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Fernsprecher: Vmi Siegmar Nr. 244. Wochenblatt für Reichenbrand. Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition IRttchenbrand. Nevoigtsttaße 11). sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand. Kaufmann Gmil Winter in Rabenstein und Albin Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 16 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags L Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags L Uhr. Vereinsinserat« müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. H Sonnabend, den 13 März ISIS Bekanntmachung. Nachdem die Behändigung der diesjährigen Gemeindeanlagenzettel im allgemeinen beendet ist, werden diejenigen Beitragspflichtigen, welche einen Steuerzettel nicht zugestellt erhalten haben, hierdurch aufgefordert, sich bei der hiesigen Ortssteuereinnahme zu melden. Reichenbrand, am 9. März 1915. Der Gemeindevorstand. Am I.MLrz a. o. war der 1. Termin der Gemeindeanlagen und des Schulgeldes auf 1915 fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß nach Ablauf der für die Bezahlung zugelassenen 14tägigen Frist gegen Säumige das Mahn- bez. Pfändungsverfahren eingeleitet Reichenbrand, am 9. März 1915. Der Gemeindevorstand. ftrengdheachten! 9(lllA6ll^ö ölllö! streng beachten! Auf Grund Verfügungen wird die geehrte Einwohnerschaft erneut im Interesse der Landesverteidigung nochmals dringend ersucht: alle Speiscnrestc zu verwerte», oder den Viehbesitzern zuzusühren: b., »nr Kriegsbrot zu essen, Weizenbrot oder Weizengebacke aber allenthalben zu meiden; e , mit allen Nahrungsmitteln die grötzte Sparsamkeit zu üben; 6., keinerlei Brotgetreide, Mischfntter oder Mehl zum Verfüttern zu verwenden; e., alle noch vorhandenen Waldstücke ausnahmslos aus Gemeindeamt abzugeben: 1., altes Metall — Kupfer, Staniol, Zinn, Messing, Rotguß, Aluminium, Nickel, Blei, Zink u. s. w. — zu sammeln und abzuliefern. — Zu e und l erfolgt auf Wunsch Abholung. — 8, alle nutzbaren Landflächcn zum Anbau von Frühgemüse, Kartoffeln u.s.w. zu verwenden und nutzbar zu machen; k-, bis Freitag, den 19. März mittags auf die neue Kriegsanleihe zu zeichnen. Die Gemeindevorstände von Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein —und Rottluff, sowie die Gntsvorsteher von Rieder- und Oberrabeustein. Siegmar, öffentlicher Vortrag. Morgen Sonntag, den 14. März, nachmittags 5 Uhr, im Saale des hiesigen Gasthofs öffentlicher Vortrag: ..Volksernichrling im Kriege". Vortragender: Herr Schuldirektor Spind ler. Um recht zahlreichen Besuch bittet Siegmar, am 13. März 1915. der Gemeindevorstand. Bitte! Wir beabsichtige» in den nächsten Tagen an unsere im Felde stehenden wackeren Truppe» eine weitere Liebesgabenscndung als: Zigarette», Zigarren, Tabak, Schokolade und Cognac re. zum Abgang zu bringe». Zur Ersüllnng dieser Aufgabe bedürfen wir erheblicher weiterer Mittel. Wir wenden uns deshalb hiermit erneut an unsere Einwohnerschaft mit der höflichen Bitte, dieses Licbcswerk durch freiwillige Geldspenden, welche bei der hiesigen Gcmeindckassenvcrwaltung in Empfang genommen werden, z« fördern, wie das schon bisher in dankenswertester Opfcrwilligkeit geschehen ist. Siegmar, am 4. März ISIS. Der Kriegssürsorgc-Ansschutz. Klinger, Vorsitzender. Schweinezählung betreffend. Auf Grund des Beschlusses des Bundesrates vom 4. März und der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 6. März findet je eine Zwischenzählung der Schweine am 15. Marz und am 15. April d. I. statt. Berichte über die Sitzungen des Gcnieinderatcs zu Rottluff. Sitzung vom l8. Februar 1V15. Vorsitzender: Gemetndevorstand Geißler. Anwesend 9 Mitglieder. 1. In drei Armensachen werden die getroffenen Maßnahmen und der entstandene bezw. entstehende Unterstützungs-Aufwand genehmigt. 2. Kenntnis nimmt man von der höhe des vom Elektrizitäts werke für 1Ü14 gezahlten Bezeigungsgeldes und von dem Nachweise über den Stromverbrauch durch die Straßenbeleuchtung im Iahre 1914. 