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Er scheint Mittwochs und Sonnabends. Abonnementspreis: Vierteljährlich 10 Ngr. Wochenblatt für Inserate, welche in Königsbrück bei Hrn. Kauf mann I. And. Grahl angenommen werden, sind in PulSnitz bis Montags und Donnerstags Abends einzuscnden. Preis der dreispalt. Corpuszeile 1 Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Amgegend. Amtsblatt -er Königlichen Gcrichtsbeliür-en und Ler städtilchen Aehörden zu Pulsnitzm^Künigsbrück. M«, 0 Mittwoch, den SO. Januar Bekanntmachung, die nächste Rccruten-Aushcbimg bctr. Die unterzeichnete Königl. Amtöhauptmannschaft bringt in Bezug auf die bevorstehende Aushebung hierdurch Folgendes zur öffentlichen Kenntniß: 1°, Die Gestellung vor der AuShebungS-Commission und ärztliche Untersuchung der im Jahre 184b geborenen, sowie der zwar früheren Alters klassen angehörigen, jedoch mit Ableistung ihrer Militärpflicht noch im Rückstände gebliebenen, nicht minder der bei der Aushebung im Jahre 1865. wegen zeitlicher Untauglichkeit oder wegen noch zu erwartender Körperlänge zurückgestellten Mannschaften, desgleichen der Dienstreservisten sämmtlicher Altersclassen und der als Familien-Ernährer beziehendlich wegen Berufsbildung zeitlich befreiten Mannschaften, welche am 1. Februar d. I. im chie- flgen Bezirke zur Anmeldung gelangen, hat Len 1. März von früh 9 Uhx an im Gasthause des Herrn Tuchatsch zu Neusalza, den 2. 11. 12. 13. 14. 15. 16. und 18. März d. I. von früh 9 Uhr an im Schießhause zu Budisfin, den 4. und 5. März d. I. von srüh 9 Uhr an im Schießhause zu Pulßnitz, den 6. 7. und 8. März d. I. von früh 9 Uhr an im Schießhause zu Kamenz und den 9. März d. I. von srüh '4 9 Uhr an im Nachhause zu Bischofswerda, zu erfolgen. 2 ., Als ReclamationStermin, welcher als Schlußzeit für alle ReclamationS-Verhandlungen zu betrachten ist und bis zu welchem alle Reclamationen pnzubrtligen sind, ist der 21. März d. I. anberaumt worden. Will daher ein Militärpflichtiger aus irgend einem Grunde auf seine Befreiung oder Zurückstellung Anspruch machen, oder bei der über ihn auszusprechenden Unwürdigkeit oder dem ermittelten TüchtwkeitSgrade nicht Beruhigung fasten, so hat er dies bis zu und mit dem anberaumten Re- clamatioljstermine und zwar in Letzterem spätestens bis Mittags 12 Uhr bei Verlust seines Anspruchs bei der Aushebungs-Commission, beziehend lich der unterzeichneten Königl. Amtshauptmannschaft, schriftlich unter Beifügung gehöriger obrigkeitlicher und sonstiger etwa erforderlicher Zeugnisse anzubringen, im NeclamationStermine selbst aber jedenfalls vor der AushebungS-Commission, welche zu dem Behufe am 21. März d. I. von früh !) Uhr an im Schießhause zu Budisfin zusammentreten wird, zu Anhörung der von derselben aus die angebrachte Reclamation zu ertheilenden Ent scheidung persönlich sich einzufindcn und bei feinem Nichterscheinen zu gewarten, daß die ihn betreffende Entscheidung gedachten Tages Nachmit tags 5 Uhr als bekannt gemacht werde angesehen werden. 3 ., Diejenigen Mannschaften, denen nach H. 103. des Gesetzes über Erfüllung der Militärpflicht vom 24. December 1866. annoch das Recht zusteht, von der Stellvertretung Gebrauch zu machen, haben ihre etwaigen diessallfigen Gesuche unter gleichzeitiger Erlegung der Einstandösumme, welche u., für Dienstreseroisten der Altersclassen 1860. 1861. und 1862., sowie I, ., für Familien-Ernährer, die eine dreijährige Dienstzeit hinter sich haben, nach Erledigung ihres Ernährerverhältnisses, Ein Hundert und Fünfzig Thaler — - — dagegen g/, für Familien^ ! der Altersklassen 1863. 1864. und 1865., bei letzteren ebenfalls nach Erledigung ihres Ernährerverhältnisses, «., für die wegen noch zu erwartender Körperlänge und 1'., für die wegen zeitlicher Untauglichkeit Zurückgestellten, . sowie endlich k'., für die wegen Berufsbildung zeitlich befreiten Mamischaften und i>, für die in 8, 70. ck. deö Gesetzes vom 1. September 1858. bemerkten Nachgestellten Drei Hundert Thaler — - — - beträgt, längstens und bei Verlust ihres Anspruchs auf Stellvertretung bis zum 29. März d. I Nachmittags 5 Uhr unter Rückgabe der Urlaubspässe, bei der unterzeichneten Königl. 'Amtshauptmannschaft anzubringen. , -^5 Einsendung der Orts- und Geburtslisten nebst den dazu gehörigen Geburtsscheinen pp. ist nach Ablauf des Anmeldungstermines von den Obrigkeiten so schleunig als möglich und längstens » bis zum 15. Februar d. I. bei Vermeidung von 5 Thaler Strafe, anher zu bewirken. Budisfin, am 27. Januar 1867 Königliche Amtshauptma'nnschafl. von Salza und Lichtenaü,