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Mopauer« Tageblatt und Anzeiger Wochenblatt für Zschopau und Umgegend Da« „Zschopauer Tageblatt undAnzeiger, e rscheiitt werktäglich.'t."o»all.Be,;ugc-pceiö 1.7>>RM.Zusiellgeb. 20 Psg. Bestellung-n werden in uns.Geschästsst.,von den Boten, sowievonallenPostansialten angenommen Anzeigenpreise: Die 46 mn breite Millimeierzeile 7 Psg.; die V. mm breite Millimeierzeile im Tezltei» 2ü Psg,; Nachlaßstassel Z Ziffer- und Rachweisgebühr 25 Psg zuzügl. Peru Las „Zschopauer Tageblatt und Anzeiger" ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amishauptmannschast F-loha und des Stadtrats zu Zschopau behördlicherseits bestimmte Blatt sud enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Finanzamtes Zschopau — Bankkonten: Erzgebirgische Handelsbank e. >Ä. m. b H.Zschopau Äemeindegirokonto: Zschopau Rr. 4l; Postscheckkonto: Leipzig Nr. 428^4 Fernsprecher Nr. 7tL Zeitung sür die Orte: Krumhermersdorf, Waldkirchen, Börnichen, Hohndors, Wilischthal, Weißbach, Dittersdorf, Gornau, DittmannSdors, Witzfchdors, Scharsenstein, Schlößchen Porschendors FriU vor dem Deutschen Gemeindetag Die umfaugreiGe Gemeiudearveit für das BoikSwoyl Im Neichstagssitzungssaal der Krolloper in Berlin !rat am Mittwoch der Deutsche Gemcindetag zn seiner dics- jährigen Jahrestagnng zusammen. Unter den etwa 1500 Anwesenden waren zahlreiche Ehrengäste, Vertreter aller Keichs- und Staatsbehörden sowie der Partcidienststellen. Rach einem Grus; des Vorsitzenden des Deutschen Ge- mcindetages, Neichsleiters Oberbürgermeister Fiehler- München, an die Ehrengäste nahm der Reichs- und Preußische Minister des Innern Tr. F r i ck das Wort zu seinem Portrag über grundsätzliche Fragen der Vcrwal- tungsreform. Der Minister dankte den Bürgermeistern nnd Land- cäten und dem Dentschcn Gemeindetag für die Mitarbeit am Vicrjahresplan nnd ging dann zu den Fragen der Lerwaltungsrcform über. „Das Neuaufbaugesctz vom Kl. Januar 1934 hat", so betonte der Minister, „den ent scheidenden Schritt zinn denlschen Einheitsstaat getan und vamit die Wege zu einem Reubau der Neichsvcrwaltuug eröffnet. Das Ziel eines solchen Neubaues ist aber durch unsere nationalsozialistische Weltanschauung eindeutig vor gezeichnet: Alle Maßnahmen für den Neubau des Reiches müssen allein und ausschließlich mit dem Maßstab der Nützlichkeit für das Volk gemessen werden." Rechte bringen auch Pflichten Der Reichsminister bezeichnete dann die Deutsche Ge meindeordnung als eine der bcdentsamsten Entscheidungen in dem Werk dieses Neubaues. „Wenn wir uns zu dem Gedanken bekennen", so fuhr er fort, „daß gemeindliche Selbstverwaltung ein wesentliches Glied im Aufbau unse res neuen Reiches sein muß, so wird dieser Gedanke in per weiteren Entwicklung auch in den Gemeindcverbänden seine reichsgcsctzliche Anerkennung finden müssen, weil wir auch hier die Voraussetzungen einer echten Selbstverwal tung sowohl in den Landkreisen als den weiteren land schaftlichen Gemeinschaften, wie auch in den Ganen als den historisch gewordenen Stammescigenschaften finden. Ge meindliche Selbstverwaltung gibt nicht nur eine besondere Rechtsstellung, sondern schafft in gleichem Maße eine ebenso starke Pflichtenstcllung. Von diesem Grundgedanken