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-iben-'Msgabe. k"r L»«p»>a u»» v»r»rt» »ur» «Ufer« Lrbaer V »AU Av s>kkl^» , unb Spebiieur» LmaltSgU» in« Hon»s«bracht: monatlich 1.4» M., »terteybhrU» Z.7» M. Sei »er «,sck>Lst,st»U». uns,«» «Molen unü fluagadelleUen abgeholt: monatlich >M., vterteljbkrUch Z M. Durch unser» auowSrtlgen Lillalen lno hau» gebracht: monatUch 1^» M., olerteljabrll» 4.»» M. kurch bl» Post: lanerbald deutsch» taub» unb ber ürutschen Loioaien monatlich l.»S M., »lerteljährltch ch»b M., auoschliestllch postbesteUgel». prel» ber «Inzelnummer I» Pf. bn Leipzig, bra Nachbarorten unb ben Orten mit eigenen Zttialen wirb bi« fidenöauogab« noch am stdenb be» erscheinen» in» Hou» gelieserl. Nr. I3l. AurdelsSeiturrs ^rntsbkockt des Rates und des potynnrntes der Stadt Leipzrg Nebaktton und ch»schSft»st«U«: )»hannt»goff« Nr.». o Zernsprech-stnschlu- Nr. >4044, I4bb» unb 14044. 1S4. Jahrgang stazeiaeaprelse: L »»n au»a»art»r» Pf., Reklamen 1.4»m.. Klein» flnz»ig»a bi»p»titz«tl» nur S»pf.,d.wl»b«rh»l.Nad.,kl«z«lo«n»»a»«HSr»«a im amtiich»nL»tlbi«p»tlt» z«tt» bbpf. ch«fchbft»aazetg»a mit platzoorschrift im Preis« erhöbt. Nabatt nach Loris. Seilagen: Sesamtaufl. 7 M.ba» Laufen» au»schl. p»stg«dühr. M»z»igen.stnaabm»: lodanniagasse», d»i sümtlicbrn jiliaienb»» Leipzig»» Lagedlatte» unb alten stnnoncea-eilprbitionea b«. In- unb Nuelanbe». da» Leipzi -er Lageblatt erscheint Werktag» »mal. Sonn- u.;»iertag» l mal. vrrlincr Nebaktton: In»euZelten 17, zerniprech-finschlu-: Hansa Nr. 447. Sonmibenti ben lS. Miir;. ISIS. ver englische MMeurer „vavano" gesunken. Rückzug der Russen hinter die Bodrlinie. Die Sachsen in der Winterschlacht in der Champagne. Zur öeschlagrrahme deutschen Privat eigentums in Zeinöeslanü. npt. Die Frage der Völkerrechtsmidrigkeit der von der französischen Regierung über deutsche und österreichisch-ungarische Unternehmungen verhängten Beschlagnahme wird neuerdings mehrfach in der Presse erörtert. Diese Frage hat außerordentlich praktische Bedeutung, da je nach ihrer Beantwortung der Umfang der Ersatzansprüche der Betroffenen sich verschieden gestaltet. Hätten die Geschädigten der Berneinung der Bölkerrechtswivrigkeit nur die Ansprüche, die sich etwa aus einem schuld haften Verhalten des Zwangsverwalters im einzelnen Falle ergeben, >o würden ihnen, wenn die Büllerrechtswidrigkeit bejaht werden mühte, viel weitergeyende Rechte, nämlich der Anspruch auf vollen Schadenersatz zustehen. Ins besondere würde ihnen bei analoger Anwendung der Bestimmungen des BGB. über den Schaden ersatz für unertaubte Handlungen auch ein An spruch auf Ersatz des entgangen eit Ge winns, der sich unter normalen Umstänben erwarten lieh, zuzubilligen sein, selbstverständ lich mit den Einschränkungen, die sich als Folge des Kriegszustandes ergeben. Nun ist in der Tat nach allem, was über das französische .Borgehen bisher bekannt ge worden ist, kaum noa) daran zu zweifeln, daß die verhängten Maßregeln sich tatsächlich als Bruch des Völkerrechts darstellen. So schlimm treiben es die siaatlich bestellten Zwangsoerwalter, oaß selbji ein französisches Blatt,'die „Humanit.", einipricht: sie führt Bei spiele dafür an, daß wiederholt Wohnungsein richtungen von Deutschen zu Schleuderpreisen versteigert worden sino, obwohl die Berwalter wußten, das; die Eigentümer bei französischen Banken Guthaben besahen, mit denen die Ber walter den Mietzins zahlen konnten. In noch rücksichtsloserer Weise wird