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Wochenblatt für Rcichenbrand, Siegmar, Neustadt und Ravenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinde» unentgeltlich vertheilt. 50. Sonnabend, den 17. Dezember 1004. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition iReichcnbrand, Ptlzmiihlenftrakc<71», iowie von den Herren I. Oebser, Barbier Kirsch in R-ichenbrand, Buchhändler Cl eme n» B ahnerin Siegmar und Kausmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro lspaltige Corpuszciie mit l» Psg. berechnet. Mir Inserate größeren Umfang« nnd bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Gememdeabttttben. Am Dezember c. wird der IV. Term!» der Eleiiiciiideabgnbcn und deS Schulgeldes auf 1804 fällig. Der miterzejchnete Gcmcindevorstand inacht dies mit dem Bemcrkcn hier durch bekannt, dass nach Ablauf der für die Bezahlung zugclasscncn 14iägigcn Frist gegen Säumige das Mahn- bez. Pfändungsverfahren eingcleitet werden wird. Reichenden»!», den 30. November 1904. Der Gcmeindcvorstand. Bog.-l. Bekanntmachung. Am 1. Dezember wird der IV. Tenn!» der diesjährigen Rente fällig und ist spätestens bis zum lü. Dezember d. I. an die hiesige Ortssteucreinnahme zu bezahlen. Reichenbrand, am 30. November 1904. Der Gcmeindcvorstand. Saget. Sparkasse Siegmar. Wir haben beschlossen, die Zinsen für Spareinlagen bereits vom 10. Dezember ds. Js. ab zur Auszahlung zu bringe». Da der Andrang bei hiesiger Sparkaffe Anfang Januar erfahrungsgemäß ein nicht unbedeutender ist, bitten wir zur Erleichterung und schnelleren Ab fertigung von der getroffenen Einrichtung ausgiebigen Gebrauch machen zu wolle». Siegmar, am 30. November 1904. Die Sparkaffenverwaltung. Kkinger. Bekanntmachung. Am IE. Dezember wird der IV. Termin der diesjährigen Rente fällig und ist spätestens bis zum 24 Dezember d. I. an die hiesige Ortsstcucrcinnahinc bei Vermeidung zwangsweiser Beitreibung zu bezahlet,. Rabenstein, am 15. Dezember 1904. Der Gcmcindevorstand. Wilsdorf. Nachstehende Bekanntmachung der Königliche» Amtshauptmaunschast wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Rabenstein, am 15. Dczbr. 1904. Der Gemeindcvorstand. Wilsdorf. Reletienbrand, am 15. Dezbr. 1904. Der Gcmcindevorstand. Sögel. ES ist wahrzunchmcn gewesen, dass infolge des mit dem Winterhalbjahr- Beginn veränderten Schnlstundcnplans die Kinder vielfach nicht unter Beobachtung der festgesetzte» zweistündige» Mittagspause und der einstündigen Pause zwischen Nachmittagsunterricht und Arbeitszeit beschäftigt werden. Die Königliche Amtshauptmannschaft nimmt daher erneut Beranlaffnng, die nachstehende Bekanntmachung anderweit zur öffentlichen Kenntnis zu bringen und die beteiligte» Gewerbetreibende» zur genaue» Befolgung der einschlägigen Bestimmungen anzuhaltcn. Gleiqzcitig werden der Herr Bürgermeister zu Zwönitz und die Herren Gemeindevorstände des Bezirkes hiermit angewiesen, die genaue Beachtung der gesetzlichen Vorschriften in de» in Frage kommenden gewerblichen Betriebe» zu überwachen und etwaige Vorgefundene Zuwiderhandlungen anher anzuzeige». Chemnitz, am 30. November 1904. Die Königliche Amtshauptmaunschast. gez. llr. Morgenstern. Wsflg. l8« c. Kinderarbeiten in gewerblichen Betrieben betreffend. Nach den bisher bei den vorgenommenen Revisionen der Gewerbebetriebe gemachten Er fahrungen wird von den beteiligten Gewerbetreibenden noch fast allenthalben gegen die Vorschriften des Gesetzes vom 30. März 1W3, betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben — Reichsgesetzblatt Seite 113 — verstoßen. Die in Frage kommenden Gewerbetreibenden werden daher ans die genaue Beachtung dieser Vorschriften hiermit ausdrücklich hingcwicsen. Wenn die Königliche Amtshauptmannschaft bisher die Praxis geübt hat, die Gewerbe treibenden bei Vorgefundenen Zuwiderhandlungen zunächst zu verwarnen, so wird sie künftig jede festgestellte (YesetzeSwidrigkcit bei der Königlichen Staatsanwaltschaft un- nachsichtlich zur Anzeige bringen. Mit Rücksicht auf die Vorgefundenen Zuwiderhandlungen wird insbesondere auf nach stehende Vorschriften aufmerksam gemacht. ^ - Die Beschäftigung von Kindern — eigenen und fremden — ist »nterfagt: in Fabriken, bei Bauten aller Art — sowohl Hochbauten wie Tiefbauten —, im Betriebe von Ziegeleien, Brüchen und Gruben, auch wenn sie nur vorübergehend oder in geringem Um fange betrieben werden, in Werkstätten, in denen durch elementare Kraft — Dampf, Wind. Wasser. Gas, Luft, Elektrizität n. s. w. — bewegte Triebwerke nicht bloß vorüber gehend zur Verwendung kommen, beim Steinklopfen, im Schornsteinfegergewerbe, in dem mit dem Speditionsgeschäfte verbundenen Fnbrwerksbetricbe, beim