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WkikeÄ-Mtmig Di« «s< 83. Jahrgang Dienstag den 13. Februar 1917 abends Nr. 36 Inserat« werden nril 20 Pf., solche aus unseren oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 40 bez. 35 Pf. — Tabellarisch« undkomplizierteJnserat« mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, di« Spaltenzeile 50 Pf. tigen an Stelle des gemeinen Wertes die Gestehungskosten eingesetzt werden (88 29.30, B.St.G). Nur bei den nach dem l. August l9I4 erworbenen Grundstücken müssen die Ge- stehungskosten (auch Liebhaberpreise) zu Grunde gelegt werden, von denen die durch Verschlechterung entstandenen Wertminderungen abzuziehen sind (8 6 K. St. G). Für Grundslücke, die vor dem l. Januar 1914 erworben ssind, gilt der aus Anlab der Veranlagung zum Wehrbeilrage festgestellte Wert als Gestehungskosten. In gewissen Fällen, namentlich beim Erwerb der Grundstücke im Wege der Vererbung, ist der Ertragswert der Grundstücke zur Zeit des Erwerbes an Stelle des gemeir..« Wertes anzusetzen. — Ueber die Auslegung des Besitz- und Kriegssteuergesetzes wolle man sich in Zwelselsfällen an die Kgl. Bezirkssteuereinnahmen oder an die Stadtsteuer- einnahmen wenden. Dresden, den 12. Februar. Alle sächsischen Theater und Lichtspielhäuser, sowie sämtliche Säle und Räume, in denen Versammlungen, Borträge, musikalische Darbietungen und sonstige Veranstaltungen stattsinden, dürfen vom 14.d.M. ab in Hinsicht auf die milde Witterung wieder in Betrieb grnom- men werden. Line Beheizung darf nur an Frosttagen und inso weit stattsinden, als es für die Instandhaltung der technischen Einrichtungen erforderlich ist. Die 10-Uhr-Polizeistunde für Gast-, Speise- und Schankwirtschaften, Vereins- und Hesellschaftsräume bleibt weiter bestehen. Den Kreishaupt- Mannschaften bleibt es überlassen, hiervon, wenn es das öffentliche Jnterressr erheischt, Ausnahmen bis um 1/212 Uhr zu gestatten. P«k»nltz. Eine sinnige Verbindung von Opferstock und Dedächtnirslein soll an der Außenseite der Kirche Auf stellung finden. Auf Anregung von Pastor LIc. Stange wird zum Andenken an den im Frids gefallenen Pastor Köhler ein Opferstock für den Helmaldank nach künstleri schen Entwürfen geschaffen, der eine entsprechende Widmung an den Gesallenen tragen soll. Delitzsch bet Leipzig. Weil es wegen fortgesetzler Un- botmäbigkeit ohne Kündigung entlassen werden sol'tr, goß das 17 Jahre alte Dienstmädchen Martha Wüste ihrer Herrschaft, dem Buchhändler Paul Pabst und seiner Frau, Salzsäure in die Mittagssuppe. Glücklicherweise wurde da» geplante Verbrechen sogleich entdeckt. Da, Mädchen leugnet die Tat, gilt aber als überführt und wurde in Untersuchungshaft genommen. Chemnitz, 12. Februar. Eine schwere Explosion er- eignete sich heule vormittag während der 10. Stunde in der neuen Krauthetmschm Fabrik in der Vorstadt Borna. In einer Trockenkammer, die mit Ga, geheizt wird, hatte sich insolge Verlöschens der Flamme Da» angesammelt und mit Luft vermischt. Der mit der Wartung der Gar- Heizung betraute Arbeiter unterlteb jedoch, bevor er dar Ea» anzündele, da» vorschrift.mSbige Oessnen der Fenster und Türen und zündet« da» Gas bet einer ganz geringen veffmmg der Tür an. Es entstand nun eine heftige Er- Kirchen-Nachrichten. Mittwoch den 14. Februar 1917. Oelsa. Abend» l/28 Uhr Kriegsbetstunde. ScheUerha«. Abend» 8 Uhr Kriegsbetstunde ins Pfarrhause. Seiferadorf. Abend» l/28 Uhr Kliegsandacht mit an- schließender Abendmahl-feier. (Kirche zu den Kriegsbet- stunden nicht mehr geheizt.) Donnerstag den 15. Februar 1917. Kreischa. Abend» 8 Uhr: 113. Kriegsbetstunde. Possendorf. Abends 8 Uhr Kriegsbetstunde im Konsirmandenzimmer der Kirche: Pastor Schneider. Schönfeld. Nachmittag« 4 Uhr Kriegsbetstunde. Freitag den 16. Februar 1917. Sadisdorf. Abends l/28 Uhr Kriegsbetstunde. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Bis zum 15. d. M. sind bekanntlich die Besitz- und Kriegssteuererklärungen bei der Gemeindebehörde einzureichen. In den folgenden Zeilen seien unsere Leser mit den Grundzügen der Besitz- und Krieg,steuer bekannt gemacht. Zur Besitzsteuererklärung sind verpslichtel: 1. alle Personen mit einem steuerbaren Vermögen von 20000 M. und darüber, wenn sie früher weder zum Wehrbeitrag noch zur Besitzsteurr veranlagt worden sind, 2. alle Personen, deren Vermögen sich seit der Veranlagung zum Wehrbeitrage oder gegenüber dem für «ine künftige Veranlagung zur Besitzsteurr als maß gebend festgestellten Bermögensstande (dieser Vermögens- stand wird durch Steuerbescheid festgestellt) um mehr als 10000 M. erhöht hat. Zur Kriegrsteuererklärung sind verpflichtet: 1. alle zur Besitzsteuererklärung verpflichteten Personen, 2. alle Personen, deren Vermögen sich in der Zeit vom 1. Januar 1914 bis 31. Dezember 1916 um mehr als 3000 M. auf mindesten» l 1000 M. erhöht hat. War ist unter Vermögen zu verstehen? 1. Grundoer- mögen, d. h. Grundstücke einschließlich des Zubehörs (im Auslande befindliches Grundvermögen ist nicht steuerpslich- tlg), 2. Betriebsvermögen, d. h. Vermögen, das dem Be triebe der Land- und Forstwirtschaft, de» Bergbaues, der Industrie, des Handels oder «ine» sonstigen Gewerbrs dient. Zum Betriebsvermögen gehören alle Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Warenvorräte, di« zur Aufrecht erhaltung des Betriebe» dienen. (Im Auslande befind lich«» Brtrirbsoermögen ist nicht steuerpflichtig) 3. Kapital vermögen und zwar a) selbständige Recht« nnd Gerechtig- kriten, wi« Patentrecht u. a., soweit sie nicht zum Grund- oder Betriebsvermögen gehören, b) verzinsliche und un- verzinsliche Kopltalsorderungen jeder Art, c) Aktien oder Anteilscheine (Steuerkurse vom 31. Dezember 1916), Kure, Deschästrguthaben bei Genossenschastrn, Geschäftsanteile und andere Gesellschaftseinlagen, 6) bares Geld, ausgenommen Beträge, die zur Bestreitung der laufenden Ausgaben für drei Monate dienen, e) der Kapitalwert der Rechte aus Renten. (Ausgenommen sind Ansprüche auf Witwen-, Waisenversicherungen, Kranken-, Unfall- uswBersichemngen.) Steuerpslichttg ist nur da» Reinvermögen, d. h. nach Ab zug der Schulden mit hauptsächlicher Ausnahme der Haus- Haltung»schulden. Da» Vermögen der Ehegatten wird zu sammengerechnet, sosern dir Eheleute nicht dauernd ge trennt voneinander leben (8 14 B.EtG.). Ist ein Ehe- gatte innerhalb de« Brranlagungszritraume« gestorben, so ist der au« dem Erbfall herrüheende Zuwachs de» überlebenden Ehegatten insoweit steuerfrei, al« da» ver erbte Vermögen in der Hand de« anderen Ehetetl» oder gemäß 8 i4 nicht mehr der Zuwach-struer unterliegen würde (8 15 B.Stv). Der Wert der Grundstücke «st nach dem B.EtG. zu bestimmen, und zwar ist der gemein« Wert (der »erkauss- oder Der kehr,wert) ,u Grund« zu legrn, es können j-dcch auf Antrag de» Stenerptt'ch- plosion, wodurch eine schwere eiserne Tür au» den Angeln gehoben und ein Stück fortaeschleudert wurde. Bon der Tür wurden der 50 jährige Arbeiter Seltmann und der 17 jährige Arbeiter Friedrich au» Göppersdorf getroffen und sofort getötet, während ein Arbeiter schwer verletzt wurde. Der Arbeiter, der das Gas anzündete, kam mit dem Schreck davou. Neustadt«!. Die Stadtverordneten gaben zu dem be absichtigten Ankause der hiesigen alten bürgerlichen Brauerei, von deren 126 Anteilen sechs im Besitze der Stadt sind, durch eine vogtländische Großbrauerei grundsätzlich ihre Einwilligung. Glaucha«, 11. Februar. Zwecks Behebung des Kohlenmangel« sind seit gestern auf allen Schächten de» Lugaü - Oelsnitzer Kohlenreviers Soldaten ab- kommandiert worden, um durch Verladen der großen Vorräte für einen Abfluß der Kohlen in das Land zu sorgen. Bischofswerda. Das Ehepaar Ufer im benachbarten Großharthau hat 12 Söhne, von denen 10 im