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?e Mi. r Re- erklärt beleidi- Action Kriegs- ie Ein offiziere ieft er- Reuter- Muley i ««-- Menge ordung m Per- rerneur uch die geteilt, et auS ie Teil schlägt, Presse eitung öendcn du ist, gegen Press- Maß- renen- tischen ihren ,durch Per. zweck- z von oulich Isi. r im last- jeder stau- «er eten rn. telle oer-- » rer- 0 r MM Anzeiger für Mrchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Knhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund n. f. w '2 Mittwoch, den 8. Mai 1SV7 57. Zahrgaug» We. o dem und betreffenden Artikel durchaus fern stehe sich überhaupt mit Politik nicht befasse- Zur Landtag-Wahl in Sachse«. Eine am Sonntag in Chemnitz abgehaltene Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Ta- und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. l bs durch die Post Mk. i y2 frei in'S HauS. weil sie von dem Mitgliede eines deutschen Fürstenhauses stammen sollten. Es war dabei heroorgehoben worden, daß der schriftstellernde Fürst kein Bayer und auch kein regierender sei. Das Organ der rheinischen Sozialdemokratie deutete in- folgedessen an, daß der Verfasser wohl ein sächsischer : hochinteressanten Rechtsstreit steht in nächster Zeit zu erwarten. Bis dahin bleibt aber die jedenfalls originelle Tatsache bestehen, daß die Zwickauer eine Zwangsvollstreckung gegen das Deutsche Reich be wirkt haben. Beleidigung-Prozeß v. Liebert-Schöpsit«. Bei der letzten Reichstagswahl im 14. sächsischen Wahlkreise (Borna) siegte bekanntlich der Vorsitzende des ReichSverbandeS zur Bekämpfung der Sozial- demokratie, General z. D. v. L i e b e r t, der als Kandidat der Reichspartei aufgestellt war, über den Sozialdemokraten S ch ö p f l i n. Daraufhin ver öffentlichte die sozialdemokratische „Muldent. Volks- ztg.", deren Redakteur Schöpflin ist, eine Notiz, in der eS hieß, daß jetzt leider nicht mehr die rote Fahne der Sozialdemokratie, sondern der Schmutz- lappen deS Hottentottenblocks über dem Wahlkreis wehe. Auf Grund dieser Notiz er hob der Abg. Liebert im Reichstage gegen Schöpflin den Borwurf, daß er die ReichSfahne einen Schmutzlappen genannt, d. h. schwer beschimpft habe. Schöpflin seinerseits bestritt auf das energischste, daß n jener Notiz der „Muldentaler Volkszeitung" die leichSflagge gemeint sei, und zieh den Abgeordneten Liebert öffentlich der „frivolsten Lüge." Daraufhin trengte General von Liebert gegen Schöpflin die ZeleidigungStlage an, die gestern vor dem Prinz gewesen sein solle. Damit konnte nur Prinz Ma; von Sachsen gemeint sein. Die „Mülheimer Volkszeitung" hat sich deshalb an den Prinzen Max von Sachsen gewandt und ist zu der ausdrücklichen Erklärung ermächtigt worden, daß er Schöffengericht Leipzig zum Austrag kam. Der Privatangeklagte Schöpflin fand es „unbegreiflich", wie der Privatkläger dazu komme, den „Schmutz, lappen des Hottentottenblocks" mit der Reichsfahne zu identifizieren. Das Reich spiele doch im Wahl- kampf gar keine Rolle (!), sondern es kämpften Parteien gegen Parteien, und es könne nur eine böse Absicht des Privatklägers sein, wenn er sagt, er, der Beklagte, hätte die Reichsfahne beleidigt. Die Notiz in der „Muldentaler Volksztg." entstamm ter „Leipziger Volksztg.". Auf die Frage des Vorsitzenden, was denn mit dem Schmutzlappen gemeint sei, erklärte der Angeklagte, damit sei über- )aupt keine Fahne gemeint, sondern der Ausdruck ei nur bildlich abgefaßt. Verteidiger Rechtsanwalt )r. Liebknecht betonte, daß die „Leipziger Volkszeitung" schon am 7. Februar 1907 erklärt habe, daß der Schmutzlappen deS HottentoltenblockS n die Reichsfahne „umgelogen" sei. Schöpflin er» lärte noch, daß er die Notiz nicht verfaßt habe. )r. Liebknecht stellte