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Adoner Grenzvoie Dies Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Oelsnitz, des Amtsgerichts dec Amts- anwaltschaft und des Stadtrates zu Adorf. Anzeigenpreise: — Für die 5gefpaltene Petitzeile oder deren Raun, 15 Goldpfennige, bei auswärtigen Anzeigen 20 Goldpfennige, für die amtliche Zeile 40 Goldpsennige, Reklammezeile 60 Goldpfennige. Diese Zeitung erscheint an jedem Wochentage nachmittag mit dem Datum des folgenden Tages. Sonnabends liegt die 8seitige Roman-Beilage „Neue Illustrierte« bei. Fernsprecher Nr- 14 Verantwortlicher Schriftleiter und Verleger Otto Meyer in Adorf. Postscheck-Kw. Leipzig 3^369 Donnerstag, den 27. Mär; 1924 58 Iahrg. 8S. auch kann auf Gefängnis erkannt werden; ein fahrlässiges Vergehen gegen die Steue»- gesetze (Steuergefährdung) wird ebenfalls bestraft. Adorf i. V., den 21. März 1924. Das Finanzamt. Nutzholzversteigernng. Staatsforftrevirre Elster «nd Untertriebet. Montag, den 31. März 1924, von vorm. 9 Uhr an im Hotel Viktoria in Adorf: 1. Forstrevier Elfter: 1653 fi. u. ki. Stämme 10-39 em, Klötze 2 040 fi. u. ki. 7 -12 om, 157 fr. u. ki. 13—29 om, 858 fi. Derbstangen 5—15 om, 1210 fi. Reisstangen 3-7 om, Abt. 20, 22, 23, 30, 40, 33, 63, 75, Res. 2, Teil I, 185 fi. Stämme 10—19 om, 2113 fi. Derbstangen 8—15 om, 1180 fi. Reisstangen 3—7em, Abt. 83, 98, 100, 113, Teil 2. 2. Forstrevier Untertriebel: 167 fi. u. ki. Stämme 10—36 om, Klötze 647 fi. 7—12 om, 616 fi. 13-36 om, 207 fi. Derbstangen 8-10 LM, Abt. 57, 63, 64, 76, 93. Forstreoieroerwaltavge» Elster »ad Untertriebel. Forstrentamt Auerbach Oeffentliche Aufforderung M WM eim SlMMWW U die MMWdg M MMMeM U dar MMriM I. Zur Abgabe einer Steuererklärung sind verpflichtet: 1. alle im Bezirke des unterzeichneten Finanzamts wohnenden oder sich dauernd oder nur vorübergehend aufhaltenden selbstständigen steuerpflichtigen Personen (Deutsche oder Nichtdeutsche). 2. juristische Personen des öffentlichen und bürgerlichen Rechts sowie alle Berg- gewerkschasten nicht rechtsfähige Personenoereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermsgen, sofern sie den Sitz oder den Ort der Leitung im Be zirk des unterzeichneten Finanzamts haben, also insbesondere Erwerbsgesellschaften (wie Aktiengsellschasten, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kolonialgesellschaften), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen schaften, eingetragene Vereine, nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, die Erwerbszwecke verfolgen (außer Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer des Betriebes anzusehen sind, z. B. offene Handels- und Kom manditgesellschaften), Stiftungen, Anstalten und Zweckoermögen, wenn sie am 31. Dezember 1923 ein Vermögen von mehr als 5000 Goldmark besessen haben. Zur Abgabe einer Steuererklärung sind ferner verpflichtet ohne Rücksicht auf die Ahe des Vermögens und ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Aufenthalt, bitz oder Ort der Leitung alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personenoer- Elnigungen und Vermögensmaffrn, die nach Z 3 des Vermögensteuergesetzes mit ihrem '"ländischen Grund- und Betriebsvermögen steuerpflichtig sind (beschränkt Steuerpflichtige). ll: Die hiernach zur Abgabe einer Steuererklärung Verpflichteten werden aufge- Klberi, die Steuererklärung unter Benutzung des vorgeschriebenen Vordrucks in der Zeit vom 1. bis 15. April 