aus ergeben sich die Neformfragen. Mindestleistungsfähigkeit der Gemeinden Es handelt sich heute bei einer Verwaltungsrcform nicht so sehr darum, den vcrwaltungsorganisatorischen Aufbau der Gcnwinden und Gcmeindeverbände festzulegen oder zu verbessern, als vielmehr darum, eine der Volks gemeinschaft am besten dienende Aufgabencrfüllung durch die Gemeinden und Gcmcindcvcrbäude zu er" "blichen und zu sichern. Gemeinden, Stadtkreisen, Landkreisen nnd Gauen sind im neuen Neichsbau bestimmte Aufgabenkreise zugemessen, die sich auch ohne gesetzliche Festlegung im einzelnen aus dem Wesen der ihnen übertragenen Selbst verwaltung ergeben, die sich aus oer ihnen aufcrlegtcn Pflicht herleuen, dem Wohle der Volksgemein schaft möglichst vollkommen zu dienen. Es wird stets eine gewisse Mindestgrenze geben, die erfüllt werden muß, wenn der Sclbstverwaltungsträger seiner Aufgabe gerecht werden will. Aus der Pflichtcnstellung der Selbstverwal tung gegenüber dem Reich ergibt sich demnach die Not wendigkeit, eine gewisse L e i st u n g s g l e i ch h e i t oder Mindestleistungsfähigkeit der Gemeinden und Eemeindcvcrbändc zu schassen. Oie Nsrmalgrößs der Landkreise Dr. Frick wandte sich hierauf der Frage der Normal- größc der Landkreise zn. Er habe in seiner Münchener Rede bereits bestimmte Einwohnerzahlen genannt, 60 000 bis 100 000, innerhalb deren der normale deutsche Land kreis der Zukunft liegen soll. Es werde sich darum han deln, in absehbarer Zeil jedenfalls in einer Reihe von Ländern größere Landkreise zu schassen, als sie bisher dort bestehen. Eine derartige Größe der Landkreise sichere aber auch die Volksnähe der Landkreisverwaltnng. Die deutsche Gemeindeordnung geht grundsätzlich da von aus, daß jede Gemeinde die Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft in Ausschließlichkeit crsüllen soll. Diesen Grundgedanken wird das Recht der Gemcindevcrbände demnächst dahin fortbilden müssen, daß alle die Aufgaben, die überörtlichen Charakter haben nnd deshalb in der Ge meinde überhaupt nicht oder nicht zweckmäßig durchgcführt werden können, in der Regel in die Zuständigkeit des nächsthöheren Gcmeindcverbandes gehören. Nur eine solche Lösung gewährleistet einen klaren, einfachen und durch sichtigen Vcrwaltungsaufbau. krrSsdrngie Einheit der Verwaltung Dr. Frick fuhr fort: Leistungssteigerung der Gemein den, Stärkung der Verwaltungskrast der Gemeinden sind die Ziele, die nns aestellt sind und die wir in naher Zu- Tr. Frick während seiner Rede aus dein Deutschen Gemcindetag. tWcltbild.) kunft mit den verschiedensten Mitteln erreichen werden. Die deutschen Gemeinden übernehmen die unbedingte Ge währ dafür, daß sic durch ihre Leistung auch den letzten Zweifler davon überzeugen werden, daß in ihrer Hand das Gut einheitlicher Betreuung aller örtlichen Aufgaben am besten behütet ist. Von der Forderung nach Wiederher stellung der Einheit der örtlichen Verwaltung werden wir deshalb ebensowenig ablassen, wie von der Zusammen fassung aller Vcrwaltungsbetätigungcn in einer regiona len Instanz. Reichsminister Dr. Frick erinnerte hier daran, daß er in München eine radikale Wiederherstellung der Einheit der öffentlichen Verwaltung durch Zusammenfassung mög lichst aller Fack-verwaltungen in einer einzigen