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Intelligenz- M MuchmMN . - /V V,- . 7 -für -, - - . . 7 . Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. Amtsblatt Srs MmF. GenMssmtes mä M PtzMMs A —- - : — . ! :—. ... .. . — I , .. : .-- 7 -7 -/—l . -34« Sonnabends, den 28. April. - Bekanntmachung. Nachstehende Bekanntmachung deS AichamteS zu Chemnitz wirb hiermit für das hiesige zur öffentlichen Kenntniß gebrächt. ' . Frankenberg, am 2b. April I86V. D e r S t a d t»r a t,tz. ' '' Meltzer, Bürgermeister: , Bekanntmachung, die Construction der Flüssigkeitshohlmaße betreffend. Das unterzeichnete Aichamt macht Folgendes hiermit bekannt: I. Zur Aiedung werden nur angenommen . Maße von Kanne und von einer Mehrzahl von Kannen in Metallblech und rylinderischer Form (die Kanne am besten 4" weit auS- gesührt), sowie Gläser zum Ausschank in Md ^ Mnne^. "sls 2. gläserne Schaukutaße müssen stets und mindestens größer frin, Taks das? Maß, auf welches sie geaicht werden sollen. : 3. Die Vöden blecherner Flüssigkeitsmaße dürfen nicht blos inden die Umfassung bilden den Cylindcr eingelöthet sein , so daß sie sich nach bewirkter. Auflöthung tzerschieben lassen, sondern sie sollest die unterste Stelle gm Waße cinn-ehmelr uNH einen aufgebogenen Rand haben, weicher die cy- linderische'Wandfläche umgreift, mit dsesrn zu verlöthen und an einer Stestelder Löthung mit einem Zinntropfen behufs Ausschlagung des Stempels zu.Luschen ist. 4. Blechmaße ohne Zäpfchen, welche-durch Adschleifey desMandeS geaicht werden, müssen oberhalb mit einem Zinnrande- oder mit einen»-auchelörheken Bunde von Blech und Verzinnung des abgeschliffenen Randes versehen sein. Dieser Zinnrand, resp. Blechbunh muß mindestens stark sein, so daß auf die. obere Kante ein kleiner Stempel mit du Krone aüfgeschlagen werden kann. .Der fragliche Bund darf indeß nicht hotzk, sondern, ef muß vöM sirMv Und gut verlöthes sein, damit sich bei Lufschlagüng des Stempels der Bund nichtvomChtlnder.trennt. Der.HeUfel an dMn Maße» muß- um em Abschleifen derselben zu gestätten, niitidrstens unter dem öbery .RanhL ve- festigt-sein und darf denselben nicht überragen. - 5 Bei BlechmaHen mit Zäpfchen darf das. Zäpfchen niAt adgelöthit, sondert»' müß^ ek^ge- nietet sein; auf der Nielstelle must, äußerlich ein Zmntropsest/ststgM werden, auf welchen tzer Stempel zu setzen ist. Die Zäpfchen müssen möglichst dünn- seilt/Uat daS "Anziehen des FlüfsigkeitS- spiegels möglichst wenig ^zu bewirken. Zwei einander gegenuberstehende Zäpfchen statt eines einzigen anzubringen, erscheint als zweckmäßig. Metallmaße, welche miHemrm Schlitz versehen sind, durch dessen untere Kante der Fassüngsraum des Maßes wie sonst durch däS Zäpfchen bestimmt wird, sind unzulässig. Maße mit Schnautzen sind nur dann zulässig, wenn der deu-«chtigen Zyhält hegM-5 zende Flüssigk-itsspiegel noch unterhalb der Schnautze liegt. ->7 6. Sogenannte Aichkaunen svo« 18 Kannen Inhalt) dürfen, auch,w«nn sie atrS Bl«M.Lchkr-