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Tharandt, Nassen, Ziebenlkh« und die NnWßtÄm. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschast zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den EtMralh zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, DienktagZ und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Psg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Rv. 10. Dienstag, den 3. Februar 1883. Bekanntmachung. Sonnabend, den 7. Februar dieses Jahres, Vormittags V^T Ahs findet im hiesigen Verhandlungssaale öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in hiesiger Hausflur zu ersehen. Meißen, am 30. Januar 1885. ' Königliche Amtshauptmannschast. v. Bosse. Aekanntmachung. Die Anmeldung der neuaufzunehmenden Kinder, welche durch die Eltern persönlich zu erfolgen hat, nimmt der Unterzeichnete Donnerstag den Z2. und Freitag den 13. Februar nachm. von 1—3 Uhr in der Expedition (No. 9) entgegen. Schulpflichtig sind alle Kinder, welche bis Ostern das 6. Lebensjahr erfüllt haben; schulberechtigt nur diejenigen, welche bis zum 30. Juni d. I. das 6. Lebensjahr vollenden. Alle jüngeren Kinder müssen zurückgewiesen werden. Bei der Anmeldung ist beizubringen: 1. ein TaufzeugniS, jedoch nur von nicht in hiesiger Parochie geborenen Kindern, 2. ein Impfschein. Gleichzeitig ist die nähere Angabe betr. der Religion, beziehentlich Confession zu machen, und die Erklärung abzugeben, in welche Bürgerschule das betreffende Kind ausgenommen werben soll. Der Tag der Aufnahme wird später bekannt gemacht. Wilsdruff, den 30. Januar 1885. Der Direktor der städtischen Schulen. E Gerhardt. TageSgeschichte. Berlin, 30. Januar. Das Befinden Sr. Majestät des Kaisers ist jetzt durchaus wieder befriedigend, und gedenkt der hohe Herr, bei günstigem Wetter auch seine regelmäßigen Promenadefahrten wieder aufzunehmen. Während die Sozialdemokraten noch immer auf ihr nun schon so lange angekündigtes Elaborat eines Arbeiterschutzgesetzentwurfs Warten lassen, hat das Centrum nunmehr feinen Antrag auf Arbeiter schutz, welcher die Form eines vollständigen Gesetzentwurfes von er heblicher Ausdehnung hat, in der zur Borberathung der sog. Hertling- scheu Anträge rc. eingesetzten Sonder-Kommission des Reichstags nun mehr eingebracht. Derselbe erstreckt sich auf die Regelung der Sonn tagsarbeit, des Maximalarbeitstages und der Kinder- und Frauenarbeit in Fabriken. In Bezug auf ersteren Punkt bringt der Entwurf im Wesentlichen eine Wiederholung der vom Centrum bei der Gewerbe- ordnungsrevision von 1878 gestellten Auträge. Es ist das vollständige Verbot der Sonntagsarbeit dergestalt, daß die Gewerbeunternehmer nicht nur die Arbeiter an Sonn- und Festtagen nicht beschäftigen, son dern denselben auch die Arbeit in ihren Werkstätten nicht gestatten dürfen. Die Bestimmungen über die tägliche Arbeitszeit sind fast voll ständig dem schweizerischen Fabrikgesetz entlehnt. Sie enthalten den elfstündigen Normalarbeitstag mit „regelmäßigen" Pausen namentlich einer Mittagspause von mindestens einer Stunde, und das Verbot der Nachtarbeit. Der Bundesrath kann für gesundheitsschädliche Ge werbe die Dauer der täglichen Arbeitszeit herabsetzen, für Fabriken, welche mit ununterbrochenem Feuer betrieben werden oder welche sonst durch die Art des Betriebes auf eine regelmäßige Tag- und Nacht arbeit angewiesen sind, sowie für solche Fabriken, deren Betrieb eine Emtheiluug in regelmäßige Arbeitsschichten von gleicher Dauer nicht gestattet oder seiner Natur nach auf bestimmte Jahreszeiten beschränkt ist, die Dauer dieser Arbeitszeit verlängern, bezw. sonstige Ausnahmen von der festgesetzten regelmäßigen Arbeitszeit nachlassen, d. h. also auch Nachtarbeit gestatten. In Bezug auf die Regelung der Kinder arbeit beschränkt sich die Neuerung gegen das Bisherige auf die Er höhung des zulässigen Minimalalters vom vollendeten zwölften auf das vollendete vierzehnte Jahr. Doch dürfen durch Beschluß des Bundesraths für bestimmte Fabrikationszweige und unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen für die Beschäftigung von Kindern von Zwölf bis vierzehn Jahren zugelassen werden. Einschneidender sind die Vorschläge für die Frauenarbeit. Die Beschäftigung der Frauen m ^rgiverken, Salinen, Ausbereitungsanstalten, unterirdisch betriebenen Brüchen oder Gruben, Bauhöfln, Werften, in Hütten-, Walz- und Hammerwerken und Schleifereien, sowie in Räumen in welchen giflige Stoffe verarbeitet werden, ist untersagt. Aus dem schweizerischen Ge- fitze ist die auf Frauen bezügliche Unfallverhütungsvorschrift, die ver längerte Zeit der Nichtbeichäfügung von Wöchnerinnen und das abso lute Verbot der Nachtarbeit von Frauen herübergenommen. Als eigene Zuthat der Sozialpolitcker des Centrums erscheint der bereits neulich w Plenarverhandlung von dem Abgeordneten Hitze ausgesprochene Gedanke eines sechsstündigen Maximalarbeitstages für verheirathete Frauen. Gegen die Einschränkung bezw. Ausschließung der Frauen arbeit wird seltsamerweise gerade aus dem Kreise der Frauen selbst heftiger Widerspruch erhoben, wie das der Verlauf einer von Frau Guillaume-Schack einberufenen Frauenversammlung in Berlin dargethan hat. Dies kann die Gesetzgebung aber nicht abhalten, den auf diesem Gebiete eingerissenen Uebelständen und Mißbräuchen auf den Leib zu rücken, wenn andererseits auch zugestanden werden muß, daß auch hier große Vorsicht nöthig ist, wenn man den Betheiligten nicht einen Bärendienst leisten will. Die Reichspartei beschloß, einen Antrag einzubringen, in welchem der Reichskanzler um Maßnahmen ersucht werden soll, durch welche die Reichsbauk für die Befriedigung des Kreditbedürfniffes des Hand werkerstandes und der kleineren Grundbesitzer in erhöhtem Maße nutz bar gemacht werden kann. Die auswärtige Politik nimmt den Reichskanzler jetzt ganz außerordentlich in Anspruch. Die westafrikanische Konferenz, die ge- sammte Kolonialpolitik und die Einzelverhandlungen mit England, welche sie nothwendig macht, endlich auch die egyptische Frage beschäf- ligen den obersten Leiter der Politik des deutschen Reiches in so hohem Grade, daß er sich verhindert sieht, den Sitzungen des Reichstages beizuwohnen. Die dem Fürsten Bismarck ärztlicherseits streng zuge messene Arbeitszeit soll sich auf drei Stunden täglich beschränken, der Kanzler steht sich aber jetzt genöthigt, oft die doppelte Zeit über hinter einander angestrengt über den Akten des Auswärtigen Amtes zu sitzen. Der Kanzler wäre, wie er, der „Magdeb. Ztg." zufolge, befreundeten Abgeordneten gegenüber letzthin geäußert hat, sehr gern gerade in letzter Zeit im Reichstage erschienen und hätte dei der Etatsberathung das Wort ergriffen, es war ihm leider wegen Gefcdäftsüberbürdung durch- aus unmöglich, seinen Wunsch auszuführen. Er sprach die Hoffnung aus, daß sich dieser Zustand bald ändern, und daß namentlich die G- wührung der zweiten Direktorstelle im Auswärtigen Amte seine jetzige Geschäftslast wesentlich erleichtern würde. Die „Norddeutsche Allgcm. Zeitung" schreibt: „Aus Spanien wollen die Hiobsposten über stets von Neuem auftretende Erdbeben gar nicht aufhören, und der einzige Lichtblick gegenüber all diesem Jammer ist die allseitige unermüdliche Theilnahme, welche das Loos der Märtyrer entfesselter Naturgewalten nach Kräften zu mildern be strebt ist. Der Sultan von Marokko, dessen Armee etwa 20,000 Mann beträgt, hat 13 Unteroffiziere nach Deutschland gesandt, die mit Ge nehmigung unseres Kaisers in der preußischen Armee, und zwar im 2. Garderegiment z. F., Dienste thun sollen. Die Unteroffiziere, aus gesuchte hübsche Leute von schwarzer, blanker Hautfarbe, werden bereits Anfang des nächsten Monats in Berlin eintreffen. Bern, 30. Januar. DerBundesrath erhielt vorgestern einen in einer Stadt der Schweiz aufgegebeuen Brief, der ihn von dem dem- nächsligen in die Luft Sprengen Les Bundespalastes benachrichtigt. Es wurden sofort die umfassendsten Maßregeln getroffen. Jenseits des Kanals hat sich die erste Aufregung über die jüngsten Dynamitatlentate in London gelegt und wendet man seine Aufmerk-