3. Punkt. Haushaltplanberatung betr., wird vertagt. 4. Kenntnis nimmt man: a) davon, daß im Monat Januar 1915 882 Mk. — Pfg. an Gemeinde-Familienunterstützung zur Auszahlung gekommen sind und infolge Einführung einer Bezirks-Familien- Unterstützung von Anfang Februar 1915 ab die Auszahlung von Gemeinde.Familienunterstützung eingestellt worden ist; b) von dem Schreiben des Bezirksausschusses für Jugendpflege. Mädchen-Fürsorge betr. Die Beschlußfassung auf die Verfügung der Königl. Amts- Hauptmannschaft, betr Gewährung von Wochenhtlfe an solche Wöch nerinnen von Kriegsteilnehmern, die eine Wochenhilfe aus Reichs- Mitteln nicht erhalten, wird vertagt. Auf die Verfügung der Königl. Amtshauptmannschast, Ausnutzung aller brachliegenden Landflächen zur Erlangung von Bodenerzeugnissen betr., beschließt man die evtl. Erledigung der zu treffenden Maßnahmen dem Ortsausschüsse für Krtegshilfe zu überlassen. Auf eine Verfügung der Königl. Amts hauptmannschaft, Versorgung der Gemeinde mit Fleischdauerware betr., wird beschlossen, von einem Bezüge von Fleischoauerware ab- zusehen. Bei der Reichseinkaufsstelle in Berlin sollen zwecks Ab gabe an dte Einwohnerschaft mehrere Doppelzentner Reis, Bohnen, Zählung beauftragten Beamten der Wahrheit entsprechende Angaben zu machen? Die Gemeindevorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 12. März 1916. Die nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Gemeindevorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 12. März 1915. Verbot des Kuchenbackens. Zur einheitlichen Regelung der Brot- und Mehlversorgung im Lande werden auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern folgende Vorschriften erlassen: nicht mehr herpestellt werden. werden. 2. Kuchen und Konditoreiwaren, die ohne Weizen- und Roggenmehi hergestellt sind. In den Betrieben der Bäckereien, Konditoreien und Gastwirtschaften dürfen Backwaren mit Aus nahme des Hausbrotes der Selbstversorger (das sind Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe, die von der Bestimmung in Z 4 Absatz 4a der Bundesratsverordnung vom 25. Januar 1915 über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl Gebrauch machen) nicht ausgebacken werden, wenn der Teig von anderen als dem Bäcker, Konditor oder Gastwirt bereitet wird; ebenso darf durch sie die Be ratung von Backwaren aus zu diesem Zwecke überwiesenen» Mehl nicht erfolgen. Diese Vorschriften treten sofort mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nach § 44 der Bundesratsverordnung vom 25. Januar 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mir Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft. Themnitz, den 11. März 1915. Nr. 598 Der Kommunalverband der Amtshauptmannschast Themnitz. Siegmar. Weibliche Jugendpflege betreffend. Der Ortsausschuß für Jugendpflege hat beschlossen, sich auch der weiblichen Jugend anzunehmen. Deshalb soll ihr ab 16. d. M. allwSchentlich Dienstags von 8—^10 Uhr das Lesezimmer zur Der- sügung stehen. Die Besucherinnen dürfen alle vorhandenen Bücher, Spiele und Zeitschriften benutzen. Sie können also lesen, spielen, singen, sich unterhalten und arbeiten. Es wird erwartet, daß jedes junge Mädchen eine Handarbeit mitbringt. Damen der Frauenvereine werden ihnen im Nähen, Stricken und Sticken rc. mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wir laden hiermit Siegmars weibliche Jugend aller Stände ein. die Dienstags Abende fleißig zu besuchen. Viegmar, 10. März 1915. Der Ortsausschuß für Jugendpflege. Schuldir. Spindler, 1. Bors. Zeichnungen auf die zweite Kriegsanleihe! Bei der Unterzeichneten Sparkasse werden bis Freitag, den IS. März, mittags 1 Uhr Zeichnungen kostenfrei entgegengenommen. Sparkasse Neustadt. Familien-Unterftützung. Die Auszahlung der Gemeinde- und Bezirlsunterstütznngen an bedürftige Familien der zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für den Monat März soll Freitag, am 19. März 1915 von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber 1—250 und nachm. 