gegen kaufmännische Unternehmungen vorgegangen. Ein Fall ist uns bekannt, in dem wegen einer lausenden Miets forderung von 27öFr. trotz des bestehendenMorato- riums, trotz vorhandenen, jederzeit verkäuflichen Waren- uno Wertpapierdepots, eine Wohnungs einrichtung im Werte von ca. 8500Fr. für 425,25 Fr. verschleudert wurde, von Lenen nach Abzug von 124 Fr. öffentlicher Abgabe, 225,00 Fr. Kosten, 74,05 Fr. verblieben, so daß eine Schuld von 216,oö Fr. das Schluhergeonis bildete. Solche Liquidationen sind unter den obwaltenden Um ständen schon aus dem Grunde unzulässig, weil den Verwaltern jede Kenntnis etwaiger auf- reu)nungssühiger Gegenforderungen der deutschen Schuldner gegen ihre französischen Gläubiger fehlt, und weil unter den gegenwärtigen Ver hältnissen die Liquidation notwendigerweise zu einer Verschleuderung führen mutz. Sie kommen also einer Entrechtung und Beraubung gleich. Den traurigen Ruhm, an erster Stelle zu marschieren, wenn es sich um Bölterrechtsbruch handelt, nimmt übrigens auch hier England für sich in Anspruch. Am 7. Dezember 1014 ist eine Verordnung, zunächst nur gültig für die Straits Settlements und Hinter-Jndien er gangen, wonach alle feindlichen Firmen sofort zwangsweise zu liquidieren sind. Die örtliche Beschränkung ändert nichts an der grundsätz lichen Bedeutung. Unter icindlichen Firmen sind sogar Aktiengesellschaften und Gesellschaften, bei denen nur ein Drittel des Aktienkapitals oder der Aufjichtsrüte deutsch oder österreichiich- ungarijch ist. Der Liquidator hat die Aufgabe, alle Werte zu verlausen uno die Firma oder Aktiengesellschaft aufzulösen. Er bekommt hier für 2', Prozent Kommission. Er hat dann seine Abrechnung einzuliefern und den Ueber- schutz an eine von dem Gouverneur bestimmte Bant einzuzahlen. Sobald dies geschehen ist, sind alle Bücher, Briefe und Belege, Abrech nungen und Dokumente, ebenso wie die Ab rechnung des Liquidators selbst zuzerstörcn.(!) Dies Gesetz bildet einen Faustschlag in das Gesicht des Völkerrechts. Eine der wichtigsten Errungenschaften des modernen kriegsrechtes war gerade die Idee, datz der Krieg nur ein Kampf zwischen den Heeren der feindlichen Staaten sein sollte, daß aber die Wegnahme von Privateigentum außer, Der Tagesbericht der Obersten Heeresleitung. Das Wölfische Büro meldet amtlich: Großes Hauptquartier, 13. März 1915. Westlicher Kriegsschauplatz. Südlich von Bpern wurden vereinzelte Angriffe der Engländer mühelos a-gewiesen. Unser zur Wiedereinnahme des Dorfes Neuve Ehapelle an gesetzter Angriff stieß nach anfänglichen Erfolgen auf eine starke englische Ueberlegenheit und wurde deshalb nicht durchgeführt. Die Engländer entwickelten in dieser Gegend eine rege Tätigkeit mit Fliegern, von denen vorgestern einer und gestern zwei herunterge schossen wurden. In der Champagne flackerte an einzelnen Stellen der Kampf wieder auf. Alle französischen Teilangriffe wurden mit starken Verlusten für den Feind abgeschlagen, 200 Gefangene blieben dabei in unserer Hand. Nebel und Schnee behinderten in den Vogesen die Gefechts tätigkeit. Östlicher Kriegsschauplatz. Die Russen wichen aus der Gegend von Augusto wo und nord östlich bis hinter den Bobr und unter die Geschütze von Grodno zurück. Am Orzye nordöstlich von Prasznysz wurde ein russischer Angriff abgewiesen. wenn die Gebote der Kriegführung es dringend erheischen, aus das bestimmteste untersagt jein sollte. Das war einer der grundlegenden Unterschiede zwischen dem