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Vrescien^ ri3N0LMUNS ttNinarbl 8 unck pnagen Stnave 22 Me steht es mit der Zejmtenfrage 7 Die „Nordd Allgem. Ztg." schreibt in ihrer Nr. 46' „Der Reichstag hat am vergangenen Mittwoch den Zen- trumsantrag auf Aufhebung des Jesuitengesetzes ange nommen. Das war zu erwarten und ist nur die Wieder holung früherer Beschlüsse. Erfreulich ist die Ruhe, mit der diesmal die Verhandlungen, dre neue sachliche Gesichtspunkte nicht gebracht haben und wohl auch nicht bringen konnten, geführt worden sind. Solche Ruhe erscheint doppelt not wendig in einer Frage, die nur zu oft schon die Angehörigen beider christlichen Konfessionen leidenschaftlich erregt hat. Wem eS ehrlich darum zu tun ist. daß die verschiedenen Kon- fessionen für die religiösen Bedürfnisse ihrer Angehörigen, ihren Glaubenssatzungen entsprechend eintreten und sorgen, ohne daß der konfessionelle Friede untergraben wird, der wird eS begrüßen, daß wir uns so wieder dem Zustand nähern, der bis in das Jahr 1912 bestanden hatte. Dieser Zustand gab uns immerhin einen von leidenschaftlichen Er- regungen freien mockuo vivencli, der sich in einer aller En Herzigkeit abgelvandten Handhabung des Gesetzes t'-nn- zeichnet. Daß der Bundesratsbeschlnß voin 28. November hieran nichts hat ändern sollen und nichts geändert hat. ist gegenüber anderweitigen unrichtigen Auffassungen vom Reichskanzler im Reichstage ausdrücklich festgestellt worden." Man traut seinen Augen nicht, wenn inan solches liest Nach der Meinung deS Inspirators ist also alles in schönster Ordnung, wenn annähernd oder gar völlig der begrüß.-nS- werte Zustand wieder erreicht wird, der bis in das Jahr 1912 bestanden hatte, ein Zustand, an dem der Bund.-s- ratSbeschluß vom 28. November 1912 nichts hat ünd<-rii sollen und nichts geändert hat. was der Reichskanzler „seit- stellt". Man wird erstaunt fragen, wie „wir" denn in die Notwendigkeit versetzt sein können, uns einem Zustand e>st wieder zu nähern, von dem wir unS nach der „Feststellung" de» Reichskanzlers am 28. November 1912 gar nicht entst-rvt haben. Zweierlei fängt nachgerade an komisch, aber auch unerträglich zu werden, nämlich: 1. daß man offiziell noch immer behaupten zu diirsi-n glaubt, durch den Bundesratsbeschlnß vom 28. November 1912 sei eine Verschärfung der bis dahin geltenden Auf fassung nicht eingetreten, 2. daß man offiziell noch immer versichern zu können glaubt, eine „aller Engherzigkeit abgewandte -Handhabung Vor hunoert Zadrer» Zum 27. und 28. Februar 1813-191Z Von Ehr. p ,«>i»i»»ck v»rf>otcii.> Dem furchtbaren Gottesgerichte auf Rußlands Eis feldern folgte die Morgenröte einer ruhmreichen Freiheits bewegung, deren hundertjähriges Gedächtnis zu feiern, Preußen an erster Stelle heiliges Recht und heilige Pflicht hat. von Preußen ging die gewaltige Erhebung aus, die den Völkern Europas dre Freiheit wiederbrachte. Es darf und muß mit Stolz gedenken jener edlen Helden, die ihre ganze Kraft, ja ihr Herzblut eingesetzt haben im Kampfe für die Freiheit de» Vaterlandes. Wahrlich, eS war ein Jahr des Jammers gewesen, das Jahr 1812. So behandelt nian nicht Freunde und Verbün dete, wie Napoleon daS arme Preußen damals geknebelt hatte. Er hat sich selbst die Zuchtrute gebunden. Gerade die rücksichtslose Vergewaltigung und unaufhörlich)« Ve- -emüftgung der preußischen Monarchie hat jenen glühenden Haß gegen den Tyrannen geweckt und geschürt, der das