1924 bei dem unterzeichneten Finanzamt einzureichen. Vor- Aäe für die Steuererklärung können vom 26. März ab von dem unterzeichneten Manzamt bezogen werden. Die Steuererklärung ist schriftlich — zwecksmäßig eingeschrieben — einzureichen oder "ländlich vor dem Finanzamt abzugeben (vormittags 8—12 Uhr) Bahnhofstraße Nr. 7. - Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung ist vom Empfang eines Vordrucks zur ^euererklärung nicht abhängig. . Die Abgabe der Steuererklärung bei dem unterzeichneten Finanzamt ist nicht er- Aoerlich, soweit die unter l bezeichneten Personen die Steuererklärung Kei einem anderen Manzamt abgegeben haben. 11s. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, kann ^ Geldstrafen zur Abgabe der Steuererklärung angehalten werden; auch kann ihm ein ä, bis zu lO v. H. der festgesetzten Steuer auferlegt werden. Die Hinterziehung 4 der Versuch einer Hinterziehung der Vermögensteuer wird mit Geldstrafe bestca ft, Waldbefitzer! So««tag, den 30. März, 3 Ahr nachm. in der „Wolfsfchlucht" zu Adorf findet für die Waldbefitzer des Amtsgerichtsbezirks Adorf (nördlicher Teil bis einfchlietzl. Siebendrnnn, Mühlhausen, Bad Elster) MW: Das Waldkulturgesetz kZ-MMf (Gesetz über Holzschläge und Wiederausforstung in nichtstaatlichen Waldungen vom 29. Dezember 1923). Anfragen «nd Aussprache. Alle Besitzer von Wald oder Waldboden sowie die Gemeiu-evorftönde werden im eigensten Interesse gebeten, zu erscheinen. Forstrevterverwaltung Eister zu Adorf als Aufsichtsbehörde. Ein 2. Vortrag findet voraussichtlich am Sonntag, den 6. April, in Brams bach für die Gemeinden südlich Mühlhausen stattfinden. IWUM« U ölMMM Donnerstag, den 27. März 1924, abends 8 Uhr. Adorf, den 25. März 1924. Der Stadtverordneten Vorsteher. Tagesordnung: 1. Geschäftsordnung. 2. Unterstützungssache. 3. Beschaffung von Feuerwehraus rüstung. 4. Holzdeputatleistung. 5. Verschiedenes. Was gibt es Arnes? iliu-— englische Ministerpräsident hatte eine länger« mit dem französischen Botschafter über di« ^Mrationsfrage. .Der Völkerbund hat den Deutschen Voltsbund in rechtmäßige Vertretung der deutschen Minder- ko:,.?!) m Polnisch-Oberschlesien rechtlich anerkannt. Der Vertreter hat diese Entscheidung ausdrücklich an- 3» Athen ist am Dienstag die Republik ausge worden. 'ekr-s? Maedonald hat Persönlich in den Londoner Ver- eingegriffen und mit den Vertretern der Ver ^.,?s"sütute und der Streikenden über eine gütliche Ver ""Mng verhandelt. Ser optimistische Kanzler. l, A'ch»ka-izler Dr. Marx hegt die Hoffnung, das; d gelingen möge, die Reparationsfrage zur Ent- zu bringen. Das ist die Aufgabe, die er dein sieh/' M"' zu wählenden neuen deutschen Reichstage ist nach der lleberzeugung des Dr. Marx keine "wu vorhanden, die schweren Lasten und harten De- h^.'?vvgeu, die sich aus dem Vertrage von Versailles kurzer Hand zu beseitigen; die Darbrin- entsprechenden Opfern ist unerläßlich. Tie dhj^'aerung der Erfüllung der eingegangenen Ver- Ai, würde uns teuer zu stehen gekommen und weiter kommen, denn wir haben keine Mit- m rücksichtslose Anwendung der Macht des Sie- ,.,,äuwehren. Dus sino die Erwägungen, aus denen '"tsA Staatsmann seine Politik begonnen hat und Messen ist, sie in den Wahlen zu verteidigen. Zeit ist, auk dem Wege einer Verständi- u vorwärts zu kommen, hat Lr. Marx betont und »artn wtrv Nun irder deipslichten. Der neue Reichs tag soll die Frage der Reparationen lösen. Das ist die für den