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Sonntag — Nr. 268. --— 24. December 1843/ Deutsche Mügemetne Zeitung. sWL «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Zur Nachricht. Auf das am 1. Jan. 1844 beginnende neue vierteljährige Abonnement der Deutschen Allgemeinen Zeitung werden bei allen Postämtern und Zeitungsexpeditionen des In- und Auslandes Bestellungen angenommen. Der Preis beträgt in Dachsen vierteljährlich 2 Thlr., in den übrigen Staaten aber wird derselbe nach Maßgabe der Entfernung von Leipzig erhöht. Leipzig, im December 1843. A. Ä. MVUtEHUUK. ' > !»!»,» > > — >> 'n — — U-te«Llick. jveutschlanv. "Aus der bairischen Platz. Der Kreislandrath. "Hannover. Die Städtevcrfassung. "Kiel. Die Justizreform. Wreusjett. U Vertin. Der König von Holland. Die griechischen An gelegenheiten. Spanien. Die Maßregeln gegen das junge Deutschland. Haloerstadt. Beschwerde bei dem Bundestage in Sachen der westfäli schen Staatsgläubigcr. ZV esterreich, -f Wien. Die Excesse in Agram. Diebstähle. Spanien. "Paris. Rede Olozaga's. Graf Breffon. General de Meer. Figueras. Die Carlisten. Gerücht von Prorogirung der Cortes. Die Sendung des Prinzen Carini. GroßvritaemiHA Auszeichnung des Sir R. Sale. Große Schmug gelei. PreßprEeß. Hrankreich.^Aie Joumale über die Veränderung des Ministeriums. SchreibMMs Herzogs v. Levis. Der Bildhauer Flatters. "Havre. Die lHichnistische Bewegung und der Hof der Tuilericn. GchtvM^'fÜern. Die Vorgänge in Wallis. WaüDMÄ Uom. Kirchliche Feste. ««iaHWWKb. f-Athen. Entlassung Kolokotronis'. Beförderungen. MolbaMMdb Walachei. " Galacz. Witterung. Unwegsamkeit. Schul wesen.— JrregulaireS Militair. Der moldauische Klerus. Htersipigte Staaten. Der Ausfall der Wahlen. Wissenschaft und «uns». * Vertin, v. Reden. Handel und Industrie. "Aus der bairischen Pfalz. Posttarif für Spedition der Zeitungen. Deutschkuud. *Aus der bairischen Mais, 18.Dec. Unser Kreisland rath ist nun wieder neu gebildet. Die Candidaten zu demselben wa ren bekanntlich vor länger als einem Jahre gewählt worden. Man Gedauert bei der jetzigen Formation den gänzlichen Mangel an gesetz- kundigcn Mitgliedern. Ls scheint, daß die Regierung es vorgezogen hat, blos schlichte Leute, die sonst wenig Antheil an größern allge meinen Verhandlungen nehmen, zu ernennen. Es kann nicht verkannt werden, daß das Gouvernement nach dem bairischen Landrathsgesehe durchaus das Recht hat, in solcher Weise unter den Kandidaten aus- zuwählen, wonach es denn auch eigentlich nicht auffallen kann, daß unter den ernannten weltlichen Mitglieder» des LandratHS über di« Hälft« auS Bürgermeistern besteht. Mehrfach hört man den Wunsch oussprcchen, «S möchte die östliche Hälfte der Pfalz, namentlich was die Klasse der Landleute betrifft, etwas stärker vertreten fein als nach der jetzigen Formation, da von den 15 Repräsentanten dieser Klasse 11 der geringer bevölkerten westlichen Hälfte des Kreises angehören. Man zweifelt nicht, daß bei entstehenden Vakanzen auf dieses Ver- hältniß einige Rücksicht werde genommen werden. Auch die Verhält- nißzahl der LandrathSMitglieder aus den oeeschiedenen Städten dürfte «ine nähet« Prüfung verdienen. * Hannover, 2V. Dec. Die Regierung hat der Stadt Lüneburg den Entwurf eintt Verfassung vorgelegt. lieber die vorausgegan- genen Verhandlungen habe ich vor längerer Zeit berichtet. (Nr. 1.) Die r Ordnung des Städtewesens ist eine Vorschrift des, LandeSverfassungS- gefttzeS, in dessen ß. 5S die Grundzüge angegeben' find, nach welchen Lie neuen Versüssungen gebildet, die schön bestehenden revidirt und mo- d'ifirirt werden sollen. Nun haben größere Städte des Landes aber alte unbestrittene Rechte und Freiheiten, welche mit Dem, waS der K. 5S einräucken will,, sehr im Widerspruche stehen und glrichwol, na mentlich bei Osnabrück, garantirt worden sind. Daher entstehen denn Differenzen, über die inan so leicht nicht hinwegkommen wird. In Osnabrück find Magistrat, Bürgervorsteher (oder wie fie dort beißen, Älterleute) und