2 — 5 „ „ „ „ 251—500 im hiesigen Rathaus, Sitzungszimmer, erfolgen. Mietzinsbücher sind mltzubringen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 11. März 1915. Fundamt in Rabenftein. Gefunden: 1 vernickelter Schlüssel; 1 Geldtasche mit Inhalt. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 11. März 1915. , Schornsteinreinigung. Die nächste Reinigung der Schornsteine in hiesiger Gemeinde wird in der Zeit vom 15. bis 20. März d. I. erfolgen. Rottluff, am 9. März 1915. Der Gemeindevorstand. Graupen. Kakaopulver und ungebrannten Kaffee sowie einige Fässer Heringe bestellt ^ -rden. 5. a) Auf das Gesuch des Reichsverbandes zur Unterstützung Deutscher Veteranen in Berlin wird ein einmaliger Beitrag bewilligt, b) Die Vorschläge des Finanz- und Verfassungs-Ausschusses. Besetzung der Gemeindeexpedientenstelle betr., werden zum Beschluß erhoben. Sitzung vom 21. Februar 1915. Vorsitzender: Gemeindevorstand Geißler. Anwesend 11 Mitglieder. Die in die engere Wahl genommenen Bewerber um die Gemeinde expedientenstelle stellen sich vor und wird hierauf der Gemeindeamts- Rabenftein. Für Sonntag Judtca nachmittags 4 Uhr ist im Weißen Adler zu Rabenstein eine große Frauen- und Jungfrauen- Versammlung in Aussicht genommen, an der die Mitglieder sämtlicher Frauenvereine und Jungfrauenvereine, auch sämtliche Kriegerfrauen teilnehmen sotten, in der die Wohnungspflegerin Frl. Trübenbach über Volksernähruug und Frl. Schmidt, Leiterin der Haushalt- schule in Meinersdorf, über die Herstellung und Handhabung der Kochkiste sprechen werden. Schon heute wird auf diese Veranstaltung hingewiesen. Neustadt bei Chemnitz. Bei der hiesigen Sparkasse erfolgten im Monat Februar dieses Jahres 129 Einzahlungen im Bettage von 24695 Mk. 28 Pfg., dagegen wurden 97 Rückzahlungen im Betrage von 13493 Mk. 16 Pfg. geleistet. Eröffnet wurden 14 neue Konten. Die Gesamtetnnahme betrug 24997 Mk. 78 Pfg., dte Gesamtausgabe 16516 Mk. 16 Pfg. und der bare Kassenbestand an» Schlüsse des Monats 3388 Mk. — Pfg. Der gesamte Geldumsatz im Monat Februar bezifferte sich auf 41613 Mk. 94 Pfg. Rottluff. Die Einwohnerzahl hiesiger Gemeinde betrug am 1. Februar 1915: 2016 (einschl. 3 Saisonarbeiter). Im Februar wurden 7 Zuzüge und 22 Verzüge sowie 5 Geburten und 4 Sterbefälle gemeldet, sodaß die fortgeschriebene Einwohnerzahl am 1. März 1915 2002 (einschl. 2 Saisonarbeiter) betrug. Schutz den blühenden weiden! Seit einigen Jahren hat immer mehr und mehr die Unsitte über handgenommen. die ersten Frühlingsblüten — besonders die Kätzchen der Weiden — massenhaft und schonungslos herunterzureiben. Diese Beraubung der erwachenden Natur bewirkt eine schwere Schädigung der Bienenzucht. Die Frühjahrsentwicklung der Bienenvölker ver langt eine kräftige Bruternährung. Das Kraftfutter aber ist und bleibt der Pollen öder Blütenstaub der Pflanzen, eine echte Stickstoff nahrung, die die jungen Bienenleiber bauen Hilst. Fehlt diese — wie in verregneten Frühlingen und frühttachtarmen Gegenden —, so er- kranken die Völker und bleiben Schwächlinge, die keinen Honig zu liefern vermögen. Ständige Mißerfolge in der Bienenzucht aber werden endlich den Imker zwingen, sie ganz aufzugeben. Und das ist immer ein großer Nachteil für eine Landschaft und ihre Bewohner in volkswirtschaftlicher und idealer Beziehung. Nun sind es unter den Frühblühern an erster Stelle die Weiden, dte mit ihren duftenden Kätzchen im März, besonders aber im April den Immen überaus reichlich Pollen und daneben auch Honig als Brutfutter spenden. Alle andern Nahrungsquellen fließen ihnen zu jener Zeit noch sehr spärlich. Deshalb richten die sächsischen Imker liche Bitte: Schont das Brot der Bienen, die blühenden Weiden!