unterdrückte Volk zu den größten Opfern begeisterte. Der Durchmarsch der großen Armee war eine unbe- schreibliche Last für die armen preußischen Provinzen ge- Wesen. Was seit dem Tilsiter Frieden an Waffen, a i Pferden, an Bich vorhanden war, wurde „requiriert". Ge- wiß.da» alle» sollte die kaiserliche Heeresverwaltung genau buchen und die Sumine dieser Lieferungen von der Kriegs- ^ schuld abziehen. Die preußischen Beamten schätzten den Wert der Lebensmittel und anderer Lieferungen auf 94 Millionen Franken. Da nun Preußen nur noch 48 Millio- nen an Frankreich zu bezahlen hatte, so hatte dieses noch 46 Millionen an Preußen auszuzahlen. Aber vergebens verlangte man in Pari» die Auszahlung dieser Summe, so haß bei den Verhandlungen 1818 jene Forderung noch des Gesetzes" sei mit oem Bundesratsbeschluß vom 28. No vember 1912 vereinbar. Zu 1. nur ein Beispiel unter vielen: Vorträge reli giösen Inhaltes in profanen Räumen waren bis zum 28. November zulässig. In dem Erlaß des bayerischen Kultusministers Dr. v. Wehner vom 5. August 1911 war dies ausdrücklich hervorgehoben, ohne daß die knlturkämpse- rische Presse, die vielmehr den Erlaß ob seiner Rigorosität bejubelte, etwas daran ansznsetzen und ohne daß die Reichs leitung etwas dagegen zu erinnern gehabt hätte, während später der Inhalt deS Hertlingschen Erlasses die Entrüstung der liberalen Presse, der berufenen Vertreterin des „evan gelischen Empfindens" hervorrief. — In der öffentlichen Sitzung des Reichstages vom 26. April 1912 sagte der Reichskanzler in Person wörtlich: „Auch sogenannte Kon ferenzvorträge religiösen Inhaltes sind unter gewissen Vor aussetzungen tatsächlich zngelassen oder geduldet worden, sofern sie in profanen Räumen stattfanden." Da die Bundesratsentschließung vom 28. November 1912 wissen schaftliche Vorträge nur dann zuläßt, „wenn sie daS religiöse Gebiet nickst berühren" so sind künftig religiöse Vorträge auch in profanen Lokale» absolut verboten und entgegen den eigenen Worten des Reichskanzlers unter gar keiner wie immer gearteten Voraussetzung zugelassen. Will der Reichs kanzler die Verschärfung in diesem Punkte, um uns aus ihn zu beschränken, bestreiten oder wird er sich nicht vielmehr bequemen müssen, so wenig ihm das auch in sein Konzept passen mag, der badischen Regierung recht zu geben, die ganz richtig erklärte- Religiöse Vorträge in profanen Lokalen waren nach den bisherigen Bestimmungen zulässig, sind aber durch den Bnndesratsbeschlutz vom 28. November 1912 ver boten woroen. Die fortwährenden Versicherungen, die Ab sicht, die bisherigen Bestimmungen z» verschärfen, habe am 28. November 1912 nicht bestanden, sollten endlich einmal als unhaltbar aufhören. Wenn diese Absicht wirklich nicht bestanden hat, so müßte man zu dem noch recht peinlichen Schluß kommen, daß es trotz sechsmonatlicher Vorarbeiten dem ÄnndeSrate lediglich gelungen ist, einen Text zu finden, dcr seiner angeblichen Absicht direkt widerspricht. Noch peinli.li.