mittelalterlichen, barbarischen Plünderungskrieg und moderner Ausfüllung, die im bewaffneten Austrag ein notwendiges Uebel sieht und dessen Härten über den unmittelbaren Kriegszweä hinaus nach Möglichkeit zu mildern sucht. Wie die englische Maßnahme aufzufassen ist, geht aufs klarste aus der Bestimmung der Ver nichtung aller Geschäftsbücher und Papiere her vor. Eine Handlungsweise, die den Bankrotteur ins Zuchthaus bringen würde, wird hier als staatliche Anordnung proklamiert. In allen diesen Fällen handelt es sich um durch nichts gerechtfertigte Eingriffe in das Privateigentum und um schroffe Verstöße gegen Artikel 2^8 der Haager Landkriegsordnung. Ihre Völkerrechtswidrigkeit steht also fest unv bieter der Reichsregierüng die Handhabe, beim Fricdensschluß vollen Ersatz zu fordern. Nicht in dem Sinne, daß dem Geschädigten ein Rechts anspruch gegen das Reich selbst oder die feind liche Regierung zustände, den es durchzuführen hätte. Aber ein Anspruch der Billigkeit und der Moral, den das Reich nach feststehender völker rechtlicher Uebung nach siegreicher Beendigung des Krieges zu verwirklichen in der Lage ist. Wir zweifeln nicht, daß die Frage von der Reichsregierung ernstlich erwogen werden wird. hoffte über feinen .Erfolg" in -er Ehampagne. Aus Genf wird dem „B. T." berichtet: Offenbar infolge des ausführlichen deutschen Be richts über die kriegerischen Operationen in der Champagne sieht sich der französische General ft ab veranlaßt, einen noch eingehenderen Bericht zu veröffentlichen, der die qrötzt« Zu friedenheit über die dort erzielten Erfolge lokaler und allgemeiner Natur ausdrückt. Di« Ope rationen hätten die Franzosen in den Besitz von Höhenlinien gesetzt, wodurch eine günstige Basis für neue Angriffe geboten sei. „Im ganzen ", heißt es in diesem Bericht (der sich Lbrrgen» die von der deutschen Heeresleitung veröffentlichten Zugeständ nisse von französischen Erfolgen zunutze macht, um diese gebührlich breilzutreten), „lägt sich unsere Aktion in der Champagne folgendermaßen zusammenfassen: 1. Sie war eine ununter brochene Folge von loka len Erfolgen und kostete uns relariv schwache Verluste sowie wenig Gefangene; 2. wir brachten dem Feinde enorme Ver luste (?) bei, die höher sind, als die von den Deut schen gleichzeitig in Rußland erlittenen; 3. wir zwangen den Feind, auf diesen Punkt fünf Armeekorps (!) zu konzentrieren und eine große Menge Munition aufzuwenden; 4. diese Aktion trug zu den brillanten Erfolgen (?) bei, die von den Russen und Engländern da vongetragen wurden; 5. sie veranlaßte den deutschen Eeneralstab, Er klärungen abzugeben, die ein Eingeständnis bilden. (!) Vie Einberufung -er Iahresklaffe 1-1 in Zrankreich genehmigt. >vtk. Paris, 12. März. Die Kammer hat das Gesetz über die Einberufung der Jahresklasse 1916 angenommen. Der Senat hat folgende Gesetze angenommen: 1. das Gesetz über die Einberufung der Jahres klass e 1916, 2. das Gesetz über das Absinthoerbot und 3. das Gesetz, durch das die Regierung ermächtigt wird, die Naturalisierung von Untertanen feindlicher Staaten in Frankreich für ungültig zu erklären. die .Humaniti" über -ie wirtschaftliche Lage Zrankreichs. vtb. Paris, 12. März. Di« „Humanite" unterzieht die Statistik über den Außenhandel Frankreichs und di« Arbeitslosigkeit seit dem Kriegs ausbruch einer eingehenden Untersuchung und ge langt zu dem Ergebnis, daß di« Ausfuhr Frankreichs seit Kriegsausbruch um Prozent gesunken sei, während gleichzeitig Deutschlands