den Antrag, darüber Beweise zu erheben, daß der Privatkläger in bezug auf den Abg. Singer gesagt habe, er hätte sich sittliche Verfehlungen an Kindern unter vierzehn Jahren zu Schulden kommen lassen. Dieser Beweisantrag wurde vom Gerichtshof abgelehnt, ebenso ein Be» weisanrrag, eine Schrift des Herrn von Liebert „Die Sozialdemokratie und das stehende Heer" zu verlesen, aus der die gehässige KampfeSweise des ReichSverbandeS zur Bekämpfung der Sozialdemo, kratie gegenüber den Soziald mokraten hervorgehen soll. Das Urteil lautete dahin: Der Prioatbeklagte wird zu 400 M. Geldstrafe oder 40 Tagen Ge fängnis kostenpflichtig verurteilt. „Unstimmigkeiten bet der Personentarif' reform. Versammlung von Vertrauensmännern nationallibe- raler und konservativer Richtung auS den verschiedenen Ortschaften deS31. ländlichen Wahlkreises hat einstimmig beschlossen, die deutschfreisin- nige Kandidatur Baumann als den Interessen des Wahlkreises widersprechend zu bekämpfen und einen Ausschuß zu wählen, der sich mit der Aufstellung einer eigenen Kandidatur befaßt. Die sächsische Industrie und da- deutsch- amerikanische Handelsabkommen. In den Kreisen der sächsischen Industriellen, die einen nennenswerten Export nach den Vereinigten Staaten haben, begrüßt man, wie von gutunter- richteter Seite aus Dresden verlautet, das Handels abkommen mit den Vereinigten Staaten sehr freund lich als einen Fortschritt zum Besseren. Man ist namentlich dafür dankbar, daß endlich würdigere Verhältnisse in Beziehung auf die Wert schätzung der Waren geschaffen werden sollen. Man erkennt auch ebenso dankbar an, daß die Feststellungen der deutschen Handelskammern bei der Zollabschätzung „gewürdigt" werden sollen. Von großer Bedeutung betrachtet man es auch, daß der Zollschätzung der Exportpreis der Ware zugrunde gelegt werden soll. Ebenso empfindet man es als einen längst ersehnten Fortschritt, daß die neuen Bestimmungen die Kon- suln im allgemeinen verhindern, in die Geschäfts intimitäten der Exporteure einzudringen. — Das Augenmerk ist nun darauf zu richten, daß bald ein langlaufender Handelsvertrag mit Er mäßigung und fester Bindung der Tarifsätze zu Stande kommt. Ei«- Zwangsvollstreckung gegen das Deutsche Reich. Ein wohl einzig in seiner Art dastehender Fall von weittragender prinzipieller Bedeutung beschäftigt augenblicklich das Overoerwaltungsgericht zuDres - den. Der ReichSpostfiskus erwarb im Jahre 1904 in Zwickau zwei Grundstücke und weigerte sich, die von der Stadt verlang en Besitzverände- rungsabgaben zu zahlen. Daraus ließ der Rat eine eigentu mSgesetz vom 15. Mai 1873 gar nicht verpflichtet sei, außer Grundsteuern irgendwelche Abgaben zu zahlen. Eine Landesgesetzgebung sei gar nicht im stände, dem Reiche Steuern aufzu- erlegen, deshalb sei auch die ZwangSvollstreckuug ungesetzlich. Die Entscheidung in diesem Ein BeschwichtigungSoffiziosuS schreibt in der „Köln. Ztg.": „Uns gehen von zuverlässiger Seite Klagen über Unstimmigkeiten zu, die sich bei der Personentarifreform u. a. bei der Abrundung gewisser Preise nach oben ergeben. Wir sind darüber unterrichtet, daß an amtlicher Stelle das Bestreben herrscht, im Laufe der Zeit diese Un stimmigkeiten nach Möglichkeit zu begleichen, die an sich bedauerlich sind, die aber gegenüber dem großen VercinfachungSgedanken, den die Reform durchzusühren bestrebt ist, doch nicht durchschlagend ins Gewicht fallen können." Päpstlich- D-ktorfabrikatio«. für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu HohensteinErnstthal. Organ aller' Oenrernöe-VerrValtrrngeir der unrlregenden Ortschaften Nr. 1V6 Hohenstein Grustthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Fngau, Hermsdorf, Kernsdorf, Mngenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Freibank: Mails m aeWeul Rindfleisch M 33 Pf. Äus dem (Reiche. Prinz Max von Sachse« unter falschem Verdacht. Inserate aehmen außer der Expedition auch die Austräger aus dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu Originalpreisen. die Nachbarn, Spanier, Franzosen, auch Engländer, mit uns Hand in Hand gehen, nutzen uns alle unsere Ver bote nichts. Wir jagen uns nur die Zolleinnahmen aus der eigenen Tasche, und der Alkohol kommt doch, wenn wir ihn auch zur See nicht zulassen, über die Binnen grenzen. Diese sind lang, zumal in Togo, das sich wie ein Handtuch ins Innere erstreckt. Damit ist der Etat für Kamerun erledigt. Bei Togo entsteht keine Debatte. Es folgt der Etat für die Marianen und Karolinen. Kolonialdirektor Drrndneg stimmt einer früheren Anregung, Justiz und Verwaltung zu trennen, an und für sich zn. Wie schwierig es aber sei, Justiz und Ver waltung in einer Person in jenen Gegenden zu vereinigen, zeige sich im Falle des Landeshauptmanns Brandeis, dem zum Vorwürfe gemacht wurde, Prügelstrafen verhängt zu haben. An sich sei das allerdings gesetzwidrig gewesen, aber Brandeis habe in den betreffenden Fällen, auf die Redner näher eingeht, zweckmäßig gehandelt. Anch würde die erwünschte Trennung mit erheblichen Kosten ver knüpft sein. Weitere Debatten entstehen bei den Etats der Schutz gebiete nicht. Es folgt der Etat der Reichselsrubahn»«. Die Kommission beantragt Genehmigung und empfiehlt Neber- weisung einer langen Reihe von Petitionen von Beamten um Gehaltsaufbesserungen als Material. Minister Sreitenbach sagt wohlwollende Erwägung verschiedener Beamtenwünsche zu und erwidert aus die Beschwerde des Abg. Kohle (Soz.), die Beamten seien durch ihren Treueid und die Arbeiter durch ihren Ver trag gebunden, sich regierungsfeindlichen Bestrebungen fernzuhalten: deshalb sei der Zutritt zum Süddeutschen Verbände ebenso verboten worden, wie der zum Ham burger Verband. Um sich über diese Verbände klar zu werden, brauche man nur an die Worte Legiens in Mann heim zu denken: „Um die Eisenbahnverwaltung lahm zu legen, bedarf es des Anschlusses an den Transportarbeiter- Verband". In dem Wahlaufrufe des Süddeutsche» Ver ¬ bandes im Februar d. I. werde der Anschluß an die sozialdemokratische Arbeiterpartei gefordert. Ich habe also mit Recht den Beitritt zum Süddeutschen Verbände ver boten. Bei den Einnahmen stellt der Referent, Abg. Schwabach (natl.), fest, die Kommission habe von einer Erhöhung des Einnahme-Ansatzes Abstand genommen, weil ein Abflauen der Konjunktur m der Eisenindustrie zu erwarten sei. Damit ist der Etat der Reichseisenbahnen erlebigt. Es folgt dcr Marine-Mat. Beim Kapitel „Wersten" übt Abg. Jadeit (Soz.) eine ansgedehnte Kritik an den Arbeitsverhältnisscn aus den Werften, namentlich an einem geheimen Befehl auf der Danziger Werft über Entlassung bei Trägheit. Wer entscheide denn bei alten Werft veteranen, ob ein Nachlassen der Arbeitskräfte vorliege oder Trägheit ? Geheimer Admiralitätsrat Harm» führt aus, es handle sich bei jenem Erlaß gar nicht um etwas Geheimes. Abg. Mommsen (freis. Vgg.) konstatiert, daß die Löhne m Danzig gestiegen sind; allerdings hätten sie noch immer nicht die Höhe der Löhne auf der Werft in Kiel erreicht. An sich würden wohl auch die Herren von der Linken es nicht beanstanden, daß träge Leute entlassen würden. Wer 25 Jahre auf der Werft sei, werde schwer lich als träge entlassen werden. Die Behandlung unserer Werftarbeiter scheine ihm jedenfalls auf gutem Wege. Er bitte die Verwaltung, mit der Aufbesserung der Löhne fortznfahren. Abg. Spahn (Zentr.) betont, daß die Monatslöhner verhältnismäßig am schlechtesten daran seien. Staatssekretär v. Tirpitz gibt dies