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WM MMs WM, Mn, Mexichii und die MWidm. AmLsbLcctt für die Kgl. Amtshaupimannschaft zu Weißen, das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Nr. 18. Dienstag, den 5. März 1889. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg.— Inserate werden Montag und Domierstaas bis Mittaas 12 Ubr anaenommen. Bekanntmachung. Das 1. und 2. Stück des Gesetze und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1889 enthält: No. 1. Verordnung, die polizeiliche Beaufsichtigung der Eisenbahnarbeiter betr., vom 24. December 1888; No. 2. Bekanntmachung, eine Anleihe der Acticngesellschaft „Dresdner Papierfabrik" betr., vom 27. December 1888; No. 3. Bekanntmachung, die Festsetzung des Betrags der für die Naturalverpflegung der Truppen im Jahre 1889 zu gewährenden Vergütung betreffend, vom 27. December 1888; No. 4. Bekanntmachung, die Postordnung vom 8. März 1879 und die Telegraphenordnung vom 13. August 1880 betr., v. 28. Dec. 1888; No. 5. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung einer an die normalspurige Secundäreisenbahn von Berthelsdorf nach Großhartmannsdorf anschließenden Zweigbahn von Brand nach Langenau nebst Zufuhrstraße nach Bahnhof Langenau betr., vom 28. December 1888; No. 6. Bekanntmackung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Crimmitschau betr., vom 24. Januar 1889; No. 7. Bekanntmachung, die veränderte Benennung der Oberförsterkandidaten betr., vom 31. Januar 1889; No. 8. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zu Erbauung einer normalspurigen Secundäreisenbahn von Großpostwitz nach Cune walde betr., vom 5. Februar 1889; No. 9. Bekanntmachung, die Dienstwaffen der Gendarmerie betr., vom 12. Februar 1889; No. 10. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Limbach betr., vom 12. Februar 1889. Gedachte Stücke des Gesetz- und Verordnungsblattes liegen zur Einsichtnahme auf hiesiger Nathsexpedition aus. Wilsdruff, den 1. März 1889. Der Stadtgemeinderat h. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. Die hiesige straßenverkehrSpolizcilichs Vorschrift, wornach die Fußwege rc. bei eintretender Glätte mit Sand, Asche oder Sägenspänen gehörig zu bestreuen sind, wirb hiermit zur genauen Befolgung in Erinnerung gebracht. Wilsdruff, am 4. März 1889. Der Bürgermeister. Ficker. Kommenden Donnerstag, den 7. ds. Mts., Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Stadtgemeinderathssitzung. Wilsdruff, am 4. März 1889. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung^ Der Dienstmagd Anna Pauline Büttner aus Klipphausen ist das ihr unter dem 31. März 1875 zu Klipphausen ausgestellte Gesinde zeugnißbuch abhanden gekommen. Zur Verhütung von Mißbrauch mit diesem Buche wird dies andurch bekannt gemacht. Limbach, den 5. März 1889. Gemeindevorstand. Tagesgesck?ick?te. Berlin, 2. März. Der Nachtrag zum Reichshaushaltsetat pro 1889/90 weist 21882570 M. an Ausgaben auf. Davon 4 611172 M. an fortdauernden, 4779094 M. an einmaligen Ausgaben der ordentlichen Etats und 12491304 M. an einmaligen außerordentlichen Etats. Von der Gesammtsumlne sind 9390 266 M. durch Matrikularumlagen, 12 298054 M. durch eine Anleihe für alle Bundesstaaten und 194250 M. durch eine Anleihe für Rechnung der Bundesstaaten mit Ausschluß Bayerns zu decken. — Die Feldartillerie erhält im Frieden bei jedem Armeecorps wie bisher zwei Fcldartillerie-Regimcnter, jedoch 7 statt bisher 6 Ab- theuungen. Beim sächsischen Armeecorps tritt eine Gliederung in 3 Feld artillerie-Regimenter ein. Das 13. 14. und 15. Armeecorps bleiben unverändert. Die Batterien müssen auf den Etat von 6 bespannten Ge schützen gebracht, ein Thcil derselben mit bespannten Munitionswagen ausgenistet werden. Der Mehrbedarf an Mannschaften im Betrag von circa 3000 Mann soll, soweit angängig, durch Verminderung der Zahl der Oekonomiehandwerker bei allen Waffengattungen und durch Herab setzung der Etatsstärke der Jnfantericbataillone gedeckt werden. Der Mehr bedarf an Pferden beträgt ausschließlich Bayerns 3838 und werden die selben volljährig anzukaufen sein. Sehr merkwürdig ist es, daß gerade in dm Kreisen des Wirthschasts- lebens, welche von der Alters- und