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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Bezugspreis: Vierteljährlich so Ps., durch die Poll bezogen vicrlelMrlich 75 Ps. — Anzeigen werden nutzer in der Geschäftsstelle Meichenbrand. N-uolglltratze ll> von Herrn Friseur Weber in Aetchenbrand und von Herrn Kausmann Emil Winter in RabenNein -nigegengenommen und die IspaUige Peiiizeile oder deren Raum mit 20 Ps. berechnet. Schluß der Anzcigcn-Annabme Freitags nachm. 2 Uhr. Fernsprecher Amt Siegmar 244. — Postscheckkonto Leipzig Nr. 12 55», Firma Ernst Flick, Aeichenbrand. 11 Sonnabend, den 15. März ISIS Ausgabe neuer Kleingeldgutscheine. Kleingeldgutscheine über 50 unt?10 Pfennige, deren Gülligkeiisdauer am 31. Dezember 1918 abg^elaufen ist, die jedoch noch bis 31. März 1919 an der Kasse der Amtshauptmannschaft Chemnitz eingelöst werden können, hat der Bezirksverband Chemnitz-Land neue Geldgutscheine über 50 Pfennige ausgegeben. Diese neuen Geldgutscheine haben eine Gültigkeitsdauer bis 31. Dezember 1919. Chemnitz, am 1 März 1919. Die Amtshauptmannschaft. Einlieferung von Kranken ins Krankenstift Zwickau betr. Es wird! hiermit darauf hingewiesen, datz alle im Krankenstift Zwickau zur Aufnahme gelangten Kranken eine Bescheinigung über ihre erfolgte Abmeldung aus der Lebensmittelversorgung vorzulegen haben. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Radenstein und Rottluff, am 12. März 1919. Die Gemeindevorstande. Verkehr mit Ziegenmilch und Ziegenkäse. Das Wtrtschastsministerium — Landeslebensmittelamt — zu Dresden hat unterm 29. Januar 1919 in der Sächs. Staatszeitung vom 31. 1. 1919 — Nr. 25 — eine Bekanntmachung über den Berkehr mit Ziegenmilch und Ziegenkäse erlassen. Nach dieser Bekanntmachung wird den Ziegenhaltern der Ertrag der Ziegenmilch bei einem Bestände dis zu 3 Ziegen unter folgenden Beschränkungen überlassen: 1. Sind vollmilchoersorgungsberechtigte Haushaltungsangehörige vorhanden, so ist für je eine milchende Ziege eine Vollmilchkarte zu entziehen. 2. Sind vollmilchoersorgungsberechtigte Haushaltungsangehörige nicht vorhanden, so ist für je eine milchende Ziege drei Haushaltungsangehörigen die Landessperrkarte für Magermilch, Quark und Käse vorzuenthasten. Die Ziegenmilch bleibt jedoch bei einem Bestände bis zu drei Ziegen der Haushaltung überlassen, selbst wenn nach den vorersichtlich aufgeführten Entziehungen noch Ziegenmilch verfügbar wäre. Es kommt demzufolge eine Verpflichtung zur Ablieferung von Ziegenmilch an Verbraucher. Summelstellen und dergl. bei einem Bestände bis zu drei Ziegen nicht in Frage, vorausgesetzt, daß die Ziegenhaltung nicht als eine „gewerbliche" gilt. Bet einer Ziegenhaltung bis zu drei Ziegen wird von einer „gewerblichen" Ziegenhaltung nicht gut gesprochen werden können. Eine Beschränkung ist auch für den Fall vorgesehen, daß ein Ziegenhalter zugleich Kuhhalter ist. In diesen Fällen ist bei Haltung bis zu drei Ziegen für je eine Ziege drei Haushaltungsangehörigen die Selbstversorgermenge an Kuhmilch von zurzeit l°/< Liter pro Kopf und Woche zu entziehen. Wenn bei einem Bestände bis zu drei Ziegen die Entziehung der Vollmilch, und Landessperrkarte, ferner die Kürzung der Selbstversorgermenge gewährleistet ist, dann kann die Ziegenhaltung von Ein- reichung des wöchentlichen Mtlchberichtes über die Ziegenhaltung entbunden werden, da sonst die Einreichung nur solchenfalls unnötige Arbeit und Kosten verursachen würde. Eine Ziegenmilchablieferung kommt nach Absatz III dann in Frage, wenn mehr als drei Ziegen vorhanden sind und zwar muß von jeder weiteren milchgebenden Ziege, also über die dritte Ziege hinaus, die Hälfte des Milchertrages, mindestens aber 1 Liter täglich, zur Ablieferung kommen oder an Ver braucher gegen Vollinilchkarten abgegeben werden. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, den 12. März 1919. Die Gemeindevorstande. Siegmar — Eierablieferung. Die Ablieferung der Eier hat jeden Sonnabend vorm. 11—12 Uhr in der Gemeindekasse zu erfolgen. Nichtablieferung hat die Entziehung der Fleisch» und Zuckerkarten zur Folge. Siegmar, 14. März 1919. Der Gemeindevorstand. Fundamt Nabenfteiu. Gefunden: 1 schwarze Geldtasche mit Inhalt, 4 Schlüssel. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, 14. März 1919. Schulgeld. Der am 1. Marz d. I. fällige 1. Termin Schulgeld 1919 ist bis längstens den 14. Marz 1919 Die Bezahlung hat unter Vorlegung des Schulgeldzettels für 4. Termin 1918 zu erfolgen. Siegmar, 28. Februar 1919. Der Gemeindevorstand. Gemeinde-Einkommensteuer. Der 1. Termin Gemeinde-Ginkommensteuer ist bis längstens den 31. Marz 1919 an unsere Steuerkasse zu entrichten. Siegmar, 6. März 1919. Der Gemeindevorstand. Gemeinde-Grundsteuer. Der 1. Termin Demeindegrundsteuer ist bis längstens den 14. Marz 1919 Siegmar, 28. Februar 1919. Der Gemeindevorstand. Schulgeld. Am 1. Mürz d. I. war der I. Termin Schulgeld 1919 fällig und ist nunmehr längstens bis zum 31. Marz 1919 an die hiesige Steuerkasse abzuführen. Die Bezahlung hat unter Vorlegung des Schulgeldzettels auf das Jahr 1918 zu erfolgen. Für Schulkinder entlassener Heeresangehöriger ist das Schulgeld ebenfalls bis zu dem oben- genannten Zeitpunkt zu entrichten und zwar hat die Bezahlung gegen Quittung zu erfolgen. Neustadt, am 13. März 1919. Der Gemeindevorstand. Bestellungen auf Buchen-Brennholz in Klötzer, 20 Zentimeter kurz geschnitten, (Zentner 7,60 Mk.) werden Montag, den 17. Marz 1919, vorm. 8—12 und nachm. 1—3 Uhr im Gemeindeamt, Zimmer 5, entgegen genommen. Da die Kohleneingänge noch lange Zeit ungenügend sein werden, das Buchenholz mehr Heizkraft als Kohle haben soll, wird dringend geraten, sich mit diesem Heizungsmaterial einzudecken, damit den Minderbemittelten die spärlichen und billigeren Kohlen- eingänge verbleiben. Kohlenautozusuhren können in diesem Jahre nicht unternommen werden, wegen Mangel an Vorrat von Kohle. Der Gemeindevorstand zu Rabenstern, am 14. März 1919. Die Aufnahme in die Kurrdenlisterr bei den Fleischern Montag, den 17. Marz 1919, von 2—6 Uhr nachmittags. Fleischkarten und Brotmarkenhefte sind vorzulegen. Nichtanmeldung zieht den Verlust des Fleischbezugs nach sich. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 13. März 1919. Bolksbibliothek Rottluff. Zur Nachprüfung des Bücherbestandes der hiesigen Volksbücherei und wegen Instandsetzung der schadhaften Bücher sind sämtliche ausgeliehenen Bücher nächsten Sonntag, spätestens aber bis zum 23. März dieses Jahres in der hiesigen Volksbücherei — Schule — abzugeben. Rottluff, am 12. März 1919. Der Gemeindevorstand. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am Sonntag Reminiseere, den 16. März. Dorm. 9 Uhr Predigtgottesdienst: Hilfsgeistlicher Schwarze. Am 1. Buhtag, Mittwoch, den 19. März, Dorm. 9 Ahr Predigt- gottesdienst mit Abendmahl. Beichte Vs9 Ahr: Pfarrer Rein. Kollekte für die Innere Mission. E> f S 's ch H S Amtswoche: Hilfsgeistlichcr Schwarze. Parochie Rabenftein. Am Sonntag Reminiseere, 16. März, Dorm. 9 Ahr Predigt mit Beichte und heil. Abendmahl: Pfarrer Grünberg-Röhrsdorf. Vorm. 2/«11 ^Ahr Kmdergottesdienst: I. Abteilung. Pf. Ktrbach. Dienstag, 18. März, 8 Ahr Bibelstunde der landeskirchlichen Gemeinschaft im Pfarrsaale. Mittwoch, Bußtag, 19. März, Vorm. 9 Ahr Predigt mit Beichte und heil. Abendmahl: Pfarrer Kirbach. Kollekte für die Innere Mission. Nachm. 6 Ahr Beichte und heil. Abendmahl: Hilfsgeistltcher Leidhold. Kollekte für die Innere Mission. Wochenamt: Pfarrer Ktrbach. Rabenftein. In der Passionszelt, die die Christenheit in Erinnerung an das Leiden ihres Erlösers wieder einmal begeht, und angesichts der Abendmahlsfeiern des kommenden Bubtags sei an eine Bekanntmachung des ev.-lulh. Landes konsistoriums vom vorigen Jahre erinnert, in der die Kirchen behörde ausfordert, das? gerade in der Passionszeit alle, denen es Herzenssache ist, im Glauben an den für uns Gekreuzigten und Aufcrstandenen ihres Anteils an seiner Erlösung gewiß zu werden, um das Altarfakrament sich scharen möchten. Rabenftein. Der neu gegründete Gesangverein Harmonie ernannte Herrn Oberl. Kant. A. Schönherr in Anerkennung der Verdienste um den früheren Mannergesangverein zum Ehrcn-Dirigenten. Volksbücherei Rabenstein. r/sll—12 Uhr vorm., das erste Mal^am 23. März, 11—12 „ , Kinder. Rabenftein, am 12. März 1919. Die Bücherei-Verwaltung. Wurm-Mörder vertreibt sicher Spul- und Madenwürmer. Verkaufsstelle 816WSI' Fernsprecher IM. kUvi, TvKuirS. l-ivferung vollständigen kini-iolltungvn. GulmSbliertes Zimmer, event. mit voller Pension, zu vermieten. Näheres zu erfahren in der Geschäftsstelle des Wochenblattes. Großes guterhallenes Spulroil zu Kausen gesucht LürarurL Weißback, Zschopautal. 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