zu: es sei das deshalb der Fall, weil der Rechnungshof es bestritten habe, daß den Monatslöhnern auch Ueberstunden bezahlt werden können. Er werde anordnen, daß die Monais- löhne in Stundenlöhne umgewandelt werden. Auf den drei kaiserlichen Werften sei der Lohn in den letzten Jahren gestiegen, und zwar mehr als die Nahrungsmittel- preise, so in Danzig um 33 Prozent. Das Kapitel wird genehmigt. Vor der Abstimmung über eine dazn gestellte Resolution betreffend Spezialisie rung der Ausgaben beim allgemeinen Werfbetriebe be- zweiselt Abg. Krbel mit Erfolg die Beschlußfähigkeit. Die Sitzung muß deshalb abgebrochen werden. Dienstag! Wahl des zweiten Vizepräsidenten: Han delsprovisorium mit Amerika; Weiterberatung des Marine- Etats. Der Schuhmacher Herr Friedrich Albin Heinicke auS Groitzsch ist heute als Schutzma«« angestellt worden. Stadtrat Hohenstein Ernstthal, am 6. Mai 1907. ve Polster, Bürgermeister. Deutscher (Reichstag. KerU«, 6. Mai 47. Sitzung. Präsident Graf Stolberg verliest ein Schreiben des Abg. Kaempf, des Inhalts, daß dieser sein Amt als zweiter Vizepräsident niederlege. Die Wahl des zweiten Vizepräsidenten wird als erster Gegenstand auf die morgige Tagesordnung gesetzt. Auf der Tagesordnung stehen die Grgä»k««Ssrtats. Schatzsekretär Freiherr o. Stengel: Diese Etats beziehen sich einmal auf die Gewährung einmaliger außer ordentlicher Beihilfen an Unterbeamte und mittlere Beamte (Teuerungszulagen) und zum anderen sind sie nur der Niederschlag der Veränderungen, die im Etat infolge der Niederwerfung des Aufstandes in Südwestafrika erforder lich sind. Der sich durch die Beihilfen ergebende Gesamt- n^hrbedars kann auf die Dauer unmöglich aus die Matrikularbeiträge übernommen werden, ohne die Einzel staaten zn überlasten. Ich bitte deshalb dringend um Annahme des als ,,Ergänzung zum Etatsgesetz" vorge schlagenen 8 7, worin bestimmt werde, daß: „soweit die zur Gewährung außerordentlicher einmaliger Beihilfen er forderlichen Matrikularbeiträge nach der Rechnung des Rechnungsjahres 1907 keine Deckung finden sollten, der Bedarf der ordentlichen Ausgaben im Etat pro 1909 hinzu treten soll." Abg. Speck (Zentr.) hält es für unzulässig, daß der Betrag von 23 Millionen an Beihilfen, der doch in diesem Jahre verbraucht wird, seine Deckung erst im Etat für 1909, tatsächlich also — wegen der dreijährigen Stundung von Matrikularbeiträgen — erst im Jahre 1912 finden soll. Schatzsekretär v. Stengel will aus die Bedenke» des Vorredners in der Kommission näher eingehen. Er müsse aber schon jetzt sagen, daß man ja noch gar nicht wisse, Wie die Rechnung für 1907 sich gestalten werde und ob die Beihilfen von 23 Millionen nicht schon in diesem Jahre ihre Deckung finden werden. Jedenfalls sei es also nicht richtig, daß die Deckung unter allen Umständen erst auf das Jahr 1909 übernommen werden soll. Abg. v. Richthofen (kons.) protestiert gegen die vom Abg. Speck ausgestellte Behauptung, daß die Teuerungs zulagen für die Beamten nur dem Zentrum zu verdanken seien. Alle Parteien haben diese Zulagen gewollt und beschlossen. Abg. Singer (Soz.) wendet sich zunächst gegen das System der Stundung der Matrikularbeiträge. Mit den Beihilfen an die Beamten seien seine Freunde selbst verständlich durchaus einverstanden. Den Schatzsekretär, wie überhaupt die Regierung müsse er aber doch bitten, in dem nächsten Etat nicht nur für die Beamten zu sorgen, sondern auch dafür, daß den Arbeitern in den Reichs- . betrieben Höhere Löhne zugewendet werden. ' Abg. Mlrmrr (freis. Bolksp.) schließt sich der An regung Singers an, daß auch die in den Rerchsbetrieben beschäftigten Arbeiter Lohnerhöhungen erhalten. Abg. Semler (natl.) hofft, daß die einmaligen Bei hilfen möglichst