Behörde als Forderung ausgestellt hatte und schloß: „So trete ich hier vor Ihnen erneut für den Gedanken der Einheit der Verwaltung ein, weil ich ihn für einfach aus schlaggebend halte, weil er mit zwingender Notwendigkeit Allgemeingut jedes verwaltungsmäßigen Planes nnd Schöpfens werden muß. Nur so werden wir es vermeiden, daß die Nichtigkeit dieses Gedankens uns später einmal In schweren Zeiten durch bittere Erfahrung bewiesen wird!" Gememdehaushalie sind wieder gesund Die Reihe der Referate wurde fortgesetzt durch den Vorsitzenden des Deutschen Gcmcindctages, Neichslciter Oberbürgermeister Fiehler, der einleitend zunächst Finanzfragcn der Gemeinden nnd Gemcindevcrbände er örterte. Nach Ablauf der ersten vier Jahre nationalsozia listischer Führung könne mit Stolz nnd Freude festgestellt werden, daß d i e H a u s h a l t e der gemeindlichen Selbst- verwaltungskörpcr wieder gesund sind. Die Zahl der notleidenden Gemeinden, die ans zentralen Fonds unterstützt werden, habe sich stark vermindert. Wohlsahrts- hilfc erhielten von rund >000 Vczirksfürsorgevcrbänden nur noch 28, während -933 noch 983 Bezirksfürsorgever bände Wohlsahrtshilfc bekamen. Bei Ucbertragung neuer Aufgaben auf die Gemeinden müssen ihnen auch zusätzliche Einnahmen zngewicscn werden. Es wäre zu wünschen, daß die Gemeinden in Zukunft wenigstens noch an einer großen Ncichsstcuer wesentlich beteiligt würden. Neichslciter Fiehler wandte sich dann allgemeinen Fra gen der Verwaltung zu, insonderheit den Aufgaben des ehrenamtlichen Elements als einem be sonderen Wertstück der Selbstverwaltung. Unbedingt sei Wert auf öffentliche Sitzungen der Gemeinderäte zn legen, nm damit Anteilnahme und Widerhall bei der Bevölke rung zu finden. Das gleiche gelte von der Beteiligung der Presse. Oberbürgermeister Fiehler schloß mit der Bitte, ans dem erfreulichen, bereits beschrittenen Wege der Auflocke rung der Staatsaufsicht fortzufahren. Der Geschäftsführendc Präsident des Deutschen Ge meindetages, Dr. Jeserich, erstattete anschließend den Bericht über die kommunalpolitische Arbeit des Deutschen Gemeindetages im letzten Jahre. Das Reich Wh hie Gemeinde« Durch die Neichsgemeindeordnung vom 30. Januar 1933 und durch die Beseitigung der politischen Rechte der Länder wurde eine wesentliche Stärkung der Gemeinden erreicht, die in vieler Hinsicht unmittelbare Verhältnisse zwischen Reich nnd Gemeinden schufen. Die Zwischenschaltung der Länder, die sich besonders in der Snstemzeit außer ordentlich schädlich bemerkbar machte, ist verschwanden. Die Anfgabenverteilnng zwischen dem 9!eich nnd den j Gemeinden ist klarer und einfacher als früher. Der deut lichste Ausdruck dieses Zustandes ist die Realsteuerreform. Auch weiterhin wird die wachsende Bedeutung der Selbst verwaltung der Gemeinden von der Neichsregicrnng nach besten Kräften gefördert werden. Ans der jetzt veranstalteten Jahrestagnng des Deutschen Gcmcindctages ist der Gedanke der Selbstverwaltung an Stelle der Zen'tralisntion und der Bedeutung unmittelbarer Zusammenarbeit zwischen Reich nnd Gemeinden vvmReichs- inncnminister Dr. Frick, über dessen Rede wir an anderer Stelle berichten, nachdrücklichst betont worden. Ter Gedanke der Selbstverwaltung im deutschen Ge- mcindcleben besteht schon