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Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. Wochenblatt für Reichenbrand. Siegmar. Neustadt. Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expeditton lReichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Aeichenbrand. Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Albin Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Amfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigeu-Anuahme in der Expeditton bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Vereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. SV Sonnabend, den 22. Mai 1815 Ls ist dassekS« Grünen. Passclkc Mühen im Kag; Ls lind dieselben Aaume, Hie Kkurcn, der Dvgckschläg; Ls lind dieselben Auen, Hie unser Kuh begeht. Ls ist der gleiche Hdem, Her über das Weltall weht. Ls ist das gleiche Pfingsten Wie all die Jahrtausende lang — And doch ist's ein anderes jüngsten, — Pie Kerzen vom Leid so bang Hb all des schweren Hummers Änd bitterem Krennungsschmcr;, Wie zaget und klaget und bäumt lich Has arme gequälte Her;. Ufingsten 1915. ^ Prnm brauchen wir doppelt ein Pfingsten, Hcs heiligen Geistes Trost. Per lind wie Mutterhände Pas bangende Kerz umkost. Hie Wunden, die uns geschlagen Per schrecklich, entsetzliche Krieg, Hie heilt und Hilst ste tragen Per Tröster und führt uns zum Sieg. Ä schauet das Grünen und Mühe«, S» schauet die Feld er, den Kai», Änd sagt, ob das alles nur irdisch And irdisches Werden kann sein! H schauet die Segenshände, Hie Gott der Datei »ns beut, H kommet und spüret den Hdem Hes heiligen Geistes heut. Legt Sorge und Kummer vertrauend In Gottes allmächtige Land, Lr schirmet und schützet die Seinen In jedem Srte und Land. Laßt stehend die Kände uns heben: „Herr, gib deinen heiligen Geist, Haß er uns regiere und führe, Per Tröster und Keller uns heißt!" Lr ist derselbe Gott noch, Her unsere Däter geführt, Ls ist dasselbe Segnen, Has heute ei» Jeder »erspürt; Ls ist dcrsekbige Keiland, Her uns führet zur Seligkeit ein — So laßt auch dieselben Christen, Pie willig ihm folgen, uns sein. Elise Schmidt.Dietrich. Impfung in Siegmar. Die öffentlichen unentgeltlichen Impfungen für Siegmar finden statt: Für Wiederimpflinge Dienstag, den I. Juni ISl5, nachmittags >/,S Uhr, für Erstimpflinge — Mittwoch, den 2. Juni ISIS, nachmittags 1/28 Uhr, in der Schulturnhalle, Kronprinzenstraße. Die Nachschau findet statt: Für Wiedcrimpflinge Dienstag, den 8. Juni ISIS, nachmittags 2 Uhr, für Erstimpflinge Mittwoch, den S. Juni ISIS, nachmittags 2 Uhr, Jmpspslichtig sind im laufenden Jahre: b., welche in früheren Fahren geboren sind und der Impfpflicht noch nicht genügt haben, oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Impfung vorläufig befreit oder in den beiden letzten Fahren ohne Erfolg geimpft worden sind. 2. diejenigen Zöglinge öffentlicher Lehranstalten und Privatanstalten und Privatschulen, mit Aus nahme der Fortbildungsschulen, s., welche im Fahre 1903 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnis in den letzten 5 Fahren die natürlichen Blattern überstanden haben, b., welche in früheren Fahren geboren sind und der Impfpflicht noch nicht genügt haben, oder wegen kranlcheit ärztlicherseits von der Wiederimpfung vorläufig befrei! oder in Gleichartig werden auch die Vorsteher vorhandener Schulanstalten aufgefordert, mit denjenigen Schulzöglingen, die von ihnen in den Verzeichnissen bez. Listen auszuführen gewesen sind, in den anbe raumten Impf- und Nachschauterminen zu erscheinen. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach. Diphtherie. Krupp. Keuch husten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impf linge zum allgemeinen Impftermine nicht erscheinen bez. nicht gebracht werden. Alle diejenigen, ^welche im Imrffjahre 1914/15 mit nicht hier geborenen Kindern zugezogen sind, bei denen der Impfpflicht noch nicht Genüge geleistet worden ist. sind verpflichtet, die Kinder bis Montag, den 31. Mal ISIS im hiesigen Rathause — Meldeamt — zur Anmeldung zu bringen. Nichtbeachtung dieser Vorschriften wird nach § 14 des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874 mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark bestraft. Siegmar, den 12. Mai 1915. Der Gemeindevorstand. Brotkartenausgabe in Rabenstein. Die Ausgabe der Brotkarten aus die Zeit vom 24. Mai bis 20. Funi 1915 an die Haus haltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarkenhefte Sonnabend, den 22. Mai ISIS in der Zeit von 4—6 Uhr nachmittags in den bekannten Ausgabelokalen durch die Vertrauensleute. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe frauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen haushaltungsvorstande ausgestellten Ausweises. - > > An Kinder können Brotkarten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden »rottarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 20. Mai 1915. Impfungen in Rabenstein. Lberrabenstein finden durch den Impfarzt. Herrn vr. mecl. Heinemann wie folgt statt: 1. Die Erstimpfungen: Mittwoch, den 2. Juni ISIS von nachmittags 3 Uhr (Nachschau: Mittwoch, den 9. Juni ISIS nachmittags 3 Uhr) und Donnerstag, den 3. Juni ISIS von nachmittags 3 Uhr für die Impflinge der Anfangsbuchstaben I. — 2 des Familiennamens. (Nachschau: Donnerstag, den 10. Juni ISIS nachmittags 3 Uhr) in Köhlers Restaurant, hier, Talstratze 8. H. Die Wiederimpfungen der Bolksfchüler: Montag, den 31. Mai ISIS vorm. II Uhr für die Knaben in der Zentralschule, (Nachschau: Montag den 7. Juni ISIS vorm. II Uhr) und Dienstag, den I. Juni ISIS vorm. II Uhr für die Mädchen in der Zentralschule, (Nachschau: Dienstag, den 8. Juni ISIS vorm. II Uhr). Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 20. Mai 1915. statt. Heringe-Verkanf. Der Einzelverkauf von Heringe findet nächsten Dienstag vormittags von 9—II Uhr und Freitag nachmittags von 4—6 Uhr Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 20. Mai 1915. Gemüse- rc. Verkauf in Rottlust. Mittwoch, den 26. Mai ISIS, nachmittags von 2 bis 5 Uhr erfolgt Verkauf von Bollreis I 3 Pfund 40 Pfg., Graupen 3 Pfund 30 Pfg., Kakaopulver 3 Pfund 2 Mk. 20 Pfg., Isländer Heringe 3 Stück 12 Pfg. an die Ortseinwohner in der hiesigen Schule Zimmer Nr. I. Für den Verkauf müssen von 11 —V2I Ahr Marken im Meldeamtszimmer des Gemeindeamtes entgegengenommen werden. Diese Marken sowie die erforderlichen Ersätze und abgezähites Geld sind mitzubringen Jeder Haushaltung der Gemeinde wird wegen in Aussicht stehender Beschlagnahme des Reises in Posten von über 1 Zentner dringend angeraten, sich für spätere Zetten einen sogenannten eisernen Bestand zu sichern und, den Köpfen der Haushaltung entsprechend, Reis bis zu I Zentner am obengenannten Zeitpunkte einzukaufen. Rottluff, am 20. Mai 1915. Der Gemeindevorstand. Vvkii'gs-ttiinksvi'satt garantiert rein Islvlülv prim» Dualitäten Miinsi'alHirässei» stets frische Füllungen knuviHl-vonßilüinei» Is in Feldpostpackung zu 1 Pfund hochglanzend, steinhart, unbeschrankt haltbar ist der Huhboden-Knstrich mit meiner Lackfarbe ! lli-ogenie LiegnZsi' kinek 8vkulrs r»r»»pr.»i>,r S2S