Reichskanzler wichtigste Angelegenheit, denn von ihrer Regelung hängt der Betrag der Abgaben und Steuern ab, tue wir aufzubringen haben. Die Sachverständigen-Ausschüsse find im Prin zip darin einig, daß die Reparationssumme, die Deutsch land zu zahsen.hat, auf das Matz seiner vernünftigen Leistungsfähigkeit herabzusetzen ist. Von einer Entrich tung der 132 Milliarden Goldmark des Londoner Ulti matums, auf das schon mehrfach hingewiesen wor den ist, kann natürlich keine Rede sein. Von einer genauen Festsetzung des genauen Betrages durch die ^Ausschüsse Hut noch nicht gesprochen werden können, und diese Rechnung wird auch bei den einzelnen Re gierungen stehen, von denen es die Pariser war, welche bisher die Verständigung verhindert Hut. Der Vorgänger des heutigen französischen Mi nisterpräsidenten, Briand, hatte Neigung, einen Aus weg für die Reparationen zu suchen, aber das mißlang, und so blieb alles beim alten. Reichskanzler Dr. Marx hat es als unser Z>el bezeichnet, in allernächster Zeit durch materielle Opfer zur nationalen, kulturellen und wirtschaftlichen Freiheit zu gelangen. Die Räumung des Ruhrgebietes wird sich von den Zielen des Kanzlers nicht lostrennen lassen, denn die geheimen Gedanken Poincaräs sind nicht mit der na tionalen Freiheit Deutschlands zu vereinen. So lange ein französischer Soldat an der Ruhr steht, ist die deut sche nationale Einheit bedroht. Und was von der Ruhr gilt, findet nicht minder Anwendung auf das linke Rheiuufer und die zonenweise Räumung, wie sie durch den Vertrag von Versclilles bestimmt ist. Die Erringung der kulturellen Freiheit ist für uns ein Bestreben, das nicht weniger zurückstehen darf. Die schwarze Einquartierung im Westen ist ein Skan dal für die Fcunzosen und eine Herabsetzung der deut schen Würd. . Was die Pariser Attentate auf die deut- Me Kustür im Uhernlcmd bedeuten, wissen wir zudem zur Genüge, und es ist hohe Zeit, daß dieses Treiben ausgeschalier wird. Was wir zahle« sollen! Wichtige Verchandlimgerl in London. Der Empfang des französischen Botschafters durch Macdonald und das Eintreffen der englischen Sach verständigen in London sind zwei Momente, die in England sehr beachtet werden, da sie in engster Ver bindung miteinander stehen. Ter Empfang des Botschafters durch Mac donald galt ver Besprechung über das Sicherheits- Problem im Zusammenhang mit der Reparations» frage, die durch das in nächster Zeit erwartende Gutachten der Sachverständigen im Begriffe steht, eine neue Wendung zu nehmen. Frankreich ver sucht auf diesem Wege, noch vor dem Ausspruch der Sachverständigen zu einem Einvernclnnen mit England über die grundlegenden Fracken der näch ste« Zeit zn gelangen. Andererseits verlautet, daß sich im Schoße der Sachverstündigepkomitees tiefere Meinungsverschieden heiten ergeben haben, die namentlich mit der Frage der Zahlungen Deutschlands, während des Moratoriums und nach demselben und der Ruhrbesetzung zusammen hängen. Deutschlands Leistungen bis Ende 1S23. Gerade passend kommt bei dieser Gelegenheit, datz die Reparatiouskvmmissicn eine Zusammenstellung der deutschen Zahlungen bis zum 31. Dezember 1923 ver anlaßt hat. Daraus geht hervor, daß Deutschland im Laufe des Jahres 1923 nicht weniger als 508 Mil lionen Goldmark, davon 45,5 Millionen in bar uns 462,5 Millionen in Gestalt von Sachlieferungen gut- geschrieben worden sind. Insgesamt hat Deutschland nach den Aufstellunaen der RedarationskommiMon bis