sehr lange und entstammt den Ideen und Wünschen des Freiherrn vom Stein. Der Na tionalsozialismus hak diese Selbstverwaltung mit aller Ent schiedenheit betont. Es ist der Wunsch des Führers, daß neben dem einheitlichen politischen Willen des Reiches eine weitgehende Selbständigkeit der Kommunalverwaltung für . die Lösung der heimatlichen Ausgaben unbedingt erforder lich ist. Der Gedanke der Selbstverwaltung für die Ge meinden wird auch künftig Bedeutung erlangen in der Selbstverwaltung der Genicindeverbände, der Landkreise, nnd die Gaue werden besondere Aufgabenkreise zu verwirk lichen habe». Eine Selbstverwaltnng kann aber überhaupt nur dann erfolgreich durchgeführt werden, wenn sic bei absoluter Ein heit erfolgt. Die Zersplitterung der öffentlichen Vcrwal- tnng, bei der jeder nach einer Seite zog, ist vollkommen beseitigt. Auch jetzt wird erneut die Forderung nach un bedingt einheitlicher Betreuung der örtlichen Aufgaben er hoben. Dieselbe Forderung stellte schon im Vorjahre Rcichsleiter Fiehler München), der die Notwendigkeit, Fach- verwaltnngcn in einer einheitlichen Behörde zusammenzu fassen, wiederholt unterstrich. Auf Grund des Gesetzes vom 15. Dezember 1933 ist der deutsche Gemeindetag die einzige und einheitliche kommunale Spitzenorganisation im Deutschen Reiche. Er umfaßt über 50 000 Gemeinden. Der deutsche Gemcindetag ist entstanden aus einer Zusammenlegung der früheren Organisationen: Städtetag, Reichsstädtebund und Deutscher Landgemeinde tag. Die Aufgaben des Deutschen Gemeindetages liegen aus schließlich auf beratender und gutachtlicher Natur gegenüber den Gemeinden und der ReichSregierung. Die oberste Lei tung der deutschen Kommunalpolitik hat der Reichsinnen minister aufgrund der deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935. Die deutsche Gemeindeordnung ist eines der Grundgesetze des nationalsozialistischen Staates. hd. FmanzwüLschaflikchL Voraussetzungen oer Reichsreform Neichsfinanzmiuistcr Graf Schwerin von Kro sigk wies auf die Notwendigkeit der Unterordnung der Rcalsteuerreform nnler die leitenden Gesichtspunkte der Rcichsfinanz- und Wirtschaftspolitik hin, ans denen sich u. a. ergebe, daß keine Senkung des gesamten Steuerauf kommens cintrctcn dürfe, aber die Frage nach einer besseren Verlagerung der Steuerlast zu lösen war. Diesem Ziel diene die Schaffung eines einheitlichen Grund- und Gcwerbcsteuerrcchts für das ganze Reich. Weniger als dieses Ergebnis der Reform sei ihre andere — finanz politische — Seile, nämlich die Abdrängung der Länder von den Nealstcucrn, bisher beachtet worden; doch sei ge rade dieses Ergebnis besonders bedeutungsvoll. Zu der Ausschöpfung der den Gemeinden zuwachscndcn Finanz masse übergehend, erklärte der Minister eine verstärkte Heranziehung der Gemeinden bei der Erfüllung der öffent lichen Aufgaben für erforderlich. Es komme nicht in Frage, daß der den Ländern entstehende Ausfall einfach durch einen cutip^chcuoen Abstrich an den Anteilen der Gemein den an den Reichssteuerüberwcisnngcn ausgeglichen werde. Bei der Ausarbeitung der Gruudjatze der Aufgaben- und Lastenverteilung wird, so erklärte der Minister weiter, auf die Verschiedenheiten in der Finanz- und Vermögens lage der einzelnen Gemeinden Rücksicht genommen werden.