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IA NW N U ö GS »HSS* 4 SS scheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- "»0 Festtagen. Annahme von Inseraten für die Msterschcinendc Nummer bis Vormittag '/,11 Uhr. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 1.65 Mk., M den 2. und 3. Monat 1.10 Mk., für den 3. Monat 55 Pf. Einzelne Nr. 10 Pf. Inserate 1 Zeile 12 Pf., für auswärts u. im amtlichen Teile 15 Pf. und Walöenbllrger Anzeiger. Filialen: in Altstadt Waldenburg bei Herrn Otto Förster; in Callenberg bei Hrn. Strumpfwirker Fr. Hermann Richter; in Kaufungen bei Herrn Fried. Ianaschek; in Langenchursdorf bei Herrn Heinrich Stiegler; in Penig bei Herrn Wilhelm Dahler,Tin Wolkenburg bei Herrn Linus Friedemannin Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten, bWKch N?v Amtsblatt für das Königlicke Nrntsgerickt unü den Slaülral zu Waldenburg. Zugleich weit verbreitet in den Ortschaften der Standesamtsbezirke Altstadt Waldenburg, Braunsdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenleuba- Nicderhaiu, Langenleuba-Oberhain, Langenchursdorf, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenbnrg und Ziegelheim. »F 118. Mittwoch, sm 26 Mai 1915. Witterung sbrricht, ausgenommen am 25. Mai, Mittag 1 Uhr. — Barometerstand 767 mm reduziert auf den Meeresspiegel. Shermemeterstand -s- 23,»° L- (Morgens 8 Uhr -s- 19 ° L. Tiefste Nachttemperatur -s- 10 ° L.) Feuchtigkeitsgehalt der Luft nach Lambrechts Polymetcr 28 °/o- Taupunkt -s- 6 °. Windrichtung: Ost. Niederschlagsmenge m den letzten 24 Stunden bis früh 7 Uhr: 0,» Daher Witternugsavafichteu für den 26. Mai: Heiteres windiges Wetter. Für alle die freundlichen Glückwünsche, die mir zu meinem Geburtstag dargebracht wurden und die mich sehr erfreuten, spreche ich meinen herzlichsten Dank aus. Waldenburg, 25. Mai 1915. Sophie, Fürstin von Albanien. Mit Rücksicht auf wiederholte Verschleppungen der seit einiger Zeit im beachtlichen Rück gang begriffenen Maul» und Klauenseuche durch Schlachtvieh wird hiermit folgendes bestimmt: 1. Die durch § 45 unter e Abs 2 der Ausführungsverordnung vom 7. April 1912 zum Wehseuchengesetz (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 56) oorgeschriebene bezirkstierärztliche Unter suchung des zur Schlachtung bestimmten Klauenoiehs, von der durch Verordnung vom 12. September 1914 (Sächsische Staaiszeitung Nr. 215 und Leipziger Zeitung Nr. 216) bis auf weiteres entbunden worden war, hat wieder stattzufinden. 2. Die Polizeibehörden der Bestimmungsorte oder der Marktorte von Klauenvich, das nach Sachsen eingeführi oder innerhalb Sachsens aus einem Orte nach einem anderen oder auf einen Markt geschafft wirr, haben streng darauf zu halten, daß die für solches Vieh beizubnngendcn Ursprungszeugnisse (§ 45 unter 2 der angezogencn Ausführungsverordnung) ordnungsgemäß abgegeben werden. Hierauf haben insbesondere auch die Bezirksticrärzle mit zu achten. 3. Die Klauenvichbestünde von Händlern, die auch mit Klauenvieh sächsischer Herkunft handeln, sind von den BezirkStrcräiztcn häufiger und tunlichst gelegentlich anderer Ticnstgeschäfte am Orte der Handelsniederlassung mit nachzusehen. Werden hierbei die Ursprungszeugnisse für Klauenvich sächsischer Herkunft nicht in Ord nung befunden oder fehlen sie überhaupt, so sind die Tiere nach der Vorschrift in § 45 unter e Abs. 1 a. a. O. zu behandeln. Im übrigen blühen die durch frühere Verordnungen und zuletzt durch die vom 8. De zember 1914 (Sächsische Staatszeitung Nr. 286 und Leipziger Zeitung Nr. 287) in Krojt gesetzten verschärften Maßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche des genannten § 45 Nit Ausnahme von der Vorschrift unter 3 Abs. 2 weiter in Geltung. Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Ueber Einzelheiten der hiernach geltenden Vorschriften geben die Ortspolizcibehörden, die Bczirkstierärzte sowie die Verwaltungen der Schlachtviehhösc und der öffentlichen Schlachthäuser Auskunft. Dresden, am 20. Mai 1915. Ministerium des Innern. Nr. 60. Menggetreide. Es ist wahrzunehmen gewesen, daß v cle Landwirte ihr Menggetreidc bei der letzten Bestandsaufnahme des Getreides nicht angegeben haben. Diese Anzeige ist umgehend bei den Ortsbchörden nachzuholen. Wenn bei bevorstehenden Rachrevistoven Menggetreidc, das nickt angezeigt ist, gesunden wird, erfolgt strengste Bestrafung. Landwirte, die das Menggetreidc verkaufen wollen, haben cs einer der vom Bczirksverband Zum Aufkauf von Getreide beauftragten Mühlen zum Kauf anzubicien. Vom Ankauf haben die Mühlenbesitzer nur dann ausnahmsweise abzusehcn, wenn das Menggetreide schlechterdings nicht mavlsähig ist. Kommt wegen des Preises eine Einigung zwischen dem Mühlenbesitzer und dem Besitzer des Mengkorns nicht zustande, so ist dem Dezirksvcrband seitens des Mühlcn- bcsttzers umgehend Anzeige zu erstatten, damit die Enteignung durchgeführt werden kann. Erachtet der Mühlenbesitzer das Mehlgetreide schlechterdings nicht für mahl- fähig, so ist ihm versuchsweise gestattet, das fragliche Getreide den Landwirten frei zugeben, die es dann auch zum Verfüttern an Geflügel oder sonstiges Vieh verwenden dürfen. Die Freigabe ist dem Landwirt schriftlich unter Angabe der Menge zu bescheinigen. Ueber die Freigabe ist dem Bezirk-verband seitens des Mühlcnbesitzers umgehend Mitteilung zu mache». H Die Mühlenbesitzer haben streng darauf zu achten, daß Landwirte nicht künstliche Mischungen Herstellen, um ihr Getreide auf diese Weise dem Verfütterungsverbot zu entziehen. Zusätze von Hafer und Gerste in Roggen und Weizen können unbedenklich von den Mühlen mit vermahlen werden Solche Zusätze allein sind daher kein Grund für die Mühlen, den Ankauf des Mcnggetreides zurückzuweiscn. Zuwiderhandlungen werden strengstens geahndet werden. Glauchau, den 21. Mai 1915. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannfchaft Glauchau. Amtshauptmann Graf v. Holtzcndorff. Pferdeverkauf. Pserdcbcsitzer, welche Psirde z» veräußern wünschen, werden ausgcfordert, diese Absicht der Königlichen Amtshauptmonnschaft mitzuieilen, welche die nächste staatliche Pferdcankaufs- kommffston davon in Kenntnis setzen wird. Nur wenn der Ankaufskommission auf diesem Wege genügend Pferde zugeführt werden, wird sich eine allgemeine Pfcrdcaushebung vermeiden lassen. Glauchau, den 22. Mai 1915. Die Königliche Amtshauptmannfchaft. Nutz- und Brennholz-Versteigerung auf Waldenburger Staütwald. Mittwoch, den 26. Mai 1915, sollen von Vormittags 9 Uhr ab an Ott und Stelle 64 Stück N.-Siämme bis 15 cm Mttcnstärke, 58 „ „ „ osn 16/22 „ „ 4 Stück N -Slämwc von 23/29 cm Mittenstärke, 12 „ „-Klötzer „ 16/22 „ 40 „ „ Stangen,, 7/15 „ 3 rm „ -Brennrollen und 4 Parzellen anstchcndc Stöcke in Abt. 1 unter den üblichen Bedingungen meistbietend verkauft werden. Zusammenkunft: Schützenhaus Waldenburg. Der Wirtschaftsausschuß. Oesterreich-Ungarn den Krieg. Italien erklärt Der Kaiser dankt alle« Spevder« im In- «od Aus, laude. An der Windau wurde ein russisches Reiterregiment ausgeriebe«. In Triest ist die Stimmung oollstävdig nmgeswlaoe». ?ÜM0 Einwohner sind ins Iuvcre Oesterreich» g-stüchtet. In Ungarn find die Landsturmpflichtigen der Jahre», Klassen 18 «ud 43 bis 50 ausgeruse« morde«. Die Feindseligkeiten zwischen Italien und Oester reich haben begonnen. Der Gemeinderat von Görz and Triest wurde aus« gelöst. Bei Görz wurde ei« italienische» Flugzeug abgeschossen. Beide Insassen, zwei Geueralftaksofstzi. re, find tot. Im Berglaude von Kielce wurden tu de» letzte» Tage» 30 Offiziere »ud 6300 Man» gefangen. Die österreichische Flotte unternahm in der «acht zum 24. d. eine Aktion gegen die italienische Küste. Die Schweiz mobilisiert die gesamte Armee. Jtalemsche Soldatt» desertieren iu voller Ausrüstung in die Schnuiz. Italien unterdrückt alle Friedenskundgebungen. Italiens Eintritt iu de« Dreiverband war schon vor Ausbruch des Kriege» beschlossen. Unter den italienischen Reservisten soll greazeulose Wut über die Irredeutisteu herrschen. Ein französischer Panzerkreuzer ist in Tajo iu Portu gal eingelaufeu. Bei Carliale iu England stieß ein Militärzug mit einem Lokalzug zusammen. Beide Züge gerieten i« Brand, 50 Persoue» wäre» tot, 300 find verletzt. England kostet jede Sekunde Krieg 600 Mk. Rußland erhebt ei«e besondere Kriegsfteuer. Die Rusten räumen Lemberg. Rumänien weist die russischen Vorschläge al» un annehmbar zurück. Der italienische Botschafter verläßt Ko»stantt»opel. Ein feindlicher Angriff auf die Darda»elle» wurde zorückgewiesen. Der Feind hatte 2000 Tote. »Waldenburg, 25. Mai 1915. Die Würfel sind gefallen, Italien hat Oesterreich- Ungarn den Krieg erklärt, der deutsche und der öster reichische Botschafter sind aus Rom abgereist. Nm»