-r wäre die Frage, was denn in Zukunft gelten soll: die dein Text widersprechende Absicht, oder der der Absicht widersprechende Text? Zu 2. muß denn doch einmal gefragt werden: wie soll denn das am 28. November 1912 interpretierte Gesetz, daS dem einzelnen Jesuiten nickst nur jede Ordenstätigkeit, son dern auch jede vriesterliche Tätigkeit ja darüber hinaus auch noch jede religiöse Tätigkeit gegenüber Dritten, wie sie jedem Laien möglich ist. verbietet, anders als „engherzig" gebandhabt werden? Doch nur so, daß cs überhaupt nicht gehandhabt wird. Wie kommt der Reichskanzler dazu, ein Gesetz aufrecht zu erhalten, dessen Nichthandhabung er selbst in Aussicht stellen muß? Wann und wo ist Derartiges 'chon da gewesen? Die Absicht ist ja klar: nian glaubt es vorerst nicht immer zu Recht bestand. Jin ganzen soll der materielle Sck>aden, den Preußen 1812 erlitten, sich auf 300 Millionen Franken belaufen haben (man bedenke dabei den Geldes- wert damaliger Zert). Vergebens forderte man auf Grund der Verträge die Festungen Küstrin, Stettin und Gloga» zurück. Napoleon hielt es gar nicht der Mühe wert, auf solche Forderungen zu antworten. Unter der Asche glimmte daS Feuer deS GrimmeS und der Rache. ES wurde zur auflodernden Flamme, als die kläglichen, verlumpten, erfrorenen und verhungerten Reste der großen Armee den gänzlichen Mißerfolg Napoleons be zeugten. Wie von eiem fürchterlichen Alp befreit, lubelte das preußische Volk auf, als die große befreiende Tat Ge neral Korks in deutschen Landen bekannt wurde. Kork war mit seinem Korps zu den Russen übergcgangeu. Am 30. Dezember schrieb er an den König „Fest überzeugt, daß bei einem weiteren Marsch die Auflösung des ganzen Korps, der Verlust seiner ganzen Artillerie und Bagage ebenso unausbleiblich gewesen sein würde, wie bei der gro ßen Armee, glaubte ich, als Untertan Euerer Majestät, nur auf Allerhöchst Ihr Interesse und nicht mehr auf das Ihrer Verbündeten sehen zu müssen, für den daS ganze Korps nur geopfert worden wäre, ohne ihm in seiner Lage noch wahre Hilfe zu leisten. — Euerer Majestät lege ich willig meinen Kopf zu Füßen, wenn ich gefehlt haben sollte: ich würde mit der freudigen Beruhigung sterben, als treuer Untertan und wahrer Preuße daS Beste meines Vaterlan des gewollt zu haben." Vergeblich hat General Kork auf ein Königswort der Anerkennung gewartet. Mochte König Friedrich Wilhelm auch in seinen tiefsten Gefühlen dem kühnen Vorgehen VorkS beistimmen, offen durste er dem nicht Ausdruck geben. ES wäre die größte Unklugheit gewesen, wenn der Berliner Hof den eigenmächtigen Schritt des Korkschen Korps ge wogen zu dürfen, durch eine rigorose Ausführung der un geheuerlichen Bestimmungen vom 28. November 1912 die deutschen Katholiken aufs äußerste zu provozieren. Im Gegenteil, diese sollen sich beruhigen und einschläfern lassen durch das Rezept einer „aller Engherzigkeit abgewandtcn Handhabung". Das am 28. November 1912 neuerdings haarscharf geschliffene Messer will man einstweilen wohl ver wahrt im Aktendeckel aufheben, bis eines schönen Tages das „evangelische Empfinden" verlangt und die „Verhältnisse" erlauben, es aus der Scheide zu ziehen und etwa zur Ab schlachtung sämtlicher katholischer Orden zu verwenden, die man ja sämtlich durch BundesratSbeschluß als jesuiten verwandt — noch dazu mit Recht — erklären kann. Die katholikenfeindliche Presse und der „Evangelische Bund" bestreben sich nach Kräften, die Regierung nach dieser Richtung hin aufzuhetzen. Gerade in den letzten Lagen hat der „Evangelische Bund" in Chemnitz und in Berlin wieder einige Anti-Jesuiten-Resolutionen losgelassen. Aber weder die Resolutionen des Evangelischen Bundes noch die ' engherzige Haltung der Regierung werden die Katholiken ^ daran hindern können, auf ihrer Forderung der Aufhebung eines schikanösen und ungerechten Ausnahmegesetzes nach wie vor mit aller Energie zu bestehen Dem konfessionellen Frieden aber