deutschland zu veranlassen. Abg. Braun: Wer auf den Tag hoffe, werde auch den ersten Boten desselben, den ersten Strahl des jungen Lichts, willkommen hei ßen, ohne damit zuzugcben, daß nun scineHoffnung erfüllt, ohne den Wunsch zu ersticken, es möchte statt des verheißenden bereits der ver heißene, statt des Propheten der Herr selbst, statt des Lichtstreifen der Tag selbst gekommen sein. Die Vorlage gleiche dem ersten Strahl eines neu anbrechcnden Morgens, und wenn man ihn auch als solchen begrüße, so könne man doch nicht verkennen, daß cs der Morgen, das verheißene Licht nicht selbst sei, das über uns erscheinen solle. Man könne daher den Anspruch auf das Verheißene als erledigt nicht be trachten, und man könne auch die Behauptung des königl. Decrets, als ob durch die Vorlage das mit den Bundesgesetzen vereinbare Maß von Preßfreiheit gewährt, dem Art. 35 der Vcrfassungsurkunde genügt worden sei, als begründet nicht anschen, wenn man nicht das Auge der Kritik gegen die klar sprechenden Thatsachcn verschließen solle. Zum Beweise dessen werde er sich auf vier Punkte beschränken und diese kurz beleuchten. Zu einem solchen Punkte rechne er die Bestimmung, daß die Verfasser censirter Schriften nicht frei würden von der Verantwort lichkeit daraus gegen den Staat, eine Maßregel, die unvereinbar er scheine mit der Bundesgesetzgebung. Denn wenn nach dieser die Ccn- sur darin bestehe, daß Schriften unter 20 Bogen nur mit Vermissen und Genehmigung der Landcsbehörden gedruckt werden sollten, so folge daraus, daß die Schriften, die diese Genehmigung erhalten hätten, frei werden müßten von jeder Verantwortlichkeit gegen den Staat, da die ser Das, was er durch sein Organ genehmigt habe, nicht später als ein Vergehen gegen sich betrachten könne, wolle er sich nicht durch seine Genehmigung gewissermaßen der Thcilnahme an diesem Ver gehen schuldig machen oder den Vorwurf einer Doppelzüngigkeit auf sich laden, die seinem Wesen und Zwecke widerspreche. Ferner rechne er unter diese Kategorie die dem Vernehmen nach erlassene Spccial- verordnung, laut welcher an die Ccnsoren das Ansinnen gestellt werde, selbst bei Artikeln, denen der Druck versagt worden sei, den Ankläger zu machen, dafern sich darin etwas Strafbares finde. In der Bun desgesetzgebung finde sich eine derartige Bestimmung nicht, und er be streite deren Zulässigkeit in Sachsen auf das entschiedenste. Der Cen- sor solle eben nur Censor, d. i. die Behörde sein, welche den Preß- erzeugnisscn die Druckcrlaubniß entweder gebe oder versage. Gehe man weiter, bürde man ihm noch die Anzcigcpflicht auf, so verrücke man seinejStellung,!schaffe ein neues Amt, das eines öffentlichen Anklägers, und eine solche Schöpfung könne nur durch ein Gesetz, nicht durch Verord nung erfolgen. Weder bundesgesctzlich noch gerecht sei die Anzeigepflicht, weder bundesgesetzlich noch gerecht sei die Bestimmung, daß censirtc Schrif ten nicht frei würden von der Verantwortlichkeit gegen den Staat. So lange derartige Bestimmungen beständen, könne nicht behauptet werden, daß durch die Vorlage das mit den Bundesgesetzen vereinbare Maß von Preßfreiheit gewährt sei. Dazu komme — und das seien zwei andere Punkte, die er jener Behauptung cntgegenstellc — daß die Versagung der Druckerlaubniß von Schriften, die nur die inner» Angelegenheiten besprächen, aus der Bundesgesetzgebung eben so wenig abgeleitet wer den könne, als darin die Anordnung in tz. 3 (die 24stündige Innehal tung mit der Ausgabe einer censurfteicn Schrift betreffend) der Vor-