Felde stehen, und zwar fast sämtlich an der Front. Drei von ihnen wurden mit Auszeichnungen für tapferes Verhalten vor dem Feinde bedacht, einer ist verwundet. Der König übermittelte den Eltern Glückwünsche und ließ ihnen 500 M. überweisen. Zittau. Sämtliche Kirchen bis auf eine werden in Zittau wegen der Kälte und de» Kohlenmangels ge schlossen. Auch alle kirchlichen Vereine tagen vorläufig nicht mehr. Zittau. Der Brand des Kaufhaus«, hat noch rin Menschenopser gekostet. Zwei bei den Abräumungsarbeiten beschäftigte Maurer Namen» Eduard Hamann und Karl Kunz« wurden von einem rinstürzenden Giebel mit in die Tiefe gerissen und verschüttet. Die Feuerwehr barg die Verunglückten und schasste sie nach dem Krankenhaus«. Hier ist Hamann bald darauf gestorben. Kunze lebt, ist aber schwer verletzt, besonder» an den «einen. Das Ein stürzen des Giebels dürft« auf das ringetretene Tauwetter zurückzusühren sein. Die nachstehende Bekanntmachung über die Verwendung von Rüben bei der l Bereitung von Roggenbrot vom 5. Februar 1917 (RGBl. S. 101) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, den 10. Februar 1917. Ministerium des Innern. Bekanntmachung über die Verwendung von Rüben bei der Bereitung von Roggenbrot. Vom 5. Februar 1917. Auf Grund de» 8 5 der Verordnung über die Bereitung von Backware vom 26. Mat 1916 (RGBl. S. 413) und der Verordnung zur Aendrrung dieser Verordnung über die Bereitung von Backware vom 18. Januar 1917 (RGBl. S. 68) in Verbin dung mit 8 « der Bekanntmachung über die Errichtung eine« Krlegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (RGBl. S. 402) wird bestimmt: 8 l- Zur Bereitung von Roggenbrot können statt Kartoffeln Rüben, mit Ausnahme von Zuckerrüben, verwendet werden. Dabet entsprechen hundert Gewichtsteile Trocken rüben hundert Gewichtsteilen Kartoffelslocken und hundert Eewichtrteile frischer Rüben fünfzig Gewichtsteilen gequetschter oder geriebener Kartoffeln. 8 2. Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 5. Februar 1917. Der Präsident de» Kriegsernährungsamts. von Batocki. .. täglich mi. Aus nahme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausae- geben. Preisviertelsähr- Nch 1 M. 80 Pf., zwei- monatlich 1 M. 20 Pf^ eknmonatlichKOPf. Ein zelne Nummern 10 Pf. I » 4^ Amtsblatt»- " "" "" ° B-mntw°Mch-- Md-tt-ur- Paul J-h»-. - D-uck und B«l°g °°n Lari J-Hn- m Dipp-Mswald-. Im Berterlnärbezirke Stadt Dresden ist die Maul- und Klauenseuche au-gebrochen. Dresden, den 10. Februar 1917. Ministerium de« Innern. " Freibankfleisch betreffend. In Zukunft darf minderwertiges oder bedingt taugliches Fleisch (Freibanksleisch) nur gegen Entgegennahme von Flrischmarken abgegeben werden. Für -ine Fleisch- marke darf jedoch der doppelte Betrag der Marken bezogen werden. Wenn ander» der Verderb de- Fleische» nicht verhütet werden kann, dürfen die Kommunaloerbände im Eirzrlfalle Ausnahmen von der Markenpslicht bewilligen. Dresden, den 6 Februar 1917. Ministerium de» Innern. un«! 8ss1ger-s1v. Die Bekanntmachung des Kommunalverbands über SaatAtreide vom 17. August 1916 hat auch auf den Verkehr mit Hafer und Sommergerste zu SaatzweckeN An wendung zu finden. Insbesondere ist die Veräußerung, der Erwerb und die Lieferung von Saathafer und Saatgerste, ebenso wie bet Brotgetreide nur gegen Saattarte erlaubt. Der Handel mit nicht selbstgebautrm Hafer und nicht selbstgrbauter Sommer- geiste zu Saatzwecken ist nur besonder» zugelassenen -Sudlern gestattet. Gesuche um Zulassung — auch Genossenschasten, Konsumvereine und dergleichen bedürfen letzterer — sind bei der Kgl. Amtshauptmannschaft anzubringen und zwar unter Be- Nutzung eines bei dieser erhältlichen Vordruckes. . Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bi» zu einem Jahr oder Geldstrafe bi» zu 10000 Mark bestraft. Dippoldiswalde, am 10. Februar 1917. Nr. 246 Mob. ll. Der Kommunal-Berband.