wird durch diese fortlvahrcnde Jesuitmhetze wahrlich ein schlechter Dienst erwiesen I Deutscher Reichstag Berlin, den 2». Februar ISIS. Submissiouswksen — Mittelstandswünsche — Die Freunde des Handwerks — Petitionen Es geht um das Wohl des Mittelstandes. Im Vorder gründe des Interesses stehen eine Reihe von Anträgen, die darauf abzwlen, das S u b m i s s i o n s w e s e n zu regeln. Und dann bringen die Herren von der Wirtschaftlichen Ver einigung auch noch einen Antrag ein, in dem alle Hand werkerwünsche und Handwerkerschmerzen dcr Vergangenhe't und der Gegenwart aufgezählt sind. Schärfere Heran ziehung der Warenhäuser, Verbot von Wanderlagern, Ab stellung der Gesängniskonkurrenz, Beseitigung des be rühmten 8 100g der Gewerbeordnung. Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes usw. Man sieht, alles Fragen, an denen das Handwerk hervorragend interessiert ist. Auch das Parlament bringt diesen Wünschen das allergrößte Interesse entgegen. Nur am Negierungstische ist es leer. Das ist bedauerlich, denn inan sollte doch meinen, daß die Reichsregierung ebensowohl wie die Vertreter der Bundes regierungen an der Erhaltung unseres Mittelstandes das allergrößte Interesse haben müßten. Der Mittelstand ist gewiß auch eine der Säulen, auf denen unsere gegenwärtige Gesellschaftsordnung ruht, und darin» ist die Jntcresselosig- : keit der Regierung bedauerlich. In der Hauptsache dreht sich die Debatte um die re-chS- gesetzliche Regelung des Sulmiissionswesens. Aber man ist , sich in dieser Beziehung nicht ganz einig, im Gegenteil, die . billigt hätte. In Berlin und Umgegend standen mehr als 30 000 Franzosen, die jede plötzliche Erhebung sofort unter- drücken konnten, abgesehen davon, daß die Person des Kö- nigs sofort in Feindes Hand war. Wohl hatte der preußische StaatSkanzler aufmerksam die politische Lage verfolgt und die Möglichkeit in Betracht gezogen, im günstigen Augen blicke daS französische Bündnis zu lösen, aber über die Wege zn diesem Ziele war noch keine Einigung erzielt. Günstig war eine Forderung Napoleons vom 16. Dezember ge wesen. daS preußische Hilfskorps zu verstärken. So konnte man Rüstungen und Vermehrung der Streitkräfte mit jener Anordnung rechtfertigen. Korks entscheidender Schritt mußte nun den Argwohn der Franzosen wecken. So war der König genötigt, den Vertrag von Tauroggen zu miß- j billigen und General Kork abzusetzcn Der Offizier, die i diese Botschaft uberbringen sollte, wurde von den Russen abgefangen und konnte seinen Auftrag nicht ansführen. Der König versuchte, durch einen besonderen Gesandten bei Napoleon einige Anträge durchzusetzcn, deren Aimabme das aufgeregte Volk beruhigen konnte. Napeoleon zögerte lange mit seiner Antwort, so daß die weitere Entwickelung der Dinge in Preußen ihr zuvorkam. Die Verbindung des russischen Kaisers mit Friedrich Wilhelm hätte noch manche Hindernisse gefunden, wenn nicht Stein als Vermittler tätig gewesen wäre Karl Freiherr von Stein war auch in dcr Verbannung seinem dentsck'en Vaterland- treu geblieben und batte das Interesse desselben nicht anS den Augen verloren. Er war die vorwärts drängende Kraft in, Rate des russischen Zaren. Sein Einfluß bewog den Zaren zur beharrlichen Vcrfol- gnng Napoleons bis in Deutschland hinein. Nun galt eS, Preußen auf die Seite Rußlands zu bringen. Der Massen- stillstand deS preußischen Korps, die Stimmung der preußi schen Bevölkerung in den östlichen Provinzen boten ihm den