Invalidenversicherung am un mittelbarsten berührt werden, anch jetzt noch für den Vorschlag der von den Landesregierungen zu errichtenden Versicherungsanstalten keine Sym pathie zu finden ist. Der deutsche Handelstag hat sich mit großer Ent schiedenheit für die Reichsversicherungsanstalt ausgesprochen; nicht minder d^r Verband der Eisen- und Stahlindustriellen. Und soeben noch ist dem Reichstag eine Bittschrift der Handelskammer zu Hannover zugegangen, in welcher dieselbe erklärt, eine Reichsanstalt sachlich für durchaus zweck mäßig halten zu müssen. Dieselbe empfiehlt im Interesse der einheitlichen Durchführung des Gesetzes und der Sicherheit der finanziellen Verwaltung einerseits, wie der Ersparung eines sonst erforderlichen neuen großen Ver waltungsapparats anderseits, auf die Herstellung einer einheitlichen Reichs- Versicherungsanstalt unter angemessener Vcrcheilung der Arbeit zwischen der Reichscentralstelle und den bereits vorhandenen territorialen Organen der Selbstverwaltung hochgeneigtest hinzuwirken. In ähnlicher Weise haben sich die verschiedensten Organe unserer wirthschaftlichen Produktion von vornherein ausgesprochen. Man wird gewiß nicht annehmen können, daß diese Stimmen sich irgendwie von politischen Nebenmotiven hätten leiten lassen. Umsomehr aber wird es geboten sein, die reinsachlichen Gründe, aus denen sie eine Reichsanstalt befürworten, auf's Neue ohne alle Voreingenommenheit zu prüfen. Wie aus gut unterrichteten Kreisen verlautet, wird das Sozialisten gesetz, obgleich es aufrecht erhalten bleiben soll, nicht ganz unverändert zur Vorlage kommen. Es läuft bekanntlich zum 1. September 1890 erst ab, und solcherart ist kein Anlaß zur Eile in Betreff der einschlägigen Fragen vorhanden. Daß Milderungen des Gesetzes in Aussicht genommen sind, scheint nach den jetzt vorliegenden Nachrichten nicht zweifelhaft. Die schon seit Monaten bekannte Ernennung des bisherigen Landraths Grafen Wilhelm von Bismarck zum Regierungspräsidenten in Hannover ist nun veröffentlicht worden. Graf Wilhelm v. Bismarck steht im 36. Lebensjahre und ist wohl der jüngste Regierungspräsident, der in Preußen amtirt hat. Wie verlautet, sind die Neuwahlen zum Reichstag nichtfür An fang 1890, sondern schon für Herbst dieses Jahres in Aussicht genommen. Der Kaiser hat in einer an den Chef der Admiralität gerichteten Kabinetsordre seine besondere Anerkennung über das tapfere Verhalten der deutschen Marinemannschaften bei den jüngsten Kämpfen aus Samoa aus gesprochen. Eine Anzahl von Offizieren und Mannschaften, die an diesen Kämpfen theilgenommen haben, werden vom Kaiser Auszeichnungen er halten, den übrigen betheiligt gewesenen Marine-Angehörigen wird durch den Chef der Admiralität der Dank des allerhöchsten Kriegsherrn über mittelt werden. Man hatte die dem Schulgeschwader unerwartet ertheilteSegel ordre für Port Said in der Presse allgemein undohne jede Einschränkung als Segelordre für Samoa aufgefaßt. Diese Auffassung wird sich aber, wie aus zuverlässiger Quelle mitgetheilt wird, nur mit großen Einschränk ungen als richtig erweisen. Zunächst wird das Geschwader überhaupt nicht direkt nach der Südsee segeln, sondern zu den deutschen maritimen Streitkräften an der Ostküste von Afrika stoßen. Die Vereinigung wird indeß nur von kurzer Dauer sein und Veranlassung geben, zunächst das Blockadegeschwader einige Zeit zu entlasten. Die Jnstallirung der Wiß- mann'schm Expedition oder ihrer Vorhut auf dem Festlande wird dann unter dem Schutze der verstärkten maritimen Streitkräfte vor sich gehen und wird diese zeitweilig so außerordentlich beträchtliche Verstärkung bei dieser Gelegenheit auch die Möglichkeit geben, energische Aktionen an mehreren Küstenpunkten gleichzeitig vorzunehmen. Angenommen wird auch, daß Hauptmann Wißmann die Rehe nach Ostafrika auf dem Schulgeschwader fortsetzen werde. Nachdem das Weißbuch über Samoa veröffentlicht und Mittheilungen über die frühere Konferenz in die Presse gelangt sind, wird wohl kaum noch daran gezweifelt werden, daß die Samoaangelegenheit in güt licher Weise beigelegt werden wird. Ebensowenig aber kann cS einem Zweifel unterliegen, daß die gedachte Angelegenheit eine bleibende Nach-