Mischen und Malen von Farben, beim Arbeiten in Kellereien und im Betriebe der in dem Verzeichnisse, welches dem oben gedachten Gesetze angcfügt ist, aufgeführten Werkstätten. Im Betriebe von sonstigen Werkstätten, im Handelsaewerbe und in Verkehrsgewerben dürfen fremde Kinder unter 12 Jahren und eigene Kinder unter 10 Jahren nicht beschäftigt werden. Als Werkstätten im Sinne des Kindcrschutzgesetzes gelten neben den Werkstätten im Sinne der Gewerbeordnung auch Räume, die zum Schlafen, Wohnen oder Kochen dienen, wenn darin gewerbliche Arbeit verrichtet wird, sowie im Freien gelegene gewerbliche Arbeits stellen. Die Beschäftigung von Kindern über 12 bez. 10 Jahren darf nicht in der Zeit zwischen K Uhr abends und 8 Uhr morgens und nicht vor dem Vormittagsunterricht statt finden. Um Mittag ist den Kindern eine mindestens 2stündige Pause zu gewähren- Am Nachmittage darf tue Beschäftigung erst 1 Stunde nach beendetem Unterrichte beginnen. Die Beschäftigung fremder Kinder darf nicht länger als 5 Stunden und während der Schulferien nicht länger als 4 Stunden täglich dauern. Sollen fremde Kinder in gewerblichen Betrieben beschäftigt werden, so hat der Arbeit geber vor dem Beginne der Beschäftigung der Ortspolizeibehörde — Bürgermeister, Gemeinde vorstand — eine schriftliche Anzeige zu machen. In der Anzeige sind die Betriebsstätte des Arbeitgebers, sowie die Art des Betriebes anzugeben. Die Beschäftigung eines fremden Kindes ist nicht gestattet, wem» dem Arbeitgeber nicht zuvor für dasselbe eure Arbeitskarte eingehändigt ist. Die Arbeitskarten werden auf Antrag oder mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters durch die Ortspolizeibehörde — Bürgermeister, Äcmeindcvorstand — desjenigen OrteS, an welchem das Kind zuletzt seinen dauernden Aufenthalt gehabt hat, kostenfrei ausgestellt. Chemnitz, den 26. Januar IiM. Königliche Amtshauptmannschaft, gcz. I»r Hallbauer. Sitzung des Gemetnderates zu Rabenstein am 13. Dezember 1904. 1., wird von verschiedene» Eingängen Kenntnis genommen; 2., in einige» Armensachcn die erbetene Unter stützung bewilligt, bez. die Kosten für die Aufnahme in die Kraiikcnstatio» genehmigt; 3., die Anfuhre von >78 cbm Steinen zur Straßen- nntcrhaltung, ev. auch ein noch größeres Quantum, falls der Bauausschuß dies für notwendig erachtet, beschlossen; 4., die Bcdürsnisfrage zu zwei Schaiikkonzcssioiis- gesuche» einstimmig bejaht; 5., die Beantwortung einer Beschwerde nach dem Erörterungsergcbnis gutgehelßcn; 6., eine Straßeiibauaussicht bestellt, auch beschlossen, einen Unternehmer zu Straßenunterhaltungsdeiträgcn heranzuziehen; 7., wird das Gesuch der Gemeinde Rottluff, um Errichtung eines eigenen Standesamts, jedoch unter gewissen Bedingungen und Voraussetzungen, befür wortet; . 8., de» Sparkassenbeanitcn aus den Sparkaffcn- übcrschüsscn eine Entschädigung bewilligt; 9., ei» Anlagen-Nekurs nach dem aktenkundigen Ergebnis erledigt; 10., wird die Wahl eines Kassenbotcn »nd Expe dienten vorgenommcn, jedoch werde» daran noch gewisse Bedingungen geknüpft. Oertliches. Seichenvrand. Wie alljährlich, so veranstaltet auch Heuer der hiesige Männergesangverei» in Wendlers Gasthaus ein großes Gcsangsksnzert, und zwar diesmal unter gütiger Mitwirkung des Herrn Kantor Kranke, sowie des hiesigen Kirchcnchors. Das Konzert wird eingeleitet mit „Der 24 Psalm" von Jul. Otto; das Programm weist ferner außer zwei größere» humoristischen Gcsangstücken noch eine Reihe vortrefflicherNnmmer» auf. DerRcincrtrag des Konzerts soll dem Fond zur Unterstützung hilfsbedürftiger Sänger überwiesen werden; schon aus diesem Anlaß ist ein recht starker Besuch erwünscht. — Bei der am 1. Dezember d. I. iin hiesige» Ort vorgenommenen Viehzählung wurden insgesamt 87 Pfcrbe, 331 Rinder, 207 Schweine, 53 Ziegen gezählt. Savenstein. Der Dramat. Bereit, „Thalia" hicrsclbst veranstaltet am 1. Weihnachtsfeiertag im Gasthaus zum Goldnen Löwen abermals eine Theater- Vorstellung und zwar kommt zur Aufführung: „Der Fackeljungc von Eremona", Schauspiel in 4 Akte» von Hicppc. Der Reinertrag soll den hiesigen Frauen- vcrcinen Abteilung -V und U in gleichen Teile» als Beihilfe zur Christbescherung armer bedürftiger Orts- citiwohner zufließen. I» Anbetracht des guten Zwecks wäre cs recht zu wünschen, daß sich der strebsame Verein, welcher sich die Aufgabe gemacht hat, die Kunst der Dramatik aus langem Schlummer zu neuem Lebe» zu erwecken und zu fördern, wiederum eines recht zahlreichen Besuches erfreuen könnte, um die beiden Frauenvereine in ihren Licbeswerkc» unter stütze» zu können. Der Verein „Thalia" hat seit 8 Monaten über 120 Mk. für wohltätige Zwecke gestiftet. !