bald in eine dauernde Gehaltszulage um gewandelt werden. Die Vorlagen gehen an die Budget lommission. Dann wird die Beratung der Etats der Schutz gebiet» beim Etat für Kamerun fortgesetzt. Abg. Kopsch (freis. Vp.): Wenn Herr v. Oldenburg vorgestern den Minister v. Puttkamer als einen der besten Minister Preußens bezeichnet hat, so teilt die große Masse des Volkes dieses Urteil jedenfalls nicht. Was den Prozeß Puttkamer anlange, so sei er, Redner, erstaunt, daß der Verteidiger Sello sich in so taktloser Weise über den Reichs tag geäußert habe. Durch das Urteil in dem Prozeß sei das Rechtsempfinden des Volkes nicht beruhigt, sondern nur noch mehr erregt worden. Abg. Debet (Soz.) weist auf die Veröffentlichung der Frau v. Germar in der „Neuen Gesellschaftlichen Cor- respondenz" hin, in der der Gouverneur v. Puttkamer direkt der Paßsälschung beschuldigt wird. Der Kolonial direktor, der nichts verhüllen wolle, möge auch hier Klar heit schaffen und die Erneuerung des Prozesses veran lassen. Der Ankläger sei mehr als Verteidiger des Herrn v. Puttkamer ausgetreten. Kolonialdirektor Dernburg: Eine Entscheidung der Behörden wegen Revision in diesem Prozeß hat »och nicht gefällt werden können, weil das Urteil und die Begründung noch nicht vorliegt. Darüber will ich keinen Zweifel lassen, daß auch die Erklärung der Frau v. Germar volle Würdigung finden wird, bis heute war das noch nicht möglich, weil sie gestern erst veröffentlicht worden ist. Ich werde ohne jede Vorliebe nach irgend einer Seite hin vorgehen. Keifall.) Abg. Grkbrrger (Zentr.) empfiehlt eine Resolution betr. Erschwerung der Schnapseinfuhr nach Kamerun, wie überhaiipt nach unseren Kolonien durch hohe Spirituosenzölle. Kolonialdirektor Dernburg: In der Alkoholfrage sind wir wohl alle einig. Die Schwierigkeit liegt darin, daß wir gewissenlose Leute leider nicht immer hindern können, einzuführen, was sie einführen wollen. Ehe nicht ZwangSsicherheits-Hypothek auf die beiden Grundstücke amtSgcrichtlich eintragen. Der Reichsfiskus ersuchte nunmehr die KreiShauptmann- schäft um Aufhebung dieser ZwangSmaßregeln. Die letztere entsprach diesem Verlangen und erklärte die städtische Maßnahme ,ür unzulässig und als einen Verstoß gegen das Gesetz vom 25. Mai 1861. Der Zwickauer Rat erhob gegen diese Entscheidung die Anfechtungsklage, daS OberoerwaltungSgericht hob dieselbe auf und v.rwieS die Sache an den KreiSauSschuß zu Zwickau zurück. Die Kreishaupt mannschaft sei über die Zulässigkeit ihrer Befugnis hiuauSgegangen; das Recht der Stadt an BesttzveränderungSabgaben sei materieller Natur. Der 2. Senat deS Ober Verwaltungsgerichts beschäftigte sich nunmehr nochmals mit der Angelegenheit und hatte zur mündlichen Beratung den Oberbürgermeister Keil von Zwickau und je einen Vertreter der deutschen Reichs- und der sächsischen Landesregierung geladen. DaS Reich wurde von Geh. Reg.-Rat Jahn, der sächsische Staat von Geh. Reg.-Rat v. Oppen ver treten. Oberbürgermeister Keil führte aus, daß die Landesgesetzgebung daS Vorgehen deS Rate- recht- fertige. Der ReichSfiSkuS habe dieselben Rechte und Pflichten wie der LandeSfiSkuS und habe sich den betreffenden Landesgesetzen zu unterwerfen. Das König!. Amtsgericht habe die Eintragung der Laut „Köln. Volkez." hat Kardinal Fischer Die „Katholische Allgemeine Rundschau" brachte.Hypotheken vorgenommen, infolgedessen seien sie auch,einem seiner Geistlichen mitgeteilt, daß der Papst kürzlich Ausführungen über Den tsch lan d s auS- gesetzlich. Demgegenüber erklärte der Vertreter der ihn auf seinen (Fischers) Antrag hin zum Dokt. wärtige Politik, die deshalb Aufsehen erregten/ReichSregierung, daß das Reich nach dem ReichS-'der Theologi: und zum päpstlichen Geheim^