Außenhandel durch die Blockade Lrachgelegt war. Die Er- oberung der deutschen Absatzgebiet« durch die fran zösische Industrie erscheine jedermann al, eine stra tegische Operation von höchster Bedeutung. Frank- reich aber erobere die deutschen Absatzgebiete nicht, sondern verliere noch die seinigen, und ziehe nicht den geringsten Nutzen aus der ungeheuren Ueberlegenheit seiner wirtschaftlichen Lage. Frank reich verliere den Vorteil, weil es die Macht seiner Nation nicht in den Dienst der Wiederaufnahme der Arbeit stellen wolle. Die Führer der öffentlichen Meinung und der regierenden Kreise Frankreichs litten in Kricgszeiten an derselben Krankheit, die bereits in Friedenszeiten den wirtschaftlichen Auf schwung des Landes schwer beeinträchtigte, an der Furcht vor der staatlichen Jntcrven- tion und an der Furcht vor dem Staate selbst. Frankreich wolle leben und sei zu jedem Opfer bereit; es werde aber denen nicht verzeihen, die ihm un geheure, überflüssige Opfer auferlegten, weil sie seine gemeinsame Tätigkeit auf wirtschaftlichem Gebiete nicht organisieren konnten oder wollten. Sevorsiehen-e Zrrllaffung von eljäsilsihen Geiseln. Aus Basel wird berichtet: Das Los der nach Frankreich verschleppten elsässischen Geiseln wird demnächst eine Wen dung erfahren. Von den Deutschen sind eine Anzahl wichtiger französischer Persönlichkeiten aus dem vcn ihnen besetzten französischen Gebiete festge- nommen worden, um bei der französischen Regie rung die Freilassung der aus Elsaß-Lothringen ver schleppten Reichsangehörigen zu erreichen. Daraus hat die französische Regierung ihre Ge neigtheit zu einer Verständigung wegen der Freigabe der sogenannten Geiseln zu erkennen gegeben. Ein englischer Hilfskreuzer gesunken. vvtb. London, 13. März. Die Admiralität teilt mit: Der Hilfskreuzer „Bayano" ist aus einer Erkundungsfahrt untergegangen. Schiffs trümmer, die am 11. März aufgefunden wurden, lassen darauf schließen, daß die „Bayano" torpe» Viert worden ist. Acht Offiziere und acht» zehn Matrosen sind gerettet worden, die übrige Mannschaft ist wahrscheinlich umgekommen. Der Dampfer „C a st l e r e a g h" aus Belfast be. richtet, daß er am Donnerstag morgens um 4 Uhr Schiffstrümmer sichtete, daß er aber durch ein feind liches Unterseeboot, das ihn 29 Minuten lang verfolgte, verhindert wurde, eine Untersuchung anzustellen. Vie Versicherungsprämien sieigen weitert vvli,. London, 13. März. Der Korrespondent des „Daily Telegraph" für Marineversicherung schreibt: Die Kriegsversicherungsprämien sind gestern betracht, lich gestiegen. Die Prämien von den Walliser Kohlenhäfen nach den nordfranzösischen Hä fen sind um 25 Prozent gestiegen. Die übrigen Versicherungen hielten sich auf ähnlicher Höhe. vom Hilfskreuzer »Prinz Eitel Friedrich". (r.) Rotterdam, l3. März Ein Spezmltelcgramm des „Reuter-Büros" meldet aus Newport News: „Prinz Eitel Friedrich" hat bereits gestern früh im Hafen die Besatzungen der in Grund gebohrten Schiffe gelandet. Vorher war das Schiff „I e a n", das im Stillen Ozcan in Grund gebohrt wurd.. r: - cm-r Ladung Kohlen nach den Osterinseln gebracht worden, wo Kohlen geladen wurden. sr.) Rotterdam, 13. März. Das „Reuter-Büro" meldet aus Longbeach (Kaliforniens: Mistet , Ze well, einer der Inhaber d ' Dampfers „Frey", har ein wütendes Gesuch an >.^ mexikanische Re gierung gerichtet, den „Prinz E".« Friedrich" als Seeräuberschiff zu betrachten und die Besatzung als Piraten zu behandeln sowie bei der