die unter dem Einflüsse der Regierung für diese An gelegenheit besonders gewählten Bürger vor kurzem mit der Berathung des ihnen vorgelegten Stadtverfassungsentwurfs zu Ende gekommen. Beide Entwürfe, der der Regierung und der revidirte, find nach dem löblichen Beispiele des lehtern durch den Druck bekannt gemacht wor den. Eine Vergleichung derselben ergibt wesentliche Abweichungen. Auf die Erhaltung solcher älterer, wicwol ganz unbestrittener Rechte, wie: völlige eigne Gerichtsbarkeit, gänzliche Befreiung von reglmineller Ober aufsicht, unbeschränkte Freiheit in der Wahl der Obrigkeit, das Recht der Sclbstbesteucrung und der städtischen Gesetzgebung rc., haben Ma gistrat und Bürgerschaft zwar keinen Anspruch mehr gemacht, da «von diesen Rechten im Laufe der Zeit schon Vieles verloren gegangen ist; allein sie bestehen auf Dem, was ihnen auf verfassungsmäßigem Wege bis auf den heutigen Tag erhalten ist und in dem zuletzt revi- dirten Entwürfe von 1814 feine rechtliche Basis hat. Danach wollen sie unter Anderm der Regierung das Recht der Verwerfung einer Wahl zu städtischen Aemtern nur insoweit einräumcn, als sie zur Nichtbestätigung eines Gewählten völlig ausreichende Gründe anzuge ben weiß; danach wollen fie ferner in die Abtretung der Polizeiver waltung durchaus nicht einwilligen und nur unter gewissen Modifika tionen eine wie bisher schon geübte Theilnahme der Regierung an der Wahrnehmung der Polizei sich gefallen lassen- Der Herausgeber der in Jena erschienenen Schrift über diese osnabrückschen Verhandlungen (ohne Zweifel Stüve) ist der Meinung, daß dieselben auch für andere Städte des Landes von Werth und Wichtigkeit sein würden, da der Entwurf für Osnabrück ohne Zweifel das höchste Maß Dessen ent halte, was die Regierung den Städten an Freiheiten und Rechten jetzt noch zu lassen beabsichtige. Wie für Lüneburg, so soll auch für Han nover eine Revision der Stadtverfassung jetzt vorgenommcn werden. Hannover, dessen Verfassung erst im Anfänge der Dreißiger Jahre neu erlassen wurde, erhielt von dem jetzigen Könige bei dessen Regierungs antritte die Zusicherung, daß er diese Verfassung schützen und erhalten wolle. Die zur Modifikation derselben in der Landdrostei ausgearbei teten Vorschläge liegen gegenwärtig, so viel man weiß, dem Minister des Innern zur Bestätigung vor. An der Erledigung dieser Angele genheit hängt wahrscheinlich die Ernennung eines Magistratschefs. ES ist nicht zu glauben, daß Die, welche bei Abänderungen der Stadtverfas sung (die schwerlich zum Besten der Stadt ausfallen würden) eine entscheidende Stimme haben, von andern Rücksichten als denen, welche das Wohl der Stadt federt, auögehe» und sich bestimmen lassen werden. 18. Dec. Die von der Regierung gefederten Gutachten der beiden Obergerichte über Mündlichkeit, Oeffentlichkeit und Geschworene sind jetzt beim hiesigen Oberäppellationsgerichte zur letzten Berichterstattung eingelaufen. Das Resultat hat im Gan zen den Erwartungen der gemäßigten Freunde eines veränderten Crimi- nalverfahrenS entsprochen. Sowol das schleSwigschc als das holsteinische Obergericht haben sich mit großer Majorität gegen die Geschworenen gerichte, aber für Mündlichkeit, Oeffentlichkeit und Staatsanwaltschaft ausgesprochen, indessen dabei erklärt, daß diese Veränderungen ohne eine vollkommene Aufhebung der bestehenden Gerichtsverfassung un möglich sein würden. Hier ist derjenige Punkt, welcher bisher jede Reform gehindert hat und auch diese auffchieben wird. So einfach die Einrichtung der zweiten Instanz ist, so wird doch an Anzahl und Mannichfaltigkeit der Untergerichte wol schwerlich ein anderer deutscher Staat Schleswig-Holstein erreichen. Die Zahl der Untercriminalge- richte beträgt über dreihundert. Es find theilS wirkliche GtaatSgerichte, theilS adelige Patrimonialgerichte, theilS die Magistrate der Städte. Sie bestehen zum überwiegend größern Theil au- bloßen vom Staate oder Privaten ernannten Einzelkichtern, aus cvllegialischen mit gelehr»