Volltext Seite (XML)
1882 inden Oemitz Ullck ioker Ostld. und die unter a bi» mit o a bi» mit o die unter « bis mit e die unter die unter ira L70 xebva igstsn roden, grosse »ä ckiv Nestor l^iede » 10. triung ;ro8§- skters >« zu n» zu t, sich t Ber- eins ltnge, »aben, irtag ewieseu igemein beigsten bringen Lutschke »orte in Juni, hoffen, »erden, wegen Uhr die unter a bis mit e Bischofswerda; welche r-r g«. I se inen, Nach einer von dem Gtadtrath zn Bischofswerda anher gelangten Mitteilung ist am 15. d. M. ein brauner, männlicher Hund — Hühaerhuadrage — dortsrlbst umgestanven und nach dem Ergebaiß der bezirkSthirrärztltchrn Seclion mit der Tollwuth behaftet gewesen. Gemäß tz 38 de» ReichSgesrtzeS vom 23. Juni 1880, dir Abwehr und Uoterdrückuug von Viehseuchen betr., tu Verbindung mit 8 26 der Verordnung zu Ausführung diese» Gesetzes vom S. Mai 1881 wird daher auch für die Ortschaften: Velm-dorf, Demitz, Geißmauu«dorf mit Pickau, Goldbach, Kessel, Kleindrebnitz, Niederputzkau, Rammenau, Schmölln, Schönbrunn O- und M. S. und Weickersdorf angeordnet. Der Festlegung gleich zu achten ist da» Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine; ohne polizeiliche Erlaubniß dürfe» Hunde au» den al« gefährdet geltenden vorgenannten Ortschaften nicht ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehe» und außer der Zeit de» Gebrauch« festgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Heerde, von Flelscherhunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd kau» unter der Bedingung gestattet werden, daß die Hunde außer der Zeit de« Gebrauch» (außerhalb de» Jagdrevier») festgelegt oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. Wenn Hunde der Vorschrift zuwider innerhalb de« gefährdeten Bezirk« frei umherlaufend betroffen werden, so sind dieselben zu tödtru, außerdem aber Ast der Besitzer eine» solchen Hunde» mit Geldstrafe bi« zu 150 Mark oder Haft zu belegen. Im Uebrigen sind die Besitzer von Hunden bei Vermeidung einer Geldstrafe von 150 Mk. oder Haft nicht unter einer Woche verpflichtet, bei ver dächtigen Erscheinungen der Thiere, welche den Ausbruch der Tollwuth befürchten lassen, oder wenn ihnen ein Hund entweichen oder sonst abhanden komme» sollte, sofort und spätesten« binnen 24 Stunden der Ort-Polizeibehörde Anzeige zu erstatten, welche solche nach davon genommener Kenntniß unverzüglich anher «inzusendeo hat. Bautzen, den 18. Juni 1882. Die Königliche AmtShauptmaunschaft. von Salza. L bi» mit e , . " .. Die OrtSbehördrn empfangen gleichzeitig für sämmtlichr hier fragliche Mil chetr Mannschaften legal zu behändigen stad, Ueber dir erfolgt« Installation ist nach 'N!'' 1.1: rüf Bekanntmachung. Da» diesjährige Obererfatzgeschäft sm Su»hebung»b«zirke Bautzen findet am 6. Juli d. I. iu Bischofswerda am 7., 8., 1». und 11. Juli d I. iu Bautzen Dasselbe erstreckt sich auf die bei der Ersatzmusterung a) für diensttauglich btsundenen, d) zur Ersatzreftrve I. Classe und o) wegen häutzlicher Verhältnisse zu Ersatzresrrve ll. Classe in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen. — Außerdem haben zur Vorstellung zu gelangen . <i) die zur Disposition der Ersatzbrhörden entlassenen Soldaten und e) die bei der Anmeldung zum Dienstantritt von den Truppeutheilrn zurückgewiesenen Einjährig-Freiwilligen. Dagegen kommen die Militärpflichtigen, welche für dauernd dienstuntauglich befunden und diejenigen, welche wegen körperlicher Verhältnisse zur Ersatzreserve ll. Classe destgnirt Worten sind, im hiesigen Bezirke nicht zur nochmaligen Untersuchung, werden vielmehr später, gegen Auswechselung der LoosuogS- fcheine, ihre Ausmusterung»- und bez. Ersätzreservescheine II. Classe durch die betreffenden Ort-behörden ohne Weitere« zugrfertigt erhalten. E» haben sich dementsprechend zu gestellen: 1) am 6. Juli d. I. früh 7 Uhr im Schießhause zn Bischofswerda: vorbezeichneten Militärpflichtigen au» der Stadt Bischofswerda und sämmttichen übrigen Ortschaften deS AmtSgerichtSdezirkS; 2) am 7. Juli d. I. früh 7 Uhr im Schießhause zu Bautzen: vorbezeichneten Militärpflichtigen der Stadt Bautzen und der Ortschaften ArnSdorf bi» mit Binnewitz de« Amt»grricht-bezirk» Bautzen 3) am 8. Juli d. I. früh 7 Uhr im Schießhause zu Bautzen : vorbezeichneten Militärpflichtigen au» den Ortschaften Blösa bi« mit Litte» de» Amt«gericht»bezirk« Bautzen; " ' - 4) am 10. Juli -. I. früh 7 Uhr im Schießhause zu Bautzen: vorbezeichneten Militärpflichtigen au« den Ortschaften Lömischan bi» mit Zschillichau de« AmtSgericht-bezirk» Bautzen ; 5) am 11. Juli d. I. früh 7 Uhr im Schießhause zu Bautzen: vorbezeichneten Militärflichtjgen au« sämmtlicheu Ortschaften drS AmtSgerichtSbezirkS Schirgiswalde. -- ' "'! Militärpflichtig« besoadere. GeftellungSordre», welche sofort nach Empfallg den . . . . ) Maßgabe de» betreffenden ZufertigungSschreibeu« pünkllich Anzeige anher zu erstatten. ,, Sollten Militärpflichtig», welche der Königlichen Ober-Ersatz-Commission vorzustelsen sind, inzwischen ihren bi-herigen Aufenthall-ort gewechselt »ad Hierbei zugleich den hiesigen Au«hebuoa«bezirk verlassen haben, od«r bi» zum Beginn de« Au-hebung-geschäft« einen derartigen Wechsel voraehmea, so haben di« Ott-behörden di« betr. Ordre» unter Angabe de» neue» Aufe»thalt«orte» der fraglichen Militärpflichtigen unverzüglich anher zurückzuschickea. Haben dergleichen Militärpflichtig« jedoch nur den Aufenthaltsort, nicht aber den Au»hebung«bezirk gewechselt, so ist Seiten derjenigtll OrtSbrhördea, welchen die betreffendeu Ordre» von hier au« zugehen, dafür Sorg« zu tragen, daß die letzteren den Adressaten rechtzeitig behändigt werden. Militärpflichtige, welche ohne Entschuldigung in de» Au-hebung-termioen au»bleib«n, »der in solchen nicht pünktlich erscheinen, sind tu Gemäßheit L SS de« ReichSmilitärgrsetze» mit einer Geldstrafe bi« zu SO Mark oder Haft bi« zu 3 Tagen zu bestrafen, können d«r Vortheil« der Loosung, ferner de» Anspruch« auf Zurückstellung evellt. Befreiung vom Militärdienst im Frieden verlustig erklärt und uach Befinde» al« unsichere Dienstpflichtige sofort ia di« Armee eingestellt werden. , Di« Herren Gemeindevorstäade resp. Rathsmitglieder habe» bei Vermeidung eiuer Ordoung-strafe von 15 Mark an den vorgedachteu Gestellung«- tagen mit ihren Mannschaften pünktlich an Au«hebung«stelle zu erschriuen, sowie dafür Sorge zu ttageu, daß di« letzteren ihre Ordre« mit zur Stelle bringen und, so lange erforderlich, gehörig beisammen bleiben, damit da« >u«hebung«geschäft selbst keinerlei Störung erleidet. . Im stebrigea ist noch zu brmrrken, daß jeder s» dev Gruudlisteu de» Au«hebu»g»bezirk« euthalteoe Militärpflichtig« berechtigt ist; i« AuShebünA- zp erscheine» und der Obrr-Ersatz-Lommission etwaig« Anliegea vorzutragr». . «aü»ea« 1k. Imst IBS... . . - ,N^I U-. , Aöntglich« «rsatz-Eommtssto» daselbst. ' - - - - Der ;ivU^«M°d«- Geh. R«g.-Rath, Amtötzauptmmm. Der sächsische Frzühler. Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpen «nd Umgegend. Amtsblatt -er Mönigl. Amtshauptmannschatt, -er Königs. -chul-Inspertio« u. -es Königs. Hauptsteueramtes zu Vautzen, sowie -es Königl. Amtsgerichtes un- -es Sta-trathes zu Vischofswer-a.