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Dirst« Blatt erscheint täglich Abend« und tß durch alle Post, anstallen de« 3a- «nd Au«lande« zu beziehen. Dresdner Journal. Preis fst, da« Vierteljahr IA Thlr. Zusertionsgebsth« rea für den Rau» einer qespaltene» Zeile * Pf. Herold für sächsische und deutsche Interessen. Redigirt von Karl Biedermann. Anzeigen aller Arr für baS Abends erscheinende Blatt werden bis 12 Uhr Mittags angenommen. Inhalt. Ueber HolzverkaufauS fiskalischen Waldungen. —Tagesgeschichte: Dresden: Mobilisirung von 6VV0Mann; Civilprocrß- ordnung; Ständisches; Wahl der Abgeordneten zur Lrhrerversammlung nach Eisenach; dieAusschußwahlrn im Vaterlandsverrine. Leipzig: Doltt- versammlung des Daterlandsvcreins im Wiener Saale. Zwickau: Zusammenkunft von protestantischen Geistlichen „freierer Richtung". Berlin. KlrnSbura. Rendsburg. Frankfurt. Aus Baden. Aus dem badischen Oberlande. Mannheim. Freiburg. Würzburg. Gießen. Turin. Rom. Neapel. Poris. — Feuilleton. — Geschäfts ka lende r. — Ortskalender. — Ange kommen? Reisende. Ueber Holzerkauf aus fiskalischen Waldungen. Kein Stand hat selbst in ruhigen Zeiten so mancherlei Anfein dungen von der Mehrzahl der Volkes zu ertragen, alS der praktische Forstmann; am grellsten aber zeigt sich Dies, wenn Aufregungen aller Art, wie sie leider jetzt an der Tagesordnung sind, die Ursachen noch mehr hervorheben, welche Anlaß zu dergleichen Anfeindungen geben. DeS Forstverwalters Pflicht, das Beste der ihm übergebenen Wal dungen durch alle nur mögliche Mittel zu befördern, sie gegen alle Un bilden zu beschützen und den Nutzen derselben zu erhöhen, steht aller dings oft genug in geradem Widerspruche mit den Anforderungen, die die Bewohner der in der Nähe des Waldes gelegenen Dörfer und Städte an selbige zu machen sich für berechtigt halten. Vergeblich dürfte es sein, jene Personen von der Ungereimtheit ihrer Anforderun gen zu überzeugen, weil diesem Bestreben das Vorurlheil und der Wahn, daß auch ohne Zuthun der Forstmänner Holz genug vorhan den und es auf billigere und weniger umständliche Weise zu erlangen sein würde, entgegenstehen. — Sie berufen sich in dem Falle gewöhn lich auf die gute alte Zeit, wo noch keine geregelte Forstwirthschaft stattfand, Holz mehr, al- jetzt, vorhanden war und sie ihre Bedürfnisse durch weit kleinere Aufwände und mit weit weniger Plackereien au- den nahe gelegenen Waldungen zu beziehen vermochten. So we nig wir — und wohl auch jeder richtig urtheilende Mensch — diesen Ansichten in Bezug auf die ersten zwei Punkte beizupflichten vermö gen, so wenig läßt es sich dennoch abläugnen, daß mit Einführung einer geregelten Forstwirthschaft auch eine Menge Anordnungen ins Leben treten, die vorzüglich kür die Holzkäufer mehr oder weniger un angenehm, oft sogar drückend sind. Pflicht eines jeden für sein Fach begeisterten Forstmannes dürfte es aber sein, die höchste Behörde auf dergleichen Anordnungen aufmerksam zu machen, sie zu deren Besei tigung aofzufordern und so mittelbar zur Verminderung der Anfein dungen beizutragen, die durch dergleichen Anordnungen gegen einen Stand erst hervorgerufen, oder doch wenigstens verstärkt wurden, der in jedem stark bevölkerten deutschen LandeStheile, nächst dem des Land- witth-, wohl zu den unentbehrlichsten zu zählen sein dürfte. Bekanntlich wird der Holzverkauf in den Staatswaldungen ent weder durch öffentliche Versteigerungen oder nach festgesetzten Taxen bewirkt. Gegen erstere hat sich die Stimme de- Volke- allzusehr aus gesprochen, um ihnen hier das Wort zu reden, obgleich sie daS einzige Mittel bleiben, die Naturalerträge der Waldungen so unter die Bk dürftigen zu verthetlen, daß eine Begünstigung Einzelner nicht statt finden kann; fle würden auch gewiß in der Folge besonder- dort mehr Anklang, alS jetzt, finden, wo die Holzmenge, die mit Nachhalt jähr lich au- den vorhandenen Staatswaldungen entnommen werden kann, ost kaum hinreicht, den zehnten Theil der Ansprüche zu befriedigen, sobald man nämlich die aufbereiteten Hölzer zu einem richtig ge wählten Zeitpunkte und in möglichst kleinen Mengen versteigert, Unbemittelten aber einige AahlungSge- stundungen gewährt. In allen Gegenden, wo die verschlagenen Hölzer nach einer fest gesetzten Taxe (die gewöhnlich etwas geringer, al- die in den nahe ge legenen Privatwaldungen bestehende, ausgeworfen ist) verkauft wer den, geschieht Dies nach den unterm 21. November 1812 und 2. Ja nuar 1814 von dem damaligen geheimen Finanzkollegium erlassenen Generalien. Das erstere bestimmt im Wesentlichen: daß- von jedem Gemeindevorstande zu Michaeli specielle Verzeichnisse (wozu ein be sonderes Schema beiliegt) über den Holzbedarf während de- zu diesem Zeitpunkte (den 1. Oktober) beginnenden neuen ForstjahrS an den Re- ! Vierförster abgegeben werden, von dessen Revier die Bewohner eine- Ortes ihren Bedarf zu beziehen wünschen. Dieser fertigt auS den also eingereichien Holzschreiberegistern ein Hauptschreibecegister und reicht es bei dem ihm vorgesetzten Forstmeister ein. Sind alle Schreibe register eingegangen, so bestimmt der Forstmeister in Gemeinschaft mit dem betreffenden Rentbeamten einen Tag, an welchem die soge nannte Holzmoderation stattfinden soll. An diesem Tage wer den nämlich die Forderungen Einzelner geprüft und die sämmtlichen mit den Quanti's in Uebereinstimmung gebracht, welche vermöge der bestehenden Taxationen auf jedem einzelnen Reviere verschlagen und abgegeben werden können. Von den etatmäßig zu verschlagenden Mengen werden vor Allem erst die Quanti's abgezogen, die als Depu tate oder vermöge anderweiter Anordnungen und Rechte einer Kürzung nicht unterliegen, der bleibende Rest aber wird dann unter die Fordern den vertheilt, und zwar pro mts, wenn keine erheblichen Gründe vor liegen, daß Einer oder der Andere unverhältnißmäßig viel Hölzer ver langt, oder solche zum Wiederverkäufe bestimmt hat. — Wie viel Spielraum lassen diese Bestimmungen der Willkür der Forstbeamten? Wie unmöglich ist eS, den wirklichen Bedarf deS Einzelnen im Laufe eines TageS zu prüfen und ihn mit dem, was vertheilt werden kann, in Uebereinstimmung zu bringen, wo eS sich um Tausende solcher Prü fungen handelt? — Wie drückend ist eS für manche Orte, wenn sie die verlangten Hölzer oft genug auf andern Revieren bekommen, weil das, von welchem sie solche verlangten, schon zu sehr beansprucht wurde, oder doch in Abteilungen deS letztem, die oft so entlegen sind, daß da-Fuhrlohn theurer, als die Taxe kommt? — Mit einem Worte: wie schwierig und höchst unangenehm ist eS, seinen Holzbedarf auf ein ganzes Jahr hinaus zu bestellen, wenn man nicht weiß, wie viel man vom Bestellten, wo, wann und von welcher Beschaffenheit man es er hält? — Zwar bleiben für unvorhergesehene Fälle, z. B. Brände, auf jedem Reviere einige Reserven unvertheilt, auch könnte (jedoch gewiß höchst selten) wohl der Fall eintreten, daß weniger Hölzer verlangt worden wären, al- verschlagen werden können, so daß als» im Laufe des Jahre- auch noch Holzforderungen befriedigt werden können, die im Schreiberegister nicht aufgeführt wurden; allein mit welchen Schwie rigkeiten ist Die- verknüpft